Benutzer Hendrik.Jedamus schrieb:
Hat man durch diese Änderung, die ja negativ für den Kunden sein kann ein Sonderkündigungsrecht, d.h. verbleibendes Guthaben auszahlen lassen und Vertrag beenden?
Darüber ob das wirklich ein Nachteil für den Kunden ist lässt sich streiten - seih doch froh dass die blöde Mailbox aus ist
;-)))
Viel schlimmer ist das was momentan O2 macht. Hier besteht (zumindest für mich) kein Zweifel an einem SoKü-Recht.