Benutzer marbri schrieb:
Benutzer Hamster00 schrieb:
Toll,den Vorstand kann man sich als normal steblicher nicht greifen.Selbst meine Androhung das alles meinem Anwalt zu übergeben,wird bei der Telecom nur ein müdes Lächeln hervor gezaubert haben.H.G.
Warum beantragst Du keine einstweilige Verfügung?
Gruß Marbri
einstweilige verfügung oder mahnbescheid ist immer gut. weil sich keiner für zuständig hält, wird es oft rechtskräftig.
ich denke hier an den anwalt, der den t-punkt gepfändet hat.
peso