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SoKü


23.05.2008 19:49 - Gestartet von Avanda
na dann schaut mal in die AGB´s, dort wird ausschließlich soweit ich das gelesen habe nur über RechnungOnline gesprochen.

Also keine Papierrechnung als Leistung.

Des Weiteren hat T-Mobile in der Rechnungsbeilage (also in schriftform) auf die Umstellung mit dem Hinweis auf Widerruf hingewiesen. Also kein Sonderkündigungsrecht.

Ach ja, ich finde auch, dass man immer sehr viel meckert und gar nicht bemerkt, was alles kostenfrei oder günstiger bei der T-Mobile ist.

Kostenfreie Hotline für Vertragskunden
Kostenfreie Papierrechnung
Kostenfreie Rechnungskopie
günstigere Ersatzkarten als bei manch anderen Anbietern
u.s.w. vergleicht einfach mal die Preislisten der Anbieter.. man sollte nicht nur auf die Tarife achten.

Ich will damit nicht sagen, dass alles bei T-Mobile/Telekom gut ist aber ich denke das Bescherden mehr auffalen, da diese Firma einfach so viele Kunden hat......
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[1] talknein antwortet auf Avanda
25.05.2008 18:19
Benutzer Avanda schrieb:
na dann schaut mal in die AGB´s, dort wird ausschließlich soweit ich das gelesen habe nur über RechnungOnline gesprochen.

Für mich gelten die T-Mobile AGB von Nov. 2005 u. nicht die von heute. Da konnte ich auswählen online oder per Post ohne nachteile!

Also keine Papierrechnung als Leistung.

Somit ist das eher eine einseite von mir ungewünschte Änderung die ich nicht akzeptieren werde.

Momentmal ;) wie war das bei online gibbet 1,00 EUR Rabatt. Den ziehe ich denen jetzt Monat für Monat ab.

talknein