Benutzer HiCat schrieb:
Benutzer Antinoos schrieb:
Ohne die Details bzgl. der für den GEZ-Bereich geltenden Gesetze zu kennen: Ich WETTE, da gibt's wohl eine Klausel, wonach die TK-Anbieter beim "Abgleich" der GEZ-Datenbank auf "offizielle" Anfrage hin "Zuarbeit" ("Amtshilfe") zu
leisten haben. Und GESETZE sind nunmal zu erfüllen, nicht nur die im Interesse der Kunden... :-(
nagelt mich bitte nicht fest, aber ich bin der meinung mal in einem fersehbericht (glaub es war akte 06) gesehen zu haben, dass eindeutig gesagt wurde, die GEZ schergen dürfen eigentlich von GAR KEINEM Unternehmen auskunft erhalten. Sie sind freiberuflich tätigt und arbeiten auf provisionsbasis. Das macht sie zu Dritten und damit dürfen die Firmen ihnen keinerlei auskünfte geben?!
die einzige meldung die die eintreiber erhalten, ist die vom einwohnermeldeamt, oder?
Greetz HiCat
Zum Beitrag von Antinoos:
Die GEZ ist weder ein Amt noch eine Behörde, sie ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft und kann sich also nicht hinter irgend welchen Amtshilfe-Argumenten verstecken.
Zu HiCat:
Nach § 4 Abs.5 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RGebStV) haben die zuständige Landesrundfunkanstalt das Recht, vom Rundfunkteilnehmer oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, daß sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten, Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum der Gebührenpflicht betreffen. Zu diesem Zweck verschickt die GEZ regelmässig Erhebungsbögen. Auskünfte können auch von Personen aus der häuslichen Gemeinschaft des (mutmaßlichen) Schwarzsehers verlangt werden.
... Wird eine Auskunft verweigert, so kann der Anspruch auf Auskunft im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden, zum Beispiel durch Verhängung von Zwangs- und Ordnungsgeldern.
Fazit: Man muss der GEZ Auskünfte erteilen, aber was man der GEZ sagt bzw. ihren Vertretern bleibt einem selbst überlassen und im übrigen ist die Strafbewehrung eher schlecht ausgestaltet, da es die Landesrundfunkanstalten ein Heidengeld kostet gegen jeden "Auskunftsverweigerer" ein Verwaltungszwangsverfahren oder wie das auch immer heißen mag zu beantragen