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Reden wir doch mal Deutsch


22.03.2008 18:37 - Gestartet von hdontour
Der hat doch nur mit aller Gewalt irgendeinen Grund gesucht um aus dem Vertrag zu kommen und der Richter hat ihm, völlig zu Recht, auf den Sack gehauen. ( vorher nie 0180 genutzt und nachher ebenfalls nicht... hahaha)

Es ist auf dem Telko-markt nun mal so, dass meistens ein halbes Jahr nach Vertragsabschluss ein neues billigeres Angebot existiert und man dann noch 1,5 Jahre Vertragsbindung hat.

Da muss man dann eben durch.
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[1] hilden antwortet auf hdontour
22.03.2008 18:41
Tja, wenn man raus will, dann muss man eben auch sofort das Telefonieren einstellen!
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[1.1] Hasi16 antwortet auf hilden
22.03.2008 19:23
Benutzer hilden schrieb:
Tja, wenn man raus will, dann muss man eben auch sofort das Telefonieren einstellen!

Klar, vielleicht können viele Leute noch auf ihre Mobilfunknummer verzichten, einige aber ganz und gar nicht. Dann ist das nicht so mehr machbar. Wenn es ein Genion-Vertrag ist, dann wird das 'nicht nutzen' aufgrund der Festnetznummer wahrscheinlich noch schwieriger.
Also ich finde diese 'Tja...'-Argumentation zweifelhaft, zumal insbesondere Geschäftsleute auf ihre Mobilfunknummer angewiesen sind.

Grüße
hasi16
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[1.1.1] spaghettimonster antwortet auf Hasi16
23.03.2008 02:37
Benutzer Hasi16 schrieb:
Also ich finde diese 'Tja...'-Argumentation zweifelhaft, zumal insbesondere Geschäftsleute auf ihre Mobilfunknummer angewiesen sind.

Das wäre ein wichtiges Kriterium gewesen, das aber im Fall des Klägers anscheinend keine Rolle spielte und deshalb nicht in die Bewertung einfloss.

Wer eine wichtige Rufnummer hat, ist eh nicht bei O2. Bestimmt ist das Gleichbleiben der Rufnummer auch nur eine Nebenleistung.
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[1.1.1.1] Beschder antwortet auf spaghettimonster
29.03.2008 15:05


Wer eine wichtige Rufnummer hat, ist eh nicht bei O2.

was ein schmarrn!
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[1.1.1.1.1] peso antwortet auf Beschder
29.03.2008 19:28
Benutzer Beschder schrieb:


Wer eine wichtige Rufnummer hat, ist eh nicht bei O2.

Richtig !!

was ein schmarrn!

Wieso ? Solange dieses unrechtmässige Barring weiter gemacht wird, ist keine großflächige Verbindungssicherheit gewährleistet.

peso
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[1.1.2] sp33 antwortet auf Hasi16
23.03.2008 12:10
Klar, vielleicht können viele Leute noch auf ihre Mobilfunknummer verzichten, einige aber ganz und gar nicht. Dann ist das nicht so mehr machbar. Wenn es ein Genion-Vertrag ist, dann wird das 'nicht nutzen' aufgrund der Festnetznummer wahrscheinlich noch schwieriger.
Also ich finde diese 'Tja...'-Argumentation zweifelhaft, zumal insbesondere Geschäftsleute auf ihre Mobilfunknummer angewiesen sind.


Das Argument zieht nicht - wenn ich nämlich außerordentlich kündige und die Kündigung angenommen wird, hab ich auch keinen Mobilfunkvertrag mehr. Mit der (sofortigen) außerordentlichen Kündigung muss ich mich also um eine alternative bemühen. Das Risiko, im alten Vertrag "gefangen" zu bleiben, trage ich natürlich selbst - aber in Fällen wie dem aus dem Artikel ist das halt so. Wenn man versucht das Recht zu seinen Gunsten zu verbiegen..

Ach, und Teltarif: Wenn ich meinen Handyvertrag trotz kündigung weiternutze, ist das mitnichten eine konkludente Nutzung, sondern eine tatsächliche. Es ist höchstens eine konkludente Zustimmung zur Vertragsänderung..
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[1.1.2.1] Enrico76 antwortet auf sp33
23.03.2008 14:42
Wenn du schon so genau bist, dann solltest du auch wissen, dass eine Kündigung eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärng ist, die der Vertragspartner nicht annehmen muss. Wenn dieser allerdings der Meinung ist, dass diese "nicht gelte" dann bleibt ihm die sog. Feststellungsklage um den weiteren Bestand des Vertrages festgestellt zu bekommen.
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[1.1.2.2] peso antwortet auf sp33
27.03.2008 12:07
Benutzer sp33 schrieb:

Das Argument zieht nicht - wenn ich nämlich außerordentlich kündige und die Kündigung angenommen wird,

Wenn Sie angenommen wird und ich meine Rufnummern sofort mitnehmenr kann. Und genau das mach o2 nicht.

hab ich auch keinen
Mobilfunkvertrag mehr.

Ganz so einfach ist das nicht. Aber man könnte ja dem Anbieter eine Frist zur Vertragsweiterführung setzen und eine Kündigung in xx Monaten androhen. Dann müsste er auch die Rufnummern frei gegeben haben.

Mit der (sofortigen) außerordentlichen
Kündigung muss ich mich also um eine alternative bemühen.

Das ist schlichtweg unmöglich.

Das
Risiko, im alten Vertrag "gefangen" zu bleiben, trage ich natürlich selbst - aber in Fällen wie dem aus dem Artikel ist das halt so. Wenn man versucht das Recht zu seinen Gunsten zu verbiegen..

Das ist gegenüber dem Kläger eine Unverschämtheit !!


Ach, und Teltarif: Wenn ich meinen Handyvertrag trotz kündigung weiternutze, ist das mitnichten eine konkludente Nutzung, sondern eine tatsächliche. Es ist höchstens eine konkludente
Zustimmung zur Vertragsänderung..
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[1.1.3] peso antwortet auf Hasi16
27.03.2008 12:02
Benutzer Hasi16 schrieb:

Klar, vielleicht können viele Leute noch auf ihre Mobilfunknummer verzichten, einige aber ganz und gar nicht. Dann ist das nicht so mehr machbar. Wenn es ein Genion-Vertrag ist, dann wird das 'nicht nutzen' aufgrund der Festnetznummer wahrscheinlich noch schwieriger.
Also ich finde diese 'Tja...'-Argumentation zweifelhaft, zumal insbesondere Geschäftsleute auf ihre Mobilfunknummer angewiesen sind.

Grüße
hasi16

Genauso sehe ich das auch. Vor allen Dingen, wenn O2 die Rufnummer nicht freigibt. Hier bleibt dem Rufnummernbesitzer nur die Möglichkeit, sich erpressen zu lassen.

O2 ist und bleibt unseriös.

peso
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[2] J.Malberg antwortet auf hdontour
22.03.2008 18:41

Der hat doch nur mit aller Gewalt irgendeinen Grund gesucht um aus dem Vertrag zu kommen und der Richter hat ihm, völlig zu Recht, auf den Sack gehauen.

Irrelevant!

o2 hat sich Vertragswidrig verhalten. Eine Pflichtverletzung von o2 wurde festegestellt und auch klargestellt, dass die o2 Argumentation mit den Nebenleistungen Blödsinn ist.

Man kann daher trotzdem Honig für neue Klagen gegen o2 aus den Urteil saugen.

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[2.1] Martin Kissel antwortet auf J.Malberg
22.03.2008 18:58
Benutzer J.Malberg schrieb:
Der hat doch nur mit aller Gewalt irgendeinen Grund gesucht um aus dem Vertrag zu kommen und der Richter hat ihm, völlig zu Recht, auf den Sack gehauen.
Irrelevant!

Wie blöd kann man denn auch sein einerseits zu klagen (obwohl man Sonderrufnummern nicht mal anruft) und andererseits gleich noch einen Vertrag abzuschließen.
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[2.1.1] chrschn antwortet auf Martin Kissel
22.03.2008 22:45
Zwei Sachen würd eich hier nicht durcheinander bringen wollen:

1. Wenn er den vertrag nur für eingehend eVerbindungen nutzt, weil ihn z.B. der Provider trotz Aufforderung, die alten Tarife weiter zu beerchnen, nicht au sem Vertrag lässt, kann man ihm das kaum zu seinen Ungunsten auslegen, Er darf eben nur nicht abgehend telefonieren...

Und einen neuen Vertrag abzuschließen sehe ich auch nicht als Problem, denn dann weiß er ja, woraif er sich einlässt.
Es geht doch bei der Tarifänderung darum, dass sich o2 (und i.Ü. auch sehr viele andere Anbieter von ganz vielen Dienstleistungen) mal eben so aus ihrem mit dem Kunde gechlossenen Vertrag und den drin vereinbarten Bedingungen stehlen und der kleine Kunde gegenüber dem großen Anbieter benachteiligt werden soll...

Warum - zum Teufel - können die Anbieter nicht einfach die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Tarife bis zum Ende der Vertragslaufzeit einhalten, danach steht es ihnen doch frei, den laufenden Vertrag regulär zu kündigen und dem Kunden einen veränderten Anschlussvertrag anzubieten, und sei es nur in den Konditionen für 0180 verändert... Verträge beruhen auf Gegenseitigkeit mit allen Neben- und Randbedingungen.
Ich möchte o2 mal erleben, wenn ich als Kunde mir überlege, dass die Rechnungen generell 20% zu hoch sind und einfach die Rechnung jeden Monat um diesen Betrag kürze... (und 20% wäre noch wenig, wenn man die 19ct/min von Genion mit den 9 Ct/min von fonic vergleicht)...
Ich muss doch auch jede Fitzelbedingung akzeptieren, bis zum bitteren Ende der Vertragslaufzeit. Es ist nur Recht und Billig, wenn der stärkere Partner in der Vertragsbeziehung ebenso handeln muss (er hat ja schließlich die Alternative keine Verträge mit so langen Laufzeiten anzubieten, die er dann im Gegenzug auch jederzeit ändern/kündigen kann)...
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[2.1.1.1] Handlungsalternativen?
horstchen antwortet auf chrschn
23.03.2008 11:02
fristlos Kündigen, die SIM in die Schublade legen, weiter fällige Grundgebühren riskieren und hoffen, daß man irgendwann einen Prozeß gewinnt, klingt nicht gerade prickelnd.

Wie wäre es gewesen, den Provider mit Fristsetzung aufzufordern eine Erklärung zum Weiterbestand der alten Bedingungen aufzufordern und ersatzweise die fristlose Kündigung zu erklären? Bleibt allerdings die Frage der Weiternutzung. Besser die SIM-Karte zurückschicken und Abbuchungsermächtigung widerrufen. Dann müßte sich der Provider das Geld einklagen.

Aber egal, ICH nutze die Handysubventionsverträge nicht mehr. Die SIM bekomme ich entweder prepaid vom Discounter oder aber von meinem Festnetz/DSL-Anbieter grundgebührenfrei. Minutenpreise sind damit auch nicht höher, bzw. bei Alice anbieterintern sogar umsonst. Wenn ich Datenverbindungen brauche, gehe ich zum Aldi...
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[2.1.2] peso antwortet auf Martin Kissel
27.03.2008 12:01
Benutzer Martin Kissel schrieb:

Wie blöd kann man denn auch sein einerseits zu klagen (obwohl man Sonderrufnummern nicht mal anruft) und andererseits gleich noch einen Vertrag abzuschließen.

:-)))

peso
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[2.2] volkeru antwortet auf J.Malberg
27.03.2008 02:45
Benutzer J.Malberg schrieb:
Man kann daher trotzdem Honig für neue Klagen gegen o2 aus den Urteil saugen.

Man kann dem Kläger auch nur empfehlen, das Urteil in nächster Instanz anzufechten. Was irgendein popeliges Amtsgericht urteilt, ist eh ziemlich irrelevant. Da sitzen häufig Richter mit ziemlich verschrobenen Weltbild, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben. Nicht ohne Grund werden die Urteile mancher Amtsgerichte in nahezu alle Berufungsverfahren wieder einkassiert.

Diesem Urteil aus Absurdistan geht vermutlich sehr schnell die Luft aus, denn danach habe ich so lange kein Kündigungsrecht, solange ich die Leistung, für die die Preise erhöht wurden, bislang nicht in Anspruch genommen habe. Zu deutsch: Ein Anbieter kann die Preise jeglicher Leistungen beliebig erhöhen, ohne dass ein Kunde ein Sonderkündigungsrecht hat, sofern er diese Leistung bislang noch nicht in Anspruch genommen hat.

Ein Mobilfunkanbieter könnte also z.B. alle Auslandsgespräche um 500% teurer machen, ohne dass ein Kunde, der bislang nicht ins Ausland telefoniert hat, deshalb ein Sonderkündigungsrecht genießen würde.

So eine Rechtsauffassung ist völlig unhaltbar. Deshalb: Anfechten!

Gruß, Volker
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[2.2.1] peso antwortet auf volkeru
27.03.2008 11:58
Benutzer volkeru schrieb:

So eine Rechtsauffassung ist völlig unhaltbar. Deshalb: Anfechten!

Gruß, Volker

Es dürfte hier keine Anfechtungsmöglichkeit geben.

peso
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[2.2.1.1] volkeru antwortet auf peso
28.03.2008 08:18
Benutzer peso schrieb:
Es dürfte hier keine Anfechtungsmöglichkeit geben.

Meines Wissens kann Berufung oder Revision gegen alle erstinstanzlichen Urteile eingelegt werden, wenn Rechtsnormen falsch angewendet wurden.

Gruß, Volker
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[3] peso antwortet auf hdontour
27.03.2008 12:00
Benutzer hdontour schrieb:
Der hat doch nur mit aller Gewalt irgendeinen Grund gesucht um aus dem Vertrag zu kommen und der Richter hat ihm, völlig zu Recht, auf den Sack gehauen. ( vorher nie 0180 genutzt und nachher ebenfalls nicht... hahaha)


Das ist eine Unterstellung und zeigt nur, wie ignorant Ihr seid.

Und immer wieder wird die Ursache beim Kunden gesucht !!!

peso
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[3.1] handytim antwortet auf peso
28.03.2008 14:56
Benutzer peso schrieb:
Das ist eine Unterstellung und zeigt nur, wie ignorant Ihr seid.

Naja, aber bl*der anstellen konnte man sich doch wirklich nicht (in Punkto Telefonieren nach der Kündigung und in Sachen Zweitvertrag).

Ich will jetzt nicht sagen, dass die Entscheidung des Richters richtig war, aber der Kunde hat wohl gut dazu beigetragen, dass so entschieden wurde.
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[3.1.1] Monika Penthouse antwortet auf handytim
28.03.2008 15:02
Benutzer handytim schrieb:
Naja, aber bl*der anstellen konnte man sich doch wirklich nicht (in Punkto Telefonieren nach der Kündigung und in Sachen Zweitvertrag).

Ja, ja. Das ist schon sehr auffällig.
So blöde kann und darf man überhaupt nicht sein.
Frau sowieso nicht.



Ich will jetzt nicht sagen, dass die Entscheidung des Richters richtig war, aber der Kunde hat wohl gut dazu beigetragen, dass so entschieden wurde.

Da hat sich O2 wohl den Richtigen rausgesucht, um in ihrem Sinn mal wieder einen Musterprozess zu betreiben.
Als Belohnung hat der bestimmt einen T-Mobile Vertrag bekommen. Alle Kosten für diesen Zeitraum inclusive.
Den von O2 hat er abgelehnt, da er überall erreichbar sein wollte.

Monika


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[3.1.1.1] Martin Kissel antwortet auf Monika Penthouse
29.03.2008 14:03
Benutzer Monika Penthouse schrieb:
Da hat sich O2 wohl den Richtigen rausgesucht, um in ihrem Sinn mal wieder einen Musterprozess zu betreiben.

Das Verfahren wurde weder von o2 begonnen noch veröffentlicht.

Da klagt einer gegen eine Preiserhöhung von Nummern, die er noch nie angerufen hat, und will deshalb den Vertrag vorzeitig beenden. Parallel dazu schließt er aber noch einen weiteren Vertrag ab...

Warum ihm da der Anwalt nicht von einer Klage abgehalten hat, verstehe wer will. Das sieht nicht gerade nach guter Beratung aus.

Gruß
Martin
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[3.1.1.1.1] klaussc antwortet auf Martin Kissel
29.03.2008 14:26
Benutzer Martin Kissel schrieb:
Benutzer Monika Penthouse schrieb:
Da hat sich O2 wohl den Richtigen rausgesucht, um in ihrem Sinn mal wieder einen Musterprozess zu betreiben.

Das Verfahren wurde weder von o2 begonnen noch veröffentlicht.

Da klagt einer gegen eine Preiserhöhung von Nummern, die er noch nie angerufen hat, und will deshalb den Vertrag vorzeitig beenden. Parallel dazu schließt er aber noch einen weiteren Vertrag ab...

Warum ihm da der Anwalt nicht von einer Klage abgehalten hat, verstehe wer will. Das sieht nicht gerade nach guter Beratung aus.

Gab es das nicht schon einmal: Ein Kläger aus München, der O2 im Vorfeld bereits teilweise Recht gegeben hat, hat den Prozess dann auch gegen O2 verloren.

O2 hat dann unter Berufung auf diesem gewonnen Prozess versucht bei den abtrünnigen Kunden doch noch irgendwie an Geld zu kommen...

Die Geschichte wiederholt sich.

Was O2 nicht versucht: Einen einfachen Prozess gegen einen "normalen Sonderkündiger" wie mich zu gewinnen. Nein, sondern Mahnbescheid, noch ein letzter Versuch von REAL und dann "Warteschleife".

Warum ?

Gruß
Klaus
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[3.1.1.1.1.1] Martin Kissel antwortet auf klaussc
29.03.2008 14:30
Benutzer klaussc schrieb:
Warum ihm da der Anwalt nicht von einer Klage abgehalten hat, verstehe wer will. Das sieht nicht gerade nach guter Beratung aus.
Gab es das nicht schon einmal: Ein Kläger aus München, der O2 im Vorfeld bereits teilweise Recht gegeben hat, hat den Prozess dann auch gegen O2 verloren.

Gerüchteweise hat ein hier im Forum aktiver Anwalt, der bei jeder Gelegenheit gegen o2 wettert, die Klage geführt.

Kann das wer bestätigen?
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[3.1.1.1.1.1.1] klaussc antwortet auf Martin Kissel
29.03.2008 14:47
Benutzer Martin Kissel schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:
>
Gerüchteweise hat ein hier im Forum aktiver Anwalt, der bei jeder Gelegenheit gegen o2 wettert, die Klage geführt.
>
Wie kommst Du darauf?

Gruß
Klaus
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[3.1.1.1.1.1.2] peso antwortet auf Martin Kissel
29.03.2008 19:25
Benutzer Martin Kissel schrieb:


Gerüchteweise hat ein hier im Forum aktiver Anwalt, der bei jeder Gelegenheit gegen o2 wettert, die Klage geführt.

Kann das wer bestätigen?

Ja - kann ich.

Aber was nützt der beste Anwalt, wenn der Klient sowas macht und der Richter anderer Meinung ist ?

So ist das nun mal bei AG-Urteilen. Dann kommst Du gegen den größten Humbug nicht an.

Aus diesen Grunde kann man von AG Urteilen nur die Begründung verwenden.

peso
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[4] Jochen_O2 antwortet auf hdontour
27.03.2008 12:35
Benutzer hdontour schrieb:
Der hat doch nur mit aller Gewalt irgendeinen Grund gesucht um aus dem Vertrag zu kommen und der Richter hat ihm, völlig zu Recht, auf den Sack gehauen. ( vorher nie 0180 genutzt und nachher ebenfalls nicht... hahaha)

Es ist auf dem Telko-markt nun mal so, dass meistens ein halbes Jahr nach Vertragsabschluss ein neues billigeres Angebot existiert und man dann noch 1,5 Jahre Vertragsbindung hat.

Da muss man dann eben durch.

Also ganz ehrlich, ich diskutiere ja auch gerne, aber der erste Beitrag in diesem Thread ist wirklich unübertroffen der beste.
:-)
Dem kann ich nur 100%ig zustimmen!

Denn wer nie Sonderrufnummer angerufen hat (und hinterher auch nicht), der sucht - und das ist doch wohl mehr als offensichtlich - eine Möglichkeit, aus dem Vertrag vorzeitig rauszukommen!

Was die Nutzung der Simkarte nach dem Ärger mit der "außerordentlichen Kündigung" angeht, so sehe ich darin überhaupt kein Argument für irgendetwas. Schließlich blieben mehr als 90% der Preise gleich (und man hat sich ja bewusst für den Genion-Tarif entschieden, bestimmt nicht wegen den billigen Sonderrufnummern, sodass eine Alternative zwangsläufig teurer sein muss), und die beiden eigenen Nummern für Festnetz und Mobil lassen sich ja nun auch nicht von heute auf morgen an alle Kontakte aktualisieren.

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[4.1] peso antwortet auf Jochen_O2
27.03.2008 18:30
Benutzer Jochen_O2 schrieb:
>

Beitrag in diesem Thread ist wirklich unübertroffen der beste. :-)
Dem kann ich nur 100%ig zustimmen!



Wann begreift Ihr endlich, dass sich o2 das Änderungsrecht rausnimmt und dem Kunden alle Rechte abspricht.

Es dreht sich hier um Vertragseinhaltung und das ist ganz ganz einfach.

peso