Benutzer sp33 schrieb:
Das Argument zieht nicht - wenn ich nämlich außerordentlich kündige und die Kündigung angenommen wird,
Wenn Sie angenommen wird und ich meine Rufnummern sofort mitnehmenr kann. Und genau das mach o2 nicht.
hab ich auch keinen
Mobilfunkvertrag mehr.
Ganz so einfach ist das nicht. Aber man könnte ja dem Anbieter eine Frist zur Vertragsweiterführung setzen und eine Kündigung in xx Monaten androhen. Dann müsste er auch die Rufnummern frei gegeben haben.
Mit der (sofortigen) außerordentlichen
Kündigung muss ich mich also um eine alternative bemühen.
Das ist schlichtweg unmöglich.
Das
Risiko, im alten Vertrag "gefangen" zu bleiben, trage ich natürlich selbst - aber in Fällen wie dem aus dem Artikel ist das halt so. Wenn man versucht das Recht zu seinen Gunsten zu verbiegen..
Das ist gegenüber dem Kläger eine Unverschämtheit !!
Ach, und Teltarif: Wenn ich meinen Handyvertrag trotz kündigung weiternutze, ist das mitnichten eine konkludente Nutzung, sondern eine tatsächliche. Es ist höchstens eine konkludente
Zustimmung zur Vertragsänderung..