Unterstrichen

"Für o2-Kunden besteht ein Sonderkündigungsrecht"

Verbraucherzentrale bekräftigt Meinung zur Sonderrufnummern-Tarif-Erhöhung
Von Thorsten Neuhetzki

Wie bereits mehrfach berichtet, hat der Netzbetreiber o2 im November des vergangenen Jahres die Preise für Sonderrufnummern erhöht. So zahlen Kunden für einen Anruf bei einer 01805-Nummer statt bisher 25 Cent pro Minute in der Nebenzeit jetzt rund um die Uhr 69 Cent pro Minute. o2-Kunden traf diese Preiserhöhung völlig überraschend. In einer Pressemitteilung bekräftigte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (Vz BaWü) nun ihre Mitte Januar gegenüber teltarif gemachte Äußerung, dass Kunden des Anbieters von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können, wenn sie ihren o2-Vertrag nicht fortsetzten möchten.

Bei der Verbraucherzentrale mehren sich unterdessen die Beschwerden verärgerter o2-Kunden, die durch ihre Rechnung oder die Berichterstattung von teltarif von der drastischen Preiserhöhung erfuhren. Wollten sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, weigerte sich o2, die Kündigung zu akzeptieren. Begründung des Unternehmens ist nach wie vor, dass Sonderrufnummern und Premiumdienste eine Nebenleistung seien, die ohne Zustimmung der Endkunden geändert werden dürfen. Brigitte Sievering-Wichers, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale, sieht das anders: "Der Hinweis auf eine Nebenleistung und den daraus folgenden Konsequenzen ist nicht korrekt. Nach unserer Rechtsauffassung müssen Anbieter bei einer Preiserhöhung ihre Kunden immer über die neuen Preise informieren und ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumen, wenn sie den Vertrag nicht zu den alten Konditionen weiterführen wollen."

Verbrauchern, die bereits erfolglos wegen der Preiserhöhung bei o2 gekündigt haben oder die ihr außerordentliches Kündigungsrecht erstmalig wahrnehmen möchten, hilft die Verbraucherzentrale mit einem Musterbrief. Er kann im Internet unter www.vz-bw.de/o2-vertrag heruntergeladen werden.