Benutzer dandy85 schrieb:
Bei der Penneykarte handelt es sich doch um eine Karte ohne Vertragsbindung. Also kann der Anbieter jederzeit die Preise erhöhen. Wenn du mit der Erhöhung nicht einverstanden bist, musst du halt kündigen und gehen. Aus diesen Grund habe ich diese Befristung bei den anderen Anbietern noch nie wirklich verstanden.
Wenn ich die AGB lese, hört sich das "musst du halt kündigen und gehen" nach teurem Verwaltungsaufwand für den Anbieter an. Mit einer Befristung ersparen die sich das.
Zitat AGB Pennymobil:
VII
simply behält sich vor, die Entgelte entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere
aufgrund von Tarifverträgen, Preiserhöhungen der Netzbetreiber, der Steuern und der sonstigen
von simply zu tragenden Kosten zu erhöhen. simply wird den Kunden von einer Entgeltänderung
rechtzeitig in geeigneter Weise in Kenntnis setzen.
Änderungen zu Ungunsten des Kunden erfolgen gemäß Klausel I.3.
I.3
simply kann die Geschäftsbedingungen, die Leistungsbeschreibungen oder die Servicepreise
ändern, indem die Änderungen dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden. Sofern
der Kunde nicht binnen 4 Wochen seit Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail
einzelnen oder allen Änderungen widerspricht, gelten die mitgeteilten Änderungen als genehmigt.
simply wird den Kunden in der schriftlichen Mitteilung auf den Beginn der Frist, die Bedeutung und
die Folgen seines Schweigens hinweisen. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, und teilt
simply dem Kunden daraufhin mit, dass eine Fortsetzung des Vertrages ohne die Vertragsänderung
für simply aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unzumutbar sein wird, kann der
Kunde den Vertrag innerhalb eines (1) Monats ab Zugang dieser Mitteilung kündigen. Die Kündigung
bedarf der Schriftform. Sofern der Kunde (a) nicht oder nicht form- und fristgemäß kündigt
oder (b) nicht ausdrücklich schriftlich innerhalb eines (1) Monats ab Zugang der Mitteilung erklärt,
dass er die Erfüllung des ungeänderten Vertrages verlange, gilt dies als dauerhafter Verzicht des
Kunden auf diejenige Leistung, deren Erbringung simply laut der Mitteilung unzumutbar ist. In diesem
Fall ist simply berechtigt, den Vertrag so durchzuführen, als ob die Vertragsänderung in Kraft
getreten