Urteil

Urteil: o2 gewinnt im Streit um Sonderrufnummern-Erhöhung

Amtsgericht München sieht Sonderrufnummern-Preise nicht als Vertragsbestandteil
Von Thorsten Neuhetzki

Im Streit um die Erhöhung der Minutenpreise für Sonderrufnummern wie die der 0180-Gasse hat der Mobilfunkanbieter o2 vor dem Amtsgericht München Recht bekommen. Wie o2 auf Anfrage von teltarif.de bestätigte, gibt es zwei Urteile, die besagen, dass Kunden durch die Erhöhung der entsprechenden Tarife kein außerordentliches Kündigungsrecht haben.

Demnach ist eine Fortführung des Vertrages aufgrund der Erhöhung der Preise für Sonderrufnummern für die Kunden zumutbar im Sinne des § 314 BGB, so dass kein außerordentliches Kündigungsrecht vorliege. Das Gericht begründet seine Entscheidung weiter damit, dass "die Gebührenhöhe für die Anwahl von Sonderrufnummern nicht Bestandteil des zwischen den Parteien vertraglich vereinbarten Tarifs geworden ist". (Az.: 281 C 6003/07). Der genaue Wortlaut des Urteils liegt der teltarif-Redaktion indes noch nicht vor. Das zweite Urteil liege auch dem Mobilfunkanbieter noch nicht mit schriftlicher Begründung vor, hieß es seitens o2. Unklar ist, ob gegen diese Urteile noch Berufung eingelegt werden kann.

Damit folgt das Gericht der Auffassung von o2, wonach Tarife für Sonderrufnummern eine Nebenleistung darstellen. Somit gebe es für die Kunden keine Möglichkeit, aufgrund der Preiserhöhung den mit o2 abgeschlossenen Vertrag zu kündigen. Verbraucherschützer und Rechtsanwälte zeigten sich hier in der Vergangenheit gegenüber teltarif.de anderer Überzeugung.

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