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Haselhorn


07.06.2007 08:14 - Gestartet von Hamster00
Hallo!
Es gibt nicht nur Haselhorn,auch bei uns ist die selbe Situation.(Hermersdorf bei Müncheberg MOL)mittlerweile sind schon drei Wochen in`s Land gezogen ohne das überhaupt eine Reakion des rosa Riesen erfolgte.Es gibt einige Haushalte bei denen der Anschluß zeitweise fukioniert,aber bei vielen ist der Anschluß ganz tot,wie bei mir.Ich höre seit drei Wochen nur das Bestetztzeichen.Weder Anrufe noch per Internet auch Faxe halfen nicht,keine Reaktion der T-com außer der üblichen Bestätigung der Störungsmeldung.Ich verstehehe nicht warum man bei der Telecom nicht so ehrlich ist und das Problem beim Namen nennt anstatt ständig nach Ausreden zu suchen.Für mich liegt hier ein klarer Vertragsbruch vor.Aber der rosa Riese weiß das es hier keine Alternative zu Ihm gibt.
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[1] baeckerman antwortet auf Hamster00
07.06.2007 08:56
Ganz einfach, laut Obermann hat der Streik doch gar keine Auswirkungen auf den Kunden. Wieso sollte man sich dann entschuldigen wenn es ja nichts gibt für das man sich entschuldigen muss laut Vorstand?
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[1.1] Hamster00 antwortet auf baeckerman
07.06.2007 09:08
Toll,den Vorstand kann man sich als normal steblicher nicht greifen.Selbst meine Androhung das alles meinem Anwalt zu übergeben,wird bei der Telecom nur ein müdes Lächeln hervor gezaubert haben.H.G.
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[1.1.1] marbri antwortet auf Hamster00
07.06.2007 16:03
Benutzer Hamster00 schrieb:
Toll,den Vorstand kann man sich als normal steblicher nicht greifen.Selbst meine Androhung das alles meinem Anwalt zu übergeben,wird bei der Telecom nur ein müdes Lächeln hervor gezaubert haben.H.G.


Warum beantragst Du keine einstweilige Verfügung?

Gruß Marbri
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[1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf marbri
07.06.2007 17:00
Benutzer marbri schrieb:
Benutzer Hamster00 schrieb:
Toll,den Vorstand kann man sich als normal steblicher nicht greifen.Selbst meine Androhung das alles meinem Anwalt zu übergeben,wird bei der Telecom nur ein müdes Lächeln hervor gezaubert haben.H.G.


Warum beantragst Du keine einstweilige Verfügung?

Gruß Marbri

einstweilige verfügung oder mahnbescheid ist immer gut. weil sich keiner für zuständig hält, wird es oft rechtskräftig.

ich denke hier an den anwalt, der den t-punkt gepfändet hat.

peso
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[1.1.1.1.1] Netzwerkservice antwortet auf tcsmoers
07.06.2007 21:02
Benutzer tcsmoers schrieb:

einstweilige verfügung oder mahnbescheid ist immer gut. weil sich keiner für zuständig hält, wird es oft rechtskräftig.

ich denke hier an den anwalt, der den t-punkt gepfändet hat.

peso

WO kann man das den nachlesen?

Gruss

Kaweh Jazayeri
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[1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Netzwerkservice
07.06.2007 21:40
Benutzer Netzwerkservice schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

einstweilige verfügung oder mahnbescheid ist immer gut. weil sich keiner für zuständig hält, wird es oft rechtskräftig.

ich denke hier an den anwalt, der den t-punkt gepfändet hat.

peso

WO kann man das den nachlesen?

Gruss

Kaweh Jazayeri

es könnte im archiv von tt sein. ist jetzt rund ein jahr her.

peso
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[1.1.1.1.1.2] weemex antwortet auf Netzwerkservice
08.06.2007 00:03
ich denke hier an den anwalt, der den t-punkt gepfändet hat.

peso

WO kann man das den nachlesen?

Gruss

Kaweh Jazayeri

Der entsprechende Artikel aus der c't wird unter anderem hier zitiert:
http://www.linuxforen.de/forums/archive/index.php/t-124654.html