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Verschwörungstheorie


02.06.2007 21:08 - Gestartet von otternase
Hallo

Verschwörungstheorien kann man sich ja immer "Das Dutzend billiger" ausdenken, aber trotzdem klingt folgende für mich nicht ganz unwahrscheinlich.

Vorüberlegung ist, dass die Entscheidung sehr früh gekommen ist (soll ja auch schon wieder mehrere Wochen alt sein), der Kläger gegen o2 also sehr schnell nach Bekanntwerden der Änderung geklagt haben muss. Es müsste sich also um eine sehr engagierte Person handeln.
Dann aber wäre es auch wahrscheinlich, dass diese Person über ihre Klage öffentlich berichtet hätte, in Foren wie teltarif oder telefon-treff auch sich geaeussert haette. Und daher jetzt auch entweder direkt im Forum oder bei teltarif in der Redaktion Informationen zum Urteil liefern könnte.

Die erste mir aus Forenlektüre bekannte Klage hat der Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker eingereicht, ich gehe davon aus, dass dieser teltarif über ein Urteil informiert hätte.

Daher jetzt also:
<Verschwörungsmodus an>
Könnte es sein, dass o2, nachdem die Verbraucherzentralen sich geaeussert haben und daher abzusehen war, dass einige Kunden auf ausserordentliche Kündigung bestehen werden und dies auch auf dem Rechtswege durchzusetzen versuchen werden, jemanden beauftragt hat (einen eigenen Mitarbeiter z.B.), schnell eine Klage gegen o2 einzureichen. Dieser hat die Klage dann sehr früh eingereicht und schnell durchgeboxt, aber gleichzeitig absichtlich so stümperhaft, dass der Richter nur für o2 entscheiden konnte.
Warum sollte o2 sich selbst stümperhaft verklagen lassen? Nun, dass Urteil hilft o2 doch gleich mehrfach, schafft es doch einen Präzendenzfall für künftige Verfahren, auf den o2 sich immer wieder berufen kann und gleichzeitig hilft es, andere Kunden, die ausserordentlich kündigen wollten, einzuschüchtern, einige davon werden nun vmtl. einknicken.
Wenn o2 jetzt sich noch mit den wenigen, die trotzdem noch auf ihre Kündigung bestehen, aussergerichtlich oder zumindest im Rahmen eines Vergleichs ohne Urteil einigt, so kann o2 in alle Zukunft ihren Sieg, "im Felde ungeschlagen", behaupten.
<Verschwörungsmodus aus>

Noch was anderes:
Vor einigen Jahren gab es doch schon einmal so einen Fall, dass o2 eine Leistung (SMS Benachrichtung bei Mails?) plötzlich als Nebenleistung deklarierte. Da haben ja einige auch drauf ausserordentlich gekündigt. Ist es da jemals zu Gerichtsentscheidungen gekommen?

Schoenen Abend noch
Fox Mulder .... aehhh, otternase
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[1] mrspeccy antwortet auf otternase
03.06.2007 12:59
Gestern habe ich folgendes Schreiben bekommen:

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Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Für die verspätete Antwort zu unserem Zwischenbescheid vom 23. April 2007 und die Ihnen entstanden Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen.

[...]
Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 9. Mai 2007 (Az 281 C 6003/07) unsere Auffassung bestätigt. Demnach ist eine Fortführung des Vertrages "aufgrund der Erhöhung der Preise für Sonderrufnummern" für die Kunden zumutbar im Sinne des § 314 BGB, sodass kein Sonderkündigungsrecht vorliegt. Das Gericht begründet seine Entscheidung weiter damit, dass die "Gebührenhöhe für die Anwahl von Sonderrufnummern nicht Bestandteil des zwischen den Parteien vertraglich vereinbarten Tarifs geworden ist".

Die Preisanpassung durfte damit von uns so vorgenommen werden. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir die ausserordentliche Kündigung nicht akzeptieren können.

Da Sie uns als Kunde wichtig sind, bitten wir Sie, sich mit unserer kostenfreien Rufnummer ... in Verbindung zu setzen. Wir sind sicher, dass wir eine akzeptable Lösung für beide Seiten finden werden.

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Schon dreist, dass die Fortführung des Vertrags für DIE Kunden zumutbar sein soll, obwohl es sich um einen Einzelfall handelt. Aber mich beschleicht auch langsam das Gefühl, dass O2 hier ein abgekartetes Spiel treibt. In dem zitierten Zwischenbescheid vom 23. April hieß es: "Da wir Ihr Anliegen nochmal sorgfältig prüfen und abschließend bearbeiten möchten, bitten wir Sie noch um etwas Geduld."

Wie konnte O2 damals wissen, dass die Sache bald "abschließend bearbeitet" werden könnte? Haben Sie hoffnungsvoll auf den ominösen Richterentscheid vom 9. Mai gewartet?
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[1.1] NicoFMuc antwortet auf mrspeccy
03.06.2007 20:31
Benutzer mrspeccy schrieb:
Gestern habe ich folgendes Schreiben bekommen:

Hier ist mein Schreiben (fast genauso):
https://www.teltarif.de/forum/a-o2/4619-...
--------------------

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Für die verspätete Antwort zu unserem Zwischenbescheid vom 23. April 2007 und die Ihnen entstanden Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen.

ahh "zu unserem Zwischenbescheid", das hat in meinem Schreiben gefehlt. Sonst, bis auf den letzten Absatz das selbe.

o2 muss da echt irgendwas gedeichselt haben, echt arm...

Schon dreist, dass die Fortführung des Vertrags für DIE Kunden zumutbar sein soll, obwohl es sich um einen Einzelfall handelt. Aber mich beschleicht auch langsam das Gefühl, dass O2 hier ein abgekartetes Spiel treibt. In dem zitierten Zwischenbescheid vom 23. April hieß es: "Da wir Ihr Anliegen nochmal sorgfältig prüfen und abschließend bearbeiten möchten, bitten wir Sie noch um etwas Geduld."

Wie konnte O2 damals wissen, dass die Sache bald "abschließend bearbeitet" werden könnte? Haben Sie hoffnungsvoll auf den ominösen Richterentscheid vom 9. Mai gewartet?

So sieht es aus, sonst scheuen sie jede Klage und bei keinem gehts so richtig voran aber da plötzlich so schnell und gut ausgegangen für o2? Schon komisch.....

Ich glaub auf das Schreiben antworte ich doch noch, irgendwie juckts mich was da als Antwort kommt :-)

Bye
Nico
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[2] handytim antwortet auf otternase
04.06.2007 23:37
Benutzer otternase schrieb:
Noch was anderes: Vor einigen Jahren gab es doch schon einmal so einen Fall, dass o2 eine Leistung (SMS Benachrichtung bei Mails?) plötzlich als Nebenleistung deklarierte. Da haben ja einige auch drauf ausserordentlich gekündigt. Ist es da jemals zu Gerichtsentscheidungen gekommen?

Nein, als das Gericht einen Termin für eine Verhandlung festgelegt hatte, hat o2 "fast alles" geboten, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Am Ende war das sogar mehr als durch ein Urteil zu bekommen war, daher machte es für mich keinen Sinn, das Angebot nicht anzunehmen.

Ich kenne bei der SMS-Benachricht­igungsgeschichte auch keinen Fall, wo es zu einem Urteil gekommen ist.