Benutzer thomas-im-telarif-forum schrieb:
Ob es ausreicht, einen Internet-Provider zu haben, bei dem man keine GEZ-Inhalte ansehen kann? Beim Fernseher kommt es ja auch nicht darauf an, ob die GEZ-Programme (ARD, ZDF,...)
empfangen werden können. Das Bereithalten eines Fernsehers reicht auch in den Gebieten aus, in denen ein Empfang nur mit einem zusätzlichen DVB-T-Empfänger möglich wäre. Man muss den DVB-T-Empfänger aber gar nicht besitzen, da es technisch relativ einfach möglich ist, ihn sich zu kaufen und an den Fernseher anzuschliessen.
Das ist juristisch nicht das Entscheidende. In ein Auto könnte
man ja auch ohne Probleme ein Autoradio einbauen. Das
entscheidende ist die Tatsache, dass sich im Fernseher ein
UHF-Empfänger befindet. Damit ist das Gerät potentiell
rundfunktauglich und damit gebührenpflichtig, egal ob analog,
terrestrisch gesendet wird. Das ist eine rein juristische
SPitzfindigkeit. Ausserdem gibt es ja noch Kabel mit dem man
seinen UHF-Empfänger versorgen könnte. Die Tatsache, dass man
keinen Kabelanschluß hat, spielt hierbei auch keine Rolle.
Juristisch entscheidend ist der UHF-Empfänger. Wenn vorhanden,
dann gebührenpflichtig. Mit gesundem Menschenverstand, darf man
Richtern sowieso nicht kommen.
Genau so einfach ist es möglich, an einem T-DSL-Anschluss einen zweiten Internetprovider zu nutzen,
der GEZ-Inhalte nicht gesperrt hat.
Auch hier nicht irenefpura lassen: die kommenden
Gebührenpflicht für "neuartige" Rundfunkgeräte
bezieht sich auf die "Internettauglichkeit" von
Computern. Was das genau ist, darüber kann noch spekuliert
werden z.B. ob es die Installation des TCP/IP Protokolls ist,
ein Netzwerkanschluß o.ä.
Aber auch hier ist schon abzusehen, dass die tatsächliche
Empfangsmöglichkeit, wie auch im herkömmlichen Bereich,
juristisch nicht entscheidend sein wird.
In sofern sollte man sich weder vom Anbieter, der einem einen
GEZ-freien Internetzugang verspricht, noch der GEZtapo, die
einem Sand in die Augen streut, irenefpura lassen. Ein
GEZ-freier Internetzugang ist ein Widerspruch in sich und immer
mehr Menschen verzichten auf Radio und TV zugunsten des
Internet, Firmen sowieso und haben folglich auch kein
Rundfunkgerät angemeldet; die müssen sich von der GEZ ab 2007
nombpxra lassen auch wenn sie einen angeblich
"GEZ-freien" Internetzugang haben.
P.S. ROT13 ist dein Freund - leider werden hier im teltarif-Forum einige Begriffe der deutschen Sprache, die notwendig sind um sich unmissverständlich auszudrücken und die Dinge beim Namen zu nennen, grundlos zensiert. Kein guter Eindruck, liebe teltarif-Betreiber! :-(