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Korruption, wie immer....


26.05.2009 16:20 - Gestartet von ger1294
Hallo,

und wieder einmal hat unser korruptes Rechts- und Staatssystem gesiegt.

Im Gegensatz zu einem Radio oder Fernsehgerät werden wohl weit mehr als 90% aller PCs für andere Zwecke genutzt, als die mittlerweile auch teilweise abscheulichen ÖR-Rundfunkprogramme zu konsumieren.

Während bei UKW.Empfang eine Zugangskontrolle nicht möglich ist, hätten die Rundfunkanstalten im Internet ohne technischen Aufwand die Möglichkeit, die Nutzungsberechtigung zu überprüfen, indem man sich mit Zugangsdaten anmelden muss, so wie dies bei vielen anderen kostenpflichtigen Webangeboten auch üblich ist.

Man hat sich wieder für den Weg eines Pauschalabgreifens entschieden, bei der viele Menschen für etwas zahlen sollen, was sie überhaupt nicht nutzen (wollen).

Studenten oder Arbeitnehmer, die weniger als Hartz IV verdienen, müssen Rundfunkgebühren zahlen, während Hartz IV Empfänger, die 1090 € ALG II bekommen, davon befreit sind. So sieht Gerechtigkeit und Fairness bei der GEZ aus ! In Südbayern kommt da auch schnell die absurde Situation zustande, daß man zuviel verdient, um Bafög zu bekommen (oder die Eltern), weniger hat als Hartz IV und dann zahlen darf. Studiengebühren werden auch nicht erlassen, wenn man kaum Einkommen hat, das nennen unsere Politker dann Chancengleichheit bei der Ausbildung.

Genauso ist die Gleichstellung nichtehelicher Lebenspartnerschaften bei der GEZ bis heute nicht angekommen. Vollkommen schwachsinnig ist es schließlich, daß verheiratete Paare, egal wie viele Autos mit Autoradios sie besitzen, nur einmal Gebühren zahlen, während nichtverheiratete Paare bei je einem Auto doppelt Gebühren zahlen müssen.

Ich sehe hier nur einen Weg: Nichts bei der GEZ anmelden und darauf hoffen, daß dieser antiquierte Apparat von senilen, grauhaarigen und fettleibigen Rundfunkdirektoren & Co. endlich abgeschafft wird.
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[1] tombik antwortet auf ger1294
27.10.2009 19:11

einmal geändert am 27.10.2009 19:12
1090 ALGII??
351 wäre wohl richtiger...
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[1.1] spunk_ antwortet auf tombik
28.10.2009 11:16
Benutzer tombik schrieb:
1090 ALGII??
351 wäre wohl richtiger...

das ist die Regelleistung - zusätzlich kommt Miete/Heizung/Zuschlag für Einrichtung/Zuschlag1EUR-Job/


da kommen durchaus Beträge zusammen die ein Erwerbstätiger mit 40tunden-Woche netto nicht erhält.


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[2] Martin Ramsch antwortet auf ger1294
27.10.2009 19:59
„ger1294“ schrieb u.a.:
Man hat sich wieder für den Weg eines Pauschalabgreifens entschieden, bei der viele Menschen für etwas zahlen sollen, was sie überhaupt nicht nutzen (wollen).

Die öffentlich-rechtlichen Sender haben ja einen Grundversorgungsauftrag, über dessen Umfang immer wieder gestritten wird.

In meinen Augen sollten sie aufhören, im Unterhaltungsbereich mit privaten Sendern zu konkurrieren und sich mehr auf eine von wirtschaftlichen Interessen unabhängige Informations- und Bildungsgrundversorgung konzentrieren.

Dann wäre erstens weniger Geld nötig und zweitens eine solche Pauschale durchaus angemessen. Denn dann wäre es wieder ein Grundangebot für alle bezahlt von allen.

Ciao,
    Martin
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[3] PeterOZ antwortet auf ger1294
28.10.2009 09:36
Benutzer ger1294 schrieb:

Studenten oder Arbeitnehmer, die weniger als Hartz IV verdienen, müssen Rundfunkgebühren zahlen, während Hartz IV Empfänger, die 1090 ALG II bekommen, davon befreit sind.

Was ist das?? Hartz VI?? Alleinerziehend, zwei Kinder? ;-))

In Südbayern kommt da auch schnell die absurde Situation zustande, daß man zuviel verdient, um Bafög zu bekommen (oder die Eltern),

Wieso nur Südbayern?? Was verstehst Du unter Südbayern?

Genauso ist die Gleichstellung nichtehelicher Lebenspartnerschaften bei der GEZ bis heute nicht angekommen. Vollkommen schwachsinnig ist es schließlich, daß verheiratete Paare, egal wie viele Autos mit Autoradios sie besitzen, nur einmal Gebühren zahlen, während nichtverheiratete Paare bei je einem Auto doppelt Gebühren zahlen müssen.

Tja, die müssen auch mehr Steuern bezahlen, kein Splitting oder so.
Die müssten wahrscheinlich auch bei einem Haushalt Lösung bluten.
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[3.1] CyberTim antwortet auf PeterOZ
29.10.2009 00:00
Benutzer PeterOZ schrieb:
Benutzer ger1294 schrieb:

Studenten oder Arbeitnehmer, die weniger als Hartz IV verdienen, müssen Rundfunkgebühren zahlen, während Hartz IV Empfänger, die 1090 ALG II bekommen, davon befreit sind.

Was ist das?? Hartz VI?? Alleinerziehend, zwei Kinder? ;-))

Mit Wohngeld etc. kommt so einiges zusammen. Und wehe du nimmst ne Job an und verdienst auch nur nen Euro zu viel. Dann stehst du zwar in Lohn und Brot, gehts 40 Stunden/Woche arbeiten und hast weniger als vorher mit Hartz IV. Kenne da so einen Fall, der fürs Arbeiten gehen finanziell bestraft wurde.

Die absurde Situation, die ger1294 beschrieben hat, hatte ich schon zu Zeiten vor Hartz IV erlebt. Da kommst du dir dann wirklich ver*rscht vor, wenn du nicht weißt, wie du über die Runden kommen sollst und dann auch noch so ein Verein auftaucht und jedes Quartal nen Fuffi will. Und das nur, weil ein TV in der Bude steht, um Tagesschau und Simpsons zu schauen.
Für nen Fuffi konnte ich auch in die Heimat düsen einen Abend mit den alten Kumpels einen drauf machen...