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SIM trotzdem deaktiviert


25.08.2006 16:18 - Gestartet von donvetti
Bis 23.08.06 bekam ich noch die Ansage "Bitte laden sie ihr Karte auf, sonst verfällt das Guthaben ...usw" (Waren noch 25.- Euronen drauf). Dachte, warte mal ab was passiert - und siehe da, gestern wurde die SIM deaktiviert. Mal sehen wie es weitergeht. Auf der Vodafone-Homepage natürlich kein Wort zum Urteil, die scheinen das erstmal zu ignorieren.
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[1] KD antwortet auf donvetti
26.08.2006 00:02
Ich glaube ihr habt das alle falsch verstanden mit dem Verfall der Guthaben. Es ist richtig das jetzt das Guthaben nach der Deaktivierung nicht mehr verfällt, aber die Netzbetreiber können ein Zeitfenster setzen für das Guthaben denn sie erbringen auch eine Leistung zum Beispiel in Form der Sende und Vermittlungsanlagen deren Unterhaltung sowie Mieten für Senderstandorte und Energieverbrauch. Aus diesen Diskussionen entnehme ich "einmal 15€ laden und man ist '10 Jahre' erreichbar".
Wie soll sich das rechnen?
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[1.1] ElaHü antwortet auf KD
26.08.2006 08:36
Benutzer KD schrieb:
Ich glaube ihr habt das alle falsch verstanden mit dem Verfall der Guthaben. Es ist richtig das jetzt das Guthaben nach der Deaktivierung nicht mehr verfällt, aber die Netzbetreiber können ein Zeitfenster setzen für das Guthaben denn sie erbringen auch eine Leistung zum Beispiel in Form der Sende und Vermittlungsanlagen deren Unterhaltung sowie Mieten für Senderstandorte und Energieverbrauch. Aus diesen Diskussionen entnehme ich "einmal 15€ laden und man ist '10 Jahre' erreichbar".
Wie soll sich das rechnen?

Wie soll ich dann diesen Satz aus der Meldung verstehen:
Vodafone darf die Handy- Guthaben auf den Prepaid-Karten nicht verfallen lassen und die Karten nach Ablauf einer Frist nicht deaktivieren.
???????
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[1.2] dogisost antwortet auf KD
26.08.2006 18:16

einmal geändert am 26.08.2006 18:33
Benutzer KD schrieb:
Aus diesen Diskussionen
entnehme ich "einmal 15€ laden und man ist '10 Jahre' erreichbar".
Wie soll sich das rechnen?

Ich bekam 1999 ein gebrauchtes Handy (mit Vodafone-Prepaidkarte) geschenkt, um es für einen Notfall dabei zu haben, wenn ich allein auf einsamer Landstraße mit dem PKW unterwegs bin.
Kurze Zeit später kaufte ich mir ein kleineres Handy(Prepaidkarte ePlus, also auch eine neue Rufnummer) weil das erste so riesige Ausmaße hatte.

Ich (Jahrgang 1945, kann selten die Wohnung verlassen, fahre höchstens 1500 km im Jahr) und nutze das Handy wirklich nur für den eventuellen Notfall.

Da sich bereits ein größeres Guthaben auf dem ersten Handy angesammelt hatte, als es defekt wurde, schaffte ich mir ein neues Gerät dafür an, um das Geld nicht zu verlieren. Nun besitze ich also 2 gut funktionierende Handy (Vodafone_Guthaben mit inzwischen 70 €, das ePlus_Guthaben beträgt mittlerweile 60 €) die ich beide gerade erst im Mai 2006 mit jeweils 15 € wieder aufladen musste.

Es ist doch bescheuert, *sinnlose* Handygespräche zu führen, um das Guthaben nicht immer höher werden zu lassen.

Meine Guthaben bei Vodafone und ePlus haben nun noch eine Gültigkeit bis Februar 2007. Bei der nächsten schriftlichen *Drohung* die ich regelmäßig 4 Wochen vor Abschaltung erhalte, werde ich mich diesmal an VODAFONE wenden und mit Hinweis auf das jetzt ergangene Urteil warnen, dass sie bei einer Abschaltung mit einer Klage von mir rechnen müssen. Ich bin rechtsschutzversichert, aber wollte mir aus gesundheitlichen Gründen nicht den Stress eines Musterprozesses (mit ungewissem Ausgang) antun. Das sieht nach diesem Urteil natürlich anders aus.

@KD ….. wer viel mobiltelefoniert, wird es weiterhin machen! Warum aber müssen die Wenigtelefonierer unbedingt zu Aufladungen gezwungen werden, bis sich dann jahrelang ein Guthaben ansammelt?
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[1.2.1] KD antwortet auf dogisost
26.08.2006 19:44
Ich gehöre auch zu den Prepaid Handy nutzern die dieses auch nur für Notfälle unterwegs mit haben.
Die 15€ werden auch nicht in den 9 Monaten aufgebraucht. Ich betrachte diese Summe eben als Grundgebühr.
Ich wollte in meinem Beitrag nur erklären, daß es aus den aufgezählten Gründen einen Mindestumsatz geben muß.
Alle Netzbetreiber haben ca.50% Pepaidkunden (mit steigender Tendens).
Mit jeder verkauften SIM-Karte muß der Netzbetreiber auch eine Technikinfrastruktur bereithalten.
Sollen nur die Teilnehmer das finanzieren die einen Vertrag haben und 10€ im Monat zahlen ohne eine Sekunde telefoniert zu haben. Da sind doch wir Prepaid-Nutzer mit 1,70€ im Monat besser bedient.
Ich sehe die Werbeaussage "ohne Grundgebür und Mindestumsatz" auch als falsch an. Wenn diese vom Gericht untersagt wurde, kann ich das auch nur für richtig finden.
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[1.2.1.1] dogisost antwortet auf KD
27.08.2006 02:13

einmal geändert am 27.08.2006 02:34
Benutzer KD schrieb:

Ich sehe die Werbeaussage "ohne Grundgebür und Mindestumsatz" auch als falsch an. Wenn diese vom Gericht untersagt wurde, kann ich das auch nur für richtig finden.

Habe ich da etwas missverstanden? Ich interpretiere den folgenden Artikelabsatz und das Urteil als Verbot *die Guthaben verfallen zu lassen, wenn nach Ablauf der Laufzeit nicht mit 15 € eine Aufladung erfolgt.*

Verbraucherschützer haben für Millionen Mobilfunkkunden vor Gericht einen wichtigen Sieg errungen. Vodafone darf die Handy-Guthaben auf den Prepaid-Karten nicht verfallen lassen und die Karten auch nicht nach Ablauf einer Frist deaktivieren, entschied heute das Düsseldorfer Landgericht (Az.:12 O 458/05). Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des zweitgrößten Mobilfunkanbieters in Deutschland seien ungültig.

Da steht doch nichts von einem Verbot der unrichtigen Werbeaussage, sondern von ungültigen Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Also wenn das Gericht so ein Urteil fällt, werden sie wohl den Unmut der vielen Verbraucher nachvollziehen können.

Die Anbieter werden schon nicht Pleite gehen, wenn sie uns Wenigtelefonierer nicht das Messer auf die Brust setzen.
Viele meiner älteren Bekannten unterlassen nämlich die Handyaufladung sobald sie es mal auf eine Summe schaffen, die nicht so weh tut, wenn das Geld verfällt. Sie nutzen dann nur noch die kostenlose 112er Notrufnummer für den Ernstfall.
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[1.2.1.1.1] KD antwortet auf dogisost
27.08.2006 15:47
Kein Beitrag
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[1.2.1.1.2] KD antwortet auf dogisost
27.08.2006 15:56
Ich bleibe bei meiner Einstellung.
Wer eine Leistung in Anspruch nimmt soll sie auch bezahlen.
Ich finde es ganz schön egoistisch, daß die anderen für die wenig telefonierer mit bezahlen sollen.
Wem die eigene Sicherheit nicht mal 1,70€ im Monat Wert ist, möge die SIM-Karte entfernen und die gesetzliche Möglichkeit der 112 Notrufnummer nutzen. Die hier so rum knausern fahren meißtens auch Auto. Was das im Monat kostet scheint keine Rolle zu spielen.
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[1.2.1.1.2.1] Müller2 antwortet auf KD
28.08.2006 10:30
Kein Beitrag
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[1.2.1.1.2.2] Müller2 antwortet auf KD
28.08.2006 10:40
Hallo,

ich sehe durchaus ein, daß die Netzbetreiber auch für das Bereitstellen von Infrastruktur Fixkosten haben zu deren Deckung auch die Wenigtelefonierer einen gewißen Beitrag leisten müssen. Eine Grundgebühr für den Festnetzanschluß akzeptieren die meisten Leute schließlich auch.
Was wohl Einige auf die Palme bringt ist die Tatsache, daß bisher nach Ablauf einer gewißen Frist ein vorhandenes Restguthaben in teilweise nicht unerheblicher Höhe unwiderruflich eingezogen wurde. Da finde ich den von easymobile eingeschlagenen Weg einer "Verwaltungsgebühr" bei chronischer Nichtnutzung der Karte fairer ind vor allem transparenter.

Gruß Müller2
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[1.2.1.1.2.2.1] ElaHü antwortet auf Müller2
28.08.2006 16:38
Benutzer Müller2 schrieb:
Hallo,

ich sehe durchaus ein, daß die Netzbetreiber auch für das Bereitstellen von Infrastruktur Fixkosten haben zu deren Deckung auch die Wenigtelefonierer einen gewißen Beitrag leisten müssen. Eine Grundgebühr für den Festnetzanschluß akzeptieren die meisten Leute schließlich auch. Was wohl Einige auf die Palme bringt ist die Tatsache, daß bisher nach Ablauf einer gewißen Frist ein vorhandenes Restguthaben in teilweise nicht unerheblicher Höhe unwiderruflich eingezogen wurde. Da finde ich den von easymobile eingeschlagenen Weg einer "Verwaltungsgebühr" bei chronischer Nichtnutzung der Karte fairer ind vor allem transparenter.

Gruß Müller2

Ich schätze, dass auch andere Anbieter diese Administrationsgebühr einführen werden. So können sie das Guthaben unbegrenzt gültig machen und trotzdem den Kunden dazu animieren, einen bestimmten Mindestumsatz zu machen.
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[1.2.2] Nato antwortet auf dogisost
27.08.2006 11:00
Benutzer dogisost schrieb:
Benutzer KD schrieb:
Aus diesen Diskussionen
entnehme ich "einmal 15€ laden und man ist '10 Jahre' erreichbar".
Wie soll sich das rechnen?

Ich bekam 1999 ein gebrauchtes Handy (mit Vodafone-Prepaidkarte) geschenkt, um es für einen Notfall dabei zu haben, wenn ich allein auf einsamer Landstraße mit dem PKW unterwegs bin. Kurze Zeit später kaufte ich mir ein kleineres Handy(Prepaidkarte ePlus, also auch eine neue Rufnummer) weil das erste so riesige Ausmaße hatte.

Ich (Jahrgang 1945, kann selten die Wohnung verlassen, fahre höchstens 1500 km im Jahr) und nutze das Handy wirklich nur für den eventuellen Notfall.

Da sich bereits ein größeres Guthaben auf dem ersten Handy angesammelt hatte, als es defekt wurde, schaffte ich mir ein neues Gerät dafür an, um das Geld nicht zu verlieren. Nun besitze ich also 2 gut funktionierende Handy (Vodafone_Guthaben mit inzwischen 70 €, das ePlus_Guthaben beträgt mittlerweile 60 €) die ich beide gerade erst im Mai 2006 mit jeweils 15 €
wieder aufladen musste.

Es ist doch bescheuert, *sinnlose* Handygespräche zu führen, um das Guthaben nicht immer höher werden zu lassen.

Meine Guthaben bei Vodafone und ePlus haben nun noch eine Gültigkeit bis Februar 2007. Bei der nächsten schriftlichen *Drohung* die ich regelmäßig 4 Wochen vor Abschaltung erhalte, werde ich mich diesmal an VODAFONE wenden und mit Hinweis auf das jetzt ergangene Urteil warnen, dass sie bei einer Abschaltung mit einer Klage von mir rechnen müssen. Ich bin rechtsschutzversichert, aber wollte mir aus gesundheitlichen Gründen nicht den Stress eines Musterprozesses (mit ungewissem Ausgang) antun. Das sieht nach diesem Urteil natürlich anders aus.

@KD ….. wer viel mobiltelefoniert, wird es weiterhin machen! Warum aber müssen die Wenigtelefonierer unbedingt zu Aufladungen gezwungen werden, bis sich dann jahrelang ein Guthaben ansammelt?
Hallo !
Wenn dir das Warten auf die Umsetzung des Gerichtsurteils und die Unsicherheit, wann und wie genau es geregelt wird, zu lange ist, kannst du auch auf klarmobil.de im D1 Netz umsteigen. Das ist ein Vertrag ohne Grundgebühr, ohne Mindestumsatz, du kannst jeden Monat kündigen, 14Ct in a l l e Netze, SMS auch 14Ct, Mailboxabfrage auch 14Ct.
Wenn du 3 Monate gar keinen Umsatz gemacht hast, fragt die Firma Klarmobil dich per SMS, ob du deinen Vertrag weiterführen möchtest. Sie schaltet dich aber nicht ab. Das ist bisher noch nie vorgekommen.
Diese Version ist also billiger als jedes Prepaidangebot. Darfst halt keinen negativen SCHUFA Eintrag haben. Selbst wenn, würde ich Klarmobil einfach fragen.

Gruss Nato
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[1.2.3] ElaHü antwortet auf dogisost
27.08.2006 17:43
Benutzer dogisost schrieb:
Benutzer KD schrieb:
Aus diesen Diskussionen
entnehme ich "einmal 15€ laden und man ist '10 Jahre' erreichbar".
Wie soll sich das rechnen?

Ich bekam 1999 ein gebrauchtes Handy (mit Vodafone-Prepaidkarte) geschenkt, um es für einen Notfall dabei zu haben, wenn ich allein auf einsamer Landstraße mit dem PKW unterwegs bin. Kurze Zeit später kaufte ich mir ein kleineres Handy(Prepaidkarte ePlus, also auch eine neue Rufnummer) weil das erste so riesige Ausmaße hatte.

Ich (Jahrgang 1945, kann selten die Wohnung verlassen, fahre höchstens 1500 km im Jahr) und nutze das Handy wirklich nur für den eventuellen Notfall.

Da sich bereits ein größeres Guthaben auf dem ersten Handy angesammelt hatte, als es defekt wurde, schaffte ich mir ein neues Gerät dafür an, um das Geld nicht zu verlieren. Nun besitze ich also 2 gut funktionierende Handy (Vodafone_Guthaben mit inzwischen 70 €, das ePlus_Guthaben beträgt mittlerweile 60 €) die ich beide gerade erst im Mai 2006 mit jeweils 15 €
wieder aufladen musste.

Es ist doch bescheuert, *sinnlose* Handygespräche zu führen, um das Guthaben nicht immer höher werden zu lassen.

Meine Guthaben bei Vodafone und ePlus haben nun noch eine Gültigkeit bis Februar 2007. Bei der nächsten schriftlichen *Drohung* die ich regelmäßig 4 Wochen vor Abschaltung erhalte, werde ich mich diesmal an VODAFONE wenden und mit Hinweis auf das jetzt ergangene Urteil warnen, dass sie bei einer Abschaltung mit einer Klage von mir rechnen müssen. Ich bin rechtsschutzversichert, aber wollte mir aus gesundheitlichen Gründen nicht den Stress eines Musterprozesses (mit ungewissem Ausgang) antun. Das sieht nach diesem Urteil natürlich anders aus.

@KD ….. wer viel mobiltelefoniert, wird es weiterhin machen! Warum aber müssen die Wenigtelefonierer unbedingt zu Aufladungen gezwungen werden, bis sich dann jahrelang ein Guthaben ansammelt?

Mein Tipp für dich:
Schaff dir eine Tchibo- oder Loop- Prepaid- Karte an. Bei beiden reicht einmal pro Jahr eine Aufladung (per Überweisung) von 1 Cent. Dadurch verlängert sich die Gültigkeit auf ein Jahr. Optimal für Wenigsttelefonierer, und mit 25 Cent/Min (bei Tchibo auch 5 Cent/Min unter den Tchibo-Kunden) auch vom Preis her akzeptabel.
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[1.2.3.1] dogisost antwortet auf ElaHü
27.08.2006 22:58
Benutzer ElaHü schrieb:

Mein Tipp für dich:
Schaff dir eine Tchibo- oder Loop- Prepaid- Karte an. Bei beiden reicht einmal pro Jahr eine Aufladung (per Überweisung) von 1 Cent. Dadurch verlängert sich die Gültigkeit auf ein Jahr. Optimal für Wenigsttelefonierer, und mit 25 Cent/Min (bei Tchibo auch 5 Cent/Min unter den Tchibo-Kunden) auch vom Preis her akzeptabel.

Das ist eine gute Idee und herzlichen Dank für den Tipp.

Zunächst muss ich aber meine insgesamt 130 € Handyguthaben entweder zurück bekommen, oder wie in den Jahren zuvor in der Weihnachtszeit bei SMS-Spendenaktionen an UNICEF reduzieren. Das ist dann kein rausgeschmissenes Geld und tut mir auch nicht weh.


Was mir nur nicht einleuchtet und meiner *ICH KANN KEIN GELD VERSCHWENDEN - Mentalität* widerspricht, ist die Alternative zu unnötig geführten Telefonaten... das Guthaben einfach verfallen zu lassen, wenn ich nicht irgendwann mehr Geld auf meinem Handy, als auf meinem Bankkonto haben will, falls das noch jahrelang so weitergeht.....
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[1.2.3.1.1] ElaHü antwortet auf dogisost
28.08.2006 10:18
Benutzer dogisost schrieb:
Benutzer ElaHü schrieb:

Mein Tipp für dich:
Schaff dir eine Tchibo- oder Loop- Prepaid- Karte an. Bei beiden reicht einmal pro Jahr eine Aufladung (per Überweisung) von 1 Cent. Dadurch verlängert sich die Gültigkeit auf ein Jahr. Optimal für Wenigsttelefonierer, und mit 25 Cent/Min (bei
Tchibo auch 5 Cent/Min unter den Tchibo-Kunden) auch vom Preis her akzeptabel.

Das ist eine gute Idee und herzlichen Dank für den Tipp.

Zunächst muss ich aber meine insgesamt 130 € Handyguthaben entweder zurück bekommen, oder wie in den Jahren zuvor in der Weihnachtszeit bei SMS-Spendenaktionen an UNICEF reduzieren. Das ist dann kein rausgeschmissenes Geld und tut mir auch nicht weh.


Was mir nur nicht einleuchtet und meiner *ICH KANN KEIN GELD VERSCHWENDEN - Mentalität* widerspricht, ist die Alternative zu unnötig geführten Telefonaten... das Guthaben einfach verfallen zu lassen, wenn ich nicht irgendwann mehr Geld auf meinem Handy, als auf meinem Bankkonto haben will, falls das noch jahrelang so weitergeht.....

Ich denke, die Chancen, dass du dir jetzt dein Guthaben wieder auszahlen lassen kannst, stehen gut. Nur musst du noch etwas warten bis das Urteil rechtskräftig ist. Wenn du dein Guthaben zurück hast, kannst du dich ja nach einer besser geeigneten Karte umsehen (vielleicht gibt es bis dahin schon wieder neue Angebote)
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[1.2.3.1.2] chickolino antwortet auf dogisost
11.10.2006 14:04

Das ist eine gute Idee und herzlichen Dank für den Tipp.

Zunächst muss ich aber meine insgesamt 130 € Handyguthaben entweder zurück bekommen, oder wie in den Jahren zuvor in der Weihnachtszeit bei SMS-Spendenaktionen an UNICEF reduzieren. Das ist dann kein rausgeschmissenes Geld und tut mir auch nicht weh.

manchmal muss man ein Forum eben regelmäßig besuchen, damit es sich lohnt.

Deine D2 Prepaidkarte konntest du (bis zum 30.09.06) auf den Tarif Call Ya Compact umstellen lassen.

Der "offizielle" Haken war dabei das die Karte nur 92 Tage gültig ist und damit jedes Quartal mit (mindestens) 15,- euro aufgeladen werden sollte.

"Inoffizeill" war vielen hier im Forum bereits bekannt, das man bei einer Original-Vodafone-Call Ya Karte (also nicht unbedingt bei den Providern wie Debitel; Mobilcom usw.) auch kleinere Beträge (als sogenanntes HANDYTASCHENGELD) nachladen konnte.

so war es z.b. möglich mit einer Überweisung von 1,- euro sein Guthaben um ein weiteres Quartal zu verlängern. Das führte dazu das die Call Ya Comapct Karte unschlagbar günstig war (netzinterne Telefonate zu D2 für 5 Cent) und auch noch die Nachladungsbeträge zusammengenommmen erheblich niedriger waren als bei einer "normalen" Call Ya Karte ( 4,- Euro pro Jahr ).

. . . und bei einem "Mindestumsatz" von 4,- euro pro Jahr macht es sicherlich auch noch Sinn seine gesammten D2 Telefonate (auch von zu Hause aus) über diese Karte im 5 Cent Interntarif zuführen. So wäre auch bei dir wohl noch etwas von deinem Guthaben SINNVOLL verbraucht worden, den Telefonate zu D2 kosten selbst im günstigsten Call By Call Tarif vom Festnetz aus etwa das doppelte.

Tja, wer hier eben REGELMÄSSIG mitliest, der ist klar im Vorteil weil er vor dem 30.09. seine Call Ya Karte schon umgestellt hatte.

Jetzt bleibt dir nur noch deine Nummer aufzugeben um so dein Geld zurückzubekommen indem du dir eine Call Ya Compact Karte kaufst und nach Abschlaltung deiner alten Nummer beantragst, das dir das dortige Guthaben auf deine "neue" Call Ya compact Nummer "umgeschrieben" wird.

Danach kannst du es dann auch Sinnvoll abtelefonieren.

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[1.2.4] cylex antwortet auf dogisost
11.10.2006 13:28
Benutzer dogisost schrieb:
Benutzer KD schrieb:
Aus diesen Diskussionen
entnehme ich "einmal 15€ laden und man ist '10 Jahre' erreichbar".
Wie soll sich das rechnen?

Ich bekam 1999 ein gebrauchtes Handy (mit Vodafone-Prepaidkarte) geschenkt, um es für einen Notfall dabei zu haben, wenn ich allein auf einsamer Landstraße mit dem PKW unterwegs bin. Kurze Zeit später kaufte ich mir ein kleineres Handy(Prepaidkarte ePlus, also auch eine neue Rufnummer) weil das erste so riesige Ausmaße hatte.

Ich (Jahrgang 1945, kann selten die Wohnung verlassen, fahre höchstens 1500 km im Jahr) und nutze das Handy wirklich nur für den eventuellen Notfall.

Da sich bereits ein größeres Guthaben auf dem ersten Handy angesammelt hatte, als es defekt wurde, schaffte ich mir ein neues Gerät dafür an, um das Geld nicht zu verlieren. Nun besitze ich also 2 gut funktionierende Handy (Vodafone_Guthaben mit inzwischen 70 €, das ePlus_Guthaben beträgt mittlerweile 60 €) die ich beide gerade erst im Mai 2006 mit jeweils 15 €
wieder aufladen musste.

Es ist doch bescheuert, *sinnlose* Handygespräche zu führen, um das Guthaben nicht immer höher werden zu lassen.

Meine Guthaben bei Vodafone und ePlus haben nun noch eine Gültigkeit bis Februar 2007. Bei der nächsten schriftlichen *Drohung* die ich regelmäßig 4 Wochen vor Abschaltung erhalte, werde ich mich diesmal an VODAFONE wenden und mit Hinweis auf das jetzt ergangene Urteil warnen, dass sie bei einer Abschaltung mit einer Klage von mir rechnen müssen. Ich bin rechtsschutzversichert, aber wollte mir aus gesundheitlichen Gründen nicht den Stress eines Musterprozesses (mit ungewissem Ausgang) antun. Das sieht nach diesem Urteil natürlich anders aus.

@KD ….. wer viel mobiltelefoniert, wird es weiterhin machen! Warum aber müssen die Wenigtelefonierer unbedingt zu Aufladungen gezwungen werden, bis sich dann jahrelang ein Guthaben ansammelt?

Bei diesen Postings platzt mir der Kragen, alles Umsonst haben wollen, die Rechtsschutzversicherung erwähnen und mit Klage drohen.

Du bist 8 Jahre jederzeit erreichbar gewesen und monierst jetzt das du dafür bei einem Anbieter 70 Euro Guthaben hast ???

Das bedeutet das Du im Schnitt 8,75 Euro pro Jahr für Deine Erreichbarkeit gezahlt hast (gezahlt hast Du nicht wirklich, sondern Du hast Guthaben).

Wenn es Dir um den Notfall geht, warum hast Du dann eine Karte eingelegt ? Jedes Handy kann auch ohne SIM-Karte den Notruf tätigen. Also ohne Kosten für Dich (oder ohne Guthabenanhäufung).

Das Du wegen dieser Sache eine Klage starten willst ist ein Witz, aber Du bist ja Rechtschutzversichert!!!!

Hat sich schonmal jemand überlegt warum Rechtschutzversicherung so teuer werden ?

Warum deutsche Gerichte keine Zeit mehr haben ?

Sollte ich Dir mit diesem Post zu nahe getreten sein, so bitte ich Dich mich nicht direkt zu verklage.

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[1.2.4.1] dogisost antwortet auf cylex
11.10.2006 22:37
Benutzer cylex schrieb>

Wenn es Dir um den Notfall geht, warum hast Du dann eine Karte eingelegt ? Jedes Handy kann auch ohne SIM-Karte den Notruf tätigen. Also ohne Kosten für Dich (oder ohne Guthabenanhäufung).

Was hast Du denn für ein Problem?

Als ich damals das Handy von einem Freund geschenkt bekam, wußte weder er noch ich, dass *ich* einmal so wenig telefonieren würde.

Nun hatte ich hier die Gründe lang und breit auseinanderklamüsert, wieso es zu einem Gesamtguthaben von 130 Euro (auf 2 Handy-Geräten) gekommen ist.

Und stell dir mal vor. Meine Privat-Rechtssc­hutzversicherung mit Kfz- und Mieterrechtsschutz besteht seit 1988 und wurde bisher(noch) niemals von mir in Anspruch genommen.

Also beleidige hier keine Menschen, die *Dir* nichts getan haben.

Danke!

Herzlichst dogisost.

PS. Wie ist es mit denen, die Kranken- Hausrat- und Haftpflichversicherungen in Anspruch nehmen. Werden die auch von Dir beschimpft? *Kopfschüttel*
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[1.2.4.1.1] Verhöker die Karte bei Ebay
Nichttelefonierer antwortet auf dogisost
12.10.2006 03:53
es gibt genug Pflegefälle die bekommen noch nicht mal nen Handyvertrag.

und müssen teuer telefonieren

muhahahmuhaha

Die hälfte des Guthabens müsstes du rausbekommen den Rest Schreibste ab.



gruss aus Bremen