Benutzer spl schrieb:
Benutzer hrgajek schrieb:
die Tatsache, daß Guthaben nicht mehr verfällt, darf m.E. nicht dahingehend mißverstanden werden, daß diese Karten "ewig" aktiv bleiben. Das kann so sein (z.B. Vodafone), muß aber nicht.
Eben. Selbst gegen ersatzlosen Guthabenverfall an sich ist nichts zu sagen -- wenn er sich im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren bewegt. Das Freche der Anbieter war bzw. ist nur, diese Frist schikanös immer weiter verkürzt zu haben.
spl
Als einziger Mobilfunkbetreiber macht das T-Mobile heute noch,
daß nach 3 Monaten das Guthaben "eingefroren" wird und nach
6 Monaten verfällt es, obwohl besonders T-Mobile sozusagen eine
Vorbildfunktion haben sollte, da es ein Tochterunternehmen der
T-Com ist, an der ja der Bund zu über 30 % beteiligt ist!
Gruß
Marbri