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Wie hoch sind die Chancen...


15.01.2007 23:19 - Gestartet von ststhv
... für ein Sonderkündigungsrecht?

Vor Jahren konnte man bei Eplus ein Sonderkündigungsrecht durchsetzen, da die SMS-Preise erhöht wurden.
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[1] tcsmoers antwortet auf ststhv
16.01.2007 00:16
Benutzer ststhv schrieb:
... für ein Sonderkündigungsrecht?

Vor Jahren konnte man bei Eplus ein Sonderkündigungsrecht durchsetzen, da die SMS-Preise erhöht wurden.

du hast dir gerade selbst die antwort gegeben.

peso
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[1.1] KnuddelTim antwortet auf tcsmoers
16.01.2007 02:43
>> ... für ein Sonderkündigungsrecht?
>>
>> Vor Jahren konnte man bei Eplus ein Sonderkündigungsrecht
>> durchsetzen, da die SMS-Preise erhöht wurden.

du hast dir gerade selbst die antwort gegeben.
>

Nein, hat er nicht. Der Sachverhalt mag für den Laien identisch erscheinen, ist jedoch juristisch vollkommen unterschiedlich zu bewerten.

Im Jahre zurückliegenden Fall gab es u.a. noch den §28 TKV, der m.M.n. recht deutlich und umfassend Gestaltungsspielräume und Spielregeln aufzeigte. Der ist zwischenzeitlich entfallen.

Während also E-Plus den Kunden auf sein Recht zu außerordentlichen Kündigung noch ausdrücklich hinweisen mußte, existiert eine derartige Regelung heute nicht mehr.

Da nun o2 behauptet, dass es sich bei den betroffenen Leistungen um in den AGB nicht näher definierte "Nebenleistungen" handelt ist strittig, ob die Erhöhung nach einer Genehmigung des Vertragspartners verlangt. Weiter könnte noch strittig sein, ob betreffende Stelle in den AGB Bestand hat, also überhaupt Bestandteil des Vertrages werden konnte.

Die Lage ist also nicht eindeutig und da o2, die in der Vergangenheit schon oft durch eine sehr eigene Rechtsauffassung aufgefallen sind, höchst wahrscheinlich auf ihre Ansichten bestehen werden, nur durch einen Rechtsstreit und eine richterliche Entscheidung (endgültig) zu klären.

Nun gibt's verschiedene Möglichkeit, welcher der Vertragspartner aus welchen Ansprüchen heraus klagt. Z.b. der Kunde auf Einhaltung seines Vertrages und dessen vereinbarte Entgelte, oder der Anbieter den Kunden, weil dieser nicht mehr zahlt, da er eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen hat.

Neben der Möglichkeiten zur außerordentlichen Kündigung und der oben angedeuteten strittigen Sachverhalte bleibt auch fraglich wie und wann der der Kunde über die Erhöhung informiert wurde. An dieser Stelle sind die AGB ja recht eindeutig. Evtl. entstehen dem Kunden ja Schadensersatzansprüche, da die Information unterlassen wurde.

Die Situation ist also alles andere als klar. Vielleicht könnte man auch eine außerordentliche Kündigung aussprechen und dann nur noch unter Vorbehalt seine vertraglichen Leistungen erbringen, während man die der Gegenpartei nicht mehr in Anspruch nimmt. Evtl. könnte man sich so Ansprüche sichern, falls es zu Prozessen kommt und ein Richter eine Entscheidung trifft.

Persönlich frage ich mich, wie man sich als Unternehmen so unseriös verhalten kann und wie jemand freiwillig bei einem derartigem Unternehmen Kunde werden kann.

PS: Mit Prozenten kommt o2 auch nicht so zurecht: "Ab 1.1.07 wird die gesetzl. MwSt. um 3% [sic!] auf 19% erhöht." (gefunden auf einer o2-Rechnung für Dezember 2006)
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[1.1.1] Antinoos antwortet auf KnuddelTim
16.01.2007 09:18

einmal geändert am 16.01.2007 09:23
Benutzer KnuddelTim schrieb:

Persönlich frage ich mich, wie man sich als Unternehmen so unseriös verhalten kann und wie jemand freiwillig bei einem derartigem Unternehmen Kunde werden kann.

Vielleicht wegen einer virtuellen Festnetznummer mit Telefoniermöglichkeit ins FN für 3 Cent/min und ansonsten zu fast Discounter-Konditionen für 0,00 € Grundgebühr?!

Meine Meinung dazu: Okay, wenn sie meinen, für _Neuverträge_ ab 28.11.2006 das so halten zu wollen - bitte! Da mußte man ja auch so Pillen wie 60/60-Takt in der Homezone schlucken ...

ABER: Für Altverträge läuft mit mir sowas nicht. Ich habe den Vertrag zu den ALTKONDITIONEN verlängert - das habe ich zum Glück sogar schriftlich; wörtlich: "Gern bestätigen wir Ihnen, dass sich im Rahmen Ihrer Vertragsverlängerung an Ihren bisherigen Konditionen und Tarifen nichts verändert." So steht's da - sogar mit echter (nicht nur eingedruckter) Unterschrift...

ICH ziehe jedenfalls eine außerordentliche Kündigung meines "Genion* ohne Handy" (Laufzeit noch "offiziell" bis Aug. 2008) voll durch. Verkaspern kann ich mich nämlich auch selber, da brauche ich kein Oh-Tuh dazu - und ja: ich HABE gerade mit diesem(!) Anschluß _rege_ 0180-5 genutzt (und zwar _nur_ zur Nebenzeit...). Das mache ich jetzt "aus Jux und Tollerei" bewußt und gezielt nochmal, und dann werden wir ja sehen, ob sich Oh-Tuh an die mir *schriftlich zugesagte* Preisliste als Teil der AGB hält! Die habe ich hier in offiziell gedruckter Form!

Okay, _eines_ dürfen sie: die Mehrwertsteuererhöhung draufknallen - also ca. 26 statt bisher 25 Cent ist voll okay. Alles andere nicht!! Also: ALLE Nettopreise haben wie bisher zu bleiben.

Ende der Durchsage.

-Antinoos

PS: Ist eigentlich die kostenlose netzinterne Rufweiterleitung auch eine "Nebenleistung" und wird dann bei Altverträgen "schnell mal eben" kostenpflichtig gemacht?! :-(((
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[1.1.1.1] nicmar antwortet auf Antinoos
16.01.2007 11:25
Hat man durch buchen von Genion S/M/L ggf. neue AGB akzeptiert, nach denen die neuen Preise auch gelten? Oder stehen in diesen auch die alten Preise? Ich hab Mitte Dezember aktiv verlängert.
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[1.1.1.1.1] grafkrolock antwortet auf nicmar
16.01.2007 12:28
Wenn Du ausdrücklich in einen der neuen Tarife gewechselt hast, ist der Zug abgefahren, weil Du damit ja die neues AGBen/Preise anerkannt hast.
Bei einer puren Vertragsverlängerung hingegen ändert sich am Vertragsinhalt nichts.
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[1.1.1.1.1.1] nicmar antwortet auf grafkrolock
16.01.2007 12:44
Ich hab verlängert und ausdrücklich die neuen Tarife gewollt, also von Genion* Flat nach Genion M.

Hätte ja sein können, dass o2 die 0180er erst nach Einführung von Genion M verteuert hätte.
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[1.1.1.1.1.1.1] KnuddelTim antwortet auf nicmar
16.01.2007 13:24
Benutzer nicmar schrieb:
Ich hab verlängert und ausdrücklich die neuen Tarife gewollt, also von Genion* Flat nach Genion M.

Hätte ja sein können, dass o2 die 0180er erst nach Einführung von Genion M verteuert hätte.

Wie ich schon in meinem anderen Beitrag schrieb:

Nach Behauptungen von Teilnehmern hier im Forum standen in den Dezemberpreislisten wohl auch noch die alten Preise.

Besorge dir eine Preisliste, die zum Zeitpunkt deiner Verlängerung galt.

Und als Tipp für die Zukunft: Bei jedem Dauerschuldverhältnis die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB, Leistungsbeschreibungen und Entgelte (also alles was Vertragsbestandteil wird) aufbewahren.
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[1.1.1.1.2] KnuddelTim antwortet auf nicmar
16.01.2007 13:18
Benutzer nicmar schrieb:
Hat man durch buchen von Genion S/M/L ggf. neue AGB akzeptiert, nach denen die neuen Preise auch gelten? Oder stehen in diesen auch die alten Preise? Ich hab Mitte Dezember aktiv verlängert.

Wenn du den Tarif gewechselt hast, hast du wahrscheinlich auch die zu diesem Zeitpunkt geltenden AGB akzeptiert bzw. anerkannt. Das ist allerdings strittig und hängt davon ab, wie die Verlängerung bzw. der Wechsel stattgefunden hat.

Ich kenne die für dich vorher geltenden AGB nicht, aber wahrscheinlich sind die AGB in diesem Fall auch irrelevant. Jedenfalls hat sich der Artikel 13 zwischen der Fassung Juli 2006 und Januar 2007 nicht wesentlich geändert. Ob es zum Zeitpunkt deiner Verlängerung evtl. eine weitere Version gab, vermag ich nicht zu sagen.

Wichtiger für dich ist, dass durch du durch den Tarifwechsel unstreitig die zu diesem Zeitpunkt gültige "Preisliste" anerkannt hast. Da der Wechsel aktiv von dir ausging ist anzunehmen, dass du dich darüber informiert hast und diese "Preisliste" einsehen konntest - es hat dich ja niemand am Telefon überredet: "Neuer Tarif, ganz toll! Wollen Sie?".

Stimmen hier im Forum behaupten allerdings in den "Preislisten" ab dem 28.11.2006 auch noch die alten Preise gesehen zu haben.
Hier müsstest du prüfen, welche "Preisliste" zum Zeitpunkt deiner Verlängerung/des Tarifwechsels aktuell war.

Evtl. kannst du die Verlängerung/den Tarifwechsel noch widerrufen (vgl. §§312b, 312c, 312e, 355 BGB). Laut §312d (3) BGB erlöscht das Widerrufsrecht wenn die Dienstleistung schon in Anspruch genommen wurde (vereinfacht ausgedrückt), was bei dir sicherlich der Fall ist. Allerdings ist strittig, ob analog zu §355 (3) S.2, eine nicht ordnungsgemäße Belehrung das Erlöschen des Widerrufsrechts hemmt.

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[1.1.1.1.2.1] nicmar antwortet auf KnuddelTim
16.01.2007 13:28
Ja, man müsste echt die Preislisten aufbewahren. Hab aber glaub ich auch die aktuellen S/M/L Preislisten als pdf gespeichert.
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[1.1.1.1.2.1.1] Antinoos antwortet auf nicmar
16.01.2007 14:37
Benutzer nicmar schrieb:

Ja, man müsste echt die Preislisten aufbewahren.

Das ist bei solchen Buden wie "V.ery I.nteresting A.dventure G.ame" (oder wie die sich heute scherzhaft nennen: "o2") auch in jedem Falle mehr als anzuraten.

Hab aber glaub ich auch die aktuellen S/M/L Preislisten als pdf gespeichert.

Nur nützt das im vorliegenden Fall genau nix - in KEINER dieser aktuellen(!) Preislisten stehen nämlich die Servicerufnummern überhaupt noch drin!! :-(

Interessanterweise ist online(!) im "Tarifarchiv" zu den "alten" Tarifen auch nicht mehr zu finden, daß netzinterne Rufumleitungen kostenlos sind - DAS steht nun wieder nur in den GEDRUCKTEN Broschüren... (Zum Glück habe ich die immer "gesammelt".) Ein Schelm, wer hierbei nicht SOFORT auf die Idee kommt, daß das bei den Alttarifen sicher wohl *SEHR BALD* auch mal "etwas geändert" wird: Von bisher "kostenlos" auf 20 Cent... Natürlich OHNE Vorankündigung, und auch rückwirkend zum 28.11.2006... :-((((

Dafür stehen aber im Tarif"archiv" jetzt überall die (genaugenommen _gefälschten_!!) Tariflisten mit den neuen(!) Preisen für die "Service"nummern...

Ein Fall für die Gerichte! _Archive_ fälschen, ja haben die denn den Arsch offen?!? "1984" ist in München also schon Realität! :-( (Ihr wißt ja: "Wer die Vergangenheit kontrolliert...")

"Oh-Tuh, wir _lieeeeeeeben_ es!" :-(((((((((((((

-Antinoos
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[1.1.1.1.2.1.1.1] aok71 antwortet auf Antinoos
16.01.2007 18:15
Ich hab noch eine Tarif Broschüre von 09/2006
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[1.1.1.1.2.1.1.2] nicmar antwortet auf Antinoos
17.01.2007 00:58
Habs auch gesehen - 0180er Preise stehen gar nicht drin. Entweder Methode, Masche oder Versehen...
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[1.1.1.1.2.1.1.2.1] Antinoos antwortet auf nicmar
17.01.2007 13:44

einmal geändert am 17.01.2007 13:44
Benutzer nicmar schrieb:

Habs auch gesehen - 0180er Preise stehen gar nicht drin. Entweder Methode, Masche oder Versehen...

Die letzte Altrernative kannste locker streichen.

BTW: Warum fehlen im Online-TarifARCHIV (also für ALTverträge!) wohl mittlerweile alle Angaben zu 0180ern *und* zu den Kosten netzinterner Rufumleitungen?!

Kommst Du drauf??

-Antinoos
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[1.1.1.1.2.1.1.2.1.1] marco5555 antwortet auf Antinoos
17.01.2007 17:43
Benutzer Antinoos schrieb:
BTW: Warum fehlen im Online-TarifARCHIV (also für ALTverträge!) wohl mittlerweile alle Angaben zu 0180ern *und* zu den Kosten netzinterner Rufumleitungen?!

Also ich habe das Heft Stand 09/05. Da stehen die Preise für 0180 Nummern mit drin.

Heute habe ich die Antwort von der Verbraucherzentrale bekommen. Die werde ich sofort abschicken, wenn o2 meinen Vertrag nicht zu alten Kondititonen weiterführt, bzw. meine Ao-Kündigung ablehnt. Schaun wir mal.

Gruß Marco
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[1.1.1.1.2.1.1.2.1.1.1] kkk antwortet auf marco5555
17.01.2007 18:25


Heute habe ich die Antwort von der Verbraucherzentrale bekommen. Die werde ich sofort abschicken, wenn o2 meinen Vertrag nicht zu alten Kondititonen weiterführt, bzw. meine Ao-Kündigung ablehnt. Schaun wir mal.


Hast Du Dich da an die Verbraucherzentrale BaWü gewandt? Was schreibt die denn? Gibt es da einen bestimmten Ansprechpartner?
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[1.1.1.1.2.1.1.2.1.2] hafenbkl antwortet auf Antinoos
19.01.2007 15:42
Benutzer Antinoos schrieb:
BTW: Warum fehlen im Online-TarifARCHIV (also für ALTverträge!) wohl mittlerweile alle Angaben zu 0180ern *und* zu den Kosten netzinterner Rufumleitungen?!

Ich habe alle in
https://www.teltarif.de/forum/s24506/11-6.html
genannten Preislisten. Und da stehen die 0180er Preise und die kostenlosen Rufumleitungen drin.
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[1.1.2] 7VAMPIR antwortet auf KnuddelTim
17.01.2007 09:35
Im Grunde ist der Aufwand für eine gerichtliche Prüfung einer Sonderkündigung zu hoch und erfolgt auch zu spät.
Laufende Verträge dürften bereits ihr natürliches Ende gefunden haben bis ein rechtskräftiges Urteil ergeht.

Mein Rat daher:
Der Kunde sollte das "mit den Füssen entscheiden".
Zum nächsten möglichen Termin kündigen bzw diese Firma meiden.
Bis dahin, Vertragsumstellung auf die billigste mögliche Variante.

Vertragsänderungen "im Nachhinein" sind extrem unfein und machen es trotz evtl guter Angebote schwer dieser Firma zu vertreauen.

Wer Verträge nicht einhält und dadurch kein Vertrauen aufbaut muss damit rechnen, dass Kunden wegbleiben.
Schützt uns die Justiz nicht wirksam vor solchem Missbrauch der Marktmacht, wird der verunsicherte Verbraucher nicht mehr bereit sein, Geld in langfristige Verträge zu stecken.

In meiner Familie gibt es 4 Genionverträge. Alle ohne festen Grundpreis und mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit.
Wenn sie mich ärgern bin ich weg.

Ich empfehle schon seit langem Vertragsbindungen nur sehr restriktiv zu erwägen. Selbst wenn ein Vertrag einen hauchdünnen Preisvorteil versprechen sollte, was derzeit kaum geschieht, sind die Discountangebote schon deshalb vorzuziehen, weil die Preistendenz für 2jahre klar nach unten zeigt. Schliesslich muss der Vertrag über 2 Jahre günstiger sein als das dann verfügbare "beste" Prepaidangebot.

0180 Nummern rufe ich übrigens grundsätzlich nicht an. Mit Firmen, die nur so erreichbar sind mache ich keine Geschäfte. Ist es mal unvermeidlich, geht Kommunikation nur schriftlich. Es wird denen nicht gefallen alles schriftlich abarbeiten zu müssen (+Porto), was auch leicht und schnell am Telefon ginge.

Unsere Macht als USER liegt nicht in der Justiz bzw irgendwelchen Gesetzen.
Sie liegt in dem Geld, das wir investieren oder eben NICHT.

CU 7VAMPIR
SMS º¹7º¹¹74¹¹¹

OT: Mobilfunkdiscounter meiner Wahl ist momentan SIMYO.
Von Anfang an ohne Vertragsbindung.
Neuerdings mit abschaltbarer Mailbox !-)

https://www.teltarif.de/forum/s22749/3-1.html
http://pda.teltarif.de/arch/2006/kw30/s22570.html

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Benutzer KnuddelTim schrieb:
>> ... für ein Sonderkündigungsrecht?
>>
>> Vor Jahren konnte man bei Eplus ein
Sonderkündigungsrecht
>> durchsetzen, da die SMS-Preise erhöht wurden.

du hast dir gerade selbst die antwort gegeben.
>

Nein, hat er nicht. Der Sachverhalt mag für den Laien identisch erscheinen, ist jedoch juristisch vollkommen unterschiedlich zu bewerten.

Im Jahre zurückliegenden Fall gab es u.a. noch den §28 TKV, der m.M.n. recht deutlich und umfassend Gestaltungsspielräume und Spielregeln aufzeigte. Der ist zwischenzeitlich entfallen.

Während also E-Plus den Kunden auf sein Recht zu außerordentlichen Kündigung noch ausdrücklich hinweisen mußte, existiert eine derartige Regelung heute nicht mehr.

Da nun o2 behauptet, dass es sich bei den betroffenen Leistungen um in den AGB nicht näher definierte "Nebenleistungen" handelt ist strittig, ob die Erhöhung nach einer Genehmigung des Vertragspartners verlangt. Weiter könnte noch strittig sein, ob betreffende Stelle in den AGB Bestand hat, also überhaupt Bestandteil des Vertrages werden konnte.

Die Lage ist also nicht eindeutig und da o2, die in der Vergangenheit schon oft durch eine sehr eigene Rechtsauffassung aufgefallen sind, höchst wahrscheinlich auf ihre Ansichten bestehen werden, nur durch einen Rechtsstreit und eine richterliche Entscheidung (endgültig) zu klären.

Nun gibt's verschiedene Möglichkeit, welcher der Vertragspartner aus welchen Ansprüchen heraus klagt. Z.b. der Kunde auf Einhaltung seines Vertrages und dessen vereinbarte Entgelte, oder der Anbieter den Kunden, weil dieser nicht mehr zahlt, da er eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen hat.

Neben der Möglichkeiten zur außerordentlichen Kündigung und der oben angedeuteten strittigen Sachverhalte bleibt auch fraglich wie und wann der der Kunde über die Erhöhung informiert wurde. An dieser Stelle sind die AGB ja recht eindeutig. Evtl. entstehen dem Kunden ja Schadensersatzansprüche, da die Information unterlassen wurde.

Die Situation ist also alles andere als klar. Vielleicht könnte man auch eine außerordentliche Kündigung aussprechen und dann nur noch unter Vorbehalt seine vertraglichen Leistungen erbringen, während man die der Gegenpartei nicht mehr in Anspruch nimmt. Evtl. könnte man sich so Ansprüche sichern, falls es zu Prozessen kommt und ein Richter eine Entscheidung trifft.

Persönlich frage ich mich, wie man sich als Unternehmen so unseriös verhalten kann und wie jemand freiwillig bei einem derartigem Unternehmen Kunde werden kann.

PS: Mit Prozenten kommt o2 auch nicht so zurecht: "Ab 1.1.07 wird die gesetzl. MwSt. um 3% [sic!] auf 19% erhöht." (gefunden
auf einer o2-Rechnung für Dezember 2006)
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[1.1.2.1] hafenbkl antwortet auf 7VAMPIR
19.01.2007 15:51
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
..., sind die Discountangebote schon deshalb vorzuziehen, weil die Preistendenz für 2jahre klar nach unten zeigt. Schliesslich muss der Vertrag über 2 Jahre günstiger sein als das dann verfügbare "beste" Prepaidangebot.

Es gibt bei den Discountern auch Postpaidangebote, z.B. Klarmobil.

Und bitte, bitte nicht soviel zitieren. Man kann, wenn man will, alles hier nachlesen.
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[2] nova antwortet auf ststhv
16.01.2007 14:24
Unter

http://shop2.o2online.de/nw/produkte/handys/tarife/archiv/dienste/sonderruf-haupt-artikel.html?nidx=7

steht der neue 0180-Tarif ab 24.11.06!
Wenn ich dazu aber die PDF Datei aufrufe, so steht dort ein Datum... gültig ab 15.1.07. Was soll das?

Hat vielleicht einer von euch einen "Beweis" das der alte 0180-Tarif im Dezember bzw. November noch unter o2online.de stand?

Nova
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[2.1] Antinoos antwortet auf nova
16.01.2007 14:41
Benutzer nova schrieb:

Hat vielleicht einer von euch einen "Beweis" das der alte 0180-Tarif im Dezember bzw. November noch unter o2online.de stand?

Ich - als Ausdruck der Website mit dem Druckdatum "29.11.2006" und bezogen auf die neuen Tatife (Genion S/M/L); nur daß das natürlich nicht wirklich ein "echter BEWEIS" im juristischen Sinne ist (also nicht gerichtsfest).

Gedruckt(!) gab's das m.W. nie ... rate mal, warum?!

-Antinoos