Benutzer .. schrieb:
"Wir wissen ja nicht, was vorher mit der Nummer gemacht wurde."
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber warum der geschädigte Kunde die Strafe zahlen soll und nicht der Verursacher - diese Ungereimtheit lässt sich wohl nur durch das spezifische, historisch geprägte Selbstverständnis des ehemaligen Staatskonzerns ableiten: Der Kaiser hat immer Recht!
Juristisch halte ich das Vorgehen von big pink T für äußerst problematisch und deshalb durchaus gerichtlich anfechtbar.
Begründung: Der Kunde hat meines erachtens ein Recht auf eine "unbelastete" Rufnummer, die eine normale Teilnahme am Telekommunikationsverkehr ermöglichen muss, und der Anbieter hat eben daraus abgeleitet die Pflicht, dafür Sorge zu tragen.
Unterlässt er dies, ist er dem Kunden gegenüber verpflichtet, den Schaden zu ersetzen und Folgeschäden auszuschließen. Der Vorschlag, zu diesem Zweck die Rufnummer zu wechseln, zeigt ja, das dieses Problem leichthin lösbar ist, nur hätte es gleich von Anfang an durch den Anbieter erledigt werden können.
Ist dieser ganz Unsinn, den Du da geschrieben hast vielleicht noch ernst gemeint?
Wo steht denn geschrieben, daß man bei der Zuteilung einer Rufnummer ein quasi jungfräuliche erhält?
Wenn in einem Haus 2 Huber Franz wohnen, dann muss man auch damit rechnen, daß Post im falschen Postkasten steckt.
Stelle Dir mal vor, daß Ändern von Nummern wäre kostenlos:
Da würden täglich Tausende anrufen, weil denen die Nummer nicht (mehr) passt und ne neue wollen und behaupten, dass sie täglich "obszöne Anrufe" bekommen
Selbst KFZ-Kennzeichen werden erst nach längerer Frist wieder neu zugeteilt, das ist gängige Praxis, um Probleme zu vermeiden.
Das stimmt doch gar nicht!
Wenn Du ein angemeldetes Auto oder ein max. 18 Monate stillgelegtes Auto innerhalb einer Regierungsbezirkes ummeldest, bekommst Du s o f o r t die g l e i c h e Nummer wieder, ob sie Dir gefällt oder nicht.
Dass man "lediglich bei guten Kunden ... aus Kulanz Ausnahmen" mache - diese Aussage spricht in diesem Zusammenhang Bände:
1. Ein normal nutzbarer Telefonanschluss ist eine Ausnahme.
ich bin mir sicher, wenn man z.B. eine Kopie einer Tageszeitung bringen kann, woraus erkennbar ist, daß die Nummer vorher einem Puff gehört, daß dann jeder sofort kostenlos eine andere Nr. bekommt. Man wird natürlich nur einen vernünftigen und glaubhaften Beweis brauchen
2. Dieses exklusive Produkt ist mit der Grundgebühr nicht abgegolten. Es ist nur solchen Kunden vorbehalten, die durch
Nutzung überhöhter Minutenpreise freiwillig mehr bezahlen.