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Sonderkündigungsrecht?


03.02.2005 16:22 - Gestartet von HHI
Benutzer Hendrik.Jedamus schrieb:
Hat man durch diese Änderung, die ja negativ für den Kunden sein kann ein Sonderkündigungsrecht, d.h. verbleibendes Guthaben auszahlen lassen und Vertrag beenden?

Darüber ob das wirklich ein Nachteil für den Kunden ist lässt sich streiten - seih doch froh dass die blöde Mailbox aus ist
;-)))

Viel schlimmer ist das was momentan O2 macht. Hier besteht (zumindest für mich) kein Zweifel an einem SoKü-Recht.
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[] filmin antwortet auf
03.02.2005 16:31
Benutzer Hendrik.Jedamus schrieb:
Hat man durch diese Änderung, die ja negativ für den Kunden sein kann ein Sonderkündigungsrecht, d.h. verbleibendes Guthaben auszahlen lassen und Vertrag beenden?


es ist nicht wirklich ein Nachteil für den Kunden. Wer die Mailbox 90 Tage lang nicht benutzt hat, braucht sie scheinbar nicht. Wenn sie wieder kostenlos wieder aktiviert werden kann ist das sowieso kein Problem. SoKü-Recht wird es bestimmt nicht geben.

filmin