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Streik Ausnahmezustand


22.06.2007 15:12 - Gestartet von mengler
Ein Streik wird rechtlich als Ausnahmezustand gewertet, wie ein Hurrikan oder Erdbeben ^^ Der betroffene Betrieb ist rechtlich nicht verpflichtet Schadensersatz zu zahlen oder sonstige Folgen zu akzeptieren.

Vielleicht sollten hetzerische Verbraucherschützer sich mal mit ihrem Job mehr befassen als mit Schlagzeilen.