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Abstrafung umsatzschwacher Kunden bedenklich!


21.05.2005 13:03 - Gestartet von ..
"Wir wissen ja nicht, was vorher mit der Nummer gemacht wurde."

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber warum der geschädigte Kunde die Strafe zahlen soll und nicht der Verursacher - diese Ungereimtheit lässt sich wohl nur durch das spezifische, historisch geprägte Selbstverständnis des ehemaligen Staatskonzerns ableiten: Der Kaiser hat immer Recht!

Juristisch halte ich das Vorgehen von big pink T für äußerst problematisch und deshalb durchaus gerichtlich anfechtbar.

Begründung: Der Kunde hat meines erachtens ein Recht auf eine "unbelastete" Rufnummer, die eine normale Teilnahme am Telekommunikationsverkehr ermöglichen muss, und der Anbieter hat eben daraus abgeleitet die Pflicht, dafür Sorge zu tragen.

Unterlässt er dies, ist er dem Kunden gegenüber verpflichtet, den Schaden zu ersetzen und Folgeschäden auszuschließen. Der Vorschlag, zu diesem Zweck die Rufnummer zu wechseln, zeigt ja, das dieses Problem leichthin lösbar ist, nur hätte es gleich von Anfang an durch den Anbieter erledigt werden können.

Selbst KFZ-Kennzeichen werden erst nach längerer Frist wieder neu zugeteilt, das ist gängige Praxis, um Probleme zu vermeiden.


Dass man "lediglich bei guten Kunden ... aus Kulanz Ausnahmen" mache - diese Aussage spricht in diesem Zusammenhang Bände:

1. Ein normal nutzbarer Telefonanschluss ist eine Ausnahme.

2. Dieses exklusive Produkt ist mit der Grundgebühr nicht abgegolten. Es ist nur solchen Kunden vorbehalten, die durch Nutzung überhöhter Minutenpreise freiwillig mehr bezahlen.
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[1] hdontour antwortet auf ..
21.05.2005 14:54
Benutzer .. schrieb:
"Wir wissen ja nicht, was vorher mit der Nummer gemacht wurde."

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber warum der geschädigte Kunde die Strafe zahlen soll und nicht der Verursacher - diese Ungereimtheit lässt sich wohl nur durch das spezifische, historisch geprägte Selbstverständnis des ehemaligen Staatskonzerns ableiten: Der Kaiser hat immer Recht!

Juristisch halte ich das Vorgehen von big pink T für äußerst problematisch und deshalb durchaus gerichtlich anfechtbar.

Begründung: Der Kunde hat meines erachtens ein Recht auf eine "unbelastete" Rufnummer, die eine normale Teilnahme am Telekommunikationsverkehr ermöglichen muss, und der Anbieter hat eben daraus abgeleitet die Pflicht, dafür Sorge zu tragen.

Unterlässt er dies, ist er dem Kunden gegenüber verpflichtet, den Schaden zu ersetzen und Folgeschäden auszuschließen. Der Vorschlag, zu diesem Zweck die Rufnummer zu wechseln, zeigt ja, das dieses Problem leichthin lösbar ist, nur hätte es gleich von Anfang an durch den Anbieter erledigt werden können.

Ist dieser ganz Unsinn, den Du da geschrieben hast vielleicht noch ernst gemeint?

Wo steht denn geschrieben, daß man bei der Zuteilung einer Rufnummer ein quasi jungfräuliche erhält?

Wenn in einem Haus 2 Huber Franz wohnen, dann muss man auch damit rechnen, daß Post im falschen Postkasten steckt.

Stelle Dir mal vor, daß Ändern von Nummern wäre kostenlos:

Da würden täglich Tausende anrufen, weil denen die Nummer nicht (mehr) passt und ne neue wollen und behaupten, dass sie täglich "obszöne Anrufe" bekommen


Selbst KFZ-Kennzeichen werden erst nach längerer Frist wieder neu zugeteilt, das ist gängige Praxis, um Probleme zu vermeiden.

Das stimmt doch gar nicht!
Wenn Du ein angemeldetes Auto oder ein max. 18 Monate stillgelegtes Auto innerhalb einer Regierungsbezirkes ummeldest, bekommst Du s o f o r t die g l e i c h e Nummer wieder, ob sie Dir gefällt oder nicht.



Dass man "lediglich bei guten Kunden ... aus Kulanz Ausnahmen" mache - diese Aussage spricht in diesem Zusammenhang Bände:

1. Ein normal nutzbarer Telefonanschluss ist eine Ausnahme.

ich bin mir sicher, wenn man z.B. eine Kopie einer Tageszeitung bringen kann, woraus erkennbar ist, daß die Nummer vorher einem Puff gehört, daß dann jeder sofort kostenlos eine andere Nr. bekommt. Man wird natürlich nur einen vernünftigen und glaubhaften Beweis brauchen


2. Dieses exklusive Produkt ist mit der Grundgebühr nicht abgegolten. Es ist nur solchen Kunden vorbehalten, die durch
Nutzung überhöhter Minutenpreise freiwillig mehr bezahlen.
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[1.1] siegenlester antwortet auf hdontour
21.05.2005 15:14
Selbst KFZ-Kennzeichen werden erst nach längerer Frist wieder neu zugeteilt, das ist gängige Praxis, um Probleme zu vermeiden.

Das stimmt doch gar nicht!
Wenn Du ein angemeldetes Auto oder ein max. 18 Monate stillgelegtes Auto innerhalb einer Regierungsbezirkes ummeldest, bekommst Du s o f o r t die g l e i c h e Nummer wieder, ob sie Dir gefällt oder nicht.

Stimmt eben doch.

1. Sind in den meisten Teilen Deutschland die Kreiseund nicht die Regierungsbezirke für die KFZ-Zulassung zuständig, das nur so nebenbei.

2. Hat er diesen Fall überhaupt nicht gemeint, es geht nicht um die eigene KFZ-Nummer eines zuvor stillgelegten oder umzumeldenden Wagens sondern darum, dass du kein Kennzeichen bekommst, dass in der letzten Zeit durch einen ANDEREN Inhaber an dessen Auto hing. An ANDERE werden die freigewordenen Kennezeichen tatsächlich erst nach einer längern Frist wieder vergeben. Insofern war seine Aussage völlig richtig. Um das wollen oder nichtwollen der EIGENEN Nummer ging es hier überhaupt nicht.
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[1.1.1] hdontour antwortet auf siegenlester
21.05.2005 15:22
Benutzer siegenlester schrieb:
Selbst KFZ-Kennzeichen werden erst nach längerer Frist wieder neu zugeteilt, das ist gängige Praxis, um Probleme zu vermeiden.

Das stimmt doch gar nicht!
Wenn Du ein angemeldetes Auto oder ein max. 18 Monate stillgelegtes Auto innerhalb einer Regierungsbezirkes ummeldest, bekommst Du s o f o r t die g l e i c h e Nummer wieder, ob sie Dir gefällt oder nicht.

Stimmt eben doch.
JEIN


1. Sind in den meisten Teilen Deutschland die Kreiseund nicht die Regierungsbezirke für die KFZ-Zulassung zuständig, das nur so nebenbei.

Ich hätte wohl schreiben müssen:

Wenn sich die / der Buchstabe(n) vor dem " - " nicht ändert...
( obwohl das auch nicht immer stimmt, weil hier in München die Stadt München und Landkreis München beide ein "M" vor dem "-" haben )


2. Hat er diesen Fall überhaupt nicht gemeint, es geht nicht um die eigene KFZ-Nummer eines zuvor stillgelegten oder umzumeldenden Wagens sondern darum, dass du kein Kennzeichen bekommst, dass in der letzten Zeit durch einen ANDEREN Inhaber an dessen Auto hing. An ANDERE werden die freigewordenen Kennezeichen tatsächlich erst nach einer längern Frist wieder vergeben. Insofern war seine Aussage völlig richtig. Um das wollen oder nichtwollen der EIGENEN Nummer ging es hier überhaupt nicht.

Was er wohl genau gemeint hat, wissen wir beide nicht.

Wenn ein angemeldetes Auto mit M - ..... nur umgemeldet wird, dann ich auch keine neue Nummer verlangen.