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venire contra factum proprium


23.03.2008 14:54 - Gestartet von Enrico76
Wenn ein Vertragspartner den Vertrag als außerordentlich gekündigt ansieht und die Leistungen des Vertrages aber weiterhin in Anspruch nimmt, dann ist sein Verhalten widersprüchlich. Zwar sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass der Mobilfunkanbieter durch die Vorenthaltung der Rufnummerportierung einen gewissen "Machtstellung" innehat. Dann muss der Kunde jedoch in den sauren Apfel beißen und die Klagelast tragen.
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[1] marco5555 antwortet auf Enrico76
23.03.2008 20:09
Benutzer Enrico76 schrieb:
Wenn ein Vertragspartner den Vertrag als außerordentlich gekündigt ansieht und die Leistungen des Vertrages aber weiterhin in Anspruch nimmt, dann ist sein Verhalten widersprüchlich. Zwar sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass der Mobilfunkanbieter durch die Vorenthaltung der Rufnummerportierung einen gewissen "Machtstellung" innehat. Dann muss der Kunde jedoch in den sauren Apfel beißen und die Klagelast tragen.

Deshalb habe ich nach der falschen Rechnung der Mahnung den Vertrag auf Eis gelegt. O2 hat mich dann ausserordentlich gehen lassen - Rufnummern hätte ich mitnehmen können.

Hätten die mich nicht gehen lassen, hätte ich es auf eine Klage ankommen lassen.

Gruß Marco
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[2] hafenbkl antwortet auf Enrico76
27.03.2008 18:59
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.