Benutzer spaghettimonster schrieb:
Lesen gefährdet die Dummheit.
Recht hast du :-))
"Die Änderungen ... werden dem Kunden gegenüber nur wirksam, wenn sie ihm schriftlich mitgeteilt worden sind und der Kunde ihnen nicht schriftlich binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen hat. ... Der Anbieter weist den Kunden in der Mitteilung auf die Bedeutung eines unterlassenen Widerspruchs hin. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt."
Na, das ist doch mal ne klare Aussage. Und glaubt man dem Ganzen, wird Alice niemals gegenüber Altkunden die AGBs zu deren Ungunsten ändern können....
"Der Anbieter kann seine Preise zum Ausgleich gestiegener Kosten erhöhen, z.B. wenn sich die vom Anbieter zu tragenden Kosten für Vorleistungen, die zur Erbringung der vertraglichen Leistung notwendig sind (z.B. Anmietung der Teilnehmeranschlussleitung des Kunden, Interconnection, Sonderrufnummern) erhöht haben. Weiter ist eine Preisanpassung in dem Maße möglich, in dem dies durch eine Veränderung des Umsatzsteuersatzes oder eine verbindliche Anordnung der Bundesnetzagentur (BNetzA) veranlasst ist."
Falls du damit unterstellen willst, dass das eine "abschließende Aufzählung" ist und es keine anderen Gründe geben kann, die Preise zu erhöhen (z.B. in Form von Aufschlägen bei Kündigung nach wenigen Monaten), lehnst du dich m.E. weit aus dem Fenster. Aber man soll ja die Hoffnung nie verlieren.
Ansonsten: Auch diese Beschränkungen sind ja änderbar... :-))
Nur unter Einhaltung der bisher geltenden Bedingungen, denn bis zur Änderung gelten sie ja noch. Ansonsten scheint dir ja außer blanken Spekulationen ohne jeden realen Anhaltspunkt nicht mehr viel einzufallen.
Keine Ahnung, warum du mich hier anpöbelst, den ich habe nur meine Bedenken gegen zuviel Blauäugigkeit zum Besten gegeben. Aber wenn's dich glücklich macht....
Werde deshalb keinen Glaubenskrieg vom Zaun brechen.
Für MICH ist dieser Threat damit beendet.