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internetfähig


19.07.2006 17:08 - Gestartet von joee10
Ab wann ist denn ein Rechner internetfähig ? Bereits durch
den Ethernet-Chip auf dem Mainboard, die WLAN-Karte, das eingebaute Modem oder erst durch einen Internetzugang ?
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[1] siegenlester antwortet auf joee10
19.07.2006 17:17
Benutzer joee10 schrieb:
Ab wann ist denn ein Rechner internetfähig ? Bereits durch den Ethernet-Chip auf dem Mainboard, die WLAN-Karte, das eingebaute Modem oder erst durch einen Internetzugang ?

Wenn man die selben Kriterien anwendet die die GEZ bei "empfangsfähigen" Fernsehern voraussetzt, dann wohl ja. Denn auch dort ist es irrelevant, ob der Zugang tatsächlich überhaupt besteht, z.B. in einer Wohnung in der kein Kabelanschluss liegt, keine Satellitenschüssel installiert ist und der terrestrische Empfang nur per DVD-T möglich ist obwohl kein DVB-T Reciever vorhanden ist. Dann muss trotzdem gezahlt werden, denn man könnte den Reciever ja jederzeit kaufen und anscließen.
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[1.1] spunk_ antwortet auf siegenlester
19.07.2006 18:29
Benutzer siegenlester schrieb:

kein DVB-T Reciever vorhanden ist. Dann muss trotzdem gezahlt werden, denn man könnte den Reciever ja jederzeit kaufen und anscließen.

zahlungspflichtig ist bei GEZ leider nur derjenige der angemeldet ist. (unabhängig davon wer anmeldepflichtig ist!).
das ist der Grund weswegen sich leider nur zahlungswillige amelden.
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[1.1.1] Altaso antwortet auf spunk_
19.07.2006 18:56
genau so ist es!

Angemeldet sind doch wirklich nur Zahlungswillige. Leute die zwar Anmeldepflichtig sind, nicht jedoch angemeldet sind zahlen eben auch nicht!

Machen das mehrere Bürger so wars das mit der GEZ! Ganz einfach!

Sollen die ÖR Ihre Sender verschlüsseln, so einfach geht das.
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[1.1.2] siegenlester antwortet auf spunk_
19.07.2006 18:57
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer siegenlester schrieb:

kein DVB-T Reciever vorhanden ist. Dann muss trotzdem gezahlt werden, denn man könnte den Reciever ja jederzeit kaufen und anscließen.

zahlungspflichtig ist bei GEZ leider nur derjenige der angemeldet ist. (unabhängig davon wer anmeldepflichtig ist!). das ist der Grund weswegen sich leider nur zahlungswillige amelden.

Das hat a) mit der Frage nichts zu tun und ist b) nicht legal und auch wenns c) gängige Praxis sein mag daher d) irrelevant.
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[1.1.2.1] spunk_ antwortet auf siegenlester
19.07.2006 19:04
Benutzer siegenlester schrieb:

Das hat a) mit der Frage nichts zu tun und ist b) nicht legal und auch wenns c) gängige Praxis sein mag daher d) irrelevant.

du hast
a: keine Frage gestellt
b: ist natürlich nicht legal (hat niemand bestritten)
c: vermutlich nicht gängig - genaue Zahlen hat vermutlich niemand.... hier was google so auf die Schnelle bietet: http://www.media.nrw.de/kurznachrichten/artikel.php?id=569
d: ein nicht zu vernachlässigender Aspekt
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[1.1.2.1.1] GEZ, war: internetfähig
siegenlester antwortet auf spunk_
19.07.2006 19:45
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer siegenlester schrieb:

Das hat a) mit der Frage nichts zu tun und ist b) nicht legal und auch wenns c) gängige Praxis sein mag daher d) irrelevant.

du hast
a: keine Frage gestellt

In diesem Thread hier ging es eindeutig erkennbar um die Frage, wann und nach welchen Kriterien ein PC im Sinne der GEZ als internetfähig gilt. Die Diskussionsstruktur wird völlig unübersichtlich, wenn ständig das Thema gewechselt wird. Daher wäre es, wenn du berechtigterweise grundsätzliche Kritik an der GEZ bzw. an der Ungerechtigkeit dieses Systems anbringen möchtest hilfreicher

- zumindest den Betreff auf das neue Thema anzupassen
- oder einfach den längst existierenden allgemeinen GEZ-Thread zu nutzen.
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[1.1.2.1.1.1] spunk_ antwortet auf siegenlester
19.07.2006 23:29
Benutzer siegenlester schrieb:


- zumindest den Betreff auf das neue Thema anzupassen
- oder einfach den längst existierenden allgemeinen GEZ-Thread zu nutzen.

deine Anmerkung hat zwar nichts mit dem Thema zu tun (theoretisch also Antwort im allgemeinen Forum auf Teltarif), aber ansonsten ist alles korrekt.
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[1.1.2.1.2] dbc antwortet auf spunk_
19.07.2006 19:47
ich hab mal versucht, mit meinem pc radiozuhören.
ist mangels bandbreite gescheitert.
bei fernsehen stell ich mir das natürlich noch schlimmer vor.
deshalb sollte man die gebühr nur für dsl-pcs erheben.
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[1.1.2.1.2.1] Micky34 antwortet auf dbc
19.07.2006 20:51
Benutzer dbc schrieb:
ich hab mal versucht, mit meinem pc radiozuhören. ist mangels bandbreite gescheitert.
bei fernsehen stell ich mir das natürlich noch schlimmer vor. deshalb sollte man die gebühr nur für dsl-pcs erheben.

Das siehst du falsch, du sollst nicht bezahlen, weil du im Internet Fernseh schauen könntest, das kannste auch mit 1000er DSl fast vergessen, sondern weil du dir auf den Seiten der ÖR Textinformationen besorgen könntest.

[Ironie]
Ich frag mich nur warum nicht auch vom rest der Welt die Gebühr erhoben wird, weil deren Seiten sind ja weltweit erreichbar. Zur not soll die GEZ die vorm internationalen Gerichtshof verklagen.
[/Ironie]
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[1.1.2.1.2.2] spunk_ antwortet auf dbc
19.07.2006 23:26
Benutzer dbc schrieb:
ich hab mal versucht, mit meinem pc radiozuhören. ist mangels bandbreite gescheitert.

die gebührenpflicht gründet nicht auf der Möglichkeit die Programme der ÖR-Sender zu empfangen, sondenr auf der Tatsache ein Empfangsgerät zu besitzen (man muss nicht einmal Eigentümer sein!).

Das hat zur Folge: es gäbe auch eine Gebührenpflicht, wenn es keine ÖR-Sender in DE gäbe.
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[1.1.2.1.2.2.1] 0700 antwortet auf spunk_
19.07.2006 23:32
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer dbc schrieb:
ich hab mal versucht, mit meinem pc radiozuhören. ist mangels bandbreite gescheitert.

die gebührenpflicht gründet nicht auf der Möglichkeit die Programme der ÖR-Sender zu empfangen, sondenr auf der Tatsache ein Empfangsgerät zu besitzen (man muss nicht einmal Eigentümer sein!).

Das hat zur Folge: es gäbe auch eine Gebührenpflicht, wenn es keine ÖR-Sender in DE gäbe.

Es heisst:
Gebühren werden fällig, wenn ein Empfang ohne "größeren" technischen Aufwand möglich ist.
Im Klartext.
Man muß durch eine anerkannte Werkstatt nachweisen lassen, dass das Empfangsgerät für dementsprechende Zwecke unbrauchbar ist.
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[1.1.2.1.2.2.1.1] spunk_ antwortet auf 0700
19.07.2006 23:34
Benutzer 0700 schrieb:

Im Klartext. Man muß durch eine anerkannte Werkstatt nachweisen lassen, dass das Empfangsgerät für dementsprechende Zwecke unbrauchbar ist.

und das hat zur Folge: auch ohne existierende ÖR-Sender wäre der Apparat in der Lage zu empfangen - und sei es das Programm einiger ausländischer Sender - und damit gebührenpflichtig.
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[1.1.2.1.2.2.1.1.1] 0700 antwortet auf spunk_
19.07.2006 23:36
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer 0700 schrieb:

Im Klartext. Man muß durch eine anerkannte Werkstatt nachweisen lassen, dass das Empfangsgerät für dementsprechende Zwecke unbrauchbar ist.

und das hat zur Folge: auch ohne existierende ÖR-Sender wäre der Apparat in der Lage zu empfangen - und sei es das Programm einiger ausländischer Sender - und damit gebührenpflichtig.

Ich denke, dass die GEZ allgemein davon ausgeht, dass Du in good old Germany überall und für alles Empfang hast!
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[1.1.2.1.2.2.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf 0700
19.07.2006 23:38
Benutzer 0700 schrieb:


Ich denke, dass die GEZ allgemein davon ausgeht, dass Du in good old Germany überall und für alles Empfang hast!

aber für die Gebührenpflicht ist das irrelevant.
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[1.1.2.1.2.2.1.1.1.1.1] 0700 antwortet auf spunk_
19.07.2006 23:40
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer 0700 schrieb:


Ich denke, dass die GEZ allgemein davon ausgeht, dass Du in good old Germany überall und für alles Empfang hast!

aber für die Gebührenpflicht ist das irrelevant.

Heisst das, dass selbst wenn Du keinen Empfang ÖRS hast, Du trotzdem für stationäre Geräte bezahlen musst?
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[1.1.2.1.2.2.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf 0700
19.07.2006 23:44
Benutzer 0700 schrieb:

Heisst das, dass selbst wenn Du keinen Empfang ÖRS hast, Du trotzdem für stationäre Geräte bezahlen musst?

korrekt. das Problem taucht akut in Gebieten mit DVB-T auf. Fernseher ohne geeigneten Empfänger sind obwohl keinerlei ÖR-Programm empfangen werden kann trotzalledem gebührenpflichtig.


aber wie bereits erwähnt:
zahlungspflichtig ist nur derjenige der sich anmeldet - unabhängog von der Anmeldepflicht.
das ist das grosse Problem bei dem Zeux.
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[…1.2.1.2.2.1.1.1.1.1.1.1] 0700 antwortet auf spunk_
19.07.2006 23:52
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer 0700 schrieb:

Heisst das, dass selbst wenn Du keinen Empfang ÖRS hast, Du trotzdem für stationäre Geräte bezahlen musst?

korrekt. das Problem taucht akut in Gebieten mit DVB-T auf. Fernseher ohne geeigneten Empfänger sind obwohl keinerlei ÖR-Programm empfangen werden kann trotzalledem gebührenpflichtig.


aber wie bereits erwähnt:
zahlungspflichtig ist nur derjenige der sich anmeldet - unabhängog von der Anmeldepflicht.
das ist das grosse Problem bei dem Zeux.

Nun gut, einverstanden...
Aber es gibt leider (ich muss sagen leider, ich zahle nämlich diese Erpressungszwangsgebühren)Situationen, in denen Du nicht die Chance hast zu sagen:
"Ihr könnt mich mal, Ihr kommt hier nicht rein und es gibt keine Diskussion!"
Bei mir stehen immer mindestens 4 Autos mit "Empfangsgeräten" vor der Tür.
Diese würde ich sofort unbrauchbar machen, da ich die ÖRS sowieso nicht einschalte. Damit könnte ich aber auch die Privaten Verkehrsnachrichten nicht mehr empfangen.
Das ist durchaus mal eine Marktlücke für die Autoradiohersteller....

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[…2.1.2.2.1.1.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf 0700
19.07.2006 23:56
Benutzer 0700 schrieb:

Diese würde ich sofort unbrauchbar machen, da ich die ÖRS sowieso nicht einschalte. Damit könnte ich aber auch die Privaten Verkehrsnachrichten nicht mehr empfangen.
Das ist durchaus mal eine Marktlücke für die Autoradiohersteller....

gibt es Verkehrsnachrichten über WAP/SMS/....?

gibt es Empfangsgeräte deren Nutzung im Auto erlaubt ist (bei einem Handy ist das theoretisch kritisch) die Verkehrsnachrichten auf diese alternativen Arten empfangen?


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[…1.2.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] 0700 antwortet auf spunk_
19.07.2006 23:59
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer 0700 schrieb:

Diese würde ich sofort unbrauchbar machen, da ich die ÖRS sowieso nicht einschalte. Damit könnte ich aber auch die Privaten Verkehrsnachrichten nicht mehr empfangen. Das ist durchaus mal eine Marktlücke für die Autoradiohersteller....

gibt es Verkehrsnachrichten über WAP/SMS/....?

gibt es Empfangsgeräte deren Nutzung im Auto erlaubt ist (bei einem Handy ist das theoretisch kritisch) die Verkehrsnachrichten auf diese alternativen Arten empfangen?


Es müsste eine arkustische Ansage sein, die aktuell und gebührenfrei wäre. So wie ein privater Radiosender. Das ist das Problem.
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[…2.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] mstel antwortet auf 0700
20.07.2006 00:28
Es besteht wohl auch weiterhin kein Grund sich bei der GEZ anzumelden denn, an den Rechten der "GEZ-Außendienstmitarbeiter" ändert sich nichts. Diese sind weiterhin Freiberufler, die Auskunft verlangen dürfen die aber auch weiterhin weder Häuser / Wohnungen betreten dürfen.

Auch wenn es eine dreiste Lüge ist, darf man also dem GEZ-Beauftragten ab dem 01.01.2007 erzählen, dass man weder einen Fernseher, noch ein Autoradio, ein Radio, ein sonstiges rundfunkfähiges Gerät und übrigens neuerdings auch keinen Computer hat. Dann ist auch egal ob der nicht vorhandene Computer internetfähig ist oder nicht *gg* --> die Beweislast liegt beim GEZ-Mann und das dürfte schwer sein wenn er Hausverbot hat !
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[…2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] trabajador5 antwortet auf mstel
20.07.2006 10:55
wenn er die auskunft von der telekom hat, dass der besitzer über einen dsl-anschluss verfügt, dürfte das als beweis ausreichen.

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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] mstel antwortet auf trabajador5
20.07.2006 12:40
Benutzer trabajador5 schrieb:
wenn er die auskunft von der telekom hat, dass der besitzer über einen dsl-anschluss verfügt, dürfte das als beweis ausreichen.



Ich denke nicht dass das reicht, gerade hier kann man ja die GEZ mit ihren eigenen Mitteln schlagen. Die GEZ erhebt unabhängig von der Empfangbarkeit und dem Konsumverhalten der Zuschauer Gebühren für das Bereithalten von rundfunksempfangsmöglichen Endgeräten. Im Falle des DSL-Anschlusses bleibt mir der GEZ-Mann immer noch den Nachweis schuldig dass ich auch tatsächlich einen PC habe

Meines Wissens haben sich Leute bereits erfolgreich gerichtlich gegen eine Zwangsanmeldung gewehrt, die aufgrund der Tatsache dass sie eine Sat-Anlage auf dem Dach haben GEZ Gebühren zahlen sollten.

Oder andersrum formuliert: Die DSL-geschaltete Leitung ist nur der Weg über den Fernsehen zu dir kommen kann, aber nicht das Empfangsgerät.

Wenn du einen DVB-T-USB-Stick hast musst du auch keine GEZ zahlen wenn du nur den Stick hast. Aber sobald du einen Laptop hast oder einen PC bist du anmeldepflichtig
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] HiCat antwortet auf trabajador5
20.07.2006 13:14
Benutzer trabajador5 schrieb:
wenn er die auskunft von der telekom hat, dass der besitzer über einen dsl-anschluss verfügt, dürfte das als beweis ausreichen.



damit begibt er sich aber in die illegalität, da die telekom auch dem bdsg unterliegt und keine auskünfte dritten erteilen darf, oder irre ich mich da?

das heißt wenn er dir argumentiert, er wüsste das du einen dsl anschluss hast, kannst du ihn ja mal ganz freundlich fragen woher er das weiß :-)

Greetz HiCat
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] Antinoos antwortet auf HiCat
20.07.2006 14:36
Benutzer HiCat schrieb:

damit begibt er sich aber in die illegalität, da die telekom auch dem bdsg unterliegt und keine auskünfte dritten erteilen darf, oder irre ich mich da?

Jein.

Die Telekom unterliegt - wie jede Fa. in der BRD! - dem BDSG, zusätzlich noch dem TKG (da steht der ganze TK-mäßige Datenschutz drin...) und TDDSG etc.

Als _Privatperson_ wirst Du auch kaum Infos bekommen - außer Du bis ein Experte für "social engineering" und es gelingt Dir deshalb, "trickreich" einen Mitarbeiter zu einer Arbeistspflichtverletzung zu "überreden".

Ohne die Details bzgl. der für den GEZ-Bereich geltenden Gesetze zu kennen: Ich WETTE, da gibt's wohl eine Klausel, wonach die TK-Anbieter beim "Abgleich" der GEZ-Datenbank auf "offizielle" Anfrage hin "Zuarbeit" ("Amtshilfe") zu leisten haben. Und GESETZE sind nunmal zu erfüllen, nicht nur die im Interesse der Kunden... :-(

BTW - genau passend zum Thread-Thema: Wann ist eigentlich ein *Handy* "internetfähig"? Ich habe ein S25, das ist GSM-CSD-fähig und kann über IR-Port oder serielles Kabel als Modem (mit 9600 bps!) an ein Notebook gehängt werden. Ist diese Kombination dann ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät"?? Wenn ja: Au weia, dann ist ja schon jeder Besitzer einer Prepaid-SIM erstmal "verdächtig". Na dann, liebe "Falschregistrierte", "Fiel Fergnügen" bei den "Diskussionen" mit den "netten Herren" von der Fa. "Haben-wir-Sie-schon-abGEZockt?!"! :-(((

-Antinoos
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] HiCat antwortet auf Antinoos
20.07.2006 15:26
Benutzer Antinoos schrieb:

Ohne die Details bzgl. der für den GEZ-Bereich geltenden Gesetze zu kennen: Ich WETTE, da gibt's wohl eine Klausel, wonach die TK-Anbieter beim "Abgleich" der GEZ-Datenbank auf "offizielle" Anfrage hin "Zuarbeit" ("Amtshilfe") zu leisten haben. Und GESETZE sind nunmal zu erfüllen, nicht nur die im Interesse der Kunden... :-(

nagelt mich bitte nicht fest, aber ich bin der meinung mal in einem fersehbericht (glaub es war akte 06) gesehen zu haben, dass eindeutig gesagt wurde, die GEZ schergen dürfen eigentlich von GAR KEINEM Unternehmen auskunft erhalten. Sie sind freiberuflich tätigt und arbeiten auf provisionsbasis. Das macht sie zu Dritten und damit dürfen die Firmen ihnen keinerlei auskünfte geben?!

die einzige meldung die die eintreiber erhalten, ist die vom einwohnermeldeamt, oder?

Greetz HiCat
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] mstel antwortet auf HiCat
20.07.2006 18:09
Benutzer HiCat schrieb:
Benutzer Antinoos schrieb:

Ohne die Details bzgl. der für den GEZ-Bereich geltenden Gesetze zu kennen: Ich WETTE, da gibt's wohl eine Klausel, wonach die TK-Anbieter beim "Abgleich" der GEZ-Datenbank auf "offizielle" Anfrage hin "Zuarbeit" ("Amtshilfe") zu
leisten haben. Und GESETZE sind nunmal zu erfüllen, nicht nur die im Interesse der Kunden... :-(

nagelt mich bitte nicht fest, aber ich bin der meinung mal in einem fersehbericht (glaub es war akte 06) gesehen zu haben, dass eindeutig gesagt wurde, die GEZ schergen dürfen eigentlich von GAR KEINEM Unternehmen auskunft erhalten. Sie sind freiberuflich tätigt und arbeiten auf provisionsbasis. Das macht sie zu Dritten und damit dürfen die Firmen ihnen keinerlei auskünfte geben?!

die einzige meldung die die eintreiber erhalten, ist die vom einwohnermeldeamt, oder?

Greetz HiCat

Zum Beitrag von Antinoos:

Die GEZ ist weder ein Amt noch eine Behörde, sie ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft und kann sich also nicht hinter irgend welchen Amtshilfe-Argumenten verstecken.


Zu HiCat:

Nach § 4 Abs.5 des Rundfunkgebühre­nstaatsvertrages (RGebStV) haben die zuständige Landesrundfunkanstalt das Recht, vom Rundfunkteilnehmer oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, daß sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten, Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum der Gebührenpflicht betreffen. Zu diesem Zweck verschickt die GEZ regelmässig Erhebungsbögen. Auskünfte können auch von Personen aus der häuslichen Gemeinschaft des (mutmaßlichen) Schwarzsehers verlangt werden.

... Wird eine Auskunft verweigert, so kann der Anspruch auf Auskunft im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden, zum Beispiel durch Verhängung von Zwangs- und Ordnungsgeldern.

Fazit: Man muss der GEZ Auskünfte erteilen, aber was man der GEZ sagt bzw. ihren Vertretern bleibt einem selbst überlassen und im übrigen ist die Strafbewehrung eher schlecht ausgestaltet, da es die Landesrundfunkanstalten ein Heidengeld kostet gegen jeden "Auskunftsverweigerer" ein Verwaltungszwangsverfahren oder wie das auch immer heißen mag zu beantragen