Benutzer GrößterNehmer schrieb:
Ohne O2 in Schutz zu nehmen, [...] hat man aber in den AGB und Leistungsbeschreibungen doch wohl kein Recht auf eine Papierrechnung, oder?
Eine Rechnung ist die Grundlage der Forderung an dich. o2 kann die Rechnung zumindest nur an eine Adresse schicken, die du bei o2 als "deine Adresse" angegeben hast. Das trifft natürlich auf deine Postadresse zu. Per Email könnten sie sie wohl schicken, wenn du deine Emailadresse als Kontaktadresse angegeben hättest, aber ich glaube das ist aus Datenschutzgründen nicht mehr zulässig (ich erinnere mich an irgendsowas).
Es gibt Datenschutz-Bedenken gegen das Versenden des Einzelverbindungsnachweises in einer unverschlüsselten E-Mail. Ich halte dieses Argument für vorgeschoben. Es ist den Unternehmen schon ganz recht, wenn der Kunde regelmäßig ihr jeweiliges Web-Portal besuchen muss.
Insbesondere können sie die Rechnung aber nicht irgendwo ablegen (z.B. im Web) und erwarten, dass du dir einen Account bei o2 anlegst und die Rechnung regelmäßig abholst. Das geht nur mit deiner Zustimmung.
Diese Zustimmung gibt der typische Kunde aber stillschweigend, weil er bei Vertragsabschluss vereinbart hat, dass das so geht.
Außerdem muss eine "richtige" Rechnung auch einige Vorgaben erfüllen. Z.B. muss eine digitale Rechnung auch digital signiert sein, damit sie beim Finanzamt anerkannt wird.
Damit diese Rechnung einen Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss sie eine qualifizierte elektronische Signatur haben. Für alle anderen Zwecke akzeptiert sie das Finanzamt in aller Regel auch ohne Signatur.
Das macht o2 z.B. nicht. Außerdem gilt deutsches Recht bei allen Dingen, die nicht explizit vertraglich (also auch per AGB) vereinbart sind.
Auch bei Dingen, die vertraglich vereinbart sind, gilt deutsches Recht. Welches Recht sollte sonst gelten, wenn ein deutscher Kunde in Deutschland einen Vertrag mit einem deutschen Unternehmen abschließt?
Ich würde aus dem Bauch heraus einfach mal sagen, dass die "stillschweigende Zustimmung" nicht ausreicht, um Kunden auf Online-Rechnung umzustellen, zumal die von o2 erstellte Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz nicht ordnungsgemäß ist.
Das Umsatzsteuergesetz ist hier aber nur für Unternehmer relevant, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Und solche Unternehmer sind typischerweise keine Verbraucher gelten einige gesetzliche Beschränkungen nicht.