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Minutenpreismauscheleien bei Callando


01.12.2006 13:51 - Gestartet von Panoramix
Hallo zusammen,

weil's hier gerade herpaßt, möchte ich noch eine andere Mauschelei von Callando nicht unerwähnt lassen.

In den billigen Zeitfenstern kosten die IbC-Tarife callando.NET two, three und six laut Homepage 0,11 Cent/min. Wenn man seine Rechnungen überprüft, dann stellt man fest, daß die Rechnungen (sofern keine anderen Pannen passiert sind) ca. 4 Prozent höher ausfallen. Ich habe mal bei der Rechnungshotline von Callando angerufen. Es hat zwar einiges Nachhaken gebraucht, aber schließlich konnte ich denen tatsächlich die Aussage entlocken, daß nicht mit 0,11 Cent pro Minute sondern mit 0,11445... Cent pro Minute gerechnet werde. Dieses Vorgehen sei "kaufmännisch korrekt".

Das Gesetz möchte ich sehen, das es erlaubt, dem Kunden vier Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten zu verheimlichen! Oder was sagen die hier anwesenden Tarifexperten dazu?

Viele Grüße
Panoramix
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[1] coolio01 antwortet auf Panoramix
01.12.2006 14:28
siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Rundung
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[1.1] Panoramix antwortet auf coolio01
01.12.2006 19:32
Hallo,

Benutzer coolio01 schrieb:
siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Rundung

Öhm, dieser Beitrag ist nicht wirklich ernst gemeint, oder doch? Oder überlese ich die Ironie?

Die Tarifangabe ist selbstverständlich korrekt gerundet. Aber die Rundung an sich ist unzulässig.

Wie ich dank stefanxxx aus dem Forum von onlinekosten.de mittlerweile weiß, ist § 1 Absatz 1 Satz 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) die relevante Gesetzesstelle:

"Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise)."

Auf gut Deutsch: Wenn callando 0,11445 Cent pro Minute in Rechnung stellen will, dann muß callando auch 0,11445 Cent pro Minute auf der Internetseite veröffentlichen. Alles andere ist ein Fall für den Staatsanwalt.

Viele Grüße
Panoramix
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[1.1.1] cello antwortet auf Panoramix
02.12.2006 12:23
Danke,

Menschen mit klarem Blick werden immer seltener.

Nur. Ob irgendjemand die Energie aufbringt, wegen 4% vor Gericht zu ziehen? Ob selbst Verbraucherzentralen das wichtig genug finden? Beschwerde vor der Bundesaufsicht führen?

Im Einzelfall kenne ich die Einigungen "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" zur Genüge, wenn man sich selbst auf die Hinterfüße stellt und lang genug streitet.

Aber es ist und bleibt eine Sauerei,

auch wenn derlei Praxis "einfach mal versuchen" immer mehr um sich greift, siehe Prepaid-Guthabenverfall etc.

Gruß, cello.