Stellungnahme

"o2 kann nicht entscheiden, was eine Nebenleistung ist"

Verbraucherzentrale kritisiert Sonderrufnummern-Erhöhung bei o2
Von Thorsten Neuhetzki

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ BaWü) kritisiert das Verfahren von o2, die Preise für Sonderrufnummern zu erhöhen ohne die Kunden zu informieren oder ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht einzuräumen. "o2 kann nicht entscheiden, ob Sonderrufnummern eine Nebenleistung sind", sagte TK-Expertin Beate Horsch bei der VZ BaWü auf Anfrage von teltarif.de und zweifelt damit die Aussage eines o2-Sprechers an. Dieser vertrat die Auffassung, o2 müsse gemäß den AGB kein Kündigungsrecht einräumen, da es sich bei Telefonaten zu Nummern wie 0180 nicht um eine Kerndienstleistung handele.

"Selbst für o2-Kunden, die bislang nie eine Sonderrufnummer von ihrem Handy aus angewählt haben, könnten von der Erhöhung betroffen sein", sagte Horsch. Schließlich könne er schon morgen eine bestimmte Serviceline von unterwegs oft anrufen müssen. Hinzu kommt, dass o2-Kunden, die Genion als Festnetzersatz nutzen, keine Möglichkeit haben, auf einen günstigeren Festnetzanschluss auszuweichen. "Ein außerordentliches Kündigungsrecht muss nach unserer Einschätzung möglich sein", so Horsch weiter. Ferner bekräftigte sie die Aussage von Rechtsanwalt Dr. Fabian Widder zum § 307 des BGB. Er sagte bereits vergangene Woche gegenüber teltarif.de, dass o2 den Kunden unangemessen benachteilige.

o2 nennt falsche Preise in eigener Rechnung

Dennoch ist eine außerordentliche Kündigung nicht ganz einfach, da diese normalerweise ab dem Moment der Kenntnisnahme durch den Verbraucher einen Monat lang möglich ist. Vorteil für den Verbraucher: o2 hat seine Kunden nicht aktiv über die Preisänderung informiert, sie ist aber seit 28. November 2006 gültig. Kurz vor Weihnachten war bei Recherchen der teltarif-Redaktion keine Preisliste online einsehbar. Auch auf den Rechnungen an die Kunden gab es nach Informationen der Redaktion keine Hinweise. Vielmehr wird auf aktuellen Rechnungen noch der falsche Kostenhinweis genannt, dass 01805-Nummern zur Hauptzeit angeblich 60 Cent pro Minute und in der "Freizeit" 25 Cent pro Minute kosten. Korrekt ist aber ein Minutenpreis von 69 Cent rund um die Uhr. Offenbar wurden selbst o2-intern nicht alle Stellen informiert.

Um ein außerordentliches Kündigungsrecht durchsetzen zu können sollten sich die betroffenen Kunden nun umgehend an o2 wenden und der Erhöhung widersprechen oder außerordentlich Kündigen, so die Verbraucherzentrale. Zudem sollten sich die Kunden an die Verbraucherzentralen wenden. Zumindest die Baden-Württemberger Verbraucherzentrale hat Interesse, von ihrer Seite aus eine Abmahnung gegen das Vorgehen von o2 zu initiieren.

Weitere Artikel zur Tariferhöhung bei o2: