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Nebenleistung?!


14.01.2007 18:42 - Gestartet von nicmar
einmal geändert am 14.01.2007 18:44
Für mich zählt alles, was in der Preisliste steht, zur Hauptleistung. Seien es SMS-Preise oder 0180er Preise.

Deshalb würde ich einfach mal eine SoKü in Erwägung ziehen...
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[1] RE: Keine SoKü weil Nebenleistung?!
Marilyn13 antwortet auf nicmar
14.01.2007 21:15

einmal geändert am 14.01.2007 21:16
Benutzer nicmar schrieb:
Für mich zählt alles, was in der Preisliste steht, zur Hauptleistung. Seien es SMS-Preise oder 0180er Preise.

Deshalb würde ich einfach mal eine SoKü in Erwägung ziehen...

Für mich ebenso, aber nach http://www.ra-kotz.de/irrtum.htm ist das alles auch nicht nur einfach.

Frage: Wie oft hast DU eine 0180 angerufen? (Tut nicht wirklich was zur Sache, nur halt...)
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[1.1] nicmar antwortet auf Marilyn13
14.01.2007 21:52
Benutzer Marilyn13 schrieb:

Frage: Wie oft hast DU eine 0180 angerufen? (Tut nicht wirklich was zur Sache, nur halt...)

Vom Handy kein einziges Mal, weil ich nicht verrückt genug bin, um die horrenden Preise zu bezahlen.

Zu 95 % suche ich die Festnetzersatznummer, zu 3 % verzichte ich auf Anbieter, die nur 0180er haben und zu 2 % rufe ich die vom Festnetz an, wenns sein muss und es auch nicht per Email oder so geht.
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[1.1.1] Marilyn13 antwortet auf nicmar
14.01.2007 21:54
Benutzer nicmar schrieb:
Benutzer Marilyn13 schrieb:

Frage: Wie oft hast DU eine 0180 angerufen? (Tut nicht wirklich was zur Sache, nur halt...)

Vom Handy kein einziges Mal, weil ich nicht verrückt genug bin, um die horrenden Preise zu bezahlen.

Zu 95 % suche ich die Festnetzersatznummer, zu 3 % verzichte ich auf Anbieter, die nur 0180er haben und zu 2 % rufe ich die vom Festnetz an, wenns sein muss und es auch nicht per Email oder so geht.

Geht mir ziemlich ähnlich. Dennoch steht der Text der SoKü, wird aber wohl noch etwas dran gefeilt, auch in BEzug auf die vielleicht schon baldige Portierung der Nummer. ;-)
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[1.2] KnuddelTim antwortet auf Marilyn13
15.01.2007 10:54
Für mich ebenso, aber nach http://www.ra-kotz.de/irrtum.htm ist das alles auch nicht nur einfach.

Vorsicht, §28 TKV ist seit 2002 entfallen. Es gelten die AGB von o2 bzw. die Regelungen des BGB bzgl. Dauerschuldverhältnissen.

Fraglich ist, ob Artikel 13 der AGB rechtlich Bestand hat, insbesondere "Nicht genehmigungspflichtigist eine Änderung von Leistungsbeschreibungen sowie von Entgelten für solche Leistungen [...] die im Rahmen des Mobilfunkvertrages als Nebenleistungen anzusehen sind."

Streitbar auch, was bei einem Mobilfunkvertrag eine Nebenleistung ist - die Herstellung einer Verbindung ist doch eigentlich Hauptleistung.

Bedenklich auch, dass die Kunden nicht informiert wurden (vgl. Art. 13 der o2-AGB: "Änderungen [...] der Entgelte werden dem Kunden schriftlich rechtzeitig vor der Änderung mitgeteilt.") Im oben genannten fraglichen Satz wird lediglich die Genehmigungspflicht ausgenommen, nicht jedoch die Informationspflicht.

Der Art. 13 der o2-AGB ist interessant. Demnach muss ja nicht nur über Einschränkungen des Leistungsumfanges oder Erhöhung der Entgelte informiert und genehmigt werden (Ausnahmen siehe oben) sondern auch über Erweiterungen des Leistungsumfanges oder der Verminderung der Entgelte, da von Änderungen gesprochen wird.
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[1.2.1] nicmar antwortet auf KnuddelTim
15.01.2007 11:00
Hast Recht - o2 hat einen ja noch nicht einmal informiert...

Bisher sollte ich doch davon ausgehen, dass die Preise für 0180 in der Nebenzeit immer noch die günstigeren sind.

Nun rufe ich an, habe auf der nächsten Rechnung die Überraschung und darf bezahlen?!

so ja nun nicht ;-)
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[1.2.1.1] kkk antwortet auf nicmar
15.01.2007 17:31
Weiss jemand, wo ich die AGB's herbekommen kann? Ich habe 2 Verträge (Genion) im September 06 abgeschlossen, aber leider AGB's und Preisliste nicht mehr als PDF auf meinem Rechner gespeichert. Gibt es einen Link?
Danke.
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[1.2.2] Marilyn13 antwortet auf KnuddelTim
15.01.2007 11:11
Benutzer KnuddelTim schrieb:
Für mich ebenso, aber nach http://www.ra-kotz.de/irrtum.htm ist
das alles auch nicht nur einfach.

Vorsicht, §28 TKV ist seit 2002 entfallen. Es gelten die AGB von o2 bzw. die Regelungen des BGB bzgl.
Dauerschuldverhältnissen.


Das sind erstmal endlich konkrete Infos, gestern Abend wurde eher spekuliert und dann geschwiegen; daher gab ich den Link durch. Ob richtig oder falsch weiß ich nicht, aber es war zumindest ein Ansatzpunkt entweder zur Kritik wie Du es tatest oder um eine Vorlage zu bieten.



Fraglich ist, ob Artikel 13 der AGB rechtlich Bestand hat, insbesondere "Nicht genehmigungspflichtigist eine Änderung von Leistungsbeschreibungen sowie von Entgelten für solche Leistungen [...] die im Rahmen des Mobilfunkvertrages als Nebenleistungen anzusehen sind."

Streitbar auch, was bei einem Mobilfunkvertrag eine Nebenleistung ist - die Herstellung einer Verbindung ist doch eigentlich Hauptleistung.

Das sagte jener "auf das Telekommunikationsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Fabian Widder" (teltarif-Meldung) ja auch und sicherlich versucht o2 etwas dagegen zu halten.



Bedenklich auch, dass die Kunden nicht informiert wurden (vgl. Art. 13 der o2-AGB: "Änderungen [...] der Entgelte werden dem Kunden schriftlich rechtzeitig vor der Änderung mitgeteilt.") Im oben genannten fraglichen Satz wird lediglich die Genehmigungspflicht ausgenommen, nicht jedoch die Informationspflicht.

Der Art. 13 der o2-AGB ist interessant. Demnach muss ja nicht nur über Einschränkungen des Leistungsumfanges oder Erhöhung der Entgelte informiert und genehmigt werden (Ausnahmen siehe oben) sondern auch über Erweiterungen des Leistungsumfanges oder der Verminderung der Entgelte, da von Änderungen gesprochen wird.

Dann wäre doch zumindest (auch) hier eine Möglichkeit, sowas ähnliches wie einen gemeinsamen Text zu entwerfen bzw. auf einen Link, wo auch immer, zu verweisen, so daß eine SoKü wirkungsvoller ist als hier nur zu lamentieren und o2 wieder o2 sein zu lassen, oder? ;-)
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[1.2.3] handytim antwortet auf KnuddelTim
15.01.2007 11:56
Benutzer KnuddelTim schrieb:
Fraglich ist, ob Artikel 13 der AGB rechtlich Bestand hat, insbesondere "Nicht genehmigungspflichtigist eine Änderung von Leistungsbeschreibungen sowie von Entgelten für solche Leistungen [...] die im Rahmen des Mobilfunkvertrages als Nebenleistungen anzusehen sind."

Streitbar auch, was bei einem Mobilfunkvertrag eine Nebenleistung ist - die Herstellung einer Verbindung ist doch eigentlich Hauptleistung.

o2 ist sich mit dieser selbst gemachten Trennung von Hauptleistungs- und Nebenleistungspflichten auch nicht ganz sicher. Jedenfalls ziehen (zogen) sie gerade bei dieser Frage den Schwanz ein, wenn es wirklich vor Gericht geht.

Wenn man als Anbieter schon Haupt- und Nebenleistungen festlegt, dann sollte man auch klar und deutlich sagen, was eine Haupt- und was eine Nebenleistung ist. Für den Nutzer/Kunden ist das nur schwer vorhersehbar, da dies nach Nutzerprofil sehr unterschiedlich sein kann.
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[1.2.3.1] Marilyn13 antwortet auf handytim
15.01.2007 12:09
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer KnuddelTim schrieb:
Fraglich ist, ob Artikel 13 der AGB rechtlich Bestand hat, insbesondere "Nicht genehmigungspflichtigist eine Änderung von Leistungsbeschreibungen sowie von Entgelten für solche Leistungen [...] die im Rahmen des Mobilfunkvertrages als Nebenleistungen anzusehen sind."

Streitbar auch, was bei einem Mobilfunkvertrag eine Nebenleistung ist - die Herstellung einer Verbindung ist doch eigentlich Hauptleistung.

o2 ist sich mit dieser selbst gemachten Trennung von Hauptleistungs- und Nebenleistungspflichten auch nicht ganz sicher.

So scheint es, ja. Sie führen etwas ein, geben das sehr spät erst durch und brauchen nun Erklärungen, warum Sie im Recht sind.


Jedenfalls ziehen (zogen) sie gerade bei dieser Frage
den Schwanz ein, wenn es wirklich vor Gericht geht.

So weit mag ich für meinen Teil nicht gehen.



Wenn man als Anbieter schon Haupt- und Nebenleistungen festlegt, dann sollte man auch klar und deutlich sagen, was eine Haupt- und was eine Nebenleistung ist.


Das müßte man aber, so denke ich, vor dem Vertragsabschluß deutlich machen, und nicht 2 Monate später, richtig?


Für den
Nutzer/Kunden ist das nur schwer vorhersehbar, da dies nach Nutzerprofil sehr unterschiedlich sein kann.


Gestern war hier zu lesen, daß wenigstens jene, die keinen normalen Anschluß haben, das Recht auf SoKü haben sollten - ich vermute, daß dies kein wirkliches Kriterium sein kann.

Gibt es denn irgendwo einen Ansatz, der erfolgreich weitergeführt werden könnte, damit die Aussichten auf Erfolg größer werden?
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[1.2.3.1.1] jimmythebob antwortet auf Marilyn13
15.01.2007 13:38
Wie schon gesagt ist §28 TKV nicht mehr aktuell.
Die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses richtet sich seit der Schuldrechtsreform nach §314 BGB.
Demnach ist eine Kündigung aus wichtigem Grund nur möglich, wenn man dem anderen Vertragsteil (hier also O2) vorher eine Frist zur Einhaltung der Vertragsvereinbarungen gesetzt hat.
Ein richtiges Vorgehen sehe also so aus:

1. O2 auffordern, die seinerzeit bei Vertragsschluss gültige Preisliste einzuhalten (Abmahnung), bzw. bei bereits falsch berechneten Gebühren, diese innerhalb einer bestimmten Frist, z.B. 10 Tage, zu korrigieren.

2. O2 wird daurauf wohl schreiben, dass alles seine Richtigkeit hat, da Nebenleistung usw.

3. Damit hat O2 die Frist nicht eingehalten, bzw. die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert (vgl. §323 II Nr.1 BGB) und die Voraussetzungen für eine Kündigung nach §314 BGB liegen vor.

4. Kündigen.

Wichtig: Alles schriftlich machen, damit man bei einer evtl. gerichtlichen Auseinandersetzung die Fristsetzung und Kündigung beweisen kann.
Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. D.h. O2 muss nicht zustimmen oder ein Bestätigungsschreiben schicken. Die Kündigung ist mit Eintritt des im Kündigungschreiben genannten Datum an wirksam.
Natürlich wird O2 weiterhin Rechnungen schicken und die Forderungen evtl. an ein Inkassobüro übergeben. Allerdings werden sie höchstwahrcheinlich nicht klagen, da deren Argumentation bzgl. Nebenleistungspflicht usw. mehr als dürftig ist. Die Rechtsprechung ist i.d.R. sehr verbraucherfreundlich, was Auslegung von AGB's betrifft. Das wird O2 wohl nicht riskieren wollen. Eine Meldung an die Schufa darf auch nicht erfolgen, da die Forderungen strittig sind.
Viel Spaß!
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[1.2.3.1.1.1] kkk antwortet auf jimmythebob
15.01.2007 17:47
Gelten für das von Dir beschriebene Verfahren irgendwelche Fristen, oder erst ab "Kenntnisnahme"? Wo finde ich denn die entsprechende Veröffentlichung der Preise auf der o2-Seite? Reicht denn hier eine Abmahnung?
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[1.2.3.1.1.1.1] michael ciesla antwortet auf kkk
15.01.2007 19:44
So ein dummes Zeug ....!!!

Erstens muß ein außerordentliches Kündigungsrecht (richtiger und offizieller Begriff für das allgemein als Sonderkündigungsrecht bekannte Recht) nicht - gnädigerweise - eingeräumt werden, sondern es entsteht durch einen bestimmten Umstand/Tatbestand. Das müßte die Verbraucherzentrale eigentlich wissen und leider gibt Thorsten Neuhetzki das auch so unkommentiert weiter.
Und ein derartiger Tatbestand ist im BGB geregelt. Wenn bei langfristigen Verträgen eine einseitige Verschlechterung der Konditionen zu Lasten des Kunden eintritt (egal, ob er Gleiches schon mal genutzt hat oder überhaupt nutzen wird oder es eine "klitzekleine" Leistung ist) hat der Kunde immer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Etwas ähnliches gab's ja zuletzt wegen der Erhöhung bestimmter Gesprächsgebühren auch im Festnetz.
Wenn nun der Anbieter den Kunden nicht (nachweislich) auf sein außerordentliches Kündigungsrecht hinweist und ihm min. 4 Wochen Zeit gibt, dieses auszuüben (auch im BGB geregelt), dann hat der Kunde aus diesem Grung ein quasi "lebenslanges" außerordentliches Kündigungsrecht. Es liegt also im Interesse des Anbieters, den Kunden darauf hinzuweisen (was nicht gleichzustellen ist mit einer gnädigen Einräumung des Kündigungsrechtes), daß er doch dieses Recht - wenn er will - innerhalb der kommenden 4 Wochen ausüben möge, weil er dann diesbezüglich danach Rechtssicherheit ht.
Anbieter, die darauf spekulieren, der Kunde würde das schon nicht mitkriegen oder auf die Uninformiertheit des Kunden hoffen (wie ganz offentsichlich hier im konkreten Fall), dürfen sich nicht wundern, wenn sie unglaubwürdig werden und die Kunden auch später ihr Recht wahrnehmen.
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[1.2.3.1.1.2] tcsmoers antwortet auf jimmythebob
15.01.2007 21:26
Benutzer jimmythebob schrieb:
Wie schon gesagt ist §28 TKV nicht mehr aktuell. Die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses richtet sich seit der Schuldrechtsreform nach §314 BGB.
Demnach ist eine Kündigung aus wichtigem Grund nur möglich, wenn man dem anderen Vertragsteil (hier also O2) vorher eine Frist zur Einhaltung der Vertragsvereinbarungen gesetzt hat. Ein richtiges Vorgehen sehe also so aus:

1. O2 auffordern, die seinerzeit bei Vertragsschluss gültige Preisliste einzuhalten (Abmahnung), bzw. bei bereits falsch berechneten Gebühren, diese innerhalb einer bestimmten Frist, z.B. 10 Tage, zu korrigieren.

2. O2 wird daurauf wohl schreiben, dass alles seine Richtigkeit hat, da Nebenleistung usw.

3. Damit hat O2 die Frist nicht eingehalten, bzw. die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert (vgl. §323 II Nr.1 BGB) und die Voraussetzungen für eine Kündigung nach §314 BGB liegen vor.

4. Kündigen.

Wichtig: Alles schriftlich machen, damit man bei einer evtl. gerichtlichen Auseinandersetzung die Fristsetzung und Kündigung beweisen kann.
Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. D.h. O2 muss nicht zustimmen oder ein Bestätigungsschreiben schicken. Die Kündigung ist mit Eintritt des im Kündigungschreiben genannten Datum an wirksam. Natürlich wird O2 weiterhin Rechnungen schicken und die Forderungen evtl. an ein Inkassobüro übergeben. Allerdings werden sie höchstwahrcheinlich nicht klagen, da deren Argumentation bzgl. Nebenleistungspflicht usw. mehr als dürftig ist. Die Rechtsprechung ist i.d.R. sehr verbraucherfreundlich, was Auslegung von AGB's betrifft. Das wird O2 wohl nicht riskieren wollen. Eine Meldung an die Schufa darf auch nicht erfolgen, da die Forderungen strittig sind.
Viel Spaß!

O 2 meldet es sehr wohl an die Schufa. Dies ist illegal, sollte aber vom Kunden berücksichtigt werden.

peso
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[1.2.3.1.1.2.1] vietman antwortet auf tcsmoers
15.01.2007 21:48
Was kosten jetzt eigentlich anrufe an VOIP-Nummern, die mit 032... beginnen? Auf der gesamten Webseite von O2 ist dazu nichts zu finden.
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[1.2.3.1.1.2.1.1] tcsmoers antwortet auf vietman
15.01.2007 21:51
Benutzer vietman schrieb:
Was kosten jetzt eigentlich anrufe an VOIP-Nummern, die mit 032... beginnen? Auf der gesamten Webseite von O2 ist dazu nichts zu finden.

Das genauso so eine linke Art der Mobilfunkanbieter. Die berechnen diese Nummer als "Sonderrufnummern".

Was die eine Seite spart, muss die andere Seite bezahlen. Und dann erzählt man uns, dass telefonieren billiger geworden ist.

peso
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[1.2.3.1.1.2.1.1.1] vietman antwortet auf tcsmoers
15.01.2007 21:52
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer vietman schrieb:
Was kosten jetzt eigentlich anrufe an VOIP-Nummern, die mit 032... beginnen? Auf der gesamten Webseite von O2 ist dazu nichts zu finden.

Das genauso so eine linke Art der Mobilfunkanbieter. Die berechnen diese Nummer als "Sonderrufnummern".

Was die eine Seite spart, muss die andere Seite bezahlen. Und dann erzählt man uns, dass telefonieren billiger geworden ist.

peso

man kan die nummerngasse zwar für 2,50€ sperren lassen, aber was ein gespräch dorthin kostet wird nicht angegeben.
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[1.2.3.1.1.2.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf vietman
15.01.2007 22:07
Benutzer vietman schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer vietman schrieb:
Was kosten jetzt eigentlich anrufe an VOIP-Nummern, die mit 032... beginnen? Auf der gesamten Webseite von O2 ist dazu nichts zu finden.

Das genauso so eine linke Art der Mobilfunkanbieter. Die berechnen diese Nummer als "Sonderrufnummern".

Was die eine Seite spart, muss die andere Seite bezahlen.
Und dann erzählt man uns, dass telefonieren billiger geworden ist.

peso

man kan die nummerngasse zwar für 2,50€ sperren lassen, aber was ein gespräch dorthin kostet wird nicht angegeben.

Dann dürfte man nicht mehr als ins "normale" Festnetz verlangen.

peso
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[1.2.3.1.1.2.1.1.1.1.1] vietman antwortet auf tcsmoers
15.01.2007 22:12
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer vietman schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer vietman schrieb:
Was kosten jetzt eigentlich anrufe an VOIP-Nummern, die mit 032... beginnen? Auf der gesamten Webseite von O2 ist dazu nichts zu finden.

Das genauso so eine linke Art der Mobilfunkanbieter. Die berechnen diese Nummer als "Sonderrufnummern".

Was die eine Seite spart, muss die andere Seite bezahlen.
Und dann erzählt man uns, dass telefonieren billiger geworden ist.

peso

man kan die nummerngasse zwar für 2,50€ sperren lassen, aber was ein gespräch dorthin kostet wird nicht angegeben.

Dann dürfte man nicht mehr als ins "normale" Festnetz verlangen.

peso

wie kommst du darauf?
laut teltarif kostet es 49 cent bzw. bei einem alten Vertrag 50,3 cent - allerings frag ich mich woher diese daten stammen ...
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[1.2.3.1.1.2.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf vietman
15.01.2007 22:46
Benutzer vietman schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer vietman schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer vietman schrieb:
Was kosten jetzt eigentlich anrufe an VOIP-Nummern, die mit 032... beginnen? Auf der gesamten Webseite von O2 ist dazu nichts zu finden.

Das genauso so eine linke Art der Mobilfunkanbieter. Die berechnen diese Nummer als "Sonderrufnummern".

Was die eine Seite spart, muss die andere Seite bezahlen.
Und dann erzählt man uns, dass telefonieren billiger geworden ist.

peso

man kan die nummerngasse zwar für 2,50€ sperren lassen, aber was ein gespräch dorthin kostet wird nicht angegeben.

Dann dürfte man nicht mehr als ins "normale" Festnetz verlangen.

peso

wie kommst du darauf?
laut teltarif kostet es 49 cent bzw. bei einem alten Vertrag 50,3 cent - allerings frag ich mich woher diese daten stammen ...

dann muss es im tarifheft explizit aufgeführt sein.

peso
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[1.2.3.1.1.3] KnuddelTim antwortet auf jimmythebob
16.01.2007 03:27
Benutzer jimmythebob schrieb:
[Ausführungen]

Dankeschön für deine Ausführungen - die konnte ich mir nun sparen.

Den eifrigen Briefeschreibern hier im Forum möchte ich noch einen Ratschlag geben:

Schriftlich bedeutet nicht, dass ihr das als Einschreiben mit Rückschein verschicken müßt. Den Rückschein könnt ihr euch sparen. Dass das Schreiben angenommen wurde bzw. sein Ziel erreicht hat, läßt sich auch beim Übergabe- und Einwurf-Einschreiben (nachträglich) feststellen. Wirkungsvoller als der Rückschein ist eine Person, die den Inhalt des Einschreibens bezeugen kann.

Es gibt auch noch eine wirkungsvollere Zustellmethode, die aber nicht von der Dt. Post AG angeboten wird/werden kann.
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[1.2.3.1.1.3.1] deluks antwortet auf KnuddelTim
16.01.2007 07:36
Benutzer KnuddelTim schrieb:
Benutzer jimmythebob schrieb:

Es gibt auch noch eine wirkungsvollere Zustellmethode, die aber nicht von der Dt. Post AG angeboten wird/werden kann.

und die ginge bitte wie?

kann bitte wer konkret sagen, was in ein schreiben für eine außerordentliche kündigung mit rein muß? ich bin kein jurist und habe von der materie leider keine ahnung, finde es zwar unglaublich toll, wie hier das thema diskutiert und argumentiert wird, aber ich denke, den meisten mangelt es an einer konkreten formulierung. auch die verbraucherzentrale agiert mir persönlich nicht konkret genug.

vielleicht mag wer einen formbrief erstellen oder so?

es wäre nömlich ziemlich peinlich, wenn meine sokü wegen einer falschen formulierung abgelehnt werden würde...
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[1.2.3.1.1.3.1.1] KnuddelTim antwortet auf deluks
16.01.2007 12:41
>> Es gibt auch noch eine wirkungsvollere Zustellmethode, die
>> aber nicht von der Dt. Post AG angeboten wird/werden kann.

und die ginge bitte wie?


Die Zustellung durch Zustellungsurkunde (vgl. §132 BGB, §§192 ff. ZPO). Die kostet so weit ich mich erinnern kann 18 Euro. Einen m.M.n. ganz guten Überblick über Zustellungsmöglichkeiten gibt der Aufsatz von RA Jorma Hein unter
http://www.answer24.de/article/Die_sichere_Zustellung_von_Willenserklaerungen-40.htm

kann bitte wer konkret sagen, was in ein schreiben für eine außerordentliche kündigung mit rein muß? ich bin kein jurist und habe von der materie leider keine ahnung, finde es zwar unglaublich toll, wie hier das thema diskutiert und argumentiert wird, aber ich denke, den meisten mangelt es an einer konkreten formulierung. auch die verbraucherzentrale agiert mir persönlich nicht konkret genug.

jimmythebob hat doch unter https://www.teltarif.de/forum/s24506/4-10.html schon die Vorgehensweise erläutert.

Bei Schwierigkeiten das zu formulieren, hilft dir die VZ, dein RA oder deine RSV.

vielleicht mag wer einen formbrief erstellen oder so?

Nein. Erfahrungsgemäß werden solche Formbriefe bzw. Musterbriefe ohne Würdigung des Urhebers kopiert und verteilt.

es wäre nömlich ziemlich peinlich, wenn meine sokü wegen einer falschen formulierung abgelehnt werden würde...

Wie schon gesagt, es steht dir frei einen Rechtsbeistand zu beauftragen.

Ich würde allerdings nicht direkt den sichersten Weg über die Zustellung durch Zustellungsurkunde gehen. Die Abmahnung bzw. den Rechnungseinwand würde ich faxen, mit Fristsetzung - es sei denn Fristen, die man selbst zu verantworten hat, drohen abzulaufen. Erfolgt nach Ablauf der gesetzten Frist keine Reaktion kann man immer noch zur "Keule" greifen. Das gleiche Spiel bei der außerordentlichen Kündigung: Den Anbieter bitten den Zugang des Schreibens zu bestätigen, wieder mit Fristsetzung. Normalerweise sollte sich der Anbieter dann auch melden und wird dir - in diesem Fall - mitteilen, das er keine Grundlage für eine außerordentliche Kündigung sieht. Stellt sich der Anbieter tot, kann man dann immer noch zur "Keule" greifen.

Ich gehe jedenfalls immer davon aus, dass mein Vertragspartner seriös ist und mir den Zugang bestätigt. Bei den meisten Mobilfunkanbietern ist das auch so. Teilweise dauert es ein paar Tage - da arbeiten auch nur Menschen.
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[1.2.3.1.1.4] kkk antwortet auf jimmythebob
16.01.2007 18:39


1. O2 auffordern, die seinerzeit bei Vertragsschluss gültige Preisliste einzuhalten (Abmahnung), bzw. bei bereits falsch berechneten Gebühren, diese innerhalb einer bestimmten Frist, z.B. 10 Tage, zu korrigieren.


Ist es Ok, wenn ich den Brief mit "Abmahnung" überschreibe, der Preiserhöhung widerspreche und dazu auffordere die alten Preise einzuhalten?
Oder muss ich hier irgendwo explizit nochmal abmahnen?
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[1.2.3.2] KnuddelTim antwortet auf handytim
16.01.2007 03:05
>> Streitbar auch, was bei einem Mobilfunkvertrag eine
>> Nebenleistung ist - die Herstellung einer Verbindung ist
>> doch eigentlich Hauptleistung.

o2 ist sich mit dieser selbst gemachten Trennung von Hauptleistungs- und Nebenleistungspflichten auch nicht ganz sicher. Jedenfalls ziehen (zogen) sie gerade bei dieser Frage den Schwanz ein, wenn es wirklich vor Gericht geht.

Verständlich, dass sie den Schwanz einziehen. Die Nebenleistung als Begriff ist nur in Artikel 13 der AGB (07/2006) erwähnt. In Art 4 dieser AGB erklärt o2, dass sie Mobilfunkdienstleistungen erbringen. Ergo müßte doch das Herstellen von Verbindungen die Hauptleistung sein, dabei ist das Ziel doch erstmal irrelevant. Meiner Meinung nach stellt z.b. das Internetportal oder die "Beratung" im Shop eine Nebenleistung dar.
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[1.2.3.2.1] handytim antwortet auf KnuddelTim
16.01.2007 10:26
Benutzer KnuddelTim schrieb:
Verständlich, dass sie den Schwanz einziehen. Die Nebenleistung als Begriff ist nur in Artikel 13 der AGB (07/2006) erwähnt. In Art 4 dieser AGB erklärt o2, dass sie Mobilfunkdienstleistungen erbringen. Ergo müßte doch das Herstellen von Verbindungen die Hauptleistung sein, dabei ist das Ziel doch erstmal irrelevant. Meiner Meinung nach stellt z.b. das Internetportal oder die "Beratung" im Shop eine Nebenleistung dar.

Bei mir war die Email-SMS-Benachrichtigung eine von o2 definierte Nebenleistung. Schon hier waren sie sich offenbar unsicher, wie das Gericht entscheiden würde und haben eingelenkt. Ich denke, dass es bei den Sondernummern absolut kein Problem ist, da dies ja "echtes telefonieren" ist und dies bei einem Mobilfunkvertrag ohne wenn und aber eine Hauptleistungspflicht ist.

Ich würde jedem empfehlen Widerspruch einzulegen und die Karte erstmal nicht weiter zu nutzen. o2 hat es einfach schon zu oft versucht, irgendwann muss es so richtig knallen.
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[1.2.3.2.2] tcsmoers antwortet auf KnuddelTim
16.01.2007 18:44
Benutzer KnuddelTim schrieb:
>> Streitbar auch, was bei einem Mobilfunkvertrag eine >> Nebenleistung ist - die Herstellung einer Verbindung
ist
>> doch eigentlich Hauptleistung.

o2 ist sich mit dieser selbst gemachten Trennung von Hauptleistungs- und Nebenleistungspflichten auch nicht ganz sicher. Jedenfalls ziehen (zogen) sie gerade bei dieser Frage den Schwanz ein, wenn es wirklich vor Gericht geht.

Verständlich, dass sie den Schwanz einziehen. Die Nebenleistung als Begriff ist nur in Artikel 13 der AGB (07/2006) erwähnt. In Art 4 dieser AGB erklärt o2, dass sie Mobilfunkdienstleistungen erbringen. Ergo müßte doch das Herstellen von Verbindungen die Hauptleistung sein, dabei ist das Ziel doch erstmal irrelevant. Meiner Meinung nach stellt z.b. das Internetportal oder die "Beratung" im Shop eine Nebenleistung dar.

Nicht ganz. Eine "Nebenleistung" könnte sein, wenn O 2 die Verbindung zu einem Auskunftsdienst herstellt und dieser seine Kosten erhöht. Dann dürfte die Verbindung zur Auskunft als Hauptleistung anzusehen sein. Die Auskunftsdienstleistung dürfte als Nebenleistung gelten.

peso
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[1.2.3.2.2.1] KnuddelTim antwortet auf tcsmoers
16.01.2007 18:58
Nicht ganz. Eine "Nebenleistung" könnte sein, wenn O 2 die Verbindung zu einem Auskunftsdienst herstellt und dieser seine Kosten erhöht. Dann dürfte die Verbindung zur Auskunft als Hauptleistung anzusehen sein. Die Auskunftsdienstleistung dürfte als Nebenleistung gelten.

Ja, könnte. Aber:

13.2 der AGB von o2: "Einer Annahme des Kunden für Änderungen von Leistungsbeschreibungen und Entgelten bedarf es für solche Leistungen nicht, die O2 nicht selbst erbringt, sondern die von Dritten unter Nutzung des Mobilfunknetzes von O2 erbracht werden."

Die Rufnummerngassen 018x sind ja nicht frei tarifierbar, so wie die Auskunftsnummern und 0900-Nummern.
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[1.2.3.2.2.1.1] tcsmoers antwortet auf KnuddelTim
16.01.2007 21:12
Benutzer KnuddelTim schrieb:
Nicht ganz. Eine "Nebenleistung" könnte sein, wenn O 2 die Verbindung zu einem Auskunftsdienst herstellt und dieser seine Kosten erhöht. Dann dürfte die Verbindung zur Auskunft als Hauptleistung anzusehen sein. Die Auskunftsdienstleistung dürfte als Nebenleistung gelten.

Ja, könnte. Aber:

13.2 der AGB von o2: "Einer Annahme des Kunden für Änderungen von Leistungsbeschreibungen und Entgelten bedarf es für solche Leistungen nicht, die O2 nicht selbst erbringt, sondern die von Dritten unter Nutzung des Mobilfunknetzes von O2
erbracht werden."

Die Rufnummerngassen 018x sind ja nicht frei tarifierbar, so wie die Auskunftsnummern und 0900-Nummern.

Die Rufnummergasse 0180 ist im Mobilfunk frei tarifierbar. Grundsätzlich gilt das auch im Mobilfunk. Die Telekom als alleiniger Abrechner nimmt aber die Höchstgrenze.

Während im Festnetz eine Höchstgrenze feststeht, kenne ich keine Vorschrift für das Mobilfunknetz.

Interessanterweise wird auch immer mit dem Preis aus dem Netz der Deutschen Telekom geworben.

Besonders pervers ist es, wenn z.B. Radiosender Autofahrer zum Anrufen animieren. Die meisten sind dann nach der ersten Rechnung sehr sauer. Es ist auch gar kein Grund erkennbar, warum die 0180er Nummern so hoch und meisten taktungünstig berechnet werden.

peso
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[1.2.3.2.2.1.1.1] handytim antwortet auf tcsmoers
16.01.2007 21:18
Benutzer tcsmoers schrieb:
Die Rufnummergasse 0180 ist im Mobilfunk frei tarifierbar. Grundsätzlich gilt das auch im Mobilfunk. Die Telekom als alleiniger Abrechner nimmt aber die Höchstgrenze.

Ja, aber trotzdem hat o2 hier erhöht. Es spielt keine Rolle, ob Verbindungen zu 0180 frei tarifierbar sind. Das einzige was zählt ist, dass o2 bei Verbindungen zu Fremddienstleistern die Preise erhöhen darf, wenn der Dienstleister mehr von o2 will - und eben das ist (außer der Mehrwertsteuererhöhung) nicht der Fall. Die Preise für o2, um zur 0180-Nummer zu verbinden sind gleich geblieben (bis auf die MwSt...).


Besonders pervers ist es, wenn z.B. Radiosender Autofahrer zum Anrufen animieren. Die meisten sind dann nach der ersten Rechnung sehr sauer. Es ist auch gar kein Grund erkennbar, warum die 0180er Nummern so hoch und meisten taktungünstig berechnet werden.

0180-Nummern gehören abgeschafft und zu 0900 gegliedert. Wer eine 0180 nutzt, um die Ortsangehörigkeit zu verschleiern soll auf die 032 ausweichen. Schade, dass die BNetzA nicht konsequent genug handelt.
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[1.2.3.2.2.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf handytim
16.01.2007 22:01
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Die Rufnummergasse 0180 ist im Mobilfunk frei tarifierbar. Grundsätzlich gilt das auch im Mobilfunk. Die Telekom als alleiniger Abrechner nimmt aber die Höchstgrenze.

Ja, aber trotzdem hat o2 hier erhöht. Es spielt keine Rolle, ob Verbindungen zu 0180 frei tarifierbar sind. Das einzige was zählt ist, dass o2 bei Verbindungen zu Fremddienstleistern die Preise erhöhen darf, wenn der Dienstleister mehr von o2 will - und eben das ist (außer der Mehrwertsteuererhöhung) nicht der Fall. Die Preise für o2, um zur 0180-Nummer zu verbinden sind gleich geblieben (bis auf die MwSt...).

woher willst du das wissen?

wenn aber selbst die erhöhung von sms ein kündigungsgrund ist, dürfte 0180 bestimmt betroffen sein.

ich kann mich imme wieder wundern, dass selbst die größten mäuler verstummen, wenn der dienstleister anderer meinung ist.

solange, wie 90 % der nutzer nur maulhelden sind, wird sich nichts ändern.

peso


Besonders pervers ist es, wenn z.B. Radiosender Autofahrer zum Anrufen animieren. Die meisten sind dann nach der ersten Rechnung sehr sauer. Es ist auch gar kein Grund erkennbar, warum die 0180er Nummern so hoch und meisten taktungünstig berechnet werden.

0180-Nummern gehören abgeschafft und zu 0900 gegliedert. Wer eine 0180 nutzt, um die Ortsangehörigkeit zu verschleiern soll auf die 032 ausweichen. Schade, dass die BNetzA nicht
konsequent genug handelt.
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[1.2.3.2.2.1.1.1.1.1] handytim antwortet auf tcsmoers
17.01.2007 07:10
Benutzer tcsmoers schrieb:
Die Preise für o2, um zur 0180-Nummer zu verbinden sind gleich geblieben (bis auf die MwSt...).

woher willst du das wissen?

Was? Das o2 nicht mehr für Verbindungen zu 0180 zahlen muss? Ganz einfach, weil kein anderer Betreiber mehr bezahlen muss bzw. plötzlich mehr berechnet.


wenn aber selbst die erhöhung von sms ein kündigungsgrund ist, dürfte 0180 bestimmt betroffen sein.

Eben.


ich kann mich imme wieder wundern, dass selbst die größten mäuler verstummen, wenn der dienstleister anderer meinung ist.

solange, wie 90 % der nutzer nur maulhelden sind, wird sich nichts ändern.

Schon. Und sogar bei diesem recht eindeutigen Fall werden immernoch zuviele Leute Angst haben, wirklich ernsthaft und entschlossen zu widersprechen und gegebenenfalls zu klagen. Und o2 berechnet lachend zuviel Geld...

Dass o2 so einfach mal gegen Millionen von Verträgen verstößt ist ja wirklich nichts neues, aber wenn niemand widerspricht und die Konsequenzen zieht, wird es wieder vorkommen. Scheinbar waren die Reaktionen bei den vergangenen Vertragsbrüchen einfach noch zu mild. Ich bin wirklich gespannt, was o2 als nächstes so bringt...
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[1.2.3.2.2.1.1.1.1.1.1] Antinoos antwortet auf handytim
17.01.2007 13:29
Benutzer handytim schrieb:

Ich bin wirklich gespannt, was o2 als nächstes so bringt...

Es werden noch Wetten angenommen:

a) Einführung der Entgeltpflicht für netzinterne Rufumleitungen für Altverträge.

b) Abschaffung der Cityzone bei Altverträgen.

c) Taktungsänderung bei Altverträgen von 60/1 auf 60/60 (in der HZ _und_ unterwegs).

etc. pp.

Natürlich OHNE den Kunden zu informieren.

-Antinoos
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[1.2.3.2.2.1.1.1.2] KnuddelTim antwortet auf handytim
16.01.2007 23:54
0180-Nummern gehören abgeschafft und zu 0900 gegliedert. Wer eine 0180 nutzt, um die Ortsangehörigkeit zu verschleiern soll auf die 032 ausweichen. Schade, dass die BNetzA nicht konsequent genug handelt.

Die 0180-Nummern dienen ja nicht (nur) zur Verschleierung der Ortsnetzzugehörigkeit. Verkehrsführung ist das Stichwort.

Als Beispiel fällt mir spontan der schwedische Möbelladen ein, auch wenn's eher ein Negativbeispiel ist: Je nachdem von wo dein Anruf kommt, bekommst du (nur) die Vertriebsstellen in deiner Nähe genannt. Blöd wenn man vom Handy aus anruft, dann gibt's nämlich die Vertriebsstellen am Übergabepunkt, bei meinen Versuchen immer FFM - und das hilft einem sehr wenig, wenn man gerade in Norddeutschland unterwegs ist, zumal es keine Möglichkeit gibt einen anderen Markt auszuwählen...
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[1.2.3.2.2.1.1.1.2.1] handytim antwortet auf KnuddelTim
17.01.2007 07:14
Benutzer KnuddelTim schrieb:
Die 0180-Nummern dienen ja nicht (nur) zur Verschleierung der Ortsnetzzugehörigkeit. Verkehrsführung ist das Stichwort.

Jede moderne Telefonanlage kann das genau sogut.


Als Beispiel fällt mir spontan der schwedische Möbelladen ein, auch wenn's eher ein Negativbeispiel ist: Je nachdem von wo dein Anruf kommt, bekommst du (nur) die Vertriebsstellen in deiner Nähe genannt.

Kann man auch mit einer normalen Festnetznummer machen, zur Not natürlich auch bei 0900.


Blöd wenn man vom Handy aus anruft, dann gibt's nämlich die Vertriebsstellen am Übergabepunkt, bei meinen Versuchen immer FFM - und das hilft einem sehr wenig, wenn man gerade in Norddeutschland unterwegs ist, zumal es keine Möglichkeit gibt einen anderen Markt auszuwählen...

Dann ist das System einfach dumm und bevormundend. Man könnte ja auch einfach eine PLZ per DTMF verlangen und daran den Standort festmachen.

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[1.2.3.2.2.1.1.1.2.1.1] KnuddelTim antwortet auf handytim
17.01.2007 11:05
>> [...] Verkehrsführung ist das Stichwort.
>
Jede moderne Telefonanlage kann das genau sogut.

Nein. Nicht im dem Umfang, wie es eine 0180-Nummer erlaubt.

Versteh' mich nicht falsch. Ich bin auch kein Fan dieser Rufnummerngasse, aber sie hat durchaus ihre Berechtigung. Ich stimme dir durchaus zu, dass in den meisten Fällen eine 0180 Nummer überflüssig ist - meist als "Servicenummer" bezeichnet, wo es sich doch meistens nicht um Service am Kunden handelt. Eine Ortsnetzrufnummer empfinde ich als viel größeren Service.

>> Als Beispiel fällt mir spontan der schwedische Möbelladen
>> ein, auch wenn's eher ein Negativbeispiel ist: Je nachdem
>> von wo dein Anruf kommt, bekommst du (nur) die
>> Vertriebsstellen in deiner Nähe genannt.

Kann man auch mit einer normalen Festnetznummer machen, zur Not natürlich auch bei 0900.
>

Jaein. Mir ist kein Anbieter bekannt, der mir den Anrufer auf einer normalen Festnetznummer geografisch auflösen kann. Sicherlich gibt es da heute durch VoIP bessere Möglichkeiten als früher.

0900 ist ja noch schlimmer als 0180. Eine Mehrwertnummer, deren Kosten für mich als Anrufer erstmal völlig intransparent sind.

>> Blöd wenn man vom Handy aus anruft, dann
>> gibt's nämlich die Vertriebsstellen am Übergabepunkt, bei
>> meinen Versuchen immer FFM - und das hilft einem sehr
>> wenig,
>> wenn man gerade in Norddeutschland unterwegs ist, zumal es
>> keine Möglichkeit gibt einen anderen Markt auszuwählen...

Dann ist das System einfach dumm und bevormundend. Man könnte ja auch einfach eine PLZ per DTMF verlangen und daran den Standort festmachen.

Nichts anderes habe ich behauptet, ich sagte: Negativbeispiel. Die Standortbestimmung über die PLZ finde ich persönlich müssig. Es ist schon OK mit dieser Vorauswahl von Märkten, nur es fehlte eben eine Option/Auswahlmöglichkeit: Andere Märkte. Sei es dann per PLZ-Eingabe oder Eingrenzung. Noch einfacher wäre in dem Fall gewesen, jeden Markt eindeutig anrufbar zu machen, sprich nachgewählte Ziffern auszuwerten.

Beispiel:
01805123456 ...... allgemeine Serviceline
01805123456001 ... Markt 1
01805123456002 ... Markt 2

Das Problem liegt aber meist nicht direkt im Unternehmen. Dort ist meist kein Telekommunikationsexperte eingestellt und daher wird jeder hingerotzte Lösungsvorschlag des Kommunikationsanbieters angenommen. Dabei gibt es doch so wunderbare, kundenfreundliche und ressourcenschonende Lösungen.
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[1.2.3.2.2.1.1.1.2.1.1.1] handytim antwortet auf KnuddelTim
17.01.2007 11:30
Benutzer KnuddelTim schrieb:
>> [...] Verkehrsführung ist das Stichwort.
>
Jede moderne Telefonanlage kann das genau sogut.

Nein. Nicht im dem Umfang, wie es eine 0180-Nummer erlaubt.

Nicht? Man darf andererseits nicht vergessen, dass 0180 ausdrücklich nicht für den Massenverkehr bestimmt ist. Was soll bei einem 0180-Routing anders sein als z.B. bei einem Asterisk- oder einem anderen Telefon-System?


Versteh' mich nicht falsch. Ich bin auch kein Fan dieser Rufnummerngasse, aber sie hat durchaus ihre Berechtigung. Ich stimme dir durchaus zu, dass in den meisten Fällen eine 0180 Nummer überflüssig ist - meist als "Servicenummer" bezeichnet, wo es sich doch meistens nicht um Service am Kunden handelt. Eine Ortsnetzrufnummer empfinde ich als viel größeren Service.

Zumal laut BNetzA der Betreiber der Nummer gar kein Geld bekommen darf (http://www.bundesnetzagentur.de/enid/73ed0b20cd1af2137­07a2c5494eef3ad,0/Regeln_fuer_die_Zut­eilung_von­_Rufnummer­n_fuer_Shared_Cost-Dienste/Nummernart_f0.html). Der Werbekostenzuschlag sollte endlich untersagt werden und es sollte auch wirklich kein Geld fließen. Dann würde keine Firma mehr 0180-Nummern verwenden. So wie es im Moment läuft ist es nämlich keine Shared-Cost-Geschichte, sondern schlicht und einfach ein Mehrwertdienst.


Kann man auch mit einer normalen Festnetznummer machen, zur Not natürlich auch bei 0900.
>

Jaein. Mir ist kein Anbieter bekannt, der mir den Anrufer auf einer normalen Festnetznummer geografisch auflösen kann. Sicherlich gibt es da heute durch VoIP bessere Möglichkeiten als früher.

Ist das denn wirklich nötig? Ich wette, dass Anbieter das auch ohne 0180 hinkriegen können, wenn sie denn wollen (schalten dann wohl CLIRO intern fürs Zuordnen, ohne Anzeige frei). Zudem, viele haben inzwischen ja CLIP aktiv, alleine das dürfte schon fast ausreichen.


0900 ist ja noch schlimmer als 0180. Eine Mehrwertnummer, deren Kosten für mich als Anrufer erstmal völlig intransparent sind.

Aber mit Ansagepflicht und bis zum Ende der Ansage kostenfrei. Außerdem muss 0900 ja nicht gleich teuer heißen, es gibt/gab schon Callthrough-Geschichten in der 0900-Gasse.
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[…2.3.2.2.1.1.1.2.1.1.1.1] KnuddelTim antwortet auf handytim
17.01.2007 12:28
>> [Verkehrsführungsmöglichkeiten bei 0180]
>
Nicht? Man darf andererseits nicht vergessen, dass 0180 ausdrücklich nicht für den Massenverkehr bestimmt ist. Was soll bei einem 0180-Routing anders sein als z.B. bei einem Asterisk- oder einem anderen Telefon-System?

Das Routing von 0180 kann schon im Netz auf Grund von Regeln und dynamischen Konditionen erfolgen. Davon kann man sicherlich einen großen Teil mit einer guten PBX "nachbauen". Wie ich schon sagte, die Nummern, die die Routingmöglichkeiten von 0180 wirklich brauchen sind rar gesäht. Ein Vorteil von 0180 hast du ja bereits erwähnt, die Auswertung der Rufnummer bei CLIR. Und CLIRO ist (leider/zum Glück) keine Frage des Wollens. Aber ich deutete schon an: Durch VoIP und das outsourcen der PBX zum Netzbetreiber kann dieser Vorteil des 0180-Routings kompensiert werden.

>> Versteh' mich nicht falsch. Ich bin auch kein Fan dieser
>> Rufnummerngasse, aber sie hat durchaus ihre Berechtigung.
>> Ich
>> stimme dir durchaus zu, dass in den meisten Fällen eine
>> 0180
>> Nummer überflüssig ist - meist als "Servicenummer"
>> bezeichnet,
>> wo es sich doch meistens nicht um Service am Kunden
>> handelt.
>> Eine Ortsnetzrufnummer empfinde ich als viel größeren
>> Service.

Zumal laut BNetzA der Betreiber der Nummer gar kein Geld bekommen darf [Link].
Der Werbekostenzuschlag sollte endlich untersagt werden und es sollte auch wirklich kein Geld fließen. Dann würde keine Firma mehr 0180-Nummern verwenden. So wie es im Moment läuft ist es nämlich keine Shared-Cost-Geschichte, sondern schlicht und einfach ein Mehrwertdienst.

Da gehe ich absolut konform mit dir. Eine Unart, die sicherlich zu Popularität der 0180-Gasse beiträgt. Leider kann man hier als Verbraucher wenig machen, außer regelmäßig bei der BNetzA anzumahnen und Politiker auf den Missstand aufmerksam zu machen (steter Tropfen höhlt den Stein).

Eine ähnliche Meinung vertrete ich zu über 0137 stattfindenden Gewinnspielen/Glückspielen und zu Auskunftsnummern die zu Chantal, Monique und Co. vermitteln.

>> [...] Mir ist kein Anbieter bekannt, der mir den Anrufer
>> auf
>> einer normalen Festnetznummer geografisch auflösen kann.
>> Sicherlich gibt es da heute durch VoIP bessere
>> Möglichkeiten als früher.

Ist das denn wirklich nötig? Ich wette, dass Anbieter das auch ohne 0180 hinkriegen können, wenn sie denn wollen (schalten dann wohl CLIRO intern fürs Zuordnen, ohne Anzeige frei). Zudem, viele haben inzwischen ja CLIP aktiv, alleine das dürfte schon fast ausreichen.

Ich sagte doch schon: Gerade mit einer virtuellen PBX beim Netzbetreiber liesse sich die Möglichkeiten des 0180 Routings prima emulieren, denn das Routing ist ja nicht viel mehr als eine Art gigantische Telefonanlage. Die meisten Vorteile von 0180 finden sich bei den Routingmöglichkeiten, bevor der Call terminiert wird (ACD). Das kann heute aber auch eine virtuelle PBX erledigen.

Aber die Sache sieht doch so aus: 0180 auf Anbieterseite ist ein Angebotsmarkt. Die Unternehmen haben keine Ahnung und bekommen eben die 0180-Nummer "verkauft" - "die anderen haben das auch". Wenn der Einkäufer ein bisschen Ahnung hat, schlägt er mehr oder weniger WKZ raus. Ist mehr als ein Vertriebler im Spiel überbieten die sich mit WKZ. Eine alternative, kundenfreundliche Lösung wird nicht angeboten, wenn auch möglich. Es sind keine Leute/Unternehmen da, die das (gezielt) nachfragen, da sie in dem Bereich keine Kompetenz haben. Darum hoffen sie auf die Kompetenz des Anbieters. Und es herscht bei den Unternehmen auch kein Leidensdruck sich auf dem Gebiet Kompetenz einzukaufen bzw. selbst zu erlernen. Das Gros der Kunden akzeptiert doch die 0180-Nummer (wenn auch zwangsweise).

>> 0900 ist ja noch schlimmer als 0180. Eine Mehrwertnummer,
>> deren Kosten für mich als Anrufer erstmal völlig
>> intransparent sind.

Aber mit Ansagepflicht und bis zum Ende der Ansage kostenfrei.

Theoretisch. Wie die Praxis aussieht wurde ja vor kurzem gezeigt.

Dazu kommt, das sich der Preis während des Gesprächs ändern kann, einschließlich Einmalentgelte.

Außerdem muss 0900 ja nicht gleich teuer heißen, es gibt/gab schon Callthrough-Geschichten in der 0900-Gasse.

Das habe ich auch nicht behauptet. Es gibt auch 0900-Nummern die erstmal kostenlos sind und dann zum Beispiel nur kosten, wenn du mit dem Support oder der Technick sprichst (was dann auch unterschiedlich bepreist werden kann). Aber das kann eben auch recht intransparent für den Anrufer sein und hängt stark von der Seriösität des Anbieters ab. Und auch hier gilt wieder: Wenn eine solche Lösung nicht speziell nachgefragt wird, wird sie nicht angeboten.

Kompetenzen sind eben nicht überall vorhanden. Ein schönes Beispiel, wenn auch eher themenfremd, sind für mich die Tankstellen. Wieso muss ich bei ARAL, Shell und Co einen Catchpa eingeben um die aktuellen Preise zu sehen? Ich empfinde das als höchst kundenunfreundlich und es ergibt keinen Sinn.
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[…3.2.2.1.1.1.2.1.1.1.1.1] Catchpa?
hafenbkl antwortet auf KnuddelTim
19.01.2007 11:13
Benutzer KnuddelTim schrieb:
Tankstellen. Wieso muss ich bei ARAL, Shell und Co einen Catchpa eingeben um die aktuellen Preise zu sehen?

Catchpa? Was ist denn das?
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[…3.2.2.1.1.1.2.1.1.1.1.2] mungojerrie antwortet auf KnuddelTim
19.01.2007 11:19
Die Catchpa bei Aral, Shell und Co. dienen dazu, das automatische Auslesen der Preise durch Bots zu verhindern.

Mungojerrie
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[…2.2.1.1.1.2.1.1.1.1.2.1] hafenbkl antwortet auf mungojerrie
19.01.2007 11:25
Benutzer mungojerrie schrieb:
Die Catchpa bei Aral, Shell und Co. dienen dazu, das automatische Auslesen der Preise durch Bots zu verhindern.

Jetzt weiss ich immer noch nicht, was ein/e "Catchpa" ist.
(Ich habe es weder im Duden noch in der Wikipedia gefunden.)
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[…2.1.1.1.2.1.1.1.1.2.1.1] mungojerrie antwortet auf hafenbkl
19.01.2007 11:30
http://de.wikipedia.org/wiki/CAPTCHA

Auf der Wikipedia wird's mit "t" geschrieben. Das ist auch korrekt so, habs selber falsch abgetippt.
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[…1.1.1.2.1.1.1.1.2.1.1.1] hafenbkl antwortet auf mungojerrie
19.01.2007 11:37
Benutzer mungojerrie schrieb:
http://de.wikipedia.org/wiki/CAPTCHA

Ah, danke! Ist mir auch schon ein paar mal über den Weg gelaufen. Ich wusste nicht, dass man sowas Captcha nennt. Jetzt weiss ich es :-)
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[…2.2.1.1.1.2.1.1.1.1.2.2] KnuddelTim antwortet auf mungojerrie
21.01.2007 18:48
Die Catchpa bei Aral, Shell und Co. dienen dazu, das automatische Auslesen der Preise durch Bots zu verhindern.

Ich sag' ja: Kundenunfreundlich, ohne Sinn und beweist Kompetenzlosigkeit.

BTW: Ja auch ich habe mich verschrieben: "Captcha" - Sorry!
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[1.2.3.2.2.1.1.2] grafkrolock antwortet auf tcsmoers
16.01.2007 22:21
Benutzer tcsmoers schrieb:
Es ist auch gar kein Grund erkennbar, warum die 0180er Nummern so hoch und meisten taktungünstig berechnet werden.
Hehe, doch, leider: Seit einiger Zeit dürfen die Gewinne, die beim Anruf auf 01805 anfallen, teilweise an den Betreiber weitergegeben werden. Die verdienen auf diese Weise mit.

Warum die Netzbetreiber spitz darauf sind, daß Anrufe auf 0180ern teuer sind, hat einen anderen Grund: Man will Call by Call darüber verhindern. 01801058 zum Bleistift ist ja so eine Sparvorwahl. Wenn man die für 15 Cent in der Nebenzeit erreichte, würden ja die teureren Nebenzeit-Tarife der Netzbetreiber nicht mehr genutzt werden.
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[1.2.3.2.2.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf grafkrolock
17.01.2007 10:26
Benutzer grafkrolock schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Es ist auch gar kein Grund erkennbar, warum die 0180er Nummern so hoch und meisten taktungünstig berechnet werden.
Hehe, doch, leider: Seit einiger Zeit dürfen die Gewinne, die beim Anruf auf 01805 anfallen, teilweise an den Betreiber weitergegeben werden. Die verdienen auf diese Weise mit.

Warum die Netzbetreiber spitz darauf sind, daß Anrufe auf 0180ern teuer sind, hat einen anderen Grund: Man will Call by Call darüber verhindern. 01801058 zum Bleistift ist ja so eine Sparvorwahl. Wenn man die für 15 Cent in der Nebenzeit erreichte, würden ja die teureren Nebenzeit-Tarife der Netzbetreiber nicht mehr genutzt werden.

Das Ausschütten der "Gewinne" ist immer noch verboten. Das machte man heute "eleganter".

Abgesahnt wird auf jeden Fall.

peso
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[1.2.3.2.2.1.1.3] KnuddelTim antwortet auf tcsmoers
17.01.2007 00:31
>> Die Rufnummerngassen 018x sind ja nicht frei tarifierbar,
>> so wie die Auskunftsnummern und 0900-Nummern.

Die Rufnummergasse 0180 ist im Mobilfunk frei tarifierbar. Grundsätzlich gilt das auch im Mobilfunk. Die Telekom als alleiniger Abrechner nimmt aber die Höchstgrenze.

Da hast du mich jetzt falsch verstanden. Von mir gemeint war, das jede 01805-Nummer - also die Gasse 01805 - gleich viel kostet (bzw. kosten muss) während bei den Auskunftsnummern und den 0900-Nummern jede einzelne Nummer eine andere Bepreisung haben kann und sogar den Tarif während des Gesprächs dynamisch ändern könnte.

Das der Anbieter dafür auch 10 Euro pro Minute abrechnen dürfte stelle ich ja gar nicht in Frage. Darauf wollte ich sogar hinaus. Die Bepreisung der 018x-Gasse liegt quasi ausschließlich beim Anbieter, während bei den Auskunftsdiensten und den 0900-Nummern die Bepreisung individuell von außen vorgegeben wird.

Während im Festnetz eine Höchstgrenze feststeht, kenne ich keine Vorschrift für das Mobilfunknetz.

Gibt es tatsächlich ein Höchstgrenze im Festnetz? Ich bitte um eine Quelle. Wußte das nicht.

Interessanterweise wird auch immer mit dem Preis aus dem Netz der Deutschen Telekom geworben.

Aus gutem Grund. Es muß ein Preis genannt werden und da es nicht zumutbar ist von jedem möglichen, einzelnen Anbieter den Preis zu nennen, darf ersatzweise der DTAG genommen werden. Genaue Formulierungen müßte ich jetzt auch erst nachschlagen.

Besonders pervers ist es, wenn z.B. Radiosender Autofahrer zum Anrufen animieren. Die meisten sind dann nach der ersten Rechnung sehr sauer. Es ist auch gar kein Grund erkennbar, warum die 0180er Nummern so hoch und meisten taktungünstig berechnet werden.

Da gehe ich mit dir konform. Ich finde die 01805-Nummern der Radiosender auch pervers. Die Sender sind meist recht lokale oder regionale Angelegenheiten, da muß keine Verkehrsführung stattfinden, da kann man auch die ganz normale Ortsnetzrufnummer nehmen bzw. nennen.
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[1.3] Schweini antwortet auf Marilyn13
31.01.2007 04:27
auf http://www.mobil-treff.de/t142f34-o-Sonderrufnummern-zur-Nebenzeit-deutlich-teurer.html
gab es einen Kündigungsvordruck als download, der link ist aber leider tot. hat einer von euch noch den vordruck?
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[1.3.1] tcsmoers antwortet auf Schweini
31.01.2007 16:49
Benutzer Schweini schrieb:
auf http://www.mobil-treff.de/t142f34-o-Sonderrufnummern-zur-Nebenzeit-deutlich-teurer.html gab es einen Kündigungsvordruck als download, der link ist aber leider tot. hat einer von euch noch den vordruck?

Wozu benötigst Du einen Vordruck ? Kannst Du nicht selbst formulieren ?

Armes Deutschland - Formulare - Formulare - von der Wiege bis zur Bahre.


peso
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[2] Antinoos antwortet auf nicmar
15.01.2007 16:24
Benutzer nicmar schrieb:
Für mich zählt alles, was in der Preisliste steht, zur Hauptleistung.

Guck mal in AKTUELLE Preislisten.... ;-(

Siehe auch Extra-Thread von mir dazu...

-Antinoos
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[2.1] nicmar antwortet auf Antinoos
15.01.2007 17:43
Benutzer Antinoos schrieb:

Guck mal in AKTUELLE Preislisten.... ;-(

Die aktuelle zählt ja nicht, nur die bei Vertragsabschluss geltende.

Wobei ich Genion M genommen habe und dann die im Dezember aktuelle Genion M AGB gelten.
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[3] tcsmoers antwortet auf nicmar
15.01.2007 21:21
Benutzer nicmar schrieb:
Für mich zählt alles, was in der Preisliste steht, zur Hauptleistung. Seien es SMS-Preise oder 0180er Preise.

Deshalb würde ich einfach mal eine SoKü in Erwägung ziehen...

Die musst Du nicht in Erwägung ziehen, sondern einfach machen. Wir hatten das Problem schon mal vor einigen Jahren. Die seriösen Anbieter haben unsere Kunden aus dem Vertrag entlassen.

Diese Schmutzbuckel verdienen genug an 0180er Nummer.

Im Übrigen berechtigt auch die Erhöhung der Auskunfstdienstpreise zu einer Sonderkündigung.

Hier zeigt mal wieder O 2 sein wahres Gesicht und prüft die Leidensfähigkeit seiner Kunden.

Aber mit O 2- Kunden kann man es ja machen.

peso
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[3.1] nicmar antwortet auf tcsmoers
15.01.2007 21:40

einmal geändert am 15.01.2007 21:40
Benutzer tcsmoers schrieb:

Hier zeigt mal wieder O 2 sein wahres Gesicht und prüft die Leidensfähigkeit seiner Kunden.

Aber mit O 2- Kunden kann man es ja machen.

Hmmm, mit mir eigentlich nicht... ;-)

Aber die Frage ist: Wohin sonst gehen, wenn nicht o2? Und auf 0180er kann ich echt am Handy verzichten.

Ich würd höchstens kündigen, um danach wieder zu o2 zu gehen...
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[3.1.1] tcsmoers antwortet auf nicmar
15.01.2007 21:48
Benutzer nicmar schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

Hier zeigt mal wieder O 2 sein wahres Gesicht und prüft die Leidensfähigkeit seiner Kunden.

Aber mit O 2- Kunden kann man es ja machen.

Hmmm, mit mir eigentlich nicht... ;-)

Aber die Frage ist: Wohin sonst gehen, wenn nicht o2? Und auf 0180er kann ich echt am Handy verzichten.

Ich würd höchstens kündigen, um danach wieder zu o2 zu gehen...

Aufnehmen würden die Dich erstmal nicht.

Es gibt keinen Anbieter, der seine Kunden nicht übervorteilt.

Du musst an sich wissen, ob Du Dich wissentlich reinlegen lassen willst oder Dich wehrst.

peso