Benutzer stephanobb schrieb:
und wieder einmal beschleicht mich der Gedanke, daß einem Werbekunden unnötigerweise kostenlose Werbung verschafft wird.
An der Meldung "Klage gegen o2 verloren" kann ich keinerlei Werbung für o2 erkennen. Ausführlich wird dargestellt, dass der Richter wesentlichen Argumentationen von o2, insbesondere bezüglich der Eingruppierung von 0180-Verbindungen als "Nebenleistung", nicht folgt. Das Verfahren wurde vom Leser dann vor allem deswegen verloren, weil der Richter auch sein Verhalten als unsauber einstufte (Weiternutzung der Karte, fehlender Nachweis der Betroffenheit von der Preiserhöhung).
Nachdem das 0180-Thema letztes Jahr für viel Aufregung unter den Lesern sorgte, sind wir bei diesem Thema unseren Lesern zudem eine möglichst vollständige Berichterstattung schuldig.
Kai