Rechtssprechung

o2 verliert Sonderrufnummern-Prozess

Amtsgericht Charlottenburg sieht 0180-Nummern nicht als Nebenleistung
Von Thorsten Neuhetzki

Nachdem wir Ende Mai über ein Urteil des Amtsgerichts München berichteten, das dem Mobilfunkanbieter o2 bei der Erhöhung der Tarife für Sonderrufnummern Recht gab, gibt es nun ein Urteil, in dem das Amtsgericht Charlottenburg dem Kunden Recht gab. (AZ 237 C 58/07)

Rückblende: o2 hatte Ende November des vergangenen Jahres die Gesprächspreise für Sonderrufnummern wie 0180 insbesondere zur Nebenzeit zum Teil drastisch erhöht. Die Umstellung betraf auch Bestandskunden, die allerdings nicht über die neuen Tarife informiert wurden. Verbraucherschützer und Rechtsanwälte sahen hier die Möglichkeit zu einer außerordentlichen Kündigung, o2 hingegen bezeichnete die Sonderrufnummern als Nebenleistung und räumte kein Kündigungsrecht ein. Aufgrund dessen reichten einige Kunden dann Klage ein.

Die Definition einer Nebenleistung konnte das Amtsgericht Charlottenburg in seinem Urteil nicht nachvollziehen. "Da auch die Entgelte für die Sonderrufnummern in den Preislisten der Beklagten veröffentlicht sind, handelt es sich hierbei um 'Entgelte der o2' im Sinne von Ziffer 15 ihrer AGB." o2 habe durch eine einseitige Erhöhung der Preise für Sonderrufnummern ohne entsprechende Information ihrer Kunden ihre Pflichten aus dem Mobilfunkvertrag verletzt, urteilten die Richter. Die Richter fanden die Fortsetzung des Vertrages auch unzumutbar, weil o2 sich dahingehend äußerte, auch in Zukunft die Tarife für die Anwahl von Rufnummern mit der Vorwahl 0180 sowie für weitere, noch nicht näher spezifizierten Nebenleistungen jederzeit und beliebig ändern zu können, ohne ihn darüber zu informieren.

Ein o2-Sprecher bestätigte das Urteil. Nach seinen Angaben ist dies der erste Prozess, den o2 in Sachen Sonderrufnummern verloren hat.

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