Thread
Menü

1click2surf hat geantwortet


29.09.2006 15:12 - Gestartet von jotka45
Auf mein Schreiben per Mail an 1click2surf (siehe Artikel „kein Thema“ von jotka 45 vom 29.9.06 um 9.21 Uhr erhielt ich die nachfolgende Antwort:

****************­**********­**********­**********­*****************

Sehr geehrter Herr xxx,

wir möchten uns ausdrücklich für den entstanden Abrechnungsfehler entschuldigen.

Hinsichtlich der weitern Vorgehensweise zur Korrektur der Abrechnungspanne verweisen wir auf unsere Webseite und die dortigen Veröffentlichungen:
www.1click2surf.de und hier auf unsere Veröffentlichungen:

http://www.1click2surf.de/news/2006_09_01.html

http://www.1click2surf.de/news/2006_09_04.html

Natürlich verstehen wir Ihren Schreck über die zu unrecht abgebuchte Summe. Sie bekommen den fälschlich abgebuchten Betrag mit Sicherheit durch eine Verrechnung mit Ihrer nächsten Rechnung zurück erstattet. Außerdem bekommen Sie eine Entschädigung von 1% von dieser Summe. Dies sind im Idealfall (nach einem Monat) eine Verzinsung von 12% p.a.; im Ausnahmefall (nach 2 Monaten) 6% p.a. Verzinsung. Bitte verstehen Sie, dass wir bemüht sind Ihnen damit entgegenzukommen.

Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne wieder an uns. Falls Sie weitere Informationen zu Ihrer Rechnung wünschen, möchten wir Sie bitten sich an unseren Inkasso- und Abrechnungsdienstleister Nexnet zu wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier: http://www.1click2surf.de/kontakt.html unter Fragen zur Rechnung

Mit freundlichem Gruß

Ihr 1click2 Service Team

------------------­----------­----------­----------­--------------------------
tel.: 040 / 23 51 73 32
fax.: 040 / 23 51 73 29
e-mail: service@1click2surf.de
url: http://www.1click2surf.de

***************­**********­**********­**********­***************

Wie unschwer zu erkennen ist, handelt es sich um einen vorbereiteten Standarttext, der an jeden Beschwerdeführer geschickt wird, denn es wurde auf meinen individuellen Text (hier: Sperrung des Forderungsbetrages) mit keiner Silbe eingegangen. Es darf daher als müßig angesehen werden, über die von 1click2surf vorgeschlagene Vorgehensweise zur Abrechnungspanne nachzudenken, wenn das dort genannte und zu überwachende Erstattungsverfahren dadurch umgangen werden kann, indem der Forderungbetrag einfach bei der Telekom gesperrt wird. Nun ist es Sache von 1click2surf eine ordnungsgemäße Rechnung zu erstellen und an den Internet-Nutzer (Kunden) zu schicken.

Für alle, bei denen der Rechnungsbetrag bereits abgebucht wurde: Ihr habt 6 Wochen Zeit, die Abbuchung des falschen Betrages bei eurem Kreditinstitut rückgängig zu machen. Wichtig ist aber, dass ihr umgehend den „Restbetrag“ - also die Teile der Rechnung, die korrekt sind - auf das Telekomkonto überweist. Bei dieser Überweisung sollte der Zusatz aufgenommen werden: „Gekürzt um den Betrag zugunsten ........“.

Es grüßt ein nun abwartender jotka45
Menü
[1] stephanobb antwortet auf jotka45
29.09.2006 18:22
Hallo jotka,

aus einem Antwortmail von 1click2surf

....
Wir sind nicht befugt eine Mahnsperre zu setzen. Da die Abrechnung über unseren Inkasso- und Abrechnungsdienstleister Nexnet läuft, möchten wir Sie bitten mit denen in Kontakt zu treten.

und Nexnet sagt, daß Ihnen 1click2surf untersdagt hätte, eine Mahnsperre zu setzen, obwohl dies möglich ist.

Hier geht es m.E. nur um die Mahngebühren.

Gruß aus dem Süden
Menü
[1.1] jotka45 antwortet auf stephanobb
30.09.2006 09:17
Hallo Stephan,

natürlich dreht sich alles darum, Geld zu kassieren, je mehr desto lieber. Dabei sind die Methoden mannigfaltig und nicht selten an der äußersten Grenze der Legalität. Auch wenn es fast unmöglich sein dürfte, 1click2surf Vorsatz für diese „Abrechnungspanne“ nachzuweisen, so dürfte aber klar sein, dass sich diese Fa. durch die ungerechtfertigte Rechnungslegung insoweit bereichert, als sie bei entsprechender Bezahlung Zinsgewinne „erwirtschaftet“. Die Antwort von 1click2surf an mich, die ich gestern hier veröffentlicht habe, darf als entsprechendes Indiz angesehen werden.

Wie ich aus deiner Anmerkung herauslese, hast du bei 1click2surf und beim Inkassodienst Nexnet um eine Mahnsperre „gebettelt“. Wundere dich nicht, wenn du trotz des Eingeständnisses von 1click2surf zur falschen Rechnung mit Mahnungen und selbstverständlich mit Mahnkosten konfrontiert wirst, die mit Einschüchterungsversuchen (Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens) fortgesetzt werden und dich - bzw. alle betroffenen Kunden - zur Zahlung „überreden“ wollen.

Die Antwort, die du von 1click2surf bekommen hast, ist nicht die Tinte wert, die dafür verbraucht wurde, denn sie läuft darauf hinaus, Zeit zu gewinnen. Aber die Frage hierzu heißt: Warum bittest du um etwas, was eigentlich nicht existiert? Stell dir folgende Situation vor: Du gehst in ein Restaurant und bestellst dort aus der Speisekarte ein Menü für 15,- €. Nachdem du aufgegessen hast, bringt dir der Kellner die Rechnung, die über 150,- € lautet und erklärt mit Bedauern, er habe sich entweder an der Kasse vertippt oder die elektronische Kasse funktioniert nicht ordnungsgemäß. Er verlangt trotzdem von dir, die 150,- € zu bezahlen und stellt dir in Aussicht, den zuviel bezahlten Betrag mit deinen künftigen Bestellungen verrechnen zu wollen (damit versucht er, dich als Gast oder Kunden auch für die Zukunft an das Restaurant zu binden, was unübersehbar auch für 1click2surf gilt). Es dürfte allen klar sein, dass du die Zahlung in dieser Höhe verweigerst.

Die vorliegende „Abrechnungspanne“ ist nichts anderes. 1click2surf bot einen Internetzugang zu einem sehr günstigen Minutenpreis an. Die Rechnungslegung aber erfolgte nicht auf der Grundlage des zugesagten Minutenpreises, sondern in einer Höhe, die nahezu schon astronomische Formen annahm. Die Reaktion hierauf sollte die gleiche sein wie beim Beispiel des Restaurant-Besuches: Nicht zahlen!

1click2surf hat einen Fehler begangen, diesen auch zugegeben und steht nun in der Pflicht, diesen zu korrigieren. Es sollte ein Gebot der Logik sein, dass diese Korrektur nur über den Weg einer erneuten und jetzt ordnungsgemäßen Rechnung erfolgen kann. In der angeboten Verfahrensweise darf man uneingeschränkt eine Unverschämtheit erkennen, die sich kein Kunde gefallen lassen muss. Kleine Überlegung am Rande: Wenn ich künftig nicht mehr einen Internetzugang von 1click2surf nutze, wer verrechnet dann was und womit?

Insoweit kann ich mich nur wiederholen: Nicht zahlen und abwarten! Lediglich deswegen, weil ich 1click2surf keinen Vorsatz, sondern tatsächlich „nur“ eine ungewollte Panne unterstelle, habe ich aus Gründen der Fairness der Fa. eine Mail zukommen lassen, in der ich sie über die Zahlungssperre unterrichtete und um eine korrekte Rechnungslegung bat (siehe Schreiben von gestern).

Ich kann allen gleichermaßen Betroffenen nur empfehlen, sich das von mir gewählte Verfahren zueigen zu machen und sich keinesfalls auf langwierige Diskussionen mit 1click2surf oder mit dem Inkassodienst Nexnet einzulassen. Das Recht liegt eindeutig auf der Seite des Kunden.

Gruß aus meinem Heimatnest Berlin ........ jotka45
Menü
[1.1.1] Gutschrift erhalten
carter antwortet auf jotka45
19.10.2006 15:42
Ich habe jetzt eine Gutschrift erhalten, zzgl. 1%.

Die Sauerei ist, dass die Telekom die Gutschrift nicht gutschreibt, sondern mit den nächsten Rechnungen verrechnet. Das ist eine bodenlose Frechheit. Von wem bekomme ich eigentlich die ausgefallen Zinsen wegen der hohen Abbuchung?

carter
Menü
[1.1.1.1] rudi ratte antwortet auf carter
19.10.2006 16:52
Hallo zusammen,

habe ebenfalls eine Gutschrift erhalten, die sich nahezu mit meinem selbst errechneten und an den Anbieter versandten Betrag deckt.

Soweit so gut, jetzt tauchen aber auf der Soll-Seite Gebühren auf, welche ich - auch durch Irrtum mal erhöhten Preis - nicht mehr nachvollziehen kann und will. Ist nicht so dolle viel, vielleicht auch gerade die "Schwelle", an der sich der/die User/in überlegt, ob er/sie sich für d e n Betrag die Arbeit machen soll.

Jetzt habe ich eine Bitte: Hat noch jemand die Zeitfenster aus dem infrage kommenden Zeitraum?
Ich schaue aber auch selbst mal bei >telespiegel.de< nach.

An jotka45: Ich denke, dass mit dem 1% die Dir engangenen Zinsen gemeint sind.


Viele Grüße und tapfer bleiben

Rudi Ratte
Menü
[1.1.1.1.1] Vital_M antwortet auf rudi ratte
21.10.2006 14:00
Hallo Leute,

also mir ist es genauso ergangen. Hab mit der Rechnung eine Gutschrift erhalten, die stimmen dürfte.
Allerdings ist auf der gleichen Rechnung eine Belastung von gut 1 Euro zu finden, die ich auch nicht nachvollziehen kann.
Da der EVN noch nicht online ist, kann ich auch nicht nachvollziehen, wie die auf diesen Betrag kommen.

Tapfer bleiben
Matthias


Benutzer rudi ratte schrieb:
Hallo zusammen,

habe ebenfalls eine Gutschrift erhalten, die sich nahezu mit meinem selbst errechneten und an den Anbieter versandten Betrag deckt.

Soweit so gut, jetzt tauchen aber auf der Soll-Seite Gebühren auf, welche ich - auch durch Irrtum mal erhöhten Preis - nicht mehr nachvollziehen kann und will. Ist nicht so dolle viel, vielleicht auch gerade die "Schwelle", an der sich der/die User/in überlegt, ob er/sie sich für d e n Betrag die Arbeit
machen soll.

Jetzt habe ich eine Bitte: Hat noch jemand die Zeitfenster aus dem infrage kommenden Zeitraum?
Ich schaue aber auch selbst mal bei >telespiegel.de< nach.

An jotka45: Ich denke, dass mit dem 1% die Dir engangenen Zinsen gemeint sind.


Viele Grüße und tapfer bleiben

Rudi Ratte
Menü
[1.1.1.2] himmelblau antwortet auf carter
28.10.2006 13:37
Benutzer carter schrieb:
Ich habe jetzt eine Gutschrift erhalten, zzgl. 1%.

Die Sauerei ist, dass die Telekom die Gutschrift nicht gutschreibt, sondern mit den nächsten Rechnungen verrechnet. Das ist eine bodenlose Frechheit. Von wem bekomme ich eigentlich die ausgefallen Zinsen wegen der hohen Abbuchung?

carter

wenn die dir innerhalb eines monats eine gutschrift erstellt haben, bzw. es mit deiner rechnung verrechnet haben - was im übrigen auf das selbe rauskommt - hat du einen jahreszins von 12%, erfolgt die korrigierung inerhalb von 2 monaten hast du noch 6%. also wozu die aufregung????
Menü
[1.1.2] himmelblau antwortet auf jotka45
28.10.2006 13:36
Wenn ich künftig nicht mehr einen Internetzugang von 1click2surf nutze, wer verrechnet dann was und womit?

der zuviel berechnete betrag wird dir auf der nächsten telekomrechnung gutgeschrieben und daher ist es völlig belanglos ob du weiterhin über diesen anbieter surfst oder nicht.

also hat das auch nichts mit deinem restaurantbeispiel zu tun, denn du musst ja nicht mehr den zugang nutzen.