Benutzer stephanobb schrieb:
Hallo jotka,
lege bei T-Com, 1click2surf und Nexnet noch Einspruch nach § 16 TKV ein.
Gruß aus dem Süden
Hallo Stephan,
das Einlegen von Widersprüchen ist nicht erforderlich. Es reicht aus, den Betrag, der zu Unrecht gefordert wird, sperren zu lassen. Die Fa. 1click2surf wendet sich dann, weil sie kein Geld bekommt, direkt an den Kunden, denn nun ist sie in der Pflicht, die Höhe der Forderung detailliert zu erstellen und zu begründen. Ob sie das auch machen wird, bleibt offen, da die Kosten für eine Rechnungslegung und Porto höher sein dürften, als der korrekte Betrag für die Internetnutzung, die in meinem Falle deutlich unter 1,- € liegt.
Ich hatte einen ähnlichen Fall vor ca. 3 Jahren. Die Telekom-Rechnung wurde um den beanstandeten Betrag gekürzt und nur in Höhe des verbleibenden Betrages von meinem Konto abgebucht. Einige Wochen später meldete sich bei mir die Fa. wegen ihrer vermeintlichen Ansprüche. Das Verfahren incl. Inkassobüro und Tätigwerden einer Rechtanwaltskanzlei dauerte zwar über 1 Jahr, aber letztendlich verlief die Angelegenheit im Sande, obwohl ich zur Abkürzung darum "gebeten" hatte, gegen mich einen Mahnbescheid zu beantragen bzw. Klage zu erheben.
Gruß ......... jotka45 ..... mitten in Berlin