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Erfahrungen mit Internet-Handy-Shop?


19.12.2000 08:58 - Gestartet von klaus-d
Ich habe im Forum viele Beschwerden über IHS gelesen.Wieso klappt da so vieles nicht? Es wird geschrieben, dass Abbuchungen getätigt wurden ,bevor das Handy da war. Frage: Ich dachte das ganze ist erstmal kostenlos (bis auf die Telefongebühren, die ja ohne Handy nicht anfallen), also welche Gebühren werden da im Voraus abgebucht? Bekommt man zur Zeit das Trium Astral noch geliefert? Gibt es irgendeinen Haken an der Sache? Würde mich über Meldung freuen.
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[1] herbertg. antwortet auf klaus-d
19.12.2000 10:10
Hallo Klaus,

Du mußt nicht alles glauben, was in diesem Forum geschrieben wird. Wie Du natürlich richtig beobachtet hast, ist der Free24 Tarif vom IHS VÖLLIG KOSTENLOS und somit kann natürlich gar nichts vor Versand des handys abgebucht werden. Aus der Anfangszeit gab es wohl bei Telepassport einige Probleme mit dem weglassen der Grundgebühr. Dann wurde aber eigens für den IHS ein Tarif, nämlich der Free24, eingerichtet und seitdem hat man nichts mehr von derartigen fehlern gehört. Ich habe in diesem Forum auch nie gelesen, dass jemand die versehentlich berechneten Grundgebühren nicht wieder gutgeschrieben bekommen hat. Du mußt wirklich aufpassen, was Du hier glaubst und was nicht. Ich habe z.B. fast meine gesamte Bekannt- und Verwandschaft mit den verschiedensten Tarifen und handys von Super24 und IHS ausgerüstet und wir hatten nicht ein einziges Problem.

Auf der Seite vom IHS ist das TRIUM-Astral noch abgebildet und bei Super24 läuft gerade eine Sonderaktion damit (DM 400,- in bar und das TRIUM mit dazu). Beim IHS gibt es aber seit ein paar tagen auch das viel hochwertigere Panasonic GD50 völlig umsonst mit dazu und das ohne Grundgebühr.

Laß Dich bloß nicht durch das teilweise unsachliche und durch nichts fundierte Gesülze in diesem Forum beeinflussen. Schau Dir die seiten von Super24 und IHS an und entscheide selbst. Da wir in einem Rechtsstaat leben und der Kunde heute weit mehr Rechte hat, als die Firma, gibt es auch kein tatsächliches Risiko für Dich. Aufpassen solltest Du immer nur bei Firmen, die Dir versprechen, dass sie über 24 Monate lang die Grundgebühr an Dich zurückzahlen. Keiner weiß, wie lange eine solche Firma besteht.

Die Seiten lauten: www.super24.de und www.internet-handy-shop.de

herbertg.

Benutzer klaus-d schrieb:

Ich habe im Forum viele Beschwerden über IHS gelesen.Wieso klappt da so vieles nicht? Es wird geschrieben, dass Abbuchungen getätigt wurden ,bevor das Handy da war. Frage: Ich dachte das ganze ist erstmal kostenlos (bis auf die Telefongebühren, die ja ohne Handy nicht anfallen), also welche Gebühren werden da im Voraus abgebucht? Bekommt man zur Zeit das Trium Astral noch geliefert? Gibt es irgendeinen Haken an der Sache? Würde mich
über Meldung freuen.
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[1.1] Wem glauben: RE: Erfahrungen mit Internet-Handy-Shop?
tat antwortet auf herbertg.
19.12.2000 12:54
Hallo Klaus,

Benutzer herbertg. schrieb:
Hallo Klaus,

Du mußt nicht alles glauben, was in diesem Forum geschrieben wird.

Das stimmt (s. weiter)


Wie Du natürlich richtig beobachtet hast, ist der Free24 Tarif vom IHS VÖLLIG KOSTENLOS und somit kann natürlich gar nichts vor Versand des handys abgebucht werden. Aus der Anfangszeit gab es wohl bei Telepassport einige Probleme mit dem weglassen der Grundgebühr. Dann wurde aber eigens für den IHS ein Tarif, nämlich der Free24, eingerichtet und seitdem hat man nichts mehr von derartigen fehlern gehört. Ich habe in diesem Forum auch nie gelesen, dass jemand die versehentlich berechneten Grundgebühren nicht wieder gutgeschrieben bekommen hat.

herbertg kann nicht lesen, oder liest nicht; nur schreibt :). Wenn ich richtig mich daran errinere, gab es GG-Probleme auch mit Free24 (nicht massiv, aber in einigen meheren Fällen), und diese Tatsache wurde auch vom IHS anerkannt. Und schon heute habe ich eine frische (gestrige, bzw. heutige) Lexy's Meldung (von Mehreren ;) ) gelesen, wo es um immer noch NICHT ERSTATTETE und immer wieder ABGEBUCHTE GG handelte.

Und, wenn es allein um persönliche Angelegenheiten (etwa "ich bekam so und so und nicht bekam anderswas") handelt, ist unser alter guter Lexy bestimmt nicht weniger vertrauenswürdig als die allen Anderen.

Also,
>Du mußt wirklich aufpassen, was Du hier glaubst und was nicht.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
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[1.1.1] klaus-d antwortet auf tat
19.12.2000 13:39
Hallo tat,
kannst du mir sagen, welche Probleme es jetzt wirklich gibt?
Trifft es zu, dass
1. man das Handy gratis bekommt
2. keine Grundgebühr bezahlt werden muss
3. kein Mindestumsatz
4. solange man nicht telefoniert, keinerlei Kosten entstehen
5. man nach 24 Monaten wieder aus dem Vertrag rauskommt.
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[1.1.1.1] Slytab antwortet auf klaus-d
19.12.2000 14:00
Trifft es zu, dass
1. man das Handy gratis bekommt
Ja

2. keine Grundgebühr bezahlt werden muss
Ja (in der Regel ja. Es hat "Irrtümer" seitens Telepassport [der eigentliche
Vertragspartner] gegeben. Es wurde versprochen, daß
die zuviel erhobenen Beiträge zurückgezahlt werden. Und zwar
bei allen Betroffenen. Zur Zeit wird in einem anderen Forum
Beschwerde gefuehrt, dass dies zum Teil nicht geschehen bzw.
nur bei den Personen passiert ist, die sich bei TPP beschwert haben,
obwohl es sich um ein allgemeines Problem gehandelt haben soll.
Allein deswegen empfiehlt es sich, die Rechnung von TPP genau
zu prüfen. Mein letzte Rechnung war nicht korrekt.
Habe Beschwerde eingelegt, aber sie werden das Geld wohl
trotzdem am 21. abbuchen. Jede Wette.
Rücklastschrift berechnet TPP mit fast 30 Mark.

3. kein Mindestumsatz

stimmt

4. solange man nicht telefoniert, keinerlei Kosten entstehen
ja ,
wobei einige Teilnehmer (darunter auch ich) von
der Berechnung einer allerersten Einbuchungs-SMS
zu berichten wissen.
TPP konnte mir diesen Posten auf der Rechnung
nicht plausibel machen.

5. man nach 24 Monaten wieder aus dem Vertrag rauskommt.
Das weiß noch niemand, hofft aber jeder.
Einige haben schon gekündigt (was problemlos auch über
Email geht). Sie bekamen dann eine "Bestätigung", derzufolge
die Kündigung vorgemerkt ist.
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[1.1.1.2] tat antwortet auf klaus-d
19.12.2000 15:24
Hallo Klaus,

als Du mir gefragt habe, habe ich gerade Deine Fragen an Forum fleißig beantwortet :)
https://www.teltarif.de/cgi-bin/forum?...

Aber antworte noch einmal, ganz kurz

Benutzer klaus-d schrieb:
Hallo tat, kannst du mir sagen, welche Probleme es jetzt wirklich gibt?
Trifft es zu, dass
1. man das Handy gratis bekommt

JA, wenn es im Vertrag steht. Ich habe 2 Verträge und bekam 2 Handys. Einmal aber das Falsche.

Ein Forummitglied hat gemeldet, daß er nichts (weder Handy, noch die Karte) bekam, dafür aber eine satte Rechnung.

Wenn das Handy + eingeschaltete Karte + Geheimnummer zusammengesendet wird (das ist so!) und wenn UPS die Sendung vor der Tür / bei Nachbarn lässt (das Letzte, mit UPS, war bei mir aber nicht der Fall: alles war korrekt), wundert mich, daß nur ein Fall gemeldet ist.

2. keine Grundgebühr bezahlt werden muss

Vertragsgemäss - KEINE GG. Und kein Gericht wird anders bei so einem Vertrag entscheiden.

Falscheweise wurden aber von einigen Kunden GG abgerechnet. Das wurde auch von IHS/S24 anerkannt und bedauert. Lexy behauptete gestern oder heute, daß sowas bei einem seinen Vertrag immer noch dauert. Ich (und die Mehrheit) wurde aber nicht getroffen.

3. kein Mindestumsatz
Vertragsgemäss - KEIN MU, wenn nicht anders im Vertrag steht (es gibt unterschiedliche Angebote, auch mit dem MU). Auch keine Misverständnisse dieser Art im Forum gemeldet.

4. solange man nicht telefoniert, keinerlei Kosten entstehen
Vertraggemäss - KEINE. Bei mir entstanden in solchen Monaten auch keine. Es gab aber Meldungen im Bezug auf die erste Rechnung bei S24-Bungle, daß ein paar seltsame SMS abgerechnet wurden (Verlusten im Pfennigbereich).

5. man nach 24 Monaten wieder aus dem Vertrag rauskommt.
JA, wenn man rechtzeitig kündigt. "Rechtzeitig" bedeutet "nicht später als vor 3 Monaten vor Vertragsende". Obgleich das Datum des Vertragsendes geheim gehalten ist, kann man eben vor (fast) 24 Monaten kündigen und ruhig schlafen.
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[1.1.1.3] LEXY antwortet auf klaus-d
19.12.2000 19:24
TPP könnte dir die GG berechnen, und du wirst große Schwierigkeiten haben diese zurückzubekommen !
Auslieferung würde sehr sehr lange dauern.
Tarife sind völlig überteuert !
Handy könnte nen Defekt haben, Netzlock, falsches Handy ......

G.

L.#





Benutzer klaus-d schrieb:

Hallo tat, kannst du mir sagen, welche Probleme es jetzt wirklich gibt?
Trifft es zu, dass
1. man das Handy gratis bekommt
2. keine Grundgebühr bezahlt werden muss
3. kein Mindestumsatz 4. solange man nicht telefoniert, keinerlei Kosten entstehen
5. man nach 24 Monaten wieder aus dem Vertrag rauskommt.
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[1.1.1.3.1] J.Emmer antwortet auf LEXY
19.12.2000 20:34
hallo,
bin zum ersten mal hier - finde das Forum etwas unstrukturiert...
Zum Thema falsche Rechnungen von TPP möchte ich folgendes sagen:
Ich bereue es, ein kostenloses Handy von IHS bezogen zu haben. Gleich nach dem ersten Monat bekam ich eine Rechnung über ca. 24DM Grundgebühr.
Die Dame von der Hotline sagte mir Abhilfe zu.
Dann die nächste Abbuchung. Ich halte mich an die Aussage gem. Homepage "..kann passieren..bitte nicht rückbuchen.."
Mein anschließendes Schreiben hat nicht gefruchtet, die nächste Abbuchung folgte auf dem Fuße. Nun gibt es jeden Monat das Spielchen: TPP bucht eine Grundgebühr ab - ich lasse rückbuchen. Die Grundgebühren wurden mir nicht gut geschrieben. Die SIMM-Karte habe ich eingemottet, um die Rückbuchungen zweifelsfrei durchführen zu können.
Inzwischen hat es TPP "kapiert" und schickte mir mit der Novemberrechnung einen Zahlschein (für die letzten Monate).
Das Rückbuchungsspielchen muß ich wohl jetzt 2 Jahre mitspielen. Die ersten drei abgebuchten Monatsgrundgebühren sehe ich wohl nicht wieder.

Nun darf ich nur nicht den Kündigungszeitpunkt übersehen. Doch der ist auch nicht genau definierbar - weil der vom Datum der Freischaltung abhängt. Das Datum ist mir aber nicht bekannt. Als ich die Freischaltung beantragte, war die Karte angeblich schon geschaltet.

Kurzum: Ärger, um den ich nicht gebeten habe.
Vermutlich werden durch Falschbuchungen und "übersehene" Kündigungsfristen soviele Einnahmen gemacht, die die Verluste bei den anderen, glücklichen Nutzern, mehr als wett machen.

m.f.G
Josef Emmer

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[1.1.1.4] herbertg. antwortet auf klaus-d
19.12.2000 20:26
Hallo Klaus,

ich kann Dir aus vielen abgeschlossenen Verträgen versichern, dass folgende Punkte zutreffen:

1. in den Tarifen Free24/Smarty-Special/Super24-Inklusiv/Super24-Privat/Super24-TPP-Privat/ sind die dazugehörigen Handys völlig kostenlos.

2. bei Free24 und Super24-Privat fällt 24 Monate keine Grundgebühr in allen drei netzen an.

3. bei Free24 und Super24-Privat fällt während der gesamten Laufzeit (auch nach den 24 Monaten) keine Mindestgebühr an.
Mindestgebühr gibt es nur beim Smarty-Special (9,95), dafür aber keine GG.

4. bei Free24 und Super24-Privat fallen während der 24 Monate keine Kosten an, wenn man sich nur anrufen läßt oder SMS schicken läßt. Ausnahme ist natürlich Roaming. Da muß man auch für eingehende Gespräche bezahlen, wie überall.

5. in Deutschland (übrigens ein Rechtsstaat, für die, die es noch nicht wissen) kommt man aus jedem ordentlichen Vertrag wieder raus. Wenn Kündigungsfristen angegeben sind (bei Mobilfunk in der Regel 24 Monate), natürlich erst mit Ablauf. Dies ist auch bei IHS und Super24-Verträgen so. Es gelten für diese Verträge die AGB's von Telepassport und die besagen, dass es sich um eine 24monatige Mindestlaufzeit handelt, die sich um ein weiteres Jahr verlängert, wenn man sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf kündigt. Ich rate dazu, dann kann nichts schief gehen, so schnell wie möglich zu kündigen, wenn man dies überhaupt will.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

herbertg.

Benutzer klaus-d schrieb:

Hallo tat, kannst du mir sagen, welche Probleme es jetzt wirklich gibt?
Trifft es zu, dass
1. man das Handy gratis bekommt
2. keine Grundgebühr bezahlt werden muss
3. kein Mindestumsatz 4. solange man nicht telefoniert, keinerlei Kosten entstehen
5. man nach 24 Monaten wieder aus dem Vertrag rauskommt.
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[1.1.1.4.1] forester antwortet auf herbertg.
20.12.2000 03:36
Benutzer herbertg. schrieb:


Ablauf. Dies ist auch bei IHS und Super24-Verträgen so. Es gelten für diese Verträge die AGB's von Telepassport und die besagen, dass es sich um eine 24monatige Mindestlaufzeit handelt, die sich um ein weiteres Jahr verlängert,

Hallo herbertg,

kannst Du mir mal bitte weiterhelfen? Welche AGB von Telepassport (Stand April 2000) gelten denn?

Die auf der Telepassport-Seite:
http://www.telepassport.de/german/agbmob.pdf

oder

die auf der IHS-Seite:
http://www.internet-handy-shop.de/pdfs/agb.pdf

Ich weise ausdrücklich alle Interessenten auf die Diskrepanz des Abschnitts 1.3 hin. Ich persönlich halte eine Firma die zwei verschiedene Versionen der AGB unter dem gleichen Versionsdatum den Kunden präsentiert für unseriös, denn es steht zu Befürchten, daß wenn man sich an die FAQ auf der IHS-Seite hält und die SIM-Karte am Vertragsende nicht zurückschickt, diese aufgrund der AGB-Version auf den Seiten von Telepassport, den Kunden in Rechnung gestellt wird. Die FAQ auf den IHS-Seiten haben keinerlei rechtliche Wirkung.

Sowohl der IHS, Herr Gustyn als auch die Firma Telepassport sind seit Monaten über diesen Umstand informiert, bereinigt wurde es immer noch nicht. Es gibt also keinen Grund an der oben aufgestellten Vermutung nicht festzuhalten.

forester
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[1.1.2] klaus-d antwortet auf tat
19.12.2000 13:47
Hallo tat,
kannst du mir sagen, welche Probleme es jetzt wirklich gibt?
Trifft es zu, dass
1. man das Handy gratis bekommt
2. keine Grundgebühr bezahlt werden muss
3. kein Mindestumsatz
4. solange man nicht telefoniert, keinerlei Kosten entstehen
5. man nach 24 Monaten wieder aus dem Vertrag rauskommt.
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[1.1.2.1] RE: Erfahrungen mit Internet-Handy-Shop?
LEXI antwortet auf klaus-d
19.12.2000 14:03
Jetzt nur noch das Handy wegschmeissen, dann passiert überhaupt nichts mehr...



Benutzer klaus-d schrieb:

Hallo tat, kannst du mir sagen, welche Probleme es jetzt wirklich gibt?
Trifft es zu, dass
1. man das Handy gratis bekommt
2. keine Grundgebühr bezahlt werden muss
3. kein Mindestumsatz 4. solange man nicht telefoniert, keinerlei Kosten entstehen
5. man nach 24 Monaten wieder aus dem Vertrag rauskommt.
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[1.1.3] Koelli antwortet auf tat
19.12.2000 17:36
Benutzer tat schrieb:

Und, wenn es allein um persönliche Angelegenheiten (etwa "ich bekam so und so und nicht bekam anderswas") handelt, ist unser alter guter Lexy bestimmt nicht weniger vertrauenswürdig als die allen Anderen.

Hahahahaha. Lexy und vertrauenswürdig. Ich glaube ja mittlerweile, daß der Herr Gustyn sich absichtlich nicht um seine Probleme kümmert, weil er ihn so penetrant nervt.
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[1.1.3.1] LEXY antwortet auf Koelli
19.12.2000 21:10
Und sowas soll kundenservice sein ? Egal was der Kunde für ein Idiot ist, der Kunde muss KÖNIG sein, naja, scheint ja manche Firmen nicht zu interessieren, aber kein Wunder wenn sie irgendwann mal absacken. Auch kein Wunder......

G.

L.#




Benutzer Koelli schrieb:

Benutzer tat schrieb:

Und, wenn es allein um persönliche Angelegenheiten (etwa "ich bekam
so
und so und nicht bekam anderswas") handelt, ist unser alter guter
Lexy
bestimmt nicht weniger vertrauenswürdig als die allen Anderen.

Hahahahaha. Lexy und vertrauenswürdig. Ich glaube ja mittlerweile, daß der Herr Gustyn sich absichtlich nicht um seine Probleme kümmert, weil
er ihn so penetrant nervt.
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[1.1.3.1.1] Koelli antwortet auf LEXY
19.12.2000 23:33
Benutzer LEXY schrieb:

Und sowas soll kundenservice sein ? Egal was der Kunde für ein Idiot ist, der Kunde muss KÖNIG sein

Uups, da hat sich LEXY doch tatsächlich selbst ein Bein gestellt. Oder wer hat sich da gerade selbst als "Idiot" ( siehe oben) bezeichnet?
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[2] theturnstiles antwortet auf klaus-d
19.12.2000 12:21
Ich kenne mittlerweile sieben Leute (inklusive mir), die Verträge mit dem IHS abgschlossen haben: es haben alle ihr Handy bekommen und ALLE Rechnungen sind in Ordnung. Nur ein Freund hatte das Problem, ein anderes Handy bekommen zu haben, doch ist das meiner Meinung nach ein tragbares Risiko. Fazit: Der IHS ist ein absolut seriöses Unternehmen, welches sich in diesem Forum absolut unseriöse Anfeindungen gefallen lassen muss, die meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt sind, da bei auftretenden Problemen auch von Seiten des IHS immer schnell gehandelt wurde.

Viele Grüße, Florian


Benutzer klaus-d schrieb:

Ich habe im Forum viele Beschwerden über IHS gelesen.Wieso klappt da so vieles nicht? Es wird geschrieben, dass Abbuchungen getätigt wurden ,bevor das Handy da war. Frage: Ich dachte das ganze ist erstmal kostenlos (bis auf die Telefongebühren, die ja ohne Handy nicht anfallen), also welche Gebühren werden da im Voraus abgebucht? Bekommt man zur Zeit das Trium Astral noch geliefert? Gibt es irgendeinen Haken an der Sache? Würde mich
über Meldung freuen.
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[3] tat antwortet auf klaus-d
19.12.2000 14:00
Lob an IHS/S24/TP:
Die Verträge an sich sind wasserdicht. Keine riskannte GG-Rückerstattung, sondern eben keine GG in den ersten 24 Monaten.

Es gibt keinen Haken, wenn es um Verträge selbst handelt.

Kritik an IHS/S24/TP:
Vieles ist/war schlampig, vertragswidrig, evtl. gesetztwidrig gemacht. Manchmal wurden falschen / ungenauen Angaben hier im Forum gemacht und der begründeten Kritik trotz wiederholt.

Das bekannteste allgemeine Problem: Vertragsende bleibt in Dunkel (gesetztwidrig). Man muß also recht früh (z.B. sofort nach Epfang von Handy und SIM-Karte) kündugen, um sich GG für weitere 12 Monaten zu ersparen.

Tarifen für Sonderrufnummern sind nicht aufgelistet. Dem Forum nach haben einige den nicht verbindlichen IHS/S24-Behauptungen ("gleich dem originellen Tarif...") blind vertraut und wurden nicht "gleich" abgerechnet.
Ich habe aber nur die "normalen" Nummern und die kostenlosen 0800-... angerufen. Alles wurde genau abgerechnet.

Falsche Handys gesendet (vertragswidrig). Die alte Geschichte mit genetzlockten Savvy's (wo Lexy und noch ein Forumsmitglied besiegt haben) hat eher mit Schlamperei vom IHS zu tun. Vor kurzem wurden aber in Rahmen von "S24...-Bungle..." die falschen Handys (Motorollas statt Savvys) den Kunden ganz bewusst (so S24-Erklärung) und massenhaft gesendet. Der spätere Vorschlag "senden Sie sie uns zurück, wir senden Ihnen die Richtigen" hätte zur Folge Zeit- und Geldverluste (Postgebühr). Und wie man ohne Handy telefonieren soll? Die Falschen dürften nicht einmal eben so gesendet werden...
Ich persönlich bekam das falsche Handy.

Die peinliche Geschichte mit falschen GG-Abbuchungen (bei einem GG-freien Vertrag!) hat nur (relativ) Wenigere getroffen. Zumindest bei einem (Lexy) scheint sie immer noch dauern. Mich würde sowas auch auf die Palme bringen...

Aber wenn man genau weiß, was er will, notiert die gefürten Gespräche, rechtzeitig prüft die Rechnungen und lässt sich nichts fallen (Lexy als Paradebeispiel), dann könnten die evtl. Verluste wegen Vertragswidrigkeiten vermieden werden oder gering gehalten. Aus diesem Sicht ist das Ganze ein Versuch wert.

Übrigens.
Benutzer klaus-d schrieb:
Frage: Ich dachte das ganze ist erstmal kostenlos (bis auf die Telefongebühren, die ja ohne Handy nicht anfallen), also welche Gebühren werden da im Voraus abgebucht?

Eben die Grundgebühr, die laut Vertrages nicht darf abgebucht werden. Ich, z.B., wurde aber nicht getroffen.
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[3.1] wolfhart antwortet auf tat
19.12.2000 21:40
Benutzer tat schrieb:

Das bekannteste allgemeine Problem: Vertragsende bleibt in Dunkel (gesetztwidrig).

Stimmt das wirklich? Bei mir wird die Grundgebühr vom E-Plus IHS Privat Tarif seit 11.10.2000 berechnet, das stimmt auch +/-1 Tage mit dem Eingangsdatum von Handy und Karte überein. Da nehme ich doch an, dass der Vertrag eine Mindestlaufzeit bis zum 10.10.2002 hat.

Und wenn ich auf ein Kündigungsschreiben eine Bestätigung erhalte, kann ich doch wohl erwarten, dass es sich um meinen Tarif und das frühestmögliche Vertragsende handelt. Wie sollte denn ein Betrugsversuch von Telepassport aussehen? Sagen wir mal, die behaupten, man hätte zum 10.10.2003 gekündigt. Dann könnte ich verlangen, dass die mein Kündigungsschreiben vorzeigen. Dazu müssten die ja ein Dokument aktiv fälschen, und das traue ich selbst Mobilcom nicht zu.

Das einzige echte Problem bei dem Paket war die Lieferung von Handy UND Karte UND Geheimzahl FREIGESCHALTET in einem Paket. Und UPS hat das ganze natürlich bei meinem Nachbarn abgeliefert, obwohl ich das früher schon mal bei UPS bemängelt hatte. (Die hatten versprochen, es käme nicht mehr vor, aber UPS kann man da wohl nicht trauen.) Ist eigentlich nur zur Hälfte die Schuld von IHS.

Im Großen und Ganzen kann ich IHS nur empfehlen. Fehler kommen überall vor, nur hat dieses Forum hier eine gewisse Eigendynamik entwickelt. Leider haben insbesondere diejenigen, die Kritik an IHS üben, einen außerordentlich schlechten Schreib- und Argumentationsstil, so dass man ihre Argumente durchaus anzweifeln darf.

Gruß
Wolfhart
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[3.1.1] LEXI antwortet auf wolfhart
19.12.2000 22:10
...Dokument aktiv fälschen, und das traue ich selbst Mobilcom nicht zu.


Das vorstehende Zitat ist interessant, tief in den Köpfen verwurzelt, grundlos ?
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[3.1.2] Slytab antwortet auf wolfhart
20.12.2000 11:03
Hi!

Benutzer wolfhart schrieb:

Das bekannteste allgemeine Problem: Vertragsende bleibt in Dunkel

> Stimmt das wirklich?

AGB Telepassport:
2. Vertragsdauer
Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Freischaltung der Netzkarte.

Anschreiben des IHS:
Die Karte wurde im nicht freigeschalteten Zustand verschickt.

Ergo: Wenn man nicht freischaltet, beginnt auch keine Vertragslaufzeit.

Dagegen steht:
- Laufzeit beginnt bei Genehmigung (FAQ).
- Laufzeit beginnt mit Versand (telef. Auskunft)

Das widerspricht sich und somit bleibt das Vertragsende dunkel.

Es wäre überhaupt kein Problem durch einen Verbrauchschutzverband oder
einen Konkurrenten von TPP dem IHS und super24 ihre Angebot in der jetztigen
Form zu untersagen. (Nicht allein wegen des offenen Vertragsende, ich habe
ja in den letzten Tagen einiges mehr aufgelistet). Ich sehe aber davon ab,
weil ich denke, dass das Angebot insgesamt brauchbar ist und es besser ist,
anstatt einer Einstampfung des Angebot hier deutlich auf Fallen und Gefahren
hinzuweisen.Es wäre nett, wenn mich dies einige Leute weiterhin tun ließen,
ohne mich persönlich zu verunglimpfen. (Damit meine ich nicht Dich). Was ich
hier schreibe, tue ich im Sinne einer Verbraucheraufklärung. Alles was ich
schreibe ist belegbar oder in vielen hier durch das Forum oder die
Webseiten von IHS und super24 bereits belegt.

Und wenn ich auf ein Kündigungsschreiben eine Bestätigung erhalte,
Du bekommst keine Bestätigung, sondern eine Vormerkung, oder?

Wie sollte denn ein Betrugsversuch von Telepassport aussehen?
Ich rede nicht von Betrug. Aber von Risiken. Ich habe noch nicht
gekündigt, weil ich die Entwicklung des Marktes abwarten möchte.
Wenn ich kündige, werde ich dies wohl erst im letzten Moment tun.
Und wenn ich zur Berechnung des letzten Moments von einem
anderen Beginn der Vertragslaufzeit ausgehe (nämlich vom Tage der Freischaltung)
als TPP (die vom Tage der Genehmigung oder Versand ausgehen), dann kann
das zu einer ungewollten Vertragsverlängerung führen und auf einmal
bin ich mit Gebühren dabei.

Das einzige echte Problem bei dem Paket war die Lieferung von Handy UND Karte UND Geheimzahl FREIGESCHALTET in einem Paket.
Was immer noch so gehandhabt wird. Und IHS bzw. TPP behaupten immer noch, daß
dies nicht so wäre. Also: Lüge und Methode. Ich weiß nur noch nicht,
zu welchem Zweck.

Leider haben insbesondere diejenigen, die Kritik an IHS üben, einen außerordentlich schlechten Schreib- und Argumentationsstil, so dass man ihre Argumente durchaus anzweifeln darf.
Danke für die Pauschalverunglimpfung. Wenn ich wirklich so einen schlechten
Stil hätte, dann hätte Herr Schubert wohl nicht große Teile meines FAQ-Entwurfs
wortwörtlich auf die Seiten von IHS übernommen.
Sag mir bitte konkret, was Dich an meinem Schreib- und Argumentationsstil
stört, ich werde versuchen, dran zu arbeiten.

Tschaui
Sly
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[3.1.2.1] wolfhart antwortet auf Slytab
20.12.2000 12:29
Benutzer Slytab schrieb:

AGB Telepassport:
2. Vertragsdauer Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Freischaltung der Netzkarte.

Ja, aber aus der ersten Rechnung geht der Beginn des Vertragsverhältnisses (erstmalige Berechnung der Grundgebühr) doch klar hervor. Daraus kann ich doch ableiten, wann die Netzkarte freigeschaltet wurde. Da ich sie ja nicht freigeschaltet habe, sondern das automatisch passiert, muss Telepassport mir das mitteilen, was sie auf der ersten Rechnung mit der Berechnung der Grundgebühr auch getan haben.

Anschreiben des IHS: Die Karte wurde im nicht freigeschalteten Zustand verschickt.

Naja, wahrscheinlich ist die Karte nicht freigeschaltet, wenn IHS sie erhält. Telepassport wird die Dinger vermutlich ein-zwei Wochen nach "Herstellung" freischalten, IHS nimmt lediglich an, die Karten schnell genug verschicken zu können. Bei mir stand nicht dabei, welche Karte nicht freigeschaltet wurde, die Free&Easy-Karte war tatsächlich nicht freigeschaltet. Vielleicht ist die ja gemeint?

Das widerspricht sich und somit bleibt das Vertragsende dunkel.

Kann mir doch egal sein. Aus der ersten Rechnung geht der Vertragsbeginn durch die Berechnung der Grundgebühr klar hervor, mehr Infos brauche ich nicht. Wenn die keine AGBs schreiben können, ist das deren Problem, nicht meines.

Und wenn ich auf ein Kündigungsschreiben eine Bestätigung erhalte,

Du bekommst keine Bestätigung, sondern eine Vormerkung, oder?

Keine Ahnung, ich habe noch nicht gekündigt. Aber eine Vormerkung heißt ja auch, dass die ein Kündigungsschreiben von mir erhalten haben. Auf dieses kann ich mich ja bei etwaigen Schwierigkeiten berufen.

Wenn ich kündige, werde ich dies wohl erst im letzten Moment tun.

Genau, man möchte ja als Kunde nicht schlechter behandelt werden. Vielleicht gibt's ja in zwei Jahren ein nettes Umsteige-Angebot. Bis dahin werden entweder die Gesprächsgebühren stark gesunken oder die Grundgebühr ganz weggefallen sein.

Und wenn ich zur Berechnung des letzten Moments von einem anderen Beginn der Vertragslaufzeit ausgehe (nämlich vom Tage der Freischaltung) als TPP (die vom Tage der Genehmigung oder Versand ausgehen), dann kann das zu einer ungewollten Vertragsverlängerung führen und auf einmal bin ich mit Gebühren dabei.

Wie gesagt, ich werde mich da einfach auf die erste Rechnung beziehen.

Danke für die Pauschalverunglimpfung.

Sorry, du warst auch nicht gemeint. Ich bezog mich eher auf die dumpfen LEXY/LEXI/Montag/Donnerstag-Postings. Das nächste mal passe ich mit Pauschalisierungen besser auf.

Gruß
Wolfhart
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[3.1.2.1.1] Slytab antwortet auf wolfhart
20.12.2000 15:09
Benutzer wolfhart schrieb:

Ja, aber aus der ersten Rechnung geht der Beginn des Vertragsverhältnisses (erstmalige Berechnung der Grundgebühr) doch klar hervor.
Moment, das hier ist das Forum für "Handy plus Vertrag ohne Grundgebühr"
Das heißt, es ist nicht automatisch so, daß Du eine Rechnung bekommst.

Uns selbst wenn, aus meine Rechnung war nicht zu ersehen, wann die
Vertragslaufzeit beginnt. Da muss man sich an die AGB halten. Dort heißt es: ab
Freischaltung. Wer sich darauf verläßt und zum Beispiel, weil in Kurzurlaub war
und dann bei der Hotline nicht gleich durch kam, seine Karte erst eine
Woche nach Erhalt seines Handy freischaltet hat im Zweifel später das böse
erwachen, wenn er glaubt rechtzeitig zu kündigen, TPP aber die Kündigung nicht
als rechtzeitig ansieht, weil sie die Karte automatisch bei der Antragsgenehmigung
freigeschaltet haben.
Diese Unklarheit und Unsicherheit sehe ich weiter gegeben. Sie ist TPP/IHS seit langem bekannt,
wird aber trotzdem weiter aufrecht gehalten.

Da ich sie ja nicht freigeschaltet habe, sondern das automatisch passiert, muss Telepassport mir das mitteilen, was sie auf der ersten Rechnung mit der Berechnung der Grundgebühr auch getan haben.
Bei Dir vielleicht. Bei mir nicht. Und wenn Du beim normalen IHS-Angebot
nie telefonierst, bekommst Du sowieso nie eine Rechnung.

Dass das ganze nicht an den Haaren herbeigezogen ist, sondern durchaus praktische
Relevanz hat, zeigt das Beispiel meines Bruders.
IHS-Handy bestellt und super24-Karte.
Die super24-Karte kam ziemlich schnell, das IHS-Handy nach drei Wochen.
Natürlich macht es keinen Sinn, die super24-Karte freizuschalten, wenn man
noch gar kein Handy dazu hat. Wartet man also drei Wochen mit dem Freischalten,
während in Wirklichkeit die Vertragslaufzeit schon beginnt. Wenn man dann
in zwei Jahren die super24-Karte zusammen mit der IHS-Karte kündigt, wird
man sein böses Erwachen haben. Es sei denn, man hat lust auf einen Rechtsstreit,
zieht mit dem Passus aus den AGB vor Gericht und kann dort nachweisen,
dass man die Karte wirklich erst drei Wochen nach Erhalt freigeschaltet hat.
Aber weis das mal nach, bei einem telefonischen Freischaltungsauftrag!

Bye
Sly
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[3.1.2.1.1.1] wolfhart antwortet auf Slytab
20.12.2000 15:46
Benutzer Slytab schrieb:

Das heißt, es ist nicht automatisch so, daß Du eine Rechnung bekommst.

Ich weiß nicht, welches Paket du meinst. Ich bezog mich auf das E-Plus Privat-Paket mit Philips Savvy. Ich bekam sehr wohl eine Rechnung mit einer Gutschrift über 478,80 und den Grundgebühren. Dabei ist das Anfangsdatum angegeben, schließlich wird die Grundgebühr anteilig berechnet. Wenn der Vertrag kürzer als 24 Monate laufen würde, hätte ich ja bei Null-Benutzung am Ende ein Guthaben, das erscheint doch wohl unglaubwürdig.

Uns selbst wenn, aus meine Rechnung war nicht zu ersehen, wann die Vertragslaufzeit beginnt.

Welches Paket hast du denn?

[über Freischaltdatum]

Offenbar wird das beim Free24-Tarif anders gemacht. Da mag das Problem existieren.

Gruß
Wolfhart
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[3.1.2.1.1.1.1] Slytab antwortet auf wolfhart
21.12.2000 14:55
Benutzer wolfhart schrieb:

Benutzer Slytab schrieb:

Das heißt, es ist nicht automatisch so, daß Du eine Rechnung bekommst.

Ich weiß nicht, welches Paket du meinst.
Wie bereits mal gesagt, daß hier ist das Forum für Handy plus Vertrag ohne Grundgebühr.
Das bezog sich damals auf die grundgebührenfreien Verträge bei IHS. Nicht
unbedingt auf die Verträge, wo man die Grundgebühr erstattet bekommt.
Am besten sagt man immer, was für einen Vertrag man hat.
Ich vergess das aber auch immer.

Bei den grundgebührenfreien Verträgen wird keine Grundgebühr abgebucht (zumindest
sollte es so sein:-). Wenn auch sonst keine Gebühren anfallen, weil Du zum Beispiel
immer nur erreichbar sein willst, aber selber nie anrufst, dann erhälst Du keine Rechnung.
Du bekommst also auch nicht durch die Rechnung mitgeteilt, wann die Vertragslaufzeit
beginnt. Aber selbst in den Fällen, wo man eine Rechnung bekommt, steht die Vertragslaufzeit
nicht dabei. Und man kann sie auch nicht, wie in Deinem Fall aus der anteiligen Berechnung
der Grundgebühr folgern, denn es wird keine Grundgebühr berechnet. Auch nicht anteilig.
So sollte es zumindest sein. Es sind aber Fälle bekannt, wo dies trotzdem passiert.
IHS räumt das auf seinen Internetseiten sogar selber ein.
Deswegen ist mir auch unverständlich, wieso herbertg "versichern" können will,
daß dies nicht passiere.
Zur Zeit häufen sich wieder die Beschwerden darüber, daß TPP zu unrecht abgebuchte
Grundgebühren nicht erstattet.
Welches Paket hast du denn?
IHS-Free-24

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[3.1.2.2] Rene75 antwortet auf Slytab
21.12.2000 13:46
>AGB Telepassport:
>2. Vertragsdauer
>Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Freischaltung der >Netzkarte.
>
>Anschreiben des IHS:
>Die Karte wurde im nicht freigeschalteten Zustand >verschickt.
>
>Ergo: Wenn man nicht freischaltet, beginnt auch keine >Vertragslaufzeit.
>
>Dagegen steht:
>- Laufzeit beginnt bei Genehmigung (FAQ).
>- Laufzeit beginnt mit Versand (telef. Auskunft)
>
>Das widerspricht sich und somit bleibt das Vertragsende >dunkel.

Weder FAQ noch eine telefonische Auskunft sind rechtsbindend. Die AGB dagegen schon. Dementsprechend ist der Sachverhalt des Vertragsbeginns eindeutig geklaert. Alles weitere wurde hier nicht angesprochen.

Rene
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[3.1.2.2.1] Slytab antwortet auf Rene75
21.12.2000 14:16
Benutzer Rene75 schrieb:

>AGB Telepassport:
>2. Vertragsdauer
>Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Freischaltung der >Netzkarte.
>
>Anschreiben des IHS:
>Die Karte wurde im nicht freigeschalteten Zustand >verschickt.
>
>Ergo: Wenn man nicht freischaltet, beginnt auch keine >Vertragslaufzeit.
>
>Dagegen steht:
>- Laufzeit beginnt bei Genehmigung (FAQ).
>- Laufzeit beginnt mit Versand (telef. Auskunft) >
>Das widerspricht sich und somit bleibt das Vertragsende >dunkel.

Weder FAQ noch eine telefonische Auskunft sind rechtsbindend. Die AGB dagegen schon. Dementsprechend ist der Sachverhalt des Vertragsbeginns eindeutig geklaert.
Mit der von mir angesprochenen Schwierigkeit des Nachweises.

Alles weitere wurde hier nicht angesprochen.

Ups? Irgendwie wurde hier doch alles schon mal angesprochen.
Verstehe vielleicht ganz, was Du meinst.
Aber: was ist von einem Laden zu halten, der Auskünfte gibt, die
den eigenen AGB widersprechen?
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[4] RE: Erfahrungen mit Internet-Handy-Shop?/Wichtig f Klaus-D
LEXY antwortet auf klaus-d
19.12.2000 19:14
Du meinst das trium Laser, oder ? Astral gabs noch nie beim IHS. Ich kann dir raten, komm zu D2, bei uns gibts den ECO-Tarif, mit Cityoption, ohne GG ohne Aktivierungs/Deaktierungsgebühr für 0,- DEM. Beim D2 Shop wirste beraten, kriegst das Handy sofort und die Karte gleich mit. Also nur Vorteile !


G.

L.#




Benutzer klaus-d schrieb:

Ich habe im Forum viele Beschwerden über IHS gelesen.Wieso klappt da so vieles nicht? Es wird geschrieben, dass Abbuchungen getätigt wurden ,bevor das Handy da war. Frage: Ich dachte das ganze ist erstmal kostenlos (bis auf die Telefongebühren, die ja ohne Handy nicht anfallen), also welche Gebühren werden da im Voraus abgebucht? Bekommt man zur Zeit das Trium Astral noch geliefert? Gibt es irgendeinen Haken an der Sache? Würde mich
über Meldung freuen.
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[5] kinley antwortet auf klaus-d
19.12.2000 21:13
schua doch mal bei handyberater.de, dort gibt es auch sehr gute angebote!

mfg kinley
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[6] axelx antwortet auf klaus-d
22.12.2000 19:38
Lass Dir auf jeden Fall bestätigen, dass Handy und zugehörige PIN in verschiedenen Lieferungen gesendet werden.
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[] Slytab antwortet auf
21.12.2000 13:21
Benutzer rabe schrieb:


Deine Beispiele gehen *voellig* an der Realitaet vorbei.
Findest Du wirklich? Es ist ein Beispiel AUS der Realität und nicht konstruiert. Wie kann es dann
daran vorbeigehen? Auch andere haben ähnliches berichtet. Ist erst ein paar
Tage her.

TelePassport hat ihren Teil der vertraglichen Verpflichtungen erfuellt, wenn sie Dir ermoeglicht, in ihrem Netz zu telefonieren.
Wenn sie Dir eine nicht aktivierte Karte schicken, ist es Dir vorerst nicht
möglich, in ihrem Netz zu telefonieren. Wenn Sie Dir fälschlich mitteilen,
die Karte wäre nicht aktiviert verschickt worden, dann täuschen Sie Dich.
Wenn Sie Dir bei der Aktivierung der bereits freigeschaltete Karte
mitteilen, die Karte wäre JETZT aktiviert worden, dann halten sie den
Irrtum aufrecht. Das wäre alles nicht nötig. Dass TPP - trotz lang
anhaltender Kritik an diesem Verfahren - daran festhält und bis heute
keine Erklärung darüber abgegeben hat, warum sie so verfahren,
gemahnt zur Vorsicht.

Und wenn Du schon so spitzfindig formulierst, wann TPP den Teil
ihrer vertraglichen Verpflichtung erfüllt hat, dann sei bitte auch so
gründlich und berücksichtige den Passus "Beginn der Vertragsdauer"
in den AGB von TPP.

>Dies ist zweifelsfrei
mit der Uebersendung der Karte der Fall, egal ob diese voraktiviert ist oder erst aktiviert werden muss.
Nein. Siehe AGB.


Wenn Du die Karte -- aus was fuer Gruenden auch immer -- nicht oder nicht kurzfristig aktivieren laesst, dann ist das Dein persoenliches Problem. Die Vertragslaufzeit beginnt *spaetestens* mit der Aushaendigung der Karte an Dich.
Und wann beginnt sie frühestens? Was ist "kurzfristig" genau?
Das ist doch der Punkt: ein *genauer* Termin wird nicht bekanntgegeben.
Angaben wie frühestens oder spätestens oder Angaben, die schwammig bleiben oder sich
sogar widersprechen, damit ist doch genau gegeben, was hier bemängelt wurde:
Der Vertragsbeginn bleibt unklar.

Das ist herrschende Meinung, und da kannst Du auch durch noch so viel Herumgepoltere nichts dran aendern...
Sind die AGB der Telepassport Herumgepoltere?
Was da drin steht ist a) recht eindeutig formuliert und
b) im Zweifel relevanter als die herrschende Meinung, oder?

Wenn Du mir nicht glaubst, bring den Fall Deines Bruders vor Gericht, und Du kriegst es schriftlich.
Was konkret soll ich Dir glauben?
Es ging hier auch nicht darum, daß ich vorhabe vor Gericht zu ziehen.
Es ging darum, daß der genau Beginn des Vertragsbeginn im Unklaren liegt.