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finanzamt-taugliche elektronische Rechnung


25.10.2005 03:02 - Gestartet von senor
Na, grossartig! Nicht nur ein günstiger und einfacher Tarif, sondern auch noch gleich eine Novität im deutschen Telekommunikationsmarkt. Vor kurzem wurde erst die elektronische Rechnung "neu" von Vodafone beworben - aber selbstverständlich nicht finanzamttauglich. Vielleicht sollten die doch mal ihren Tarif-Wirrwar durchforsten und vereinfachen, dann können sie ja vielleicht mehr Zeit auf wichtige Angelegenheiten verwenden.

Simyo ist auf dem richtigen Weg!

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[1] RE: finanzamt-tauglich?
nouhau antwortet auf senor
31.10.2005 00:05
Benutzer senor schrieb:
Na, grossartig! Nicht nur ein günstiger und einfacher Tarif, sondern auch noch gleich eine Novität im deutschen Telekommunikationsmarkt. Vor kurzem wurde erst die elektronische Rechnung 'neu' von Vodafone beworben - aber selbstverständlich nicht finanzamttauglich. Vielleicht sollten die doch mal ihren Tarif-Wirrwar durchforsten und vereinfachen, dann können sie ja vielleicht mehr Zeit auf wichtige Angelegenheiten verwenden.

Simyo ist auf dem richtigen Weg!


/ was macht denn eigentlich eine finanzamttaugliche rechnung aus?
wenn simyo auf dem richtigen weg ist, dann kommt hoffentlich bald ein komfortableres aufladen und auch mal handys (kann dann auch mit vertrag sein)...
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[1.1] hdontour antwortet auf nouhau
31.10.2005 06:31
Benutzer nouhau schrieb:
Benutzer senor schrieb:
Na, grossartig! Nicht nur ein günstiger und einfacher Tarif,
sondern auch noch gleich eine Novität im deutschen Telekommunikationsmarkt. Vor kurzem wurde erst die elektronische Rechnung 'neu' von Vodafone beworben - aber selbstverständlich nicht finanzamttauglich. Vielleicht sollten die doch mal ihren Tarif-Wirrwar durchforsten und vereinfachen, dann können sie ja vielleicht mehr Zeit auf wichtige Angelegenheiten verwenden.

Simyo ist auf dem richtigen Weg!


/ was macht denn eigentlich eine finanzamttaugliche rechnung aus?

sie muss fälschungssicher sein.

Wobei aber alles nicht so heiss gegessen wird, wie es gekocht wird. Kein Finanzamt wird eine Rechnung anzweifeln, die vom Betrag her in einer realistischen Höhe ist und übers Bankkonto gebucht wurde, egal ob sie nun finanzamttauglich ist oder nicht.
Wenn Du aber z.b. in die Kasse eine Privateinlage machst und Du dann davon eine irrehohe Rechnung für "was weiss ich was" in bar bezahlt, dann musst Du damit rechnen, daß diese nicht anerkannt wird.

wenn simyo auf dem richtigen weg ist, dann kommt hoffentlich bald ein komfortableres aufladen und auch mal handys (kann dann auch mit vertrag sein)...

was ist denn bitte komfortabler, als das jetzt schon angebotene System? Abbuchung von der Kreditkarte, wobei Du festlegen kannst wann und wieviel abgebucht werden soll.
Ich akzeptiere es, daß Simyo bei diesen Preisen keine Mahnabteilung hat und ausschiesslich den für sie 100% sicheren Zahlungsweg gewählt hat. Die Idee ist doch gut: Forderungsausfall = 0.

Handys kam man überall für billigstes Geld kaufen. Dafür brauche ich nicht Simyo

CU
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[2] GKr antwortet auf senor
31.10.2005 07:44
Benutzer senor schrieb:
Na, grossartig! Nicht nur ein günstiger und einfacher Tarif, sondern auch noch gleich eine Novität im deutschen Telekommunikationsmarkt. Vor kurzem wurde erst die elektronische Rechnung "neu" von Vodafone beworben - aber selbstverständlich nicht finanzamttauglich. Vielleicht sollten die doch mal ihren Tarif-Wirrwar durchforsten und vereinfachen, dann können sie ja vielleicht mehr Zeit auf wichtige Angelegenheiten verwenden.

Simyo ist auf dem richtigen Weg!


Die Anforderung an die "Finanzamttauglichkeit", wie Du es nennst, einer elektronischen Rechnung birgt wesentlich mehr technische und auch Akzeptanz-Probleme beim Endkunden, als es scheint. Hier tickt ein ungelöstes Problem, das mittelfristig ganz sicher hochkochen wird.

Tatsache ist, daß das Problem allen TK-Anbietern bewußt ist, jedoch (noch) keiner meines Wissens nach eine praktikable Lösung anbietet.

Wen es interessiert, wo die Problematik liegt, findet hier eine ausführliche Beschreibung:

Wobei dort der Kernsatz des Problems lautet:
"Als Rechnung gilt auch eine mit einer qualifizierten elektronischen Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach § 15 Abs. 1 des Signaturgesetzes versehene elektronische Abrechnung."

Kern-Problem für den Endkunden (wichtig vor allem für Firmenkunden): Das Finanzamt kündigte schon an, eingereichte Rechnungen ohne die elektronische Signatur nicht für die Anrechnung der dort beinhalteten Umsatzsteuer zu akzeptieren.

http://www.jurpc.de/aufsatz/20020099.htm

Ob Sanyo diese beschriebenen Auflagen erfüllt, mag ich nicht beurteilen. Eine Diskussion hier in diesem Forum würde wohl zu weit führen und nicht viel bringen. Die Materie ist zu kompliziert und komplex. Eine Lösung wird es erst dann geben, wenn ein solches elektronisches Zertifikat als Forderung entweder wieder zurückgenommen wird oder aber eine sehr einfache, vom Endkunden zu akzeptierende technische Lösung angeboten werden kann.

GKr
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[2.1] senor antwortet auf GKr
31.10.2005 14:49
Danke für die ausführliche Mitteilung. Aber dennoch bleibt doch, dass eben Simyo (nicht Sanyo) einen Vorstoß macht und die grossen Anbieter nicht.