Benutzer dogisost schrieb:
Benutzer KD schrieb:
Aus diesen Diskussionen
entnehme ich "einmal 15€ laden und man ist '10 Jahre' erreichbar".
Wie soll sich das rechnen?
Ich bekam 1999 ein gebrauchtes Handy (mit Vodafone-Prepaidkarte) geschenkt, um es für einen Notfall dabei zu haben, wenn ich allein auf einsamer Landstraße mit dem PKW unterwegs bin. Kurze Zeit später kaufte ich mir ein kleineres Handy(Prepaidkarte ePlus, also auch eine neue Rufnummer) weil das erste so riesige Ausmaße hatte.
Ich (Jahrgang 1945, kann selten die Wohnung verlassen, fahre höchstens 1500 km im Jahr) und nutze das Handy wirklich nur für den eventuellen Notfall.
Da sich bereits ein größeres Guthaben auf dem ersten Handy angesammelt hatte, als es defekt wurde, schaffte ich mir ein neues Gerät dafür an, um das Geld nicht zu verlieren. Nun besitze ich also 2 gut funktionierende Handy (Vodafone_Guthaben mit inzwischen 70 €, das ePlus_Guthaben beträgt mittlerweile 60 €) die ich beide gerade erst im Mai 2006 mit jeweils 15 €
wieder aufladen musste.
Es ist doch bescheuert, *sinnlose* Handygespräche zu führen, um das Guthaben nicht immer höher werden zu lassen.
Meine Guthaben bei Vodafone und ePlus haben nun noch eine Gültigkeit bis Februar 2007. Bei der nächsten schriftlichen *Drohung* die ich regelmäßig 4 Wochen vor Abschaltung erhalte, werde ich mich diesmal an VODAFONE wenden und mit Hinweis auf das jetzt ergangene Urteil warnen, dass sie bei einer Abschaltung mit einer Klage von mir rechnen müssen. Ich bin rechtsschutzversichert, aber wollte mir aus gesundheitlichen Gründen nicht den Stress eines Musterprozesses (mit ungewissem Ausgang) antun. Das sieht nach diesem Urteil natürlich anders aus.
@KD ….. wer viel mobiltelefoniert, wird es weiterhin machen! Warum aber müssen die Wenigtelefonierer unbedingt zu Aufladungen gezwungen werden, bis sich dann jahrelang ein Guthaben ansammelt?
Bei diesen Postings platzt mir der Kragen, alles Umsonst haben wollen, die Rechtsschutzversicherung erwähnen und mit Klage drohen.
Du bist 8 Jahre jederzeit erreichbar gewesen und monierst jetzt das du dafür bei einem Anbieter 70 Euro Guthaben hast ???
Das bedeutet das Du im Schnitt 8,75 Euro pro Jahr für Deine Erreichbarkeit gezahlt hast (gezahlt hast Du nicht wirklich, sondern Du hast Guthaben).
Wenn es Dir um den Notfall geht, warum hast Du dann eine Karte eingelegt ? Jedes Handy kann auch ohne SIM-Karte den Notruf tätigen. Also ohne Kosten für Dich (oder ohne Guthabenanhäufung).
Das Du wegen dieser Sache eine Klage starten willst ist ein Witz, aber Du bist ja Rechtschutzversichert!!!!
Hat sich schonmal jemand überlegt warum Rechtschutzversicherung so teuer werden ?
Warum deutsche Gerichte keine Zeit mehr haben ?
Sollte ich Dir mit diesem Post zu nahe getreten sein, so bitte ich Dich mich nicht direkt zu verklage.