Juristisch

Kunden klagen gegen Ablehnung von o2-Sonderkündigung

Feststellungsklagen sollen Recht zur außerordentlichen Kündigung untermauern
Von Thorsten Neuhetzki

o2 hat am 28. November vergangenen Jahres, wie bereits mehrfach berichtet, die Tarife für Telefonate zu Sonderrufnummern deutlich erhöht. Diese Erhöhung betraf auch Bestandskunden, so dass diese auch nach Ansicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ein außerordentliches Kündigungsrecht haben. Doch wer seinen Vertrag bei o2 kündigen will, wird darauf verwiesen, dass es sich bei den erhöhten Tarifen um eine "Nebenleistung" handele und somit kein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt werde. Zudem habe man die Tarife für Sonderrufnummern lediglich dem "Marktniveau angepasst". Das dürfte dem Kunden jedoch relativ egal sein, schließlich dürfte er o2 aufgrund dessen ausgewählt haben, weil die Konditionen dort unter dem Marktniveau lagen.

Nach Informationen von teltarif wollen verschiedene Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandanten Feststellungsklagen bei o2 einreichen. "Die Klägerin wollte das Handy als Festnetzersatz nutzen, was nun aufgrund der drastischen Preiserhöhung der Anrufe zu Sonderrufnummern nicht mehr wirtschaftlich ist", schreibt etwa der Iserlohner Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker im Auftrag seiner Mandantin in einer der Redaktion vorliegenden Klageschrift. Sämtliche Firmen und Versandhäuser seien quasi nur noch über diese Sonderrufnummern telefonisch zu erreichen.

"Wir vermuten, dass o2 es hier nicht auf einen Gerichtstermin ankommen lassen wird um keinen Präzedenzfall zu schaffen", sagt Schulte-Bräucker gegenüber teltarif. Er geht vielmehr davon aus, dass o2 nach dem Vorliegen der Klage der außerordentlichen Kündigung zustimmen wird.

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