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Verständnisproblem


24.10.2005 11:47 - Gestartet von hallodri
Wenn ich das richtig verstehe, kann man bei einer Rechnung die Umsatzsteuer nur dann steuerlich wirksam machen, wenn es sich um eine gedruckte Rechnung (also keine elektronische Rechnung) handelt (mal abgesehen von Rechnungen mit dieser Signatur).
Wo ist jetzt der Unterschied, ob mir jemand eine Rechnung per Post zuschickt oder ob mir jemand eine Rechnung per Mailanhang als PDF zuschickt und ich das PDF dann ausdrucke?
Wie will das Finanzamt feststellen, ob die Rechnung bei meinem Vertragspartner ausgedruckt und mir zugeschickt wurde oder erst bei mir ausgedruckt wurde?
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[1] Hightower antwortet auf hallodri
24.10.2005 12:00
Benutzer hallodri schrieb:

Wie will das Finanzamt feststellen, ob die Rechnung bei meinem Vertragspartner ausgedruckt und mir zugeschickt wurde oder erst bei mir ausgedruckt wurde?

Wenn Du es auf einem Farblaser ausdruckst: http://www.heise.de/newsticker/meldung/65010

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[2] omo antwortet auf hallodri
24.10.2005 12:32
Benutzer hallodri schrieb:
Wenn ich das richtig verstehe, kann man bei einer Rechnung die Umsatzsteuer nur dann steuerlich wirksam machen, wenn es sich um eine gedruckte Rechnung (also keine elektronische Rechnung) handelt (mal abgesehen von Rechnungen mit dieser Signatur). Wo ist jetzt der Unterschied, ob mir jemand eine Rechnung per Post zuschickt oder ob mir jemand eine Rechnung per Mailanhang als PDF zuschickt und ich das PDF dann ausdrucke?

Ersters muss das FA anerkennen, zweiters nicht (du hast die Antwort der Frage ja sinnvollerweise bereits vorausgestellt). Der Artikel ist aber (wie alle mir bekannten Artikel) falsch formuliert: Ein FA _kann_ selbstverständlich auch unsignierte Rechnung anerkennen - man hat nur keinen Anspruch darauf. Wie immer beim FA fragt man einfach vorher nach, kurze Begründung, warum man eine Rechnung nur als PDF bekommt und selbst ausdrucken muss (Anbieter bietet Papier-Rechnung nur gegen Aufpreis an, Geld sparen etc.), und bekommt dann im Regelfall auch die Genehmigung des FAs.

Normalerweise wird das aber so dargestellt, dass elektronische Rechnungen ohne Signatur NIE gültig sind. Das ist so pauschaliert falsch.

Wie will das Finanzamt feststellen, ob die Rechnung bei meinem Vertragspartner ausgedruckt und mir zugeschickt wurde oder erst bei mir ausgedruckt wurde?

Jeder vernünftige Sachbearbeiter wird sich diese Frage auch stellen und dir ggf. vorher mitteilen (wie mir und einigen Bekannten auch), dass du solche Rechnungen natürlich einreichen kannst und mit einem Hinweis versehen, dass ein Anbieter etwa keine Papierrechnungen schickt, und schon läuft die Lotte.

Tatsächlich kann man Rechnung wohl nur dann von ausgedruckten Kopien unterscheiden, wenn es sich um eine "spezielle" Rechnung handelt, also besonders dünnes Papier mit Nadeldrucker und hinten aufgedruckten AGB oder so - dazu müsste der Sachbearbeiter aber wissen, wie die Rechnung eigentlich aussieht. Bei vielen Ebay-Rechnungen kleinerer Händler ist es aber auch nur ein Laserausdruck.

Wie gesagt - meine Erfahrung ist, dass die FA das sehr pragmatisch handhaben. Vorher anfragen kostet nichts und schafft Rechtssicherheit.
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[2.1] Hightower antwortet auf omo
24.10.2005 12:57
Benutzer omo schrieb:
Benutzer hallodri schrieb:
Wenn ich das richtig verstehe, kann man bei einer Rechnung die Umsatzsteuer nur dann steuerlich wirksam machen, wenn es sich um eine gedruckte Rechnung (also keine elektronische Rechnung)
handelt (mal abgesehen von Rechnungen mit dieser Signatur).
Wo ist jetzt der Unterschied, ob mir jemand eine Rechnung per Post zuschickt oder ob mir jemand eine Rechnung per Mailanhang als PDF zuschickt und ich das PDF dann ausdrucke?

Ersters muss das FA anerkennen, zweiters nicht (du hast die Antwort der Frage ja sinnvollerweise bereits vorausgestellt). Der Artikel ist aber (wie alle mir bekannten Artikel) falsch formuliert: Ein FA _kann_ selbstverständlich auch unsignierte Rechnung anerkennen - man hat nur keinen Anspruch darauf. Wie immer beim FA fragt man einfach vorher nach, kurze Begründung, warum man eine Rechnung nur als PDF bekommt und selbst ausdrucken muss (Anbieter bietet Papier-Rechnung nur gegen Aufpreis an, Geld sparen etc.), und bekommt dann im Regelfall auch die Genehmigung des FAs.

Wenn die offline-Rechnung mit Aufpreis verbunden ist und das Finanzamt ein ausgedrucktes pdf nicht anerkennt, kann man dann die höheren Kosten von der Steuer absetzten?

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[2.1.1] omo antwortet auf Hightower
24.10.2005 13:20
Benutzer Hightower schrieb:

Wenn die offline-Rechnung mit Aufpreis verbunden ist und das Finanzamt ein ausgedrucktes pdf nicht anerkennt, kann man dann die höheren Kosten von der Steuer absetzten?

Natürlich. Diesen Hinweis kann man ja durchaus auch bei der vorherigen Anfrage geben ;-)
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[3] Micky34 antwortet auf hallodri
24.10.2005 17:37
Benutzer hallodri schrieb:
Wenn ich das richtig verstehe, kann man bei einer Rechnung die Umsatzsteuer nur dann steuerlich wirksam machen, wenn es sich um eine gedruckte Rechnung (also keine elektronische Rechnung) handelt (mal abgesehen von Rechnungen mit dieser Signatur). Wo ist jetzt der Unterschied, ob mir jemand eine Rechnung per Post zuschickt oder ob mir jemand eine Rechnung per Mailanhang als PDF zuschickt und ich das PDF dann ausdrucke?

Ich vermute mal, daß das Finanzamt denkt, daß du die Rechnung vor dem Ausdrucken sebst ändern/manipulieren könntest wenn keine Signatur vorhanden ist.


Wie will das Finanzamt feststellen, ob die Rechnung bei meinem Vertragspartner ausgedruckt und mir zugeschickt wurde oder erst
bei mir ausgedruckt wurde?
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[4] hdontour antwortet auf hallodri
31.10.2005 06:36
Benutzer hallodri schrieb:
Wenn ich das richtig verstehe, kann man bei einer Rechnung die Umsatzsteuer nur dann steuerlich wirksam machen, wenn es sich um eine gedruckte Rechnung (also keine elektronische Rechnung) handelt (mal abgesehen von Rechnungen mit dieser Signatur). Wo ist jetzt der Unterschied, ob mir jemand eine Rechnung per Post zuschickt oder ob mir jemand eine Rechnung per Mailanhang als PDF zuschickt und ich das PDF dann ausdrucke? Wie will das Finanzamt feststellen, ob die Rechnung bei meinem Vertragspartner ausgedruckt und mir zugeschickt wurde oder erst bei mir ausgedruckt wurde?

Mache Dir deshalb mal kein Gedanken:


Alles wird nicht so heiss gegessen wird, wie es gekocht wird. Kein Finanzamt wird eine Rechnung anzweifeln, die vom Betrag her in einer realistischen Höhe ist und übers Bankkonto gebucht wurde, egal ob sie nun finanzamttauglich ist oder nicht.
Wenn Du aber z.b. in die Kasse eine Privateinlage machst und Du dann davon eine irrehohe Rechnung für "was weiss ich was" in bar bezahlt, dann musst Du damit rechnen, daß diese nicht anerkannt wird.

Solange der Rechnungsbetrag mit dem Betrag, der vom Konto weggeht, wird sie von keinem Finanzamt angezweifelt werden