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Das sollte rechtlich mal geprüft werden


23.02.2008 04:16 - Gestartet von fernweh
denn "online2 Rechnungen gelten nicht als Rechnung für z.B. den Vorsteuerabzug.
Jeder hat auch Anspruch auf eine steuerlich relevante Rechnung.
Alternativ wäre ja eine Jahresrechnung genug, wie z.B. die Versorger es mit der Jahresabrechnung bieten.
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[1] boffer antwortet auf fernweh
23.02.2008 10:12
Ich habe zwar auch schon seit Jahren die Online-Rechnung, aber ich finde es nicht gut, dass die Papierrechnung nun extra kosten soll!!

Vielleicht sollte man einfach mal bedenken, dass es genug Leute gibt die sich einfach nicht so im Internet auskennen /sich einfach nicht dafür interessieren und diese werden damit nun bestraft.

Wer die Papierrechnung haben möchte, sollte diese auch weiterhin KOSTENLOS erhalten!!

Und solange es noch keine signierte Rechnung gibt, ist es für viele Leute einfach unineressant.
Auch sollte der Rechnungsversand bei Online-Rechnung direkt per e-mail erfolgen! So wie es bei den meisten Anbietern ist.
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[1.1] Ed antwortet auf boffer
23.02.2008 21:35
Benutzer boffer schrieb:
Ich habe zwar auch schon seit Jahren die Online-Rechnung, aber ich finde es nicht gut, dass die Papierrechnung nun extra kosten soll!!

Vielleicht sollte man einfach mal bedenken, dass es genug Leute gibt die sich einfach nicht so im Internet auskennen /sich einfach nicht dafür interessieren und diese werden damit nun bestraft.

Die haben bisher ihre Rechnung nur mit dem Geld derer finanziert bekommen die die für den Anbieter billigere Lösung mit der Onlinerechnung gewählt haben.

Wer die Papierrechnung haben möchte, sollte diese auch weiterhin KOSTENLOS erhalten!!

Warum das? Die Rechnung ist für den Anbieter deutlich teurer, deswegen ist es nur richtig den der den Aufwand verursacht auch zahlen zu lassen.
Ich sehe nicht ein das ich für weniger Leistung das selbe zahlen soll wie ein Papierrechnungskunde.

Man kann es natürlich auch anders machen: Man erhöht für Neukunden den Preis um 1€ und gibt dann 1€ Onlinerechnungsrabatt....

Grüße

Ed
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[2] decaflon antwortet auf fernweh
23.02.2008 18:28
Auf Anfrage kann man eine abzugsfähige Jahresrechnung von EPlus bekommen. Wenn man das nicht kann, ist man nach USt-Gesetz berechtigt, die Rechnung um die Umsatzsteuer zu kürzen.

Alternative: Signierte Onlinerechnungen. Gibts aber bei E+ bisher nicht.
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[3] Obalex antwortet auf fernweh
11.03.2008 10:13
Benutzer fernweh schrieb:
denn "online2 Rechnungen gelten nicht als Rechnung für z.B. den Vorsteuerabzug.
Jeder hat auch Anspruch auf eine steuerlich relevante Rechnung. Alternativ wäre ja eine Jahresrechnung genug, wie z.B. die Versorger es mit der Jahresabrechnung bieten.

>Benutzer decaflon schrieb:
>Alternative: Signierte Onlinerechnungen. Gibts aber bei E+ >bisher nicht

Die Online-Rechnung steht ab Q3/2008 auch mit einer digitalen Signatur zur Verfügung. hoffe, das hilft euch weiter:-)

MfG Alex