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Im Gegenzug sollten die Kunden...


20.04.2008 16:04 - Gestartet von mohlis
...die Konto-Einzugsermächtigung kündigen und o2 mitteilen, dass der Kunde von nun an, die anfallende monatliche Rechnung in bar bei sich zur Abholung bereithält. Also kann o2 jeden Monat vorbei kommen und sich das Geld bar abholen :-)

Als ich den Artikel las, musste ich schon ziemlich schmunzeln : typisch o2 - verzweifelt auf der Jagd nach Rendite hat man sich wieder einen "Geniestreich" einfallen lassen.

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[1] *lol*
Hightower antwortet auf mohlis
20.04.2008 18:29
Warum gibt es hier keine Bewertungsfunktion wie bei heise.de?

Das Posting bekäme von mir ein [++]!
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[2] Spam.General antwortet auf mohlis
20.04.2008 23:47
Hab mich gleich mal via E-Mail bei o2 ausgelassen: vertragskunden-kontakt@o2online.de
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[3] GrößterNehmer antwortet auf mohlis
21.04.2008 02:05
Benutzer mohlis schrieb:
...die Konto-Einzugsermächtigung kündigen und o2 mitteilen, dass der Kunde von nun an, die anfallende monatliche Rechnung in bar bei sich zur Abholung bereithält. Also kann o2 jeden Monat vorbei kommen und sich das Geld bar abholen :-)

Ja, aber natürlich räumt man o2 die Möglichkeit ein dieser Änderung der Zahlungsweise innerhalb von zwei Monaten zu widersprechen. Dies wäre dann entweder persönlich zu deinen Geschäftszeiten von 22:12h bis 22:14h unter deiner registrierten Kundenadresse, schriftlich per Post auf einer 50 Euro-Note oder per Texteinblendung in einem ihrer TV-Werbespots auf arte möglich.

Gruß
GrößterNehmer

PS: wenn die schon das Geld abholen, könnten sie eigentlich auch gleich eine Kopie der Rechnung mitbringen. Zur Not auch auf einem USB-Stick, um die Kosten für den Ausdruck zu sparen... :-)