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29.09.2006 09:21 - Gestartet von jotka45
Auch ich bin von der Abrechnungspanne betroffen, wie ich der mir zugegangenen Rechnung am gestrigen Tag entnehmen konnte. Die entsprechende Rechnungsposition habe ich bei der Telekom sperren lassen und die nachfolgende Nachricht an: info@1click2surf.de geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mich erreichte gestern die Rechnung der Telekom zu meinem Telefonanschluss 030 - xxxxxxx, in der u.a. eine Rechnungsposition Ihres Unternehmens für einen Internetzugang beinhaltet war, die mit netto 42,97 € ausgewiesen wurde. Dieser Betrag ist eindeutig fehlerhaft. Diese „Abrechnungspanne“, von der auch zahlreiche andere Internetnutzer betroffen sind, haben Sie gegenüber dem Telefon- und Internet-Informationsdienst „teltarif.de“ bereits eingeräumt.

Ich darf Sie darüber informieren, dass ich heute bei der Rechnungsstelle der Telekom den auf Ihr Unternehmen entfallenden Betrag von 50,27 € (incl. MwSt.) habe sperren lassen.

Zumal ich aber im fraglichen Zeitraum Ihr Unternehmen für einen Internetzugang im call-by-call-Verfahren zu den damaligen Tarifen „cool“ und „crazy“ genutzt habe, stehen Ihnen hierfür natürlich die entsprechenden Entgelte zu, die Sie mir bitte mit einer gesonderten und detaillierten Rechnnung bekannt geben wollen. Die Rechnung wollen Sie an mich wie folgt richten:

Name und Anschrift

mit freundlichen Grüßen


Wer mag, kann diesen Text übernehmen. Zusatzinfo: Zwischen dem Zugang einer Telekom-Rechnung und dem Abbuchen des entsprechenden Betrages im Lastschriftverfahren liegen in der Regel 7 Tage. Enthält eine Rechnung falsche Positionen, sollten diese unverzüglich bei der Rechnungsstelle der Telekom (Nr. siehe Rechnung) beanstandet und gesperrt werden. Die Telekom zieht in diesen Fällen nur noch die unbeanstandeten Rechnungsteile ein.

Gruß ..... jotka45
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[1] 1click2surf
stephanobb antwortet auf jotka45
29.09.2006 10:28
Hallo jotka,

lege bei T-Com, 1click2surf und Nexnet noch Einspruch nach § 16 TKV ein.

Gruß aus dem Süden
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[1.1] jotka45 antwortet auf stephanobb
29.09.2006 10:53
Benutzer stephanobb schrieb:
Hallo jotka,

lege bei T-Com, 1click2surf und Nexnet noch Einspruch nach § 16 TKV ein.

Gruß aus dem Süden

Hallo Stephan,

das Einlegen von Widersprüchen ist nicht erforderlich. Es reicht aus, den Betrag, der zu Unrecht gefordert wird, sperren zu lassen. Die Fa. 1click2surf wendet sich dann, weil sie kein Geld bekommt, direkt an den Kunden, denn nun ist sie in der Pflicht, die Höhe der Forderung detailliert zu erstellen und zu begründen. Ob sie das auch machen wird, bleibt offen, da die Kosten für eine Rechnungslegung und Porto höher sein dürften, als der korrekte Betrag für die Internetnutzung, die in meinem Falle deutlich unter 1,- € liegt.

Ich hatte einen ähnlichen Fall vor ca. 3 Jahren. Die Telekom-Rechnung wurde um den beanstandeten Betrag gekürzt und nur in Höhe des verbleibenden Betrages von meinem Konto abgebucht. Einige Wochen später meldete sich bei mir die Fa. wegen ihrer vermeintlichen Ansprüche. Das Verfahren incl. Inkassobüro und Tätigwerden einer Rechtanwaltskanzlei dauerte zwar über 1 Jahr, aber letztendlich verlief die Angelegenheit im Sande, obwohl ich zur Abkürzung darum "gebeten" hatte, gegen mich einen Mahnbescheid zu beantragen bzw. Klage zu erheben.

Gruß ......... jotka45 ..... mitten in Berlin