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Werbekunde


24.03.2008 10:24 - Gestartet von stephanobb
Hallo,

und wieder einmal beschleicht mich der Gedanke, daß einem Werbekunden unnötigerweise kostenlose Werbung verschafft wird.

Die Einschränkung ...für diesen Einzelfall ... schafft keinerlei Präzedenzfall. Also ist die ganze Meldung für die Tonne.

Gruß

St.
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[1] klaussc antwortet auf stephanobb
24.03.2008 12:52
Benutzer stephanobb schrieb:
Hallo,

>
Die Einschränkung ...für diesen Einzelfall ... schafft keinerlei Präzedenzfall. Also ist die ganze Meldung für die Tonne.

Wenn O2 einen Präzedenzfall wollte, hätten sie ihn längst geschaffen, genug Kunden in der Warteschleife haben sie ja (z.B. mich ;-)

Gruß
Klaus
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[2] Kai Petzke antwortet auf stephanobb
28.03.2008 16:58
Benutzer stephanobb schrieb:

und wieder einmal beschleicht mich der Gedanke, daß einem Werbekunden unnötigerweise kostenlose Werbung verschafft wird.

An der Meldung "Klage gegen o2 verloren" kann ich keinerlei Werbung für o2 erkennen. Ausführlich wird dargestellt, dass der Richter wesentlichen Argumentationen von o2, insbesondere bezüglich der Eingruppierung von 0180-Verbindungen als "Nebenleistung", nicht folgt. Das Verfahren wurde vom Leser dann vor allem deswegen verloren, weil der Richter auch sein Verhalten als unsauber einstufte (Weiternutzung der Karte, fehlender Nachweis der Betroffenheit von der Preiserhöhung).

Nachdem das 0180-Thema letztes Jahr für viel Aufregung unter den Lesern sorgte, sind wir bei diesem Thema unseren Lesern zudem eine möglichst vollständige Berichterstattung schuldig.


Kai
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[2.1] stephanobb antwortet auf Kai Petzke
29.03.2008 08:54
Guten Morgen Kai,

die Kernaussage des Urteils lautet Einzelfallentscheidung. D.h. keine Relevanz für andere Verfahren. Diese Info und die Details für die Ablehnung hätten kurz gereicht, aber nicht eine derartige reißerische Überschrift, die dann im weiteren entsprechend o.e. Einschränkung sich selbst ad absurdum führt.

Ich vermute, daß die erfolgreich klagenden Kunden bei weitem in der Mehrheit sind, oder der Anbieter mit dem Vermerk ohne Anerkennung einer Rechtspflicht schon vorher den Fehler eingesteht.

Gruß aus dem sonnigen Süden

St.