>> ... für ein Sonderkündigungsrecht?
>>
>> Vor Jahren konnte man bei Eplus ein Sonderkündigungsrecht
>> durchsetzen, da die SMS-Preise erhöht wurden.
du hast dir gerade selbst die antwort gegeben.
>
Nein, hat er nicht. Der Sachverhalt mag für den Laien identisch erscheinen, ist jedoch juristisch vollkommen unterschiedlich zu bewerten.
Im Jahre zurückliegenden Fall gab es u.a. noch den §28 TKV, der m.M.n. recht deutlich und umfassend Gestaltungsspielräume und Spielregeln aufzeigte. Der ist zwischenzeitlich entfallen.
Während also E-Plus den Kunden auf sein Recht zu außerordentlichen Kündigung noch ausdrücklich hinweisen mußte, existiert eine derartige Regelung heute nicht mehr.
Da nun o2 behauptet, dass es sich bei den betroffenen Leistungen um in den AGB nicht näher definierte "Nebenleistungen" handelt ist strittig, ob die Erhöhung nach einer Genehmigung des Vertragspartners verlangt. Weiter könnte noch strittig sein, ob betreffende Stelle in den AGB Bestand hat, also überhaupt Bestandteil des Vertrages werden konnte.
Die Lage ist also nicht eindeutig und da o2, die in der Vergangenheit schon oft durch eine sehr eigene Rechtsauffassung aufgefallen sind, höchst wahrscheinlich auf ihre Ansichten bestehen werden, nur durch einen Rechtsstreit und eine richterliche Entscheidung (endgültig) zu klären.
Nun gibt's verschiedene Möglichkeit, welcher der Vertragspartner aus welchen Ansprüchen heraus klagt. Z.b. der Kunde auf Einhaltung seines Vertrages und dessen vereinbarte Entgelte, oder der Anbieter den Kunden, weil dieser nicht mehr zahlt, da er eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen hat.
Neben der Möglichkeiten zur außerordentlichen Kündigung und der oben angedeuteten strittigen Sachverhalte bleibt auch fraglich wie und wann der der Kunde über die Erhöhung informiert wurde. An dieser Stelle sind die AGB ja recht eindeutig. Evtl. entstehen dem Kunden ja Schadensersatzansprüche, da die Information unterlassen wurde.
Die Situation ist also alles andere als klar. Vielleicht könnte man auch eine außerordentliche Kündigung aussprechen und dann nur noch unter Vorbehalt seine vertraglichen Leistungen erbringen, während man die der Gegenpartei nicht mehr in Anspruch nimmt. Evtl. könnte man sich so Ansprüche sichern, falls es zu Prozessen kommt und ein Richter eine Entscheidung trifft.
Persönlich frage ich mich, wie man sich als Unternehmen so unseriös verhalten kann und wie jemand freiwillig bei einem derartigem Unternehmen Kunde werden kann.
PS: Mit Prozenten kommt o2 auch nicht so zurecht: "Ab 1.1.07 wird die gesetzl. MwSt. um 3% [sic!] auf 19% erhöht." (gefunden auf einer o2-Rechnung für Dezember 2006)