Benutzer chrispac schrieb:
Hmm.. herzlichen Dank mal vorab.
ganz verstehe ich nicht, was an meiner Frage unverschämt sein soll. Die Flat Option hatte ich damals mitgekündigt, da hier fast keine Verbidnung möglich war und das E-Plus netz total überlastet war. Heute funktioniert es jedoch wesentlich besser. Ich hatte auch nochmals bei der Hotline mitgeteilt, das ich die Option behalten möchte.
Tatsache ist, das um Kündigung zum nächst möglichen Termin gebeten wurde. Dieser Termin wurde jedoch nicht genannt. Gemäß meinem Rechtschutz sei es die Pflicht des Vertragspartners auf die Akzeptanz der Kündigung / Tarifumstellung hinzuweisen. Mit meinem Schreiben habe ich, so der Hotlineanwalt, nur die Bitte nach Vertragsauflösung/Tarifwechsel formuliert. Diese müsste von der anderen Seite entsprechend bestätigt werden. Stillschweigen ist hier nicht als Bestätigung zu werten.
Base hätte mir also die Kündigung bestätigen müssen und einen Abschalttermin bzw. einen Termin für die Tarifumstellung nennen müssen (Und sei es nur per SMS).
Ähnlich verläuft das übrigens mit einer Freischaltung: Anruf bei der Hotline mit Bitte den Tarif zu aktivieren --> bitte wird im System eingepflegt --> SMS bestätigt die Aktivierung des Tarifes.
Umgekehrt wissen die Firmen da wohl besser bescheid: Wer seinen Vertrag auflösen will, jedoch keine Kündigungsbestätigung besitzt kann noch so oft behaupten er habe gekündigt...
Fraglich weshalb sich hier einige so negativ äussern. Insgesamt stehen knapp 130MB für 670Euro auf der Rechnung - entstanden, weil Base einfach deaktiviert ohne entsprechenden Termin zu nennen bzw. diese Deaktivierung per SMS zu bestätigen. Ich sehe darin eher eine Kostenfalle als eine wirklih berechtigte Forderung.
Habe Base einen freundlichen Brief mit der bitte um kullante Berechnung aufgrund anscheinender Missverstänisse bezüglich der Vertragsmodalitäten zwischen mir und Ihnen zugesandt. Mal sehen wie Sie antworten - werde ich entsprechend veröffentlichen ;o). Ich denke jedoch, dass Base hier einsichtig und kundenfreundlich sein wird.
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Hi,
was meinst du eigentliche immer mit "mein Rechtsschutz sagt"? Ich würde mal mit einem Anwalt sprechen. Dieser würde dir,
*ironie on* wenn er nicht gerade dringend einen Mandanten benötigt *ironie off*, vermutlich ganz andere Auskünfte geben, z.B. diese hier:
Es gilt:
Ein Vertragspartner ist grundsätzlich nicht verpflichtet Kündigungen zu bestätigen. Eine Kündigungserklärung ist eine gestaltende Willenserklärung, die die Rechtslage durch ihren Ausspruch automatisch gestaltet.
Es gilt sogar:
Eine Bedingung, wonach eine Kündigung erst nach einer Bestätigung wirksam wird, ist unzulässig. Die Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft in Form einer form- und fristgerechten, empfangsbedürftigen Willenserklärung. Wird eine Kündigung rechtzeitig abgegeben, dann wird sie auch zum vorgesehenen Termin wirksam, ob eine Bestätigung versandt wird oder nicht.
Das heisst für dich, die ausgesprochene Kündigung zum nächstmöglichen Termin !musste! durch BASE umgesetzt werden, eine Bestätigung war !nicht! erforderlich. Und genau das ist ja jetzt scheinbar dein Problem.
Für die nächsten Kündigungen:
Hiermit kündige ich zum 01.01.1001 (also konkreter Termin), ersatzweise zum nachstmöglichen Zeitpunkt, über den Sie mich bitte vor Umsetzung schriftlich informieren.
Du kannst also nur auf eine GoodWill Entscheidung durch BASE hoffen. Ich vermute aber, das die NICHT erfolgen wird. Auch Kulanzen sind Kosten/Nutzen Entscheidungen der Konzerne. Auf 650 EURO annähernden Reingewinn zu verzichten, wird BASE schwerfallen. Um diesen Kostenfaktor wieder auszugleichen, musst du schon für einige 1000 Euro Umsatz bei denen machen!