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was soll das?


20.04.2008 13:25 - Gestartet von Uwe11111
wenn fonic nichts bringt, versucht man nun am papier zu sparen. langsam kann man diesen sch... von o2 nicht mehr verstehen. können die ihre kunden nicht einfach mal zufrieden telefomieren lassen. ständig werden diese provoziert. (!)
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[1] Schilddruese antwortet auf Uwe11111
20.04.2008 13:30
Benutzer Uwe11111 schrieb:
wenn fonic nichts bringt, versucht man nun am papier zu sparen. langsam kann man diesen sch... von o2 nicht mehr verstehen. können die ihre kunden nicht einfach mal zufrieden telefomieren lassen. ständig werden diese provoziert. (!)

bin froh über onlinerechnungen. welcher privatnutzer braucht schon diese papierberge. kannst dir online anschauen und dann löschen -fertig
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[1.1] mobilfalke antwortet auf Schilddruese
20.04.2008 19:28
Benutzer Schilddruese schrieb:
>

bin froh über onlinerechnungen. welcher privatnutzer braucht schon diese papierberge. kannst dir online anschauen und dann löschen -fertig


Die T-Com nervt mich hin und wieder mit der Umstellung auf Online Rechnung.Die würden sich dass sage und schreibe 10€ kosten lassen.Einmalig natürlich.Die sparen Porto und Papierkosten Monat für Monat,und ich bekomme lächerliche 10€ einmalig.Mal davon abgesehn,ich hätte lieber gerne was in der Hand von denen.Da bleib ich lieber mei der Papierrechnung.
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[1.1.1] GSM-Zapper antwortet auf mobilfalke
20.04.2008 20:06
Benutzer mobilfalke schrieb:
Die T-Com nervt mich hin und wieder mit der Umstellung auf Online Rechnung.Die würden sich dass sage und schreibe 10€ kosten lassen.
Die 10 EUR kannst du als Gesprächsgutehaben bei denen zu ihren Mondpreisen vertelefonieren. Das kostet T rein nichts.
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[1.2] Christian_Wien antwortet auf Schilddruese
24.04.2008 09:00
Benutzer Schilddruese schrieb:

bin froh über onlinerechnungen. welcher privatnutzer braucht schon diese papierberge. kannst dir online anschauen und dann löschen -fertig

Wenn du als Kunde die Umstellung willst, ist es OK.
Allerdings ist es immer noch so, daß Forderungen durch eine schriftliche (und ggf. auch fürs Finanzamt verwendbare) Rechnung begründet zu sein haben.
Wie komme ich als Kunde dazu, mir Rechnungen via Mail bzw. Webinterface aufzwingen lassen zu müssen?
Statt wie bei anderen Firmen (immer noch) üblich, einfach eine detaillierte Rechnung per Post zugestellt zu bekommen und somit eventuelle Ungereimtheiten leicht erkennen und kurzfristig reklamieren zu können, soll mit den Onlinerechnungen dies dem Kunden erschwert werden.
Einerseits können Mails auch mal verlorengehen oder von Spam-Filtern "gefressen" werden und andererseits muß man bei Rechnungen im Webportal der Anbieter immer selbst daran danken, sich dort einzuloggen und diese zu überprüfen.
Und wer einen Ausdruck der Daten haben will, darf auch noch für Papier und Toner aufkommen.
Hauptsache, die Firmen ersparen sich Porto-, Papier-, Druck- und Versandkosten.
"Großzügigere" speisen dich dafür mit mickrigen Einmalgutschriften ab.

Fazit:
Umstellungen auf Onlinerechnungen haben nur dann zu erfolgen, wenn dies der Kunde ausdrücklich wünscht.
Gegen ein Anbieten und darauf Hinweisen durch die Telekomfirmen ist nichts einzuwenden.
Und wenn diese auch ihre Kunden entsprechend dauerhaft an den Einsparungen beteiligen (z.B. € 2,-- Rabatt pro Rechnung, genauso, wie umgekehrt bei Zahlung mit Zahlschein statt Lastschrift- bzw. Kreditkarteneinzug für den Mehraufwand auch entsprechende Spesen verrechnet werden), dann könnte die Onlinerechnung auch für viele Kunden interessant werden.
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[2] peso antwortet auf Uwe11111
20.04.2008 13:31
Benutzer Uwe11111 schrieb:


ständig werden diese provoziert. (!)

O2 Kunden sind nun mal sehr leidensfähig.

peso
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[2.1] Monika Penthouse antwortet auf peso
20.04.2008 13:47
Benutzer peso schrieb:

O2 Kunden sind nun mal sehr leidensfähig.

peso


O2 Kunden sollten sich freuen, daß die Chefanimateure
Jaime Smith Basterra, Antonio Botas Banuelos und
Andrea Folgueiras,
ehemals auch als das spanische Erfolgstrio "Los Comediatos"
bekannt, nun im kalten Deutschland zur Belustigung der Klientel
ihre größten Auftritte haben.

Monika
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[3] michael ciesla antwortet auf Uwe11111
20.04.2008 13:51
Was muß sich dieser Laden eigentlich noch alles einfallen lassen, damit die Leute endlich kapieren, daß man diesen Schuppen so schnell wie möglich in die Pleite schicken sollte ...??



Benutzer Uwe11111 schrieb:
wenn fonic nichts bringt, versucht man nun am papier zu sparen. langsam kann man diesen sch... von o2 nicht mehr verstehen. können die ihre kunden nicht einfach mal zufrieden telefomieren
lassen. ständig werden diese provoziert. (!)
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[3.1] Schilddruese antwortet auf michael ciesla
20.04.2008 14:02
Benutzer michael ciesla schrieb:
Was muß sich dieser Laden eigentlich noch alles einfallen lassen, damit die Leute endlich kapieren, daß man diesen Schuppen so schnell wie möglich in die Pleite schicken sollte ...??

nana, es gibt immernoch viele millionen zufriedene kunden.. auch ich zähle mich dazu. das preis leistungsverhältnis ist unschlagbar .... (für meine bedürfnisse)... und nur weil o2 jetzt auf onlinerechnung umstellt, gleich in die pleite schicken?! O2 Can Do :))
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[3.1.1] michael ciesla antwortet auf Schilddruese
20.04.2008 14:11
Benutzer Schilddruese schrieb:
nana, es gibt immernoch viele millionen zufriedene kunden.. auch ich zähle mich dazu. das preis leistungsverhältnis ist unschlagbar .... (für meine bedürfnisse)... und nur weil o2 jetzt auf onlinerechnung umstellt, gleich in die pleite schicken?! O2 Can Do :))

Nicht nur!
Sie lassen sich laufend solche Schandtaten einfallen (teltarif ist so "böse" und berichtet ja immer davon).
In den Führungsetagen werden regelmäßig bis ganz nach oben die Leute ausgewechselt und wenn man in seinem eigenen Metier (Mobilfunk) nicht mehr weiterkommt, wildert man halt im DSL-Metier run (mit gleich katastrophalen Ergebnissen). Das sagt doch wohl alles.

Übrigens gehen die "guten" Preise zu Lasten aller anderen Kunden in den D-Netzen (vorrangig, Festnetzkunden ebenfalls), da sich O2 (und E+ ähnlich) durch die total überhöhtren IC-Gebühren quersubventioniert. Leider ist die BNetzA auch unfähig, das zu verhindern und es muß erst wieder der "Befehl" aus Brüssel kommen.
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[3.1.1.1] Schilddruese antwortet auf michael ciesla
20.04.2008 14:15
ja aber für mich zählt erstmal nur der preis den ich zahl. muss ja zugeben dass ich auch noch bei congstar mit der festnetzflat bin (10 euro) ... aber überleg mal wenn es o2 und eplus nicht gäbe, dann könnten die vodafone und t-mobile noch höhere preise durchsetzen ... keine schöne vorstellung
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[3.1.2] klappehalten antwortet auf Schilddruese
20.04.2008 20:32
Benutzer Schilddruese schrieb:

nana, es gibt immernoch viele millionen zufriedene kunden.. auch ich zähle mich dazu. das preis leistungsverhältnis ist unschlagbar .... (für meine bedürfnisse)...

Moin!

Das sehe ich genauso (für meine Bedürfnisse) ich habe eine Festnetznummer (Genion Card S) die mich nichts kostet. Wenn ich selbst irgendwo anrufe nehme ich Base1 oder Congstar. Mit o2 anzurufen, das ist mir viel zu unsicher.

Grüße
kh
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[4] schinge antwortet auf Uwe11111
20.04.2008 14:35
Wo liegt eigentlich das Problem? Du bekommst Wochen vor der Umstellung einen Brief in dem diese Umstellung angekündigt wird. Und in dem Brief steht beschrieben, wie du der Umstellung widersprechen kannst - dann bekommst Du auch weiterhin die Rechnung kostenlos per Post.
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[4.1] AmEnoPhis antwortet auf schinge
20.04.2008 14:51

einmal geändert am 20.04.2008 14:52
Benutzer schinge schrieb:
Wo liegt eigentlich das Problem? Du bekommst Wochen vor der Umstellung einen Brief in dem diese Umstellung angekündigt wird. Und in dem Brief steht beschrieben, wie du der Umstellung widersprechen kannst - dann bekommst Du auch weiterhin die Rechnung kostenlos per Post.

Ganz einfach. Hier wird eine bestehende Kondition verändert und der Kunde muss hier wieder tätig werden um ggf. den Urzustand wiederherzustellen. Vorbildlich wäre die Offerte für einen Wechsel zur papierlosen Rechnungsstellung gewesen. Es wird nur wieder davon ausgegangen, daß genug Kunden nicht (rechtzeitig) aktiv werden um so viele wie möglich umzustellen.

Ich frage mich gerade, was passiert, wenn ein Kunde keine eMail-Adresse bekannt gibt. Sollte mal getestet werden ;-)
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[4.1.1] schinge antwortet auf AmEnoPhis
20.04.2008 15:01
Benutzer AmEnoPhis schrieb:
Ich frage mich gerade, was passiert, wenn ein Kunde keine eMail-Adresse bekannt gibt. Sollte mal getestet werden ;-)

Dann bekommst Du keine Benachrichtigung, daß eine neue Rechnung vorliegt (steht auch so in dem Brief). Du kannst aber trotzdem die aktuelle sowie die fünf vorausgehenden Rechnungen online einsehen.
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[4.1.1.1] AmEnoPhis antwortet auf schinge
20.04.2008 15:13
und wenn der besagte Kunde keinen Internet-Zugang hat ? O2 scheint ja dies alles vorauszusetzen und genau deshalb ist eine Zwangsumstellung falsch.
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[4.1.1.1.1] schinge antwortet auf AmEnoPhis
20.04.2008 16:24
Dann rufst Du die kostenlose Hotline (55222) an und widersprichst der Online-Rechnung.
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[4.1.1.1.1.1] AmEnoPhis antwortet auf schinge
20.04.2008 16:29
darum ging's ja jetzt nich ;-)
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[4.1.2] GSM-Zapper antwortet auf AmEnoPhis
20.04.2008 20:10
Benutzer AmEnoPhis schrieb:
Ich frage mich gerade, was passiert, wenn ein Kunde keine eMail-Adresse bekannt gibt. Sollte mal getestet werden ;-)

Ich stelle mir auch gerade vor, das die Umstellungsbenachrichtung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von o2 nicht nachverfolgbar an die betreffenden Kunden verschickt wurde.
Jeder kann seinen eigenen Reim drauf machen und natürlich sein weiteres Vorgehen dementsprechend planen. ;)
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[5] was soll das?
Max Baumann antwortet auf Uwe11111
20.04.2008 21:34
@ Schilddruese,

kann Dir nur voll zustimmen.
Hab vor gut einem Jahr alles was geht auf Onlinerechnung umgestellt.
Der ständig wachsende Papierberg hat mich total angenervt und ich wußte mit dem ganzen Zeugs nicht mehr wohin.
Bin froh das ich das so geregelt hab.

Wo ich den Leuten allerdings rechtgebe ist diese Art und Weise die O2 mal wieder fährt, so wird eine im Grunde gute Sache total versaut!
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[5.1] Spam.General antwortet auf Max Baumann
20.04.2008 23:37
Wo ich den Leuten allerdings rechtgebe ist diese Art und Weise die O2 mal wieder fährt, so wird eine im Grunde gute Sache total versaut!

Richtig. Eigentlich brauche ich die Rechnung nicht!
Aber bei dem was O2 zur Zeit abzieht, werde ich widersprechen.
Wobei eigentlich sollte man auch dieser Aufforderung nicht nachkommen. Eine Frechheit das Schweigen als Einwilligung zu sehen.

Man sollte darauf nicht antworten und dann wenn keine Rechnung kommt 02 auf ordnungsgemäße Rechnungslegung verklagen.
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[5.1.1] schoneb antwortet auf Spam.General
21.04.2008 00:34
Benutzer Spam.General schrieb:
Wo ich den Leuten allerdings rechtgebe ist diese Art und Weise die O2 mal wieder fährt, so wird eine im Grunde gute Sache total versaut!

Richtig. Eigentlich brauche ich die Rechnung nicht! Aber bei dem was O2 zur Zeit abzieht, werde ich widersprechen. Wobei eigentlich sollte man auch dieser Aufforderung nicht nachkommen. Eine Frechheit das Schweigen als Einwilligung zu sehen.

Man sollte darauf nicht antworten und dann wenn keine Rechnung kommt 02 auf ordnungsgemäße Rechnungslegung verklagen.

Eplus hat bei mir schon vor 2 Jahren auf Online-Rechnung umgestellt, mit der selben Masche wie jetzt o2. Netcologne, GMX und 1&1 bei seit Ewigkeiten nur Online-Rechnungen an, bei Netcologne kostet die Papierechnung Aufpreis. Also bitte nicht immer nur o2 als den Buhmann hinstellen.


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[5.1.1.1] GrößterNehmer antwortet auf schoneb
21.04.2008 01:56
Eplus hat bei mir schon vor 2 Jahren auf Online-Rechnung umgestellt, mit der selben Masche wie jetzt o2. Netcologne, GMX und 1&1 bei seit Ewigkeiten nur Online-Rechnungen an, bei Netcologne kostet die Papierechnung Aufpreis. Also bitte nicht immer nur o2 als den Buhmann hinstellen.

Sagt ja keiner was dagegen, dass Online-Rechnung nicht für viele vorteilhaft ist. Ich nutze auch Online-Rechnung bei o2, aber einfach umzustellen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich sagt: "Nein, ich möchte lieber bei den VERTRAGLICH VEREINBARTEN Konditionen bleiben" ist weder die feine Englische (Spanische), noch rechtlich einwandfrei. Aber o2 nutzt ja leider in letzter Zeit mal ganz gerne Grauzonen und hat für mich schon fast das Niveau von VictorVox erreicht. Wäre ja mal ganz lustig o2 zu antworten, dass man der Umstellung widerspricht und die Rechnungen um die Hälfte kürzt, wenn o2 seinerseits der Kürzung nicht innerhalb von zwei Monaten widerspricht. Natürlich auch gerne online unter dem eigens von mir dazu eingerichteten Bereich auf meiner Homepage. :-) Würde mich ja mal interessieren, ob die auf sowas antworten würden.

So langsam geht mir o2 echt auf die Nerven, auch wenn mich die meisten der Streiche von o2 nicht betreffen. Die haben sich wohl den Wahlspruch ihrer Werbeikone zu sehr zu Herzen genommen und wollen einfach mal "mehr Drama" in die Geschäftsbeziehung bringen. Leider kommt da ja nur viel "kakaka" raus. Boah, gucke ich zu viel TV Total! :-)

Was waren das noch für tolle Zeiten, als o2 noch ein vertrauenswürdiges Unternehmen war! Wenigstens herrschte damals, als die Briten noch am Zepter waren, die feine Englische Art...

Gruß
GrößterNehmer
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[5.1.1.1.1] CGa antwortet auf GrößterNehmer
21.04.2008 04:23
Benutzer GrößterNehmer schrieb:
Eplus hat bei mir schon vor 2 Jahren auf Online-Rechnung umgestellt, mit der selben Masche wie jetzt o2. Netcologne, GMX und 1&1 bei seit Ewigkeiten nur Online-Rechnungen an, bei Netcologne kostet die Papierechnung Aufpreis. Also bitte nicht immer nur o2 als den Buhmann hinstellen.

Sagt ja keiner was dagegen, dass Online-Rechnung nicht für viele vorteilhaft ist. Ich nutze auch Online-Rechnung bei o2, aber einfach umzustellen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich sagt: "Nein, ich möchte lieber bei den VERTRAGLICH VEREINBARTEN Konditionen bleiben" ist weder die feine Englische (Spanische), noch rechtlich einwandfrei. Aber o2 nutzt ja leider in letzter Zeit mal ganz gerne Grauzonen und hat für mich schon fast das Niveau von VictorVox erreicht.

Ohne O2 in Schutz zu nehmen, da ich deren Verhalten auch nicht mag, hat man aber in den AGB und Leistungsbeschreibungen doch wohl kein Recht auf eine Papierrechnung, oder? Insofern ist das mal wieder eine Grauzone, da Bedingungen geändert werden, die nicht Teil der AGB sind.

cu ChrisX
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[5.1.1.1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf CGa
21.04.2008 11:34
Benutzer CGa schrieb:

Insofern ist das mal wieder eine Grauzone, da Bedingungen geändert werden, die nicht Teil der AGB sind.

Egal, woraus sich das Recht auf Zusendung einer Rechnung bisher ergab: Die Vereinbarung, mit der das geändert wird, ist natürlich AGB.
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[5.1.1.1.1.2] GrößterNehmer antwortet auf CGa
24.04.2008 00:40
Ohne O2 in Schutz zu nehmen, da ich deren Verhalten auch nicht mag, hat man aber in den AGB und Leistungsbeschreibungen doch wohl kein Recht auf eine Papierrechnung, oder? Insofern ist das mal wieder eine Grauzone, da Bedingungen geändert werden, die nicht Teil der AGB sind.

Eine Rechnung ist die Grundlage der Forderung an dich. o2 kann die Rechnung zumindest nur an eine Adresse schicken, die du bei o2 als "deine Adresse" angegeben hast. Das trifft natürlich auf deine Postadresse zu. Per Email könnten sie sie wohl schicken, wenn du deine Emailadresse als Kontaktadresse angegeben hättest, aber ich glaube das ist aus Datenschutzgründen nicht mehr zulässig (ich erinnere mich an irgendsowas). Insbesondere können sie die Rechnung aber nicht irgendwo ablegen (z.B. im Web) und erwarten, dass du dir einen Account bei o2 anlegst und die Rechnung regelmäßig abholst. Das geht nur mit deiner Zustimmung. Außerdem muss eine "richtige" Rechnung auch einige Vorgaben erfüllen. Z.B. muss eine digitale Rechnung auch digital signiert sein, damit sie beim Finanzamt anerkannt wird. Das macht o2 z.B. nicht. Außerdem gilt deutsches Recht bei allen Dingen, die nicht explizit vertraglich (also auch per AGB) vereinbart sind.

Ich würde aus dem Bauch heraus einfach mal sagen, dass die "stillschweigende Zustimmung" nicht ausreicht, um Kunden auf Online-Rechnung umzustellen, zumal die von o2 erstellte Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz nicht ordnungsgemäß ist.

Gruß
GrößterNehmer
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[5.1.1.1.1.2.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf GrößterNehmer
25.04.2008 01:17
Benutzer GrößterNehmer schrieb:

Ohne O2 in Schutz zu nehmen, [...] hat man aber in den AGB und Leistungsbeschreibungen doch wohl kein Recht auf eine Papierrechnung, oder?

Eine Rechnung ist die Grundlage der Forderung an dich. o2 kann die Rechnung zumindest nur an eine Adresse schicken, die du bei o2 als "deine Adresse" angegeben hast. Das trifft natürlich auf deine Postadresse zu. Per Email könnten sie sie wohl schicken, wenn du deine Emailadresse als Kontaktadresse angegeben hättest, aber ich glaube das ist aus Datenschutzgründen nicht mehr zulässig (ich erinnere mich an irgendsowas).

Es gibt Datenschutz-Bedenken gegen das Versenden des Einzelverbindungsnachweises in einer unverschlüsselten E-Mail. Ich halte dieses Argument für vorgeschoben. Es ist den Unternehmen schon ganz recht, wenn der Kunde regelmäßig ihr jeweiliges Web-Portal besuchen muss.

Insbesondere können sie die Rechnung aber nicht irgendwo ablegen (z.B. im Web) und erwarten, dass du dir einen Account bei o2 anlegst und die Rechnung regelmäßig abholst. Das geht nur mit deiner Zustimmung.

Diese Zustimmung gibt der typische Kunde aber stillschweigend, weil er bei Vertragsabschluss vereinbart hat, dass das so geht.

Außerdem muss eine "richtige" Rechnung auch einige Vorgaben erfüllen. Z.B. muss eine digitale Rechnung auch digital signiert sein, damit sie beim Finanzamt anerkannt wird.

Damit diese Rechnung einen Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss sie eine qualifizierte elektronische Signatur haben. Für alle anderen Zwecke akzeptiert sie das Finanzamt in aller Regel auch ohne Signatur.

Das macht o2 z.B. nicht. Außerdem gilt deutsches Recht bei allen Dingen, die nicht explizit vertraglich (also auch per AGB) vereinbart sind.

Auch bei Dingen, die vertraglich vereinbart sind, gilt deutsches Recht. Welches Recht sollte sonst gelten, wenn ein deutscher Kunde in Deutschland einen Vertrag mit einem deutschen Unternehmen abschließt?

Ich würde aus dem Bauch heraus einfach mal sagen, dass die "stillschweigende Zustimmung" nicht ausreicht, um Kunden auf Online-Rechnung umzustellen, zumal die von o2 erstellte Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz nicht ordnungsgemäß ist.

Das Umsatzsteuergesetz ist hier aber nur für Unternehmer relevant, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Und solche Unternehmer sind typischerweise keine Verbraucher gelten einige gesetzliche Beschränkungen nicht.
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[5.1.1.1.2] Colt.Seavers antwortet auf GrößterNehmer
21.04.2008 07:22
Da stimm ich doch jedem Argument voll und ganz zu.
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[5.1.1.1.3] Mobilfunk-Experte antwortet auf GrößterNehmer
21.04.2008 11:39
Benutzer GrößterNehmer schrieb:

[...] einfach umzustellen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich sagt: "Nein, ich möchte lieber bei den VERTRAGLICH VEREINBARTEN Konditionen bleiben" ist weder die feine Englische (Spanische), noch rechtlich einwandfrei.

Du hast bei Vertragsabschluss vertraglich vereinbart, dass dir o2 geänderte Bedingungen einfach mitteilen darf, und dass dein Schweigen dann als Zustimmung gilt.

Wäre ja mal ganz lustig o2 zu antworten, dass man der Umstellung widerspricht und die Rechnungen um die Hälfte kürzt, wenn o2 seinerseits der Kürzung nicht innerhalb von zwei Monaten widerspricht. Natürlich auch gerne online unter dem eigens von mir dazu eingerichteten Bereich auf meiner Homepage. Würde mich ja mal interessieren, ob die auf sowas antworten würden.

Darauf brauchen sie gar nicht zu antworten, denn wenn du ihnen neue Bedingungen mitteilst, gilt ihr Schweigen eben *nicht* als Zustimmung.
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[5.1.1.1.3.1] GrößterNehmer antwortet auf Mobilfunk-Experte
24.04.2008 01:10
Du hast bei Vertragsabschluss vertraglich vereinbart, dass dir o2 geänderte Bedingungen einfach mitteilen darf, und dass dein Schweigen dann als Zustimmung gilt.
Mag ja sein. Ich kenne nicht den Wortlaut des Schreibens, aber darin wird bestimmt nicht erwähnt, dass die Online-Rechnung nicht dem Umsatzsteuergesetz entspricht. Generell ist die Vorgehensweise "stillschweigende Zustimmung" ja vertraglich vereinbart, aber bei so einer Änderung ist das nicht unbedingt die beste Wahl gewesen.

Hab gerade gesehen, dass o2 jetzt Online-Rechnung als Standard-Rechnung vorschreibt (in ihren AGB). Ob das wohl heißt, dass Neukunden 5 Euro für die "Umstellung" auf Papierrechnung bezahlen müssen? Das wäre rechtlich nämlich schon bedenklich, da eine ordentliche Rechnung kostenfrei sein muss und die Online-Rechnung eben nicht digital signiert ist. Somit ist sie nach UStG §14 nämlich nicht ordentlich.

Wäre ja mal ganz lustig o2 zu antworten, dass man der Umstellung widerspricht und die Rechnungen um die Hälfte kürzt, wenn o2 seinerseits der Kürzung nicht innerhalb von zwei Monaten widerspricht. Natürlich auch gerne online unter dem eigens von mir dazu eingerichteten Bereich auf meiner Homepage. Würde mich ja mal interessieren, ob die auf sowas antworten würden.

Darauf brauchen sie gar nicht zu antworten, denn wenn du ihnen neue Bedingungen mitteilst, gilt ihr Schweigen eben *nicht* als Zustimmung.
Ist mir auch klar, war auch nicht ernst gemeint, sondern nur eine lustige Vorstellung.

Gruß
GrößterNehmer
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[5.1.1.1.3.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf GrößterNehmer
24.04.2008 23:36
Benutzer GrößterNehmer schrieb:

Du hast bei Vertragsabschluss vertraglich vereinbart, dass dir o2 geänderte Bedingungen einfach mitteilen darf, und dass dein Schweigen dann als Zustimmung gilt.
>
Mag ja sein. Ich kenne nicht den Wortlaut des Schreibens, aber darin wird bestimmt nicht erwähnt, dass die Online-Rechnung nicht dem Umsatzsteuergesetz entspricht.

Das bedeutet lediglich, dass eine solche Rechnung einen Unternehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Generell ist die Vorgehensweise "stillschweigende Zustimmung" ja vertraglich vereinbart, aber bei so einer Änderung ist das nicht unbedingt die beste Wahl gewesen.

Als Unternehmer muss man die Vertragsbedingungen halt etwas genauer lesen oder einer solchen Änderung auch mal widersprechen.

Hab gerade gesehen, dass o2 jetzt Online-Rechnung als Standard-Rechnung vorschreibt (in ihren AGB). Ob das wohl heißt, dass Neukunden 5 Euro für die "Umstellung" auf Papierrechnung bezahlen müssen? Das wäre rechtlich nämlich schon bedenklich, da eine ordentliche Rechnung kostenfrei sein muss und die Online-Rechnung eben nicht digital signiert ist. Somit ist sie nach UStG §14 nämlich nicht ordentlich.

"Nicht ordentlich" ist sie nur für einen Unternehmer, der zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
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[5.1.1.2] Colt.Seavers antwortet auf schoneb
21.04.2008 07:24
E-Plus stellte nur bei einem Wechsel in einem Onlinetarif auf Onlinerechnung um...zumindest vor 2 Jahren!
D.h. der Kunde "wusste" was er tut.
Ein laufender Vertrag wurde von E-Plus definitiv nicht angetastet!
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[5.1.1.2.1] monopol76 antwortet auf Colt.Seavers
21.04.2008 09:55

2x geändert, zuletzt am 21.04.2008 09:57
Bezüglich der Rechnungsstellung und damit verbundenen Zahlungen trifft das BGB einige klare Regelungen. (um den 280er Paragrafen)D.h. trifft O2 keine eindeutige Regelung in den AGB bzgl. einer Online Rechnung, gilt das BGB. Hier ist zu beachten, dass eine Rechnung nach Erstellung durch den Gläubiger in den Machtbereich des Schuldners (Kunde) gekommen sein muss. Es handelt sich hier um eine sog. Bringschuld. Nicht umsonst macht O2 auch auf eine Widerspruchsmöglickeit aufmerksam. Sonst würden sie gegen geltendes Recht verstoßen und dies wissen sie auch. Jeder kann also der Umstellung auf Onlinerechnung wirdersprechen.

Es dürfte beispielsweise für jemanden ohne Internetzugang schwierig sein, in den Machtbereich seiner Rechnung zu kommen. Weiterhin gilt im allgeeinen gemäß akueller Gerichtsurteile als Machtbereich, der Briefkasten des Schuldners.
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[5.1.1.2.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf monopol76
21.04.2008 11:28
Benutzer monopol76 schrieb:

Bezüglich der Rechnungsstellung und damit verbundenen Zahlungen trifft das BGB einige klare Regelungen.
(um den 280er Paragrafen)

Das BGB regelt weder dort noch sonstwo ausdrücklich, ob und in welcher Form eine Rechnung erstellt werden muss. Dazu muss man schon recht allgemeine Vorschriften wie § 242 BGB (Leistung nach Treu und Glauben) strapazieren.

D.h. trifft O2 keine eindeutige Regelung in den AGB bzgl. einer Online Rechnung, gilt das BGB. Hier ist zu beachten, dass eine Rechnung nach Erstellung durch den Gläubiger in den Machtbereich des Schuldners (Kunde) gekommen sein muss. Es handelt sich hier um eine sog. Bringschuld. [...] Es dürfte beispielsweise für jemanden ohne Internetzugang schwierig sein, in den Machtbereich seiner Rechnung zu kommen.

Die Rechnung hat keinen eigenen Machtbereich, sondern derjenige, der die Rechnung bereitstellen muss, hat in der Regel dafür zu sorgen, dass sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Mit dem Bereitstellen zum Herunterladen gelangt die Rechnung nicht in den Machtbereich des Empfängers - selbst wenn dieser einen Internetzugang hat.

Weiterhin gilt im allgeeinen gemäß akueller Gerichtsurteile als Machtbereich, der Briefkasten des Schuldners.

Als Machtbereich würde auch das E-Mail-Postfach des Empfängers gelten, wenn sich aus den Umständen ergäbe, dass der Empfänger bereit wäre, Mitteilungen per E-Mail anzunehmen. Viele Unternehmen - darunter auch o2 - versenden aber die Rechnung gar nicht per E-Mail, sondern der Kunde muss sie sich erst irgendwo im Kundenportal herunterladen. Das Bereithalten zum Herunterladen gilt aber höchstens dann als Zugang, wenn das so vereinbart wurde.
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[5.1.1.2.1.1.1] GrößterNehmer antwortet auf Mobilfunk-Experte
24.04.2008 01:39
Das BGB regelt weder dort noch sonstwo ausdrücklich, ob und in welcher Form eine Rechnung erstellt werden muss. Dazu muss man schon recht allgemeine Vorschriften wie § 242 BGB (Leistung nach Treu und Glauben) strapazieren.
Richtig, dafür guckt man ins UStG. Rechnungen sind in Papierform zu erstellen, oder digital, wenn der Kunde zustimmt. Die Zustimmung würde ja durch die Änderung der AGB stillschweigend vorliegen.

Als Machtbereich würde auch das E-Mail-Postfach des Empfängers gelten, wenn sich aus den Umständen ergäbe, dass der Empfänger bereit wäre, Mitteilungen per E-Mail anzunehmen. Viele Unternehmen - darunter auch o2 - versenden aber die Rechnung gar nicht per E-Mail, sondern der Kunde muss sie sich erst irgendwo im Kundenportal herunterladen. Das Bereithalten zum Herunterladen gilt aber höchstens dann als Zugang, wenn das so vereinbart wurde.
Sehe ich genauso. Allerdings kann ich gerade das (also die Zustimmung, das eine auf o2online bereitgestellte Rechnung als zugegangen gilt) nicht in den AGB erkennen. Dort steht ja nur, dass die Rechnung in elektronischer Form erhalten wird. Nicht dass der Kunde das Online-Portal als seinen Machtbereich akzeptiert.

Aber passt irgendwie zu o2. So langsam fragt man sich, was o2 denn eigentlich noch von den eigenen Billig-Marken unterscheidet, wenn alles auf deren Level runtergefahren wird.

Gruß
GrößterNehmer
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[5.1.1.3] AmEnoPhis antwortet auf schoneb
21.04.2008 19:56
Benutzer schoneb schrieb:
Eplus hat bei mir schon vor 2 Jahren auf Online-Rechnung umgestellt, mit der selben Masche wie jetzt o2. Netcologne, GMX und 1&1 bei seit Ewigkeiten nur Online-Rechnungen an, bei Netcologne kostet die Papierechnung Aufpreis. Also bitte nicht immer nur o2 als den Buhmann hinstellen.

Komisch. Bei e+ konnte ich mir aussuchen, ob ich für eine Gutschrift auf die papierlose Rechnung umstelle.

Nun ist es bei o2 aktuell und nur weil andere eventuell dies auch praktiziert haben bzw. praktizieren, heißt es nicht, daß es legitim ist.
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[5.1.1.3.1] Spam.General antwortet auf AmEnoPhis
22.04.2008 08:51
Richtig. Es gab nen 5er. Und wer nicht wollte, musste nicht.
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[5.1.2] Mobilfunk-Experte antwortet auf Spam.General
21.04.2008 10:58
Benutzer Spam.General schrieb:

Eine Frechheit das Schweigen als Einwilligung zu sehen.

Dummerweise hast du diese Vorgehensweise bei Vertragsabschluss mit o2 vereinbart. Danach dürfen sie die Vertragsbedingungen einfach durch Mitteilung an dich ändern, und dein Schweigen gilt in diesem Fall als Zustimmung.
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[5.1.2.1] Spam.General antwortet auf Mobilfunk-Experte
21.04.2008 14:15
Ohje. Ich sollte das Zeugs mal besser durchlesen...!