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Strafanzeige? Die spinnen doch!


22.07.2007 21:24 - Gestartet von MarcoN
--- Zitat Anfang ---
"Die Rechtsexpertin Petra von Rhein von der Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt Kunden, bei unaufgeforderten Tarifumstellungen Anzeige bei der Polizei wegen Betrugs zu erstatten."
--- Zitat Ende ---

Wenn die "Rechtsexperten" von Verbraucherzentralen solche Tipps geben, verwundert es nicht mehr, dass die Strafverfolgungsbehörden überlastet sind.

Der Tipp der Hotline-Mitarbeiterin war der einzig richtige. Klar, wenn kein Vertrag geschlossen wurde, gibt es eigentlich auch nichts zu widerrufen. Aber ich denke den meisten Kunden geht es darum das Problem aus der Welt zu schaffen. Ich denke, dass die wenigsten Zeit und Lust haben sich längere Zeit mit Ihrem Telefonanbieter herumzuschlagen. "Rechtsexperten" sehen das natürlich gaaaanz anders. Bei denen geht´s wie so oft auch nur um´s Prinzip.

Daher einfach widerrufen und wenn dieser Widerruf bearbeitet wurde ist wieder alles im Butter. Der einfachste und schnellste Weg.
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[1] Colt.Seavers antwortet auf MarcoN
22.07.2007 22:10
Hallo,

das sehe ich ganz anders.
Es kann nicht dem Kunden zur Last gelegt werden einer nicht bestellten Sache nachzugehen.
Den Hinweis mit der Strafanzeige kann ich nur unterstützen und befürworten.
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[1.1] globaler antwortet auf Colt.Seavers
22.07.2007 22:14
ja ne is klar und deswegen anzeige erstatten
ich kann hier nur mit dem kopf schütteln
habt ihr denn nichts besseres zu tun ?
ihr redet hier über die dtag und nicht die mafia
aber wenn das nächste mal steuern erhöht werden dann erstattet ihr auch strafanzeige oder ?
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[1.1.1] Colt.Seavers antwortet auf globaler
23.07.2007 13:25
Dieser Beitrag von Ihnen ist nicht gerade sachlich sinnvoll.
Aber das habe ich schon in einem anderen Thread bemerkt.

Benutzer globaler schrieb:
ja ne is klar und deswegen anzeige erstatten ich kann hier nur mit dem kopf schütteln
habt ihr denn nichts besseres zu tun ?
ihr redet hier über die dtag und nicht die mafia aber wenn das nächste mal steuern erhöht werden dann erstattet
ihr auch strafanzeige oder ?
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[1.2] MarcoN antwortet auf Colt.Seavers
22.07.2007 22:44
Benutzer Colt.Seavers schrieb:

das sehe ich ganz anders. Es kann nicht dem Kunden zur Last gelegt werden einer nicht bestellten Sache nachzugehen.

Ach so, und wenn man eine Strafanzeige erstattet geht man der Sache nicht nach, oder wie?

Naja, mit so einer Strafanzeige wird einem ja auch nicht direkt der ganze Spass genommen. Schließlich kann man sich damit dann in den folgenden Monaten immer so richtig schon aufregen, wenn auf der Rechnung der nicht bestellte Artikel steht.

Warum auch einfach und schnell wenn man es auch so richtig komplziert und für alle anderen Steuerzahler teuer machen kann? Und die faulen (Polizei-) Beamten bekommen dadurch auch endlich mal etwas zu tun.

Naja, wenn man sonst nichts zu tun hat...
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[1.2.1] Moneysac antwortet auf MarcoN
23.07.2007 10:16
die verbraucherzentralen geben nicht unbedingt immer tiopps, die wirklich gut sind und dem einzelfall helfen. sie verfolgen mitunter "politische" ziele! eine strafanzeige macht wirbel und soll den druck auf die verursacher erhöhen, so etwas zu unterlassen (also unseriöse provisionsmitarbeiter oder auch die unternehmen), da ermittlungen immer unangenehm sind.
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[1.2.1.1] Colt.Seavers antwortet auf Moneysac
23.07.2007 13:30
Genau deshalb sollte man auch eine Anzeige erstatten.

Benutzer Moneysac schrieb:
die verbraucherzentralen geben nicht unbedingt immer tiopps, die wirklich gut sind und dem einzelfall helfen. sie verfolgen mitunter "politische" ziele! eine strafanzeige macht wirbel und soll den druck auf die verursacher erhöhen, so etwas zu unterlassen (also unseriöse provisionsmitarbeiter oder auch die
unternehmen), da ermittlungen immer unangenehm sind.
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[1.2.2] Colt.Seavers antwortet auf MarcoN
23.07.2007 13:27
Sagen wir mal so. Es stellt meiner Meinung nach den Tatbestand des Betruges dar. Eine Anzeige daraus ist die konsequenz. Die anfallenden Gebühren/Kosten sind dem Verursacher zu berechnen.

Benutzer MarcoN schrieb:
Benutzer Colt.Seavers schrieb:

das sehe ich ganz anders. Es kann nicht dem Kunden zur Last gelegt werden einer nicht bestellten Sache nachzugehen.

Ach so, und wenn man eine Strafanzeige erstattet geht man der Sache nicht nach, oder wie?

Naja, mit so einer Strafanzeige wird einem ja auch nicht direkt der ganze Spass genommen. Schließlich kann man sich damit dann in den folgenden Monaten immer so richtig schon aufregen, wenn auf der Rechnung der nicht bestellte Artikel steht.

Warum auch einfach und schnell wenn man es auch so richtig komplziert und für alle anderen Steuerzahler teuer machen kann? Und die faulen (Polizei-) Beamten bekommen dadurch auch endlich mal etwas zu tun.

Naja, wenn man sonst nichts zu tun hat...
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[1.2.2.1] MarcoN antwortet auf Colt.Seavers
23.07.2007 19:56
Benutzer Colt.Seavers schrieb:
Sagen wir mal so. Es stellt meiner Meinung nach den Tatbestand des Betruges dar. Eine Anzeige daraus ist die konsequenz. Die anfallenden Gebühren/Kosten sind dem Verursacher zu berechnen.

Wie gut, dass Du kein Richter bist. Denn mit Deiner Meinung liegst vollkommen daneben...

Solche Verfahren werden regelmäßig eingestellt. Die Kosten trägt die Staatskasse, als der Steuerzahler... :-(

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[1.2.2.1.1] Colt.Seavers antwortet auf MarcoN
24.07.2007 09:12
Diese Verfahren werden wegen Geringfügigkeit eingestellt; nicht weil es KEIN Betrug ist. Dass aber wiederrum ist ein anderes Problem.


Benutzer MarcoN schrieb:
Benutzer Colt.Seavers schrieb:
Sagen wir mal so. Es stellt meiner Meinung nach den Tatbestand des Betruges dar. Eine Anzeige daraus ist die konsequenz.
Die anfallenden Gebühren/Kosten sind dem Verursacher zu berechnen.

Wie gut, dass Du kein Richter bist. Denn mit Deiner Meinung liegst vollkommen daneben...

Solche Verfahren werden regelmäßig eingestellt. Die Kosten trägt die Staatskasse, als der Steuerzahler... :-(

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[1.2.2.1.1.1] MarcoN antwortet auf Colt.Seavers
24.07.2007 09:20
Benutzer Colt.Seavers schrieb:
Diese Verfahren werden wegen Geringfügigkeit eingestellt; nicht weil es KEIN Betrug ist. Dass aber wiederrum ist ein anderes Problem.

Nicht die kleinste Ahnung von Jura aber mal wieder richtig auf die Kacke hauen *kopfschüttel*

Ich denke jeder weitere Kommentierung erübrigt sich hier...
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[1.2.2.1.1.1.1] Colt.Seavers antwortet auf MarcoN
24.07.2007 09:28
Da stimm ich zu.

Benutzer MarcoN schrieb:
Benutzer Colt.Seavers schrieb:
Diese Verfahren werden wegen Geringfügigkeit eingestellt; nicht weil es KEIN Betrug ist. Dass aber wiederrum ist ein anderes Problem.

Nicht die kleinste Ahnung von Jura aber mal wieder richtig auf die Kacke hauen *kopfschüttel*

Ich denke jeder weitere Kommentierung erübrigt sich hier...
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[1.3] blubbla antwortet auf Colt.Seavers
23.07.2007 12:57
das sehe ich ganz anders.
Es kann nicht dem Kunden zur Last gelegt werden einer nicht bestellten Sache nachzugehen.

der weg zur polizei oder zum anwalt ist aber viel aufwändiger und zeitintensiver. und mit pech, viel teurer...

Den Hinweis mit der Strafanzeige kann ich nur unterstützen und befürworten.

das ist erst der zweite schritt, wenn sich das unternehmen weigert den widerruf anzuerkennen.

allerdings finde ich es eine unverschämtheit, warum die hotline mitarbeiter den widerruf nicht bearbeiten dürfen. verkaufen oder einfach buchen dürfen die, aber wehe einer beschwert sich: "geht nur schriftlich". so begeistert man keine kunden
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[1.3.1] Colt.Seavers antwortet auf blubbla
23.07.2007 13:33
Ich fass den Sachverhalt zusammen, füge Belege bei und sende es der Staatsanwaltschaft.

Widerrufen kann ich nur was ich gerufen habe... ;-)


Benutzer blubbla schrieb:
das sehe ich ganz anders. Es kann nicht dem Kunden zur Last gelegt werden einer nicht bestellten Sache nachzugehen.

der weg zur polizei oder zum anwalt ist aber viel aufwändiger und zeitintensiver. und mit pech, viel teurer...

Den Hinweis mit der Strafanzeige kann ich nur unterstützen und befürworten.

das ist erst der zweite schritt, wenn sich das unternehmen weigert den widerruf anzuerkennen.

allerdings finde ich es eine unverschämtheit, warum die hotline mitarbeiter den widerruf nicht bearbeiten dürfen. verkaufen oder einfach buchen dürfen die, aber wehe einer beschwert sich:
"geht nur schriftlich". so begeistert man keine kunden
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[1.3.2] Thunder115 antwortet auf blubbla
23.07.2007 14:26
Benutzer blubbla schrieb:

allerdings finde ich es eine unverschämtheit, warum die hotline mitarbeiter den widerruf nicht bearbeiten dürfen. verkaufen oder einfach buchen dürfen die, aber wehe einer beschwert sich: "geht nur schriftlich". so begeistert man keine kunden

Als Kunde ist man dann auch noch gezwungen Einschreiben/Rückschein zu nutzen und Geld auszugeben für eine Sache die man selber so nicht verursacht hat, nur damit man was in der Hand hat.
Dann darf sich ein Unternehmen nicht wundern, wenn es eine Anzeige bekommt, was ja bei der örtlichen Polizei außer ein bischen Zeitaufwand kostenfrei ist.
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[1.3.2.1] MarcoN antwortet auf Thunder115
23.07.2007 19:58
Benutzer Thunder115 schrieb:
Benutzer blubbla schrieb:

allerdings finde ich es eine unverschämtheit, warum die hotline mitarbeiter den widerruf nicht bearbeiten dürfen. verkaufen oder einfach buchen dürfen die, aber wehe einer beschwert sich:
"geht nur schriftlich". so begeistert man keine kunden

Als Kunde ist man dann auch noch gezwungen Einschreiben/Rückschein zu nutzen und Geld auszugeben für eine Sache die man selber so nicht verursacht hat, nur damit man was in der Hand hat.
Dann darf sich ein Unternehmen nicht wundern, wenn es eine Anzeige bekommt, was ja bei der örtlichen Polizei außer ein bischen Zeitaufwand kostenfrei ist.

Ein kurzes Fax an eine 0800er-Nummer, also kostenlos, reicht doch. Wo liegt da das Problem? Warum aus einer Mücke ein Elefant machen?

Es bedarf keine berittenen Boten für eine Kündigung bzw. Widerruf.