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ob das ausreicht?


26.09.2006 14:15 - Gestartet von thomas-im-telarif-forum
Ob es ausreicht, einen Internet-Provider zu haben, bei dem man keine GEZ-Inhalte ansehen kann? Beim Fernseher kommt es ja auch nicht darauf an, ob die GEZ-Programme (ARD, ZDF,...) empfangen werden können. Das Bereithalten eines Fernsehers reicht auch in den Gebieten aus, in denen ein Empfang nur mit einem zusätzlichen DVB-T-Empfänger möglich wäre. Man muss den DVB-T-Empfänger aber gar nicht besitzen, da es technisch relativ einfach möglich ist, ihn sich zu kaufen und an den Fernseher anzuschliessen. Genau so einfach ist es möglich, an einem T-DSL-Anschluss einen zweiten Internetprovider zu nutzen, der GEZ-Inhalte nicht gesperrt hat.
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[1] 0700 antwortet auf thomas-im-telarif-forum
26.09.2006 14:22
Benutzer thomas-im-telarif-forum schrieb:
Ob es ausreicht, einen Internet-Provider zu haben, bei dem man keine GEZ-Inhalte ansehen kann? Beim Fernseher kommt es ja auch nicht darauf an, ob die GEZ-Programme (ARD, ZDF,...) empfangen werden können. Das Bereithalten eines Fernsehers reicht auch in den Gebieten aus, in denen ein Empfang nur mit einem zusätzlichen DVB-T-Empfänger möglich wäre. Man muss den DVB-T-Empfänger aber gar nicht besitzen, da es technisch relativ einfach möglich ist, ihn sich zu kaufen und an den Fernseher anzuschliessen. Genau so einfach ist es möglich, an einem T-DSL-Anschluss einen zweiten Internetprovider zu nutzen, der GEZ-Inhalte nicht gesperrt hat.

Es ist schon etwas anderes, ob Du eine einmalige Invetition in eine Antenne tätigst oder ob Du über einen weiteren DSL Anschluß höhere laufende Kosten hast, als wenn Du GEZ Gebühren bezahlst.
Hier geht es auch gar nicht so um`s Geld, sondern eher um einen Weg, dieser verfilzten Bande einmal eins auszuwischen!
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[1.1] iwir antwortet auf 0700
26.09.2006 14:26
Der Schuß geht hintenlos.

Internet->fähige<- Geräte sollen mit der Gebühr belastet werden;
nicht irgendein Internetanschluß.

Gruß

iwir


Benutzer 0700 schrieb:
Benutzer thomas-im-telarif-forum schrieb:
Ob es ausreicht, einen Internet-Provider zu haben, bei dem man keine GEZ-Inhalte ansehen kann? Beim Fernseher kommt es ja auch nicht darauf an, ob die GEZ-Programme (ARD, ZDF,...)
empfangen werden können. Das Bereithalten eines Fernsehers reicht auch in den Gebieten aus, in denen ein Empfang nur mit einem zusätzlichen DVB-T-Empfänger möglich wäre. Man muss den DVB-T-Empfänger aber gar nicht besitzen, da es technisch relativ einfach möglich ist, ihn sich zu kaufen und an den Fernseher anzuschliessen. Genau so einfach ist es möglich, an einem T-DSL-Anschluss einen zweiten Internetprovider zu nutzen,
der GEZ-Inhalte nicht gesperrt hat.

Es ist schon etwas anderes, ob Du eine einmalige Invetition in eine Antenne tätigst oder ob Du über einen weiteren DSL Anschluß höhere laufende Kosten hast, als wenn Du GEZ Gebühren bezahlst.
Hier geht es auch gar nicht so um`s Geld, sondern eher um einen
Weg, dieser verfilzten Bande einmal eins auszuwischen!
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[1.1.1] tcsmoers antwortet auf iwir
26.09.2006 14:30
Benutzer iwir schrieb:
Der Schuß geht hintenlos.

Internet->fähige<- Geräte sollen mit der Gebühr belastet werden;
nicht irgendein Internetanschluß.

So sehe ich es leider auch.

peso



Gruß

iwir


Benutzer 0700 schrieb:
Benutzer thomas-im-telarif-forum schrieb:
Ob es ausreicht, einen Internet-Provider zu haben, bei dem man keine GEZ-Inhalte ansehen kann? Beim Fernseher kommt es ja auch nicht darauf an, ob die GEZ-Programme (ARD, ZDF,...)
empfangen werden können. Das Bereithalten eines Fernsehers reicht auch in den Gebieten aus, in denen ein Empfang nur mit einem zusätzlichen DVB-T-Empfänger möglich wäre. Man muss den DVB-T-Empfänger aber gar nicht besitzen, da es technisch relativ einfach möglich ist, ihn sich zu kaufen und an den Fernseher anzuschliessen. Genau so einfach ist es möglich, an einem T-DSL-Anschluss einen zweiten Internetprovider zu nutzen,
der GEZ-Inhalte nicht gesperrt hat.

Es ist schon etwas anderes, ob Du eine einmalige Invetition in eine Antenne tätigst oder ob Du über einen weiteren DSL Anschluß höhere laufende Kosten hast, als wenn Du GEZ Gebühren
bezahlst.
Hier geht es auch gar nicht so um`s Geld, sondern eher um einen
Weg, dieser verfilzten Bande einmal eins auszuwischen!
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[1.1.2] 0700 antwortet auf iwir
26.09.2006 14:34
Benutzer iwir schrieb:
Der Schuß geht hintenlos.

Internet->fähige<- Geräte sollen mit der Gebühr belastet werden;
nicht irgendein Internetanschluß.

Gruß

iwir

Da sollte man wirklich prozessieren, weil hier eben, anders als bei Funk und Fernsehen, die Belastung von zwei DSL Anschlüssen (Flatrates) höher wäre, als die zu zahlenden GEZ Gebühren.
Somit wäre eine Argumentation für eine positive Entscheidung immerhin zu 51% gegeben.
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[1.1.2.1] iwir antwortet auf 0700
26.09.2006 19:23
Benutzer 0700 schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Der Schuß geht hintenlos.

Internet->fähige<- Geräte sollen mit der Gebühr belastet
werden;
nicht irgendein Internetanschluß.

Gruß

iwir

Da sollte man wirklich prozessieren, weil hier eben, anders als bei Funk und Fernsehen, die Belastung von zwei DSL Anschlüssen (Flatrates) höher wäre, als die zu zahlenden GEZ Gebühren. Somit wäre eine Argumentation für eine positive Entscheidung immerhin zu 51% gegeben.

Bullshit.

Es geht nicht um Kosten von irgendwelchen wilden Flatrates sondern um schlichte Internet-FÄHIGE Pcs bzw. Geräte.
Allein die Fähigkeit reicht, um den Gebührentatbestand zu erfüllen.

iwir
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[1.1.2.1.1] 0700 antwortet auf iwir
26.09.2006 19:33
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer 0700 schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Der Schuß geht hintenlos.

Internet->fähige<- Geräte sollen mit der Gebühr belastet
werden;
nicht irgendein Internetanschluß.

Gruß

iwir

Da sollte man wirklich prozessieren, weil hier eben, anders als bei Funk und Fernsehen, die Belastung von zwei DSL Anschlüssen (Flatrates) höher wäre, als die zu zahlenden GEZ Gebühren. Somit wäre eine Argumentation für eine positive Entscheidung immerhin zu 51% gegeben.

Bullshit.

Es geht nicht um Kosten von irgendwelchen wilden Flatrates sondern um schlichte Internet-FÄHIGE Pcs bzw. Geräte. Allein die Fähigkeit reicht, um den Gebührentatbestand zu erfüllen.

iwir

Bullshit?
Hat das irgend etwas mit GEZ Gebühren zu tun?
Wenn dem so wäre, hätte ein Prozess doch große Chancen auf Erfolg!
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[1.1.2.1.1.1] iwir antwortet auf 0700
26.09.2006 19:44
Benutzer 0700 schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer 0700 schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Der Schuß geht hintenlos.

Internet->fähige<- Geräte sollen mit der Gebühr belastet
werden;
nicht irgendein Internetanschluß.

Gruß

iwir

Da sollte man wirklich prozessieren, weil hier eben, anders als bei Funk und Fernsehen, die Belastung von zwei DSL Anschlüssen (Flatrates) höher wäre, als die zu zahlenden GEZ Gebühren. Somit wäre eine Argumentation für eine positive Entscheidung immerhin zu 51% gegeben.

Bullshit.

Es geht nicht um Kosten von irgendwelchen wilden Flatrates sondern um schlichte Internet-FÄHIGE Pcs bzw. Geräte. Allein die Fähigkeit reicht, um den Gebührentatbestand zu erfüllen.

iwir

Bullshit?
Hat das irgend etwas mit GEZ Gebühren zu tun?
Wenn dem so wäre, hätte ein Prozess doch große Chancen auf Erfolg!

Es ist Bullshit.

Schwatz nicht, sondern streng Dein Verfahren an und geh mit wehenden Fahnen unter.

Viel Spaß, sorry, Glück dabei.

iwir
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[1.1.3] iwir antwortet auf iwir
26.09.2006 19:28
Benutzer 1und1surfer schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Der Schuß geht hintenlos.

Internet->fähige<- Geräte sollen mit der Gebühr belastet
werden;
nicht irgendein Internetanschluß.

Gruß

iwir

Also da käme es wirklich auf ein Gerichtsverfahren an. Wäre super, wenn das jemand mal machen würde. Beim Fernseher muss man ja auch keine GEZ-Gebühren zahlen, wenn man den Tuner ausgebaut hat. Und wenn der eigene ISP die GEZ-Inhalte sperrt, wäre das meiner Meinung nach äquivalent zu ersterem.

Wenn das vor Gericht durchgeht, könnte man aber noch weiter gehen und solche GEZ-Sperren auch in digitalen Sat und Kabelreceivern einbauen. Dann wäre man die GEZ-Gebühr auch hier endlich los.

Und natürlich kann man die gleiche Sperre auch in den UMTS-Mobilfunknetzen einbauen. Da könnte ein wahrer Anti-GEZ-Sturm losbrechen, mit enormen Marktpotenzial.
Stellt euch nur mal die Werbung vor:

Die GEZ-freie Internetflatrate, der GEZ-freie PC, das GEZ-freie Handy, das GEZ-freie DAB Radio, etc...

Auch hier: Bullshit!
Wer lesen -und denken- kann, ist im Vorteil.

Es wurde gesagt, das Internet-FÄHIGE Geräte dem Gebührenzwang unterliegen. Deine kastrierte Flatrate kannst Du Dir ggf. sonstwo ...

Ein Fernsehgerät ohne Tuner ist reglmäßig kein Empfangsgerät, sofern sich der Tuner nicht sehr leicht nachrüsten läßt oder in Betrieb zu nehmen wäre.
Sodann wäre auch bei dem Fernseher die Gebührenpflicht gegeben.

Ein Blick in die GEZ Prospekte samt der dazugehörigen Gesetze würde auch Dich auf eine höhere Erleuchtungstufe bringen.

iwir
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[1.1.4] nekrad antwortet auf iwir
26.09.2006 20:55

Leute,

verzettelt Euch nicht in juristische Debatten, sondern werdet POLITISCH aktiv !

http://gez-widerstand.metux.de/

Wer mitmachen will, bitte direkt an mich wenden: weigelt@metux.de


Gruß,

Enrico Weigelt, metux IT service -- http://www.metux.de/
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[1.2] tcsmoers antwortet auf 0700
26.09.2006 14:29
Benutzer 0700 schrieb:
Benutzer thomas-im-telarif-forum schrieb:
Ob es ausreicht, einen Internet-Provider zu haben, bei dem man keine GEZ-Inhalte ansehen kann? Beim Fernseher kommt es ja auch nicht darauf an, ob die GEZ-Programme (ARD, ZDF,...)
empfangen werden können. Das Bereithalten eines Fernsehers reicht auch in den Gebieten aus, in denen ein Empfang nur mit einem zusätzlichen DVB-T-Empfänger möglich wäre. Man muss den DVB-T-Empfänger aber gar nicht besitzen, da es technisch relativ einfach möglich ist, ihn sich zu kaufen und an den Fernseher anzuschliessen. Genau so einfach ist es möglich, an einem T-DSL-Anschluss einen zweiten Internetprovider zu nutzen,
der GEZ-Inhalte nicht gesperrt hat.

Es ist schon etwas anderes, ob Du eine einmalige Invetition in eine Antenne tätigst oder ob Du über einen weiteren DSL Anschluß höhere laufende Kosten hast, als wenn Du GEZ Gebühren bezahlst.
Hier geht es auch gar nicht so um`s Geld, sondern eher um einen Weg, dieser verfilzten Bande einmal eins auszuwischen!


Gestern war ein Bericht über deutsche Auswanderer im Privatfernsehen.

Tenor: Man will gute Leute gar nicht hier halten. Man gibt Ihnen noch einen Tritt.

peso
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[1.3] RE: ob das ausreicht? - ich denke nicht:
nicmar antwortet auf 0700
26.09.2006 14:39
Benutzer 0700 schrieb:

Es ist schon etwas anderes, ob Du eine einmalige Invetition in eine Antenne tätigst oder ob Du über einen weiteren DSL Anschluß höhere laufende Kosten hast, als wenn Du GEZ Gebühren bezahlst.

Na, dann gehe ich einfach per Analogmodem und Internet by call einmalig ins Internet, um auf wdr.de zu surfen.

Von daher denke ich nicht, dass das ausreichen wird!

Dann musst du schon ein Windows / Linux installieren, welches nachweislich wdr.de blockiert oder sowas.
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[1.3.1] 0700 antwortet auf nicmar
26.09.2006 14:42

einmal geändert am 26.09.2006 14:52
Benutzer nicmar schrieb:
Benutzer 0700 schrieb:

Es ist schon etwas anderes, ob Du eine einmalige Invetition in eine Antenne tätigst oder ob Du über einen weiteren DSL Anschluß höhere laufende Kosten hast, als wenn Du GEZ Gebühren bezahlst.

Na, dann gehe ich einfach per Analogmodem und Internet by call einmalig ins Internet, um auf wdr.de zu surfen.

Von daher denke ich nicht, dass das ausreichen wird!

Dann musst du schon ein Windows / Linux installieren, welches nachweislich wdr.de blockiert oder sowas.

Dieser Argumentation werden die Richter nicht folgen, weil sich dadurch der Kosten- Nutzen Effekt niemals einstellen kann.
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[1.3.2] iwir antwortet auf nicmar
26.09.2006 19:31
Benutzer nicmar schrieb:
Benutzer 0700 schrieb:

Es ist schon etwas anderes, ob Du eine einmalige Invetition in eine Antenne tätigst oder ob Du über einen weiteren DSL Anschluß höhere laufende Kosten hast, als wenn Du GEZ Gebühren bezahlst.

Na, dann gehe ich einfach per Analogmodem und Internet by call einmalig ins Internet, um auf wdr.de zu surfen.

Von daher denke ich nicht, dass das ausreichen wird!

Dann musst du schon ein Windows / Linux installieren, welches nachweislich wdr.de blockiert oder sowas.

Auch hier:
1 Grobun entspricht einem groben Unfug.

Es geht nicht ums Blocken, es geht um Dein kleines lächerliches Gerät das zum semiprofessionellen Internetempfang jeglicher Art taugt. Es ist dabei unerheblich, ob Du Dir die Seiten von Beate Uhse, Orion oder WDR ansiehst. Die GEZ Gebühr ist verwirkt. (im Sinne von verwirklicht.)
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[2] tcsmoers antwortet auf thomas-im-telarif-forum
26.09.2006 14:28
Benutzer thomas-im-telarif-forum schrieb:
Ob es ausreicht, einen Internet-Provider zu haben, bei dem man keine GEZ-Inhalte ansehen kann? Beim Fernseher kommt es ja auch nicht darauf an, ob die GEZ-Programme (ARD, ZDF,...) empfangen werden können. Das Bereithalten eines Fernsehers reicht auch in den Gebieten aus, in denen ein Empfang nur mit einem zusätzlichen DVB-T-Empfänger möglich wäre. Man muss den DVB-T-Empfänger aber gar nicht besitzen, da es technisch relativ einfach möglich ist, ihn sich zu kaufen und an den Fernseher anzuschliessen. Genau so einfach ist es möglich, an einem T-DSL-Anschluss einen zweiten Internetprovider zu nutzen, der GEZ-Inhalte nicht gesperrt hat.

Stimmt - befürchte ich auch.

peso
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[2.1] handytim antwortet auf tcsmoers
26.09.2006 15:07
Benutzer tcsmoers schrieb:
Stimmt - befürchte ich auch.

Naja, im Gegensatz zum Fernsehen gehen keine Gelder der "GEZ" an private Webseiten, die den absoluten Großteil des Internets ausmachen. Beim Fernsehen geht ja auch einiges an die Landesmedienanstalten, die wiederum auch mit den Privaten zu tun haben. Indirekt zahlt man also auch was für die Privaten.

Bei der Internetgebühr wäre dies nun anders. Da nur ein verschwindend geringer Teil des Internets von den öffentlich-rechtlichen Sendern "gemacht" wird, finde ich die ganze Idee irrwitzig. Es gibt genug Online-Bezahlmethoden für Webseiten. Sollen die doch ihre Webseiten damit absichern - so wie es *alle* anderen Premium-Anbieter auch machen.

Übrigens, welche "Grundversorgung" müssen die öffentlich-rechtlichen Sender denn im Internet sicherstellen?

Ciao
Tim
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[2.1.1] dts antwortet auf handytim
26.09.2006 16:08
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Stimmt - befürchte ich auch.

Naja, im Gegensatz zum Fernsehen gehen keine Gelder der "GEZ" an private Webseiten, die den absoluten Großteil des Internets ausmachen. Beim Fernsehen geht ja auch einiges an die Landesmedienanstalten, die wiederum auch mit den Privaten zu tun haben. Indirekt zahlt man also auch was für die Privaten.

Bei der Internetgebühr wäre dies nun anders. Da nur ein verschwindend geringer Teil des Internets von den öffentlich-rechtlichen Sendern "gemacht" wird, finde ich die ganze Idee irrwitzig. Es gibt genug Online-Bezahlmethoden für Webseiten. Sollen die doch ihre Webseiten damit absichern - so wie es *alle* anderen Premium-Anbieter auch machen.

Genau!

Übrigens, welche "Grundversorgung" müssen die öffentlich-rechtlichen Sender denn im Internet sicherstellen?

Ciao
Tim

Das frage ich mich schon lange. Hat denn niemand mehr ein Radio oder einen Fernseher?

In den meisten Firmen, die ich kenne, ist die private Benutzung eines Radios verboten - und das nicht (nur) wegen der GEZ-Gebühr. Glauben die, daß jetzt alle an ihrem Arbeitsplatz von morgens bis abends Radio hören bzw. fernsehen??

Gruß
Peter
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[2.1.1.1] thomas-im-telarif-forum antwortet auf dts
26.09.2006 16:53
Benutzer dts schrieb:

Glauben die, daß jetzt alle an ihrem Arbeitsplatz von morgens bis abends Radio hören bzw. fernsehen??

Ich denke nicht. Aber sie glauben halt, dass sie durch die Internet-GEZ-Gebühr Geld verdienen können, sogar von Kunden die ihren Fernseher/Radio abschaffen wollen, da das Internet ihnen alles bietet, was sie an Info und Unterhaltung haben möchten. Aber es ist doch viel leichter, per Gesetz zwangsweise Leute zu Kunden zu machen, als wie in der privaten Wirtschaft durch Qualität/Leistung überzeugen zu müssen, oder?
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[2.1.1.2] iwir antwortet auf dts
26.09.2006 19:41
Benutzer dts schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Stimmt - befürchte ich auch.

Naja, im Gegensatz zum Fernsehen gehen keine Gelder der "GEZ"
an private Webseiten, die den absoluten Großteil des Internets ausmachen. Beim Fernsehen geht ja auch einiges an die Landesmedienanstalten, die wiederum auch mit den Privaten zu tun haben. Indirekt zahlt man also auch was für die Privaten.

Bei der Internetgebühr wäre dies nun anders. Da nur ein verschwindend geringer Teil des Internets von den öffentlich-rechtlichen Sendern "gemacht" wird, finde ich die ganze Idee irrwitzig. Es gibt genug Online-Bezahlmethoden für
Webseiten. Sollen die doch ihre Webseiten damit absichern
- so
wie es *alle* anderen Premium-Anbieter auch machen.

Genau!

Übrigens, welche "Grundversorgung" müssen die öffentlich-rechtlichen Sender denn im Internet sicherstellen?

Ciao
Tim

Das frage ich mich schon lange. Hat denn niemand mehr ein Radio oder einen Fernseher?

In den meisten Firmen, die ich kenne, ist die private Benutzung eines Radios verboten - und das nicht (nur) wegen der GEZ-Gebühr. Glauben die, daß jetzt alle an ihrem Arbeitsplatz von morgens bis abends Radio hören bzw. fernsehen??

Gruß
Peter

KK gleich kalter Kaffee.

Empfehlung: Ihr schafft die GEZ ab; wohlwollende Meinungen reichen dafür nicht.

Obwohl ich brav einen Fernseher und ein Radio angemeldet habe, höre ich nicht den ganzen Tag öffentlich rechtliche Sender. Ja, auch sonst halte ich mich mit dem Konsum dieser Medien ein bissie zurück.
Gleichwohl bin ich tapferer Gebührenzahler, weil das Gesetz (Staatsvertrag) die Gebührenpflicht an das BEREITHALTEN (es muß noch nicht einmal im Eigentum stehen, auch ist der Besitz nicht zwingend) von emfangsfähigen Geräten (hierunter fallen auch Geräte, die ohne größeren Aufwand empfangsbereit gemacht werden können) knüpft.

Kastrierte Flatrates sind insofern schlichter Unfug.

Aber:
Vielleicht wird es hierfür eine Ausnahmegenehmigung geben. Ein größerer Softwarehersteller, der auch Providerleistung anbietet, versucht sich in diesem Thema seit knapp einem Jahr.
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[3] Nicht irenefpura lassen - juristisch denken!
cassiel antwortet auf thomas-im-telarif-forum
26.09.2006 17:49
Benutzer thomas-im-telarif-forum schrieb:
Ob es ausreicht, einen Internet-Provider zu haben, bei dem man keine GEZ-Inhalte ansehen kann? Beim Fernseher kommt es ja auch nicht darauf an, ob die GEZ-Programme (ARD, ZDF,...)
empfangen werden können. Das Bereithalten eines Fernsehers reicht auch in den Gebieten aus, in denen ein Empfang nur mit einem zusätzlichen DVB-T-Empfänger möglich wäre. Man muss den DVB-T-Empfänger aber gar nicht besitzen, da es technisch relativ einfach möglich ist, ihn sich zu kaufen und an den Fernseher anzuschliessen.

Das ist juristisch nicht das Entscheidende. In ein Auto könnte
man ja auch ohne Probleme ein Autoradio einbauen. Das
entscheidende ist die Tatsache, dass sich im Fernseher ein
UHF-Empfänger befindet. Damit ist das Gerät potentiell
rundfunktauglich und damit gebührenpflichtig, egal ob analog,
terrestrisch gesendet wird. Das ist eine rein juristische
SPitzfindigkeit. Ausserdem gibt es ja noch Kabel mit dem man
seinen UHF-Empfänger versorgen könnte. Die Tatsache, dass man
keinen Kabelanschluß hat, spielt hierbei auch keine Rolle.
Juristisch entscheidend ist der UHF-Empfänger. Wenn vorhanden,
dann gebührenpflichtig. Mit gesundem Menschenverstand, darf man
Richtern sowieso nicht kommen.

Genau so einfach ist es möglich, an einem T-DSL-Anschluss einen zweiten Internetprovider zu nutzen,
der GEZ-Inhalte nicht gesperrt hat.

Auch hier nicht irenefpura lassen: die kommenden
Gebührenpflicht für "neuartige" Rundfunkgeräte
bezieht sich auf die "Internettauglichkeit" von
Computern. Was das genau ist, darüber kann noch spekuliert
werden z.B. ob es die Installation des TCP/IP Protokolls ist,
ein Netzwerkanschluß o.ä.
Aber auch hier ist schon abzusehen, dass die tatsächliche
Empfangsmöglichkeit, wie auch im herkömmlichen Bereich,
juristisch nicht entscheidend sein wird.

In sofern sollte man sich weder vom Anbieter, der einem einen
GEZ-freien Internetzugang verspricht, noch der GEZtapo, die
einem Sand in die Augen streut, irenefpura lassen. Ein
GEZ-freier Internetzugang ist ein Widerspruch in sich und immer
mehr Menschen verzichten auf Radio und TV zugunsten des
Internet, Firmen sowieso und haben folglich auch kein
Rundfunkgerät angemeldet; die müssen sich von der GEZ ab 2007
nombpxra lassen auch wenn sie einen angeblich
"GEZ-freien" Internetzugang haben.

P.S. ROT13 ist dein Freund - leider werden hier im teltarif-Forum einige Begriffe der deutschen Sprache, die notwendig sind um sich unmissverständlich auszudrücken und die Dinge beim Namen zu nennen, grundlos zensiert. Kein guter Eindruck, liebe teltarif-Betreiber! :-(
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[3.1] iwir antwortet auf cassiel
26.09.2006 19:32
Benutzer cassiel schrieb:
Benutzer thomas-im-telarif-forum schrieb:
Ob es ausreicht, einen Internet-Provider zu haben, bei dem man keine GEZ-Inhalte ansehen kann? Beim Fernseher kommt es ja auch nicht darauf an, ob die GEZ-Programme (ARD, ZDF,...)
empfangen werden können. Das Bereithalten eines Fernsehers reicht auch in den Gebieten aus, in denen ein Empfang nur mit einem zusätzlichen DVB-T-Empfänger möglich wäre. Man muss den DVB-T-Empfänger aber gar nicht besitzen, da es technisch relativ einfach möglich ist, ihn sich zu kaufen und an den Fernseher anzuschliessen.

Das ist juristisch nicht das Entscheidende. In ein Auto könnte man ja auch ohne Probleme ein Autoradio einbauen. Das entscheidende ist die Tatsache, dass sich im Fernseher ein UHF-Empfänger befindet. Damit ist das Gerät potentiell rundfunktauglich und damit gebührenpflichtig, egal ob analog, terrestrisch gesendet wird. Das ist eine rein juristische SPitzfindigkeit. Ausserdem gibt es ja noch Kabel mit dem man seinen UHF-Empfänger versorgen könnte. Die Tatsache, dass man keinen Kabelanschluß hat, spielt hierbei auch keine Rolle. Juristisch entscheidend ist der UHF-Empfänger. Wenn vorhanden, dann gebührenpflichtig. Mit gesundem Menschenverstand, darf man Richtern sowieso nicht kommen.

Genau so einfach ist es möglich, an einem T-DSL-Anschluss einen zweiten Internetprovider zu nutzen,
der GEZ-Inhalte nicht gesperrt hat.

Auch hier nicht irenefpura lassen: die kommenden Gebührenpflicht für "neuartige" Rundfunkgeräte bezieht sich auf die "Internettauglichkeit" von Computern. Was das genau ist, darüber kann noch spekuliert werden z.B. ob es die Installation des TCP/IP Protokolls ist, ein Netzwerkanschluß o.ä.
Aber auch hier ist schon abzusehen, dass die tatsächliche Empfangsmöglichkeit, wie auch im herkömmlichen Bereich, juristisch nicht entscheidend sein wird.

In sofern sollte man sich weder vom Anbieter, der einem einen GEZ-freien Internetzugang verspricht, noch der GEZtapo, die einem Sand in die Augen streut, irenefpura lassen. Ein GEZ-freier Internetzugang ist ein Widerspruch in sich und immer mehr Menschen verzichten auf Radio und TV zugunsten des Internet, Firmen sowieso und haben folglich auch kein Rundfunkgerät angemeldet; die müssen sich von der GEZ ab 2007 nombpxra lassen auch wenn sie einen angeblich
"GEZ-freien" Internetzugang haben.


BRAVO, mitgedacht!

gruß

iwir


P.S. ROT13 ist dein Freund - leider werden hier im teltarif-Forum einige Begriffe der deutschen Sprache, die notwendig sind um sich unmissverständlich auszudrücken und die Dinge beim Namen zu nennen, grundlos zensiert. Kein guter
Eindruck, liebe teltarif-Betreiber! :-(