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Guthaben wird ungültig


04.12.2006 23:13 - Gestartet von mukkel
geht lieber zu simyo, die sind wesentlich kulanter.
Da ich davon ausging, dass Guthaben nicht mehr verfällt oder wie simyo Guthaben auf Rückfrage zurückbucht habe ich auch die Karte meiner Mutter nicht neu aufgeladen (außerdem habe ich da auch nicht den Überblick)

Auf eine Anfrage bei debitel light bekam ich nur zu hören:
...Ihr Guthaben ist am 28.10.2006 verfallen, da keine Aufladung mehr erfolgt ist (siehe bitte unsere AGB 7.3). Das Gerichtsurteil auf das Sie sich beziehen ist derzeit noch nicht allgemein rechtsgültig...
...Debitel-light ist eine rechtlich eigenständige Gesellschaft, daher hat die Entscheidung der debitel keine bindende Wirkung für debitel-light...

(Zur Erklärung: Ich habe mich darauf bezogen, dass debitel ab 15.11. kein Guthaben mehr verfallen lassen will. Diese Information hatte ich direkt von einem Mitarbeiter von plusminus, Sendung der ARD)
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[1] hrgajek antwortet auf mukkel
04.12.2006 23:31
Hallo,

die Tatsache, daß Guthaben nicht mehr verfällt, darf m.E. nicht dahingehend mißverstanden werden, daß diese Karten "ewig" aktiv bleiben. Das kann so sein (z.B. Vodafone), muß aber nicht.

Eher ist gemeint, daß man sein Geld auf Anfrage zurückbekommt, sei es, wenn man frisch nachlädt und dabei die Karte/Rufnummer reaktiviert wird und das alte Guthaben dazu gebucht wird oder daß man die Karte zurückschickt und sich das Guthaben (Minus Handling-Pauschale) auszählen läßt.

Im Übrigen gibts ja jetzt Laufzeitveträge mit "unendlicher" Laufzeit, etwa Klarmobil, o2-Genion-Card S, etc. , welche diese Anforderungen erfüllen.


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[1.1] spl antwortet auf hrgajek
05.12.2006 00:02
Benutzer hrgajek schrieb:
die Tatsache, daß Guthaben nicht mehr verfällt, darf m.E. nicht dahingehend mißverstanden werden, daß diese Karten "ewig" aktiv bleiben. Das kann so sein (z.B. Vodafone), muß aber nicht.

Eben. Selbst gegen ersatzlosen Guthabenverfall an sich ist nichts zu sagen -- wenn er sich im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren bewegt. Das Freche der Anbieter war bzw. ist nur, diese Frist schikanös immer weiter verkürzt zu haben.

spl
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[1.1.1] marbri antwortet auf spl
20.12.2006 17:35
Benutzer spl schrieb:
Benutzer hrgajek schrieb:
die Tatsache, daß Guthaben nicht mehr verfällt, darf m.E. nicht dahingehend mißverstanden werden, daß diese Karten "ewig" aktiv bleiben. Das kann so sein (z.B. Vodafone), muß aber nicht.

Eben. Selbst gegen ersatzlosen Guthabenverfall an sich ist nichts zu sagen -- wenn er sich im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren bewegt. Das Freche der Anbieter war bzw. ist nur, diese Frist schikanös immer weiter verkürzt zu haben.

spl

Als einziger Mobilfunkbetreiber macht das T-Mobile heute noch,
daß nach 3 Monaten das Guthaben "eingefroren" wird und nach
6 Monaten verfällt es, obwohl besonders T-Mobile sozusagen eine
Vorbildfunktion haben sollte, da es ein Tochterunternehmen der
T-Com ist, an der ja der Bund zu über 30 % beteiligt ist!

Gruß

Marbri