Thread
Menü

Arcor mahnt Flatkunden ab


05.12.2006 17:48 - Gestartet von kamischke
Flat ist nicht gleich Flat - Arcor mahnt Kunden ab

Dienstag, den 05.12.06 17:23

Daniel M.* ist sauer. Seit vier Jahren ist er Arcor-Kunde, bislang immer zufrieden mit den Leistungen seines Anbieters. Seit dem vergangenen August hat er die "International-Flat" für knapp 20 Euro im Monat zu seinem Tarif hinzu gebucht. Ohne weitere Kosten kann er so Gespräche ins Festnetz von 26 Ländern führen. "Ich telefoniere ausschließlich in die USA, wo meine Freundin lebt", sagt Daniel M. Sechzig bis achtzig Stunden, schätzt er, würde er schon im Monat mit ihr über die Arcor-Leitung sprechen. Doch damit könnte bald Schluss sein: Im vergangenen Monat flatterte ihm eine böse Überraschung ins Haus.

Arcor mahnt ab

Als Daniel M. am 21. November seinen Briefkasten öffnete, fand er dort eine Abmahnung seines Providers. Arcor forderte den Kunden schriftlich dazu auf, seine Auslandsgespräche "umgehend und erheblich zu reduzieren". Andernfalls würde sich das Unternehmen vorbehalten, die Auslandsflatrate zu kündigen. Für Daniel M. ein Schock: "Wenn man eine Auslandsflat hat, nutzt man sie ja eigentlich so, wie man möchte", sagt der langjährige Arcor-Kunde.

"Endlos telefonieren" ein Reinfall?

Dies suggeriert auch die Werbung. Von "endlos telefonieren" ins Festnetz von insgesamt 26 Ländern ist dort die Rede. Doch in der Praxis ist Flatrate nicht gleich Flatrate und Daniel M. kein Einzelfall. Aus einem internen Papier, das unserer Redaktion vorliegt, geht hervor, dass 47 Kunden zum 1. Januar die Tarifoptionen "Euro-Flat" oder "International-Flat" gekündigt wurden. Die Kunden hätten laut Arcor ihre Auslandsflat weit überdurchschnittlich genutzt. Darüber hinaus wurden neben Daniel M. rund 1.000 weitere Kunden angeschrieben, mit der Bitte, die Auslandsgespräche umgehend und erheblich zu reduzieren.

Die Pressestelle von Arcor bestätigte, dass Kunden schriftlich benachrichtigt wurden, die Zahl der angeschriebenen Kunden hingegen nicht. Es handele sich um Einzelfälle. "Bei den betroffenen Kunden ging die Nutzung der Auslands-Flatrate weit über den privaten Gebrauch hinaus", sagt Arcor-Sprecher Paul Gerlach. "Da mussten wir irgendwann einschreiten". Doch die Kunden könnten beruhigt sein, wer die Auslands-Flatrate privat innerhalb der Familie nutze, könne dies auch wie bisher ohne Probleme tun. Die Pressestelle verwies bei den ausgesprochenen Kündigungen und Abmahnungen auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens.

Tatsächlich findet sich hier ein Passus, mit dem sich der größte Festnetzkonkurrent der Telekom absichert. Voraussetzung für die Nutzung der Tarife ist demnach, dass der Kunde die von Arcor erbrachten Leistungen ausschließlich zur Abdeckung seines privaten Telefonbedarfs nutzt und dieser nicht offensichtlich von der durchschnittlichen Nutzung privater Teilnehmer abweicht. Wie eine durchschnittliche private Nutzung ausfällt, wird aber nicht näher erläutert.

In den AGB verankert

Jede Vertragspartei ist laut AGB berechtigt, auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit die Auslands-Optionen zum nächsten Abrechnungszeitraum zu kündigen, mindestens jedoch mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Nach der Kündigung läuft der Arcor-Vertrag mit der normalen Telefon-Flatrate für Gespräche in das deutsche Festnetz weiter. Der Kunde hat aber die Möglichkeit, den kompletten Arcor-Anschluss bis spätestens zwei Wochen vor der von Arcor veranlassten Zwangs-Tarifumstellung zu kündigen.

Daniel M. ist ratlos

Daniel M. will erst einmal abwarten. Vorerst wurde ihm ja nur mit einer Kündigung gedroht. "Ich habe mich auch jetzt nicht einschüchtern lassen und weiter normal telefoniert", sagt der Arcor-Kunde. Er habe ja auch keine Ahnung, wie weit er sich nach den Vorstellungen seines Providers einschränken müsse, um die Kündigung zu verhindern. Ab einem bestimmten Zeitrahmen sei die Flatrate für ihn als Kunden ja auch sinnlos, immerhin bezahle er im Monat knapp 20 Euro extra für die Option. "Ich bin ein wenig ratlos, was den weiteren Verlauf angeht", sagt Daniel M.

Gegen eine Kündigung kann der Kunde in diesem Fall nichts unternehmen, wissen die Experten der Verbraucherzentrale. "In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist festgelegt, dass Arcor den Vertrag ohne Grund innerhalb der angegebenen Frist kündigen kann", sagt Karin Thomas-Martin, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dem Kunden würde das gleiche Recht eingeräumt. Sie könne beiden Seiten verstehen: "Sechzig bis achtzig Stunden im Monat liegen zumindest weit über dem Durchschnitt", beurteilt die Expertin die monatlichen Telefonate von Daniel M. Das Unternehmen müsse auch kalkulieren und sich gegen Missbrauch schützen. Wenn Arcor allerdings in der Werbung verspreche, die Kunden könnten mit dem Tarif "endlos telefonieren", so sei dies irreführend und unlauterer Wettbewerb". An den Kündigungen für die betroffenen Kunden ändere sich damit aber nichts.

Dass eine Flatrate nicht immer gleich Flatrate ist, demonstrierte in der Vergangenheit schon der Provider 1&1. Der Anbieter kündigte Dauertelefonierern die Flatrate für Internet-Telefonie. In einem der Redaktion bekannten Fall nahm 1&1 die Kündigung wieder zurück. Der Kunde hatte jeden Tag mit seiner entfernt in Deutschland wohnenden Freundin telefoniert. Ihm wurde irrtümlicherweise eine gewerbliche Nutzung unterstellt.

* Name von der Redaktion geändert.


Quelle: http://www.onlinekosten.de/news/artikel/23681/0/Flat_ist_nicht_gleich_Flat_-_Arcor_mahnt_Kunden_ab


Gruß Kamischke
Menü
[1] markitomio antwortet auf kamischke
26.06.2007 12:18
führen. "Ich telefoniere ausschließlich in die USA, wo meine Freundin lebt", sagt Daniel M. Sechzig bis achtzig Stunden, schätzt er, würde er schon im Monat mit ihr über die Arcor-Leitung sprechen. Doch damit könnte bald Schluss sein: Im vergangenen Monat flatterte ihm eine böse Überraschung ins Haus.


60 - 80 Stunden????????????

Also einige merken es ja echt nicht mehr! Dafür ist das Angebot auch nicht gedacht.

Arcor berechnet im CbC Verfahren 15 Cent die Minute in die USA, also 9 Euro pro Stunde. Er telefoniert also für *** 630 Euro*** (bei 70h) im Monat um will dafür 20 Euro nur zahlen??

wirklich, dafür fehlt mir jegliches Verständnis. Solche Leute machen die Preise auch kaputt.

:(

Warum nicht einfach per VoIP, gratis, Qualität zwar miserabel aber halt umsonst.

Wer Qualität will muss halt dafür zahlen...

Oh je...
Menü
[1.1] tcsmoers antwortet auf markitomio
26.06.2007 12:25
Benutzer markitomio schrieb:
führen. "Ich telefoniere ausschließlich in die USA, wo meine Freundin lebt", sagt Daniel M. Sechzig bis achtzig Stunden, schätzt er, würde er schon im Monat mit ihr über die Arcor-Leitung sprechen. Doch damit könnte bald Schluss sein: Im
vergangenen Monat flatterte ihm eine böse Überraschung ins Haus.


60 - 80 Stunden????????????

Also einige merken es ja echt nicht mehr! Dafür ist das Angebot auch nicht gedacht.

Ach ne, warum heisst es dann "Flatrate" ?

Dann sollte man es sofort "deckeln".

peso




Arcor berechnet im CbC Verfahren 15 Cent die Minute in die USA, also 9 Euro pro Stunde. Er telefoniert also für *** 630 Euro*** (bei 70h) im Monat um will dafür 20 Euro nur zahlen??

wirklich, dafür fehlt mir jegliches Verständnis. Solche Leute machen die Preise auch kaputt.

:(

Warum nicht einfach per VoIP, gratis, Qualität zwar miserabel aber halt umsonst.

Wer Qualität will muss halt dafür zahlen...

Oh je...
Menü
[1.1.1] markitomio antwortet auf tcsmoers
26.06.2007 12:52
Ach ne, warum heisst es dann "Flatrate" ?

... das man es nicht exzessiv nutzt vielleicht??? Fair Use gibt es WELTWEIT.

In Österreich bietet T-Mobile den *Flat* Handy Tarif für 20-25 Euro an... FAIR USE... in alle Netze landesweit.

Flatrateangebote sind knapp kalkuliert und Leute die exzessiv Telefonieren, Downloads machen (teilweise ja TB's pro MONAT) DIESE ruinieren solche Angebote.

NULL VERSTÄNDNIS!
Menü
[1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf markitomio
26.06.2007 13:05
Benutzer markitomio schrieb:
Ach ne, warum heisst es dann "Flatrate" ?

... das man es nicht exzessiv nutzt vielleicht??? Fair Use gibt es WELTWEIT.

In Österreich bietet T-Mobile den *Flat* Handy Tarif für 20-25 Euro an... FAIR USE... in alle Netze landesweit.

Flatrateangebote sind knapp kalkuliert und Leute die exzessiv Telefonieren, Downloads machen (teilweise ja TB's pro MONAT) DIESE ruinieren solche Angebote.

NULL VERSTÄNDNIS!

Das sehe ich nicht so. Wenn Flatrate draufsteht - muss auch Flatrate drin sein.

Das es auch anders geht, sieht man doch bei den Datenübertragungen im Mobilfunk. Dort wird ganz klar und eindeutig "gedeckelt".

peso

Menü
[1.1.1.2] Michelle-Janine antwortet auf markitomio
26.06.2007 13:18

einmal geändert am 26.06.2007 13:21
Benutzer markitomio schrieb:

... das man es nicht exzessiv nutzt vielleicht??? Fair Use gibt es WELTWEIT.


Hallo markitomio,

am besten, Du verbringst Deinen nächsten Urlaub in einem Hotel mit "All Inclusive" als Standard, schnallst Dir ein Bändchen um und diskutierst gen mittag an der Strand/ Hotelbar mal die Sachlage einer Flatrate unter sozialen Gesichtspunkten durch.
Das geflügelte Wort "Fair Play/Use" wird danach aus Deinem Sprachrepertoire verschwunden sein.

Gruß

Michelle
Menü
[1.1.1.3] utopie84 antwortet auf markitomio
26.06.2007 14:17
Benutzer markitomio schrieb:
Ach ne, warum heisst es dann "Flatrate" ?

... das man es nicht exzessiv nutzt vielleicht??? Fair Use gibt es WELTWEIT.

In Österreich bietet T-Mobile den *Flat* Handy Tarif für 20-25 Euro an... FAIR USE... in alle Netze landesweit.

Flatrateangebote sind knapp kalkuliert und Leute die exzessiv Telefonieren, Downloads machen (teilweise ja TB's pro MONAT) DIESE ruinieren solche Angebote.

NULL VERSTÄNDNIS!

Also ist nach deinem Verständnis "Fair use" = "Solange es sich für den Anbieter lohnt"?
Menü
[1.2] angee antwortet auf markitomio
26.06.2007 13:48
Wenn man bei Teltarif schaut kann man für 0,75 Cent/Min nach USA telefonieren, dann wären es für Arcor nur noch 45ct/Std. Bei 70 Std. nur noch 31,50€ für Arcor.

Bei einer Mischkalkulation solle ein Verhältnis von 20€ zu 31,5€ schon drin sein.

Man kann ja nicht den 10-20 fach überteuerten Preis von 15 Cent/Min. nehmen, sondern muss einen Preis nehmen zu dem die Konkurrenz normal kalkuliert und noch leben kann.

60 - 80 Stunden????????????

Also einige merken es ja echt nicht mehr! Dafür ist das Angebot auch nicht gedacht.

Arcor berechnet im CbC Verfahren 15 Cent die Minute in die USA, also 9 Euro pro Stunde. Er telefoniert also für *** 630 Euro*** (bei 70h) im Monat um will dafür 20 Euro nur zahlen??
Menü
[1.2.1] fettiz antwortet auf angee
27.06.2007 09:11
ist doch klar, arcor möchte soviel Kasse wie möglich machen.

Kasse wird mit den Kunden gemacht, welche für 20€ den Optionstarif buchen, um dann vielleicht nur für 10€ zu vertelefonieren. Allerdings benötigt arcor dann einige von diesen Kunden bis solche exzessiven Kunden wieder drin sind.

Da es sich im obigen Fall, zwar um einen extremen, aber nicht um eine vertragswidrige Nutzung handelt (sprich rein private), ist er zumindest ein rechmäßiger Nutzung. Bedenklich stimmt mich in diesem Fall eher, dass die Geschäftsbedingungen besagen, dass der Anbieter trotzdem einfach kündigen darf. Schließlich hält sich der Kunde ja an das Werbeversprechen.
Oder aber lässt er sich kündigen, und wechselt eben einfach zu einem anderen Anbieter, welcher mehr Verständnis für seine Kunden aufbringt (sofern hoffentlich möglich).

Wenn arcor ein Problem mit der Flatrate hat, dann darf es diese aber auch nicht mehr vertreiben - sondern sollte es Fair Flate nennen, und eben auch die Bedingungen deutlich machen, was zuviel ist. Dann hätte ich auch Verständnis für das arcor-Verhalten

Menü
[2] tcsmoers antwortet auf kamischke
26.06.2007 12:30
Ich kann dieser Meldung keine Zustimmung abgewinnen. Wenn sich das Angebot nicht rechnet, sollte man es einfach einstellen.

Ich kann aber nich auf der einen Seite mit dem Begriff "Flatrate" aggressiv werben und auf der anderen Seite einzelne Teilnehmernverhältnisse gezielt prüfen.

Hier wird ganz klar unlauter geworben.

Ich bin mal gespannt, wann im Mobilfunkbereich die ersten Abmahnungen, selbst bei der Internnutzung, kommen.

peso
Menü
[2.1] spl antwortet auf tcsmoers
26.06.2007 12:39
Benutzer tcsmoers schrieb:
Wenn sich das Angebot nicht rechnet, sollte man es einfach einstellen.

Ich kann aber nich auf der einen Seite mit dem Begriff "Flatrate" aggressiv werben und auf der anderen Seite einzelne Teilnehmernverhältnisse gezielt prüfen.

Hier wird ganz klar unlauter geworben.

Es dürften noch nicht mal die Verbindungsdaten gespeichert werden, da bei einer Flatrate nicht abrechnungsrelevant. Arcor handelt also mit ihrer Auswertung auch datenschutzrechtswidrig. Möglicherweise liegt im Schnüffeln von Verbindungsdaten sogar eine strafbare Verletzung des Fernmeldegeheimnisses.

Arcor soll froh sein, dass sie eine 24-monatige MVLZ hat und ich somit niemals Kunde werde. Sonst würde ich da mal ganz scharf reinschießen.

spl
Menü
[2.1.1] tcsmoers antwortet auf spl
26.06.2007 13:02
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Wenn sich das Angebot nicht rechnet, sollte man es einfach einstellen.

Ich kann aber nich auf der einen Seite mit dem Begriff "Flatrate" aggressiv werben und auf der anderen Seite einzelne
Teilnehmernverhältnisse gezielt prüfen.

Hier wird ganz klar unlauter geworben.

Es dürften noch nicht mal die Verbindungsdaten gespeichert werden, da bei einer Flatrate nicht abrechnungsrelevant.

Das ist eine interessante Feststellung, die man beidseitig betrachten kann.

Mit Hinweis auf die klare Gesetzeslage verweigert z.B. die T-Mobile diese Daten im Verbindungsnachweis aufzuführen. Das hat den Nachteil, dass man die Notwendigkeit der Flatrate kaum prüfen kann. Wir haben mehrere Male Flatrates gezielt geprüft und dabei festgestellt, dass sie sich in den wenigsten Fällen rechnen. Besonders sollte man dabei auf die kleinen Fallen achten (Taktänderung für nicht Flatrateverbindungen, höhere Roamingpreise etc.).

peso


Arcor
handelt also mit ihrer Auswertung auch datenschutzrechtswidrig. Möglicherweise liegt im Schnüffeln von Verbindungsdaten sogar eine strafbare Verletzung des Fernmeldegeheimnisses.

Arcor soll froh sein, dass sie eine 24-monatige MVLZ hat und ich somit niemals Kunde werde. Sonst würde ich da mal ganz scharf reinschießen.

spl
Menü
[2.1.1.1] spl antwortet auf tcsmoers
26.06.2007 13:54

einmal geändert am 26.06.2007 13:57
Benutzer tcsmoers schrieb:
Das ist eine interessante Feststellung, die man beidseitig betrachten kann.

Mit Hinweis auf die klare Gesetzeslage verweigert z.B. die T-Mobile diese Daten im Verbindungsnachweis aufzuführen. Das hat den Nachteil, dass man die Notwendigkeit der Flatrate kaum prüfen kann.

Nein. Wenn der Kunde einwilligt (=freiwillig), darf der Anbieter *alles* speichern, bis hin zu Gesprächsinhalten. Machen ja viele Banken, Broker u.a. auch, dass sie ganze Gespräche aufzeichnen. Das Argument "wir dürfen Ihnen wegen des Datenschutzes keine überprüfbare Rechnung erstellen" ist daher ein Vorwand, der falsch ist. Hier hat der Kunde aber, soweit ich das sehe, nicht eingewilligt, so dass nicht gespeichert werden dürfte.

Ich habe irgendeinen Anbieter auch schon mal daraufhin angeschrieben. Zum Schluss musste er mir Recht geben und hat kleinlaut zugegeben, dass es dem Anbieter schlicht zu teuer ist zu differenzieren. Als primären Grund vermute ich allerdings, dass viele Anbieter kein Interesse daran haben dem Kunden eine transparente Abrechnung zu erstellen, damit er nicht merkt, dass sich eine gebuchte Flatrate u.U. gar nicht rechnet, was nach meinem subjektiven Eindruck oft der Fall ist.

Es gibt aber Flatrateanbieter, die dieses Wahlrecht anbieten, im Preselection-Bereich bspw. Televersa. Bei Mobilfunkern kenne ich mich nicht aus.

spl
Menü
[2.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf spl
26.06.2007 14:00
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Das ist eine interessante Feststellung, die man beidseitig betrachten kann.

Mit Hinweis auf die klare Gesetzeslage verweigert z.B. die T-Mobile diese Daten im Verbindungsnachweis aufzuführen.
Das hat den Nachteil, dass man die Notwendigkeit der Flatrate kaum prüfen kann.

Nein. Wenn der Kunde einwilligt (=freiwillig), darf der Anbieter *alles* speichern, bis hin zu Gesprächsinhalten. Machen ja viele Banken, Broker u.a. auch, dass sie ganze Gespräche aufzeichnen. Das Argument "wir dürfen Ihnen wegen des Datenschutzes keine überprüfbare Rechnung erstellen" ist daher ein Vorwand, der falsch ist.

Wonach kann man die Anbieter zwingen diese Daten dem Kunden zur Verfügung zu stellen ?

Wir haben hier zwei Fälle:

1. T-Mobile weigert sich mit dem bekannten Hinweis die Verbindungsdaten zu erfassen.

2. Vodafone erstellt für die Datenverbindungen keine Verbindungsnachweise, sondern fasst dies Tageweise zusammen.

3. Beider Anbieter fassen die SMS nur zusammen und liefern keine Einzelaufstellung.

peso


Hier hat der Kunde aber, soweit
ich das sehe, nicht eingewilligt, so dass nicht gespeichert werden dürfte.

Ich habe irgendeinen Anbieter auch schon mal daraufhin angeschrieben. Zum Schluss musste er mir Recht geben und hat kleinlaut zugegeben, dass es dem Anbieter schlicht zu teuer ist zu differenzieren.

Gut, kann man aber darauf eine Aufzeichnungspflicht konstruieren ? Erfasst werden müssen diese Daten ja sowieso.


Als primären Grund vermute ich allerdings,
dass viele Anbieter gar kein Interesse daran haben dem Kunden eine transparente Abrechnung zu erstellen, damit er nicht merkt, dass eine gebuchte Flatrate u.U. gar nicht rechnet, was nach meinem subjektiven Eindruck relativ oft der Fall ist.

so isses !!!

Menü
[2.1.1.1.1.1] spl antwortet auf tcsmoers
26.06.2007 14:34
Benutzer tcsmoers schrieb:
Wonach kann man die Anbieter zwingen diese Daten dem Kunden zur Verfügung zu stellen ?

Bei Flatrates: gar nicht. Man kann höchstens dem Anbieter "good bye" sagen und darauf verweisen, dass ein kundenorientierterer Konkurrent dieses Wahlrecht anbietet. Wenn TCS in Aussicht stellt, Tausende Verträge abzuziehen, könnte das möglicherweise ein wirtschaftliches Druckmittel sein. Obwohl: Ich schätze, durch die Vereitelung einer Analyse des Nutzungsverhaltens der Kunden wird ein Heidengeld gemacht, das schwer aufzuwiegen ist.

2. Vodafone erstellt für die Datenverbindungen keine Verbindungsnachweise, sondern fasst dies Tageweise zusammen.

Das ist ja nun nach neuer Rechtslage eindeutig rechtswidrig, wenn das stimmt -- sofern natürlich verbrauchsabhängig abgerechnet wird. Beschwerde bei der BNetzA oder Klage.

3. Beider Anbieter fassen die SMS nur zusammen und liefern keine Einzelaufstellung.

Ebenso.

Gut, kann man aber darauf eine Aufzeichnungspflicht konstruieren?

Bei Flatrates: nein.

Erfasst werden müssen diese Daten ja sowieso.

Bei Flatrates: nein.

Im Übrigen: Der Anbieter *muss* Abrechnungsdaten nie erfassen und auch nicht ausweisen. Dann wird er aber Probleme bekommen, seine Forderung nachzuweisen und kein Geld kriegen. Von daher wäre mir als Kunde nur recht. Da du mit Geld jeden noch so dumpfen Anbieter am Wickel kriegst, sollte sich das Problem schnell lösen.

spl
Menü
[2.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf spl
26.06.2007 14:43
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Wonach kann man die Anbieter zwingen diese Daten dem Kunden zur Verfügung zu stellen ?

Bei Flatrates: gar nicht. Man kann höchstens dem Anbieter "good bye" sagen und darauf verweisen, dass ein kundenorientierterer Konkurrent dieses Wahlrecht anbietet. Wenn TCS in Aussicht stellt, Tausende Verträge abzuziehen, könnte das möglicherweise ein wirtschaftliches Druckmittel sein.

Praktisch kaum durchfürbar. Wir haben da eine andere Lösung gefunden, die für uns auch praktikabel ist.

Obwohl: Ich schätze,
durch die Vereitelung einer Analyse des Nutzungsverhaltens der Kunden wird ein Heidengeld gemacht, das schwer aufzuwiegen ist.

So isses !


2. Vodafone erstellt für die Datenverbindungen keine Verbindungsnachweise, sondern fasst dies Tageweise zusammen.

Das ist ja nun nach neuer Rechtslage eindeutig rechtswidrig, wenn das stimmt -- sofern natürlich verbrauchsabhängig abgerechnet wird. Beschwerde bei der BNetzA oder Klage.

War da nicht was über den Inhalt des Verbindungsnachweises ? Und hat die Bundespfeifenagentur hierzu schon eine verbindliche Aufstellung gegeben ? M.E. schweben wir derzeit im luftleeren Raum.



3. Beider Anbieter fassen die SMS nur zusammen und liefern keine Einzelaufstellung.

Ebenso.

Gut, kann man aber darauf eine Aufzeichnungspflicht konstruieren?

Bei Flatrates: nein.

Erfasst werden müssen diese Daten ja sowieso.

Bei Flatrates: nein.

Wie sieht es denn im Rahmen der Terrorbekämpfung aus ? Werden hier nicht die Verbindungsdaten sowieso erfasst ?



Im Übrigen: Der Anbieter *muss* Abrechnungsdaten nie erfassen und auch nicht ausweisen.

Abrechnungsdaten = nein
Verbindungsdaten = ja


peso
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.1] spl antwortet auf tcsmoers
26.06.2007 16:11
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

War da nicht was über den Inhalt des Verbindungsnachweises? Und hat die Bundespfeifenagentur hierzu schon eine verbindliche Aufstellung gegeben?

Meines Wissens: nein.

M.E. schweben wir derzeit im luftleeren Raum.

Nein. Solange die BNetzA sich nicht rührt, gelten die übrigen Gesetze. Und die besagen auch für sich genommen, dass Datenverbindungen aufzuschlüsseln sind.

Ich würde VF aus ihrem Schmollwinkel holen, indem ich die fraglichen Verbindungen, da nicht nachgewiesen, einfach nicht bezahle. Dann kann sich VF ja überlegen, ob sie reagiert oder nicht.

Erfasst werden müssen diese Daten ja sowieso.

Bei Flatrates: nein.

Wie sieht es denn im Rahmen der Terrorbekämpfung aus? Werden hier nicht die Verbindungsdaten sowieso erfasst?

Aktuell noch nicht.

Im Übrigen: Der Anbieter *muss* Abrechnungsdaten nie erfassen und auch nicht ausweisen.

Abrechnungsdaten = nein
Verbindungsdaten = ja

Abrechnungsdaten = Verbindungsdaten.

Nein, niemand zwingt Anbieter Verbindungsdaten zu speichern, es sei denn, das wäre vertraglich vereinbart. Wenn es ihnen nichts ausmacht, kein Geld für ihre (nicht nachweisbare) Leistung zu bekommen und ihr Unternehmen wegen defizitären Wirtschaftens mittelfristig zugrunde zu richten, ist das TK-rechtlich nicht angreifbar. Dann telefoniert der Kunde halt kostenlos, was auch auch sein Gutes hat.

spl
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf spl
26.06.2007 16:59
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

War da nicht was über den Inhalt des Verbindungsnachweises? Und hat die Bundespfeifenagentur hierzu schon eine verbindliche Aufstellung gegeben?

Meines Wissens: nein.

M.E. schweben wir derzeit im luftleeren Raum.

Nein. Solange die BNetzA sich nicht rührt, gelten die übrigen Gesetze. Und die besagen auch für sich genommen, dass Datenverbindungen aufzuschlüsseln sind.

Sitmmt - aber ist da nicht der Abs. 2 des 45e zu beachten ? Übrigens finde ich auf der Seite der Bundespfeifenvereinigung diese Anspruchsregelung für den Verbindungsnachweis nicht mehr. Absicht ?



Ich würde VF aus ihrem Schmollwinkel holen, indem ich die fraglichen Verbindungen, da nicht nachgewiesen, einfach nicht bezahle. Dann kann sich VF ja überlegen, ob sie reagiert oder nicht.

Die reagieren sofort und liefern alle Daten vorbildlich. Nur die gesetzliche Vorgabe wird einfach nicht beachtet. Das ist genauso, wie die nicht die Echtzeit der Verbindungsdauer aufzeichen, sondern nur die Takte. Ich sehe es aber so, dass die sich jetzt gesetzeskonform verhalten. Die Takte reichen zur Rechnungsprüfung aus. Das der Kunde nicht mehr den Takt bei seiner Vertragswahl berücksichtigen kann, dürfte zweitrangig sein.



Erfasst werden müssen diese Daten ja sowieso.

Bei Flatrates: nein.

Wie sieht es denn im Rahmen der Terrorbekämpfung aus?
Werden hier nicht die Verbindungsdaten sowieso erfasst?

Aktuell noch nicht.

Da war ich anderer Meinung. Das bedeutet, dass bei Flatrates keinerlei Verbindungsdaten für die Strafverfolgungsbehörden erfasst werden ??



Im Übrigen: Der Anbieter *muss* Abrechnungsdaten nie erfassen und auch nicht ausweisen.

Abrechnungsdaten = nein
Verbindungsdaten = ja

Abrechnungsdaten = Verbindungsdaten.

Sehe ich icht so. Verbindungsdaten sind z.B.die angerufenen Nummern. Abrechnungsdaten dürfte was anderes sein.


peso
Menü
[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] spl antwortet auf tcsmoers
26.06.2007 17:52
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

Nein. Solange die BNetzA sich nicht rührt, gelten die übrigen Gesetze. Und die besagen auch für sich genommen, dass Datenverbindungen aufzuschlüsseln sind.

Stimmt - aber ist da nicht der Abs. 2 des 45e zu beachten ?

Nein, was du auch selbst erkennst, wenn du genau liest. Die Vorschrift greift nur, wenn keine Verbindungdaten gespeichert wurden. Dass sie doch gespeichert werden, beweist VF ja selbst, wenn sie nachträglich aufschlüsseln kann.

Übrigens finde ich auf der Seite der Bundespfeifenvereinigung diese Anspruchsregelung für den Verbindungsnachweis nicht mehr. Absicht?

Ich hab dir doch gerade den Link zum TKG gemailt. Anspruchsgrundlage ist § 45e.

Keine Ahnung, was die BNetzA dazu schreibt oder nicht schreibt. Solange sie keine EVN-Verfügung erlässt, ist das unverbindliches PR-Gerede und interessiert mich nicht.

Die reagieren sofort und liefern alle Daten vorbildlich. Nur die gesetzliche Vorgabe wird einfach nicht beachtet. Das ist genauso, wie die nicht die Echtzeit der Verbindungsdauer aufzeichen, sondern nur die Takte. Ich sehe es aber so, dass die sich jetzt gesetzeskonform verhalten. Die Takte reichen zur Rechnungsprüfung aus.

Das ist die Frage, die mal gerichtlich zu klären wäre.

Ich bin zufällig gerade bei GMX-VoIP, die das auch machen. Könnte ich eigentlich mal machen, stimmt. Schickst du mir bitte noch mal die Stellungnahme der BNetzA durch, wonach eine Rundung unzulässig sein soll?

[Vorratsspeicherung]
Da war ich anderer Meinung. Das bedeutet, dass bei Flatrates keinerlei Verbindungsdaten für die Strafverfolgungsbehörden erfasst werden?

Theoretisch nicht erfasst werden dürfen, ja. In der Praxis speichern die Internetanbieter letztlich (rechtswidrig) meist doch, inzwischen relativ einheitlich 5 bis 10 Tage. Bei Sprache/Schmalband hat mir ein DSB eines großen TK-Anbieters mal gesagt, inoffiziell würden 2-3 Tage gespeichert.

Abrechnungsdaten = nein Verbindungsdaten = ja

Abrechnungsdaten = Verbindungsdaten.

Sehe ich icht so. Verbindungsdaten sind z.B.die angerufenen Nummern. Abrechnungsdaten dürfte was anderes sein.

Verbindungsdaten sind in verbrauchsabhängigen Tarifen zur Abrechung erforderlich und als solche nach meiner Definition auch Abrechnungsdaten. Welche das im Einzelnen sind, kannst du in § 96 Abs. 1 TKG nachlesen. Keine Ahnung, wo du den Unterschied zwischen Verbindungs- (jetzt: Verkehrs-) und Abrechnungsdaten siehst.

Wenn du mit Abrechnungsdaten auch die Bestandsdaten (Kundenadresse etc.) meinst, die sicherlich auch zur Abrechnung erforderlich sind, hast du natürlich Recht. Ja, hier gibt es bereits eine Vorratsspeicherung, auch für Prepaid-Anbieter, die die Kundenanschrift etc. an sich nicht benötigen.

spl
Menü
[2.2] rofada antwortet auf tcsmoers
26.06.2007 14:30
Benutzer tcsmoers schrieb:
Ich kann aber nich auf der einen Seite mit dem Begriff "Flatrate" aggressiv werben und auf der anderen Seite einzelne Teilnehmernverhältnisse gezielt prüfen.> Hier wird ganz klar unlauter geworben.

Richtig - und dagegen sollte endlich von Seiten der Verbraucherverbände/Netzbehörde vorgegangen werden - ich kann zwar auch nicht glauben, dass 60-80 Std. Auslandstelefonie pro Monat (was macht der denn sonst noch in seiner Freizeit?) rein privater Natur sein können, aber wenn man mit Flat wirbt, muß man das auch einhalten. Oder eine gewerbliche Nutzung *beweisen* und nicht nur unterstellen - womit dann aber wieder die Datenschutzfrage aufkommt.
Menü
[2.2.1] vickycolle2006 antwortet auf rofada
27.06.2007 00:55
Benutzer rofada schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Ich kann aber nich auf der einen Seite mit dem Begriff "Flatrate" aggressiv werben und auf der anderen Seite einzelne
Teilnehmernverhältnisse gezielt prüfen.> Hier wird ganz klar unlauter geworben.

Richtig - und dagegen sollte endlich von Seiten der Verbraucherverbände/Netzbehörde vorgegangen werden - ich kann zwar auch nicht glauben, dass 60-80 Std. Auslandstelefonie pro Monat (was macht der denn sonst noch in seiner Freizeit?) rein privater Natur sein können, aber wenn man mit Flat wirbt, muß man das auch einhalten. Oder eine gewerbliche Nutzung *beweisen* und nicht nur unterstellen - womit dann aber wieder die Datenschutzfrage aufkommt.

kurzer einwurf von mir:
das sind nur 2 bis 2,5 stunden jeden tag :-)
auch für uns (meinem freund und mich) in der praxis keine seltenheit.
muss ja auch nicht immer am stück sein, sondern über den tag verteilt, oder mal sind es 4 stunden und dafür einen tag mal wieder gar nicht.
4000 minuten ist normal bei fernbeziehungen, deswegen ist dies auch bei vielen us-voip-anbietern die heisse grenze ab der der tarif "umgestellt" wird.

gruss
vicky
Menü
[3] tobi485 antwortet auf kamischke
26.06.2007 13:07
Zu dem Thema kam letztens auch ein Beitrag bei "EIN FALL FÜR ESCHER" im MDR.

Dort hatte auch eine Kundin die Euro-Flat gebucht, um mit ihrem Freund in Spanien zu telefonieren. Prompt kam der Brief von Arcor. Die Kundin wollte mit Arcor die Sache klären, aber dort stellte man sich stur. Erst als ESCHER sich einschaltete kam Antwort von Arcor und sie durfte die Flat weiternutzen.

Ich denke auch, wenn Arcor sich sowieso schnell beschwert, wäre es besser, garkeine Flat zu bewerben, sondern ein großzügiges Minutenbudget - aber das hört sich natürlich nicht so toll an.....
Menü
[4] sushiverweigerer antwortet auf kamischke
26.06.2007 15:31
>Sechzig bis achtzig Stunden, schätzt er, würde er schon im Monat >mit ihr über die Arcor-Leitung sprechen.

60 bis 80 Stunden ist ja nun auch nicht gerade übermäßig viel, für stolze 20 € Flat oder sehe ich das falsch?