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Welche AGB gelten


01.07.2008 21:18 - Gestartet von Spam.General
Ich habe schon vor einiger Zeit Alice bestellt.
Gelten nun die AGB bei Leistung oder bei Abschluss?
Der Anschluss wird erst im Aug geschalten.
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[1] spaghettimonster antwortet auf Spam.General
01.07.2008 21:53
Benutzer Spam.General schrieb:
Ich habe schon vor einiger Zeit Alice bestellt. Gelten nun die AGB bei Leistung oder bei Abschluss?

Letzteres. Man kann nur AGB zustimmen, die man kennt.
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[1.1] Spam.General antwortet auf spaghettimonster
01.07.2008 22:06
Denke ich mir auch.
Allerdings schreibt Alice, dass der Vertrag durch die endgültige Schaltungsbestätigung zustande kommt...naja...aber dann wohl die Konditionen von damals...richtig?
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[1.1.1] spaghettimonster antwortet auf Spam.General
01.07.2008 23:24
Benutzer Spam.General schrieb:
Denke ich mir auch. Allerdings schreibt Alice, dass der Vertrag durch die endgültige Schaltungsbestätigung zustande kommt...

Trotzdem gelten dann nicht die AGB, die sich Hansenet zwischenzeitlich im stillen Kämmerlein und einseitig ersonnen hat, sondern die, denen der Kunde bei Einsendung seines Antrags zugestimmt hat.

AGB oder AGB-Änderungen gelten grundsätzlich nur, wenn der Kunde (1) darauf hingewiesen wurde, (2) sie zur Kenntnis nehmen konnte und (3) ihnen zustimmt, wobei die Zustimmung nach vorheriger Vereinbarung (AGB) und bei angemessener Widerspruchsfrist auch in einem Schweigen liegen kann. Solange nicht alle diese Voraussetzungen vorliegen, gelten die neuen AGB jedenfalls für diesen Kunden nicht.

naja...aber dann wohl die Konditionen von damals...richtig?

Alles von damals. "Konditionen", Preislisten, Leistungsbeschreibungen, "besondere Geschäftsbedingungen" oder wie auch immer man es nennen mag sind im rechtlichen Sinne alles AGB.

Benutzer peanutsger schrieb:
aber wegen der monatlichen Kündigungsfristen kann ALICE jederzeit die AGBs ändern und als zukünftig gültig erklären, wenn der Kunde nicht bis zum Ende der Kündigungsfrist gekündigt hat.

Dürfte hier abgesehen von der wirtschaftlichen Unsinnigkeit deshalb nicht gehen, weil es ja bisher verbindlich hieß, das Einrichtungsentgelt entfalle. Ist es aber einmal entfallen, kann Hansenet es nicht wieder auferstehen lassen und im Kündigungsfall einfordern. Hansenet müsste für Altkunden also schon eine echte Deaktivierungsgebührenklausel einführen, und die ist bekanntlich unwirksam: https://www.teltarif.de/arch/2002/kw24/... :)

Aber generell richtig gedacht, ich wäre auch fast drauf reingefallen. :)
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[1.2] peanutsger antwortet auf spaghettimonster
01.07.2008 22:07
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Benutzer Spam.General schrieb:
Ich habe schon vor einiger Zeit Alice bestellt. Gelten nun die AGB bei Leistung oder bei Abschluss?

Letzteres. Man kann nur AGB zustimmen, die man kennt.

Ja, aber wegen der monatlichen Kündigungsfristen kann ALICE jederzeit die AGBs ändern und als zukünftig gültig erklären, wenn der Kunde nicht bis zum (... hier Ende der Kündigungsfrist für den jeweiligen Kunden... einsetzen) gekündigt hat.

Dann heißt es bleiben und neue AGBs gelten oder kündigen.
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[1.2.1] spaghettimonster antwortet auf peanutsger
08.07.2008 21:16
Benutzer peanutsger schrieb:
aber wegen der monatlichen Kündigungsfristen kann ALICE jederzeit die AGBs ändern

Nicht unbedingt. Die Alice-AGB enthalten dazu Beschränkungen.

Ich weiß auch nicht, wieso ihr meint, das Alice gleich kündigen würde, wenn man einer Vertragsänderung widerspricht. Sowas wäre ziemlich kurzzichtig von Alice. Hat sie bisher auch nicht. Soviel ich weiß, wurden bisher Änderungen immer nur auf Altkunden übertragen, soweit es sich um Verbesserungen handelte, die anderen nur auf Kundenwunsch.
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[1.2.1.1] peanutsger antwortet auf spaghettimonster
08.07.2008 22:08
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Benutzer peanutsger schrieb:
aber wegen der monatlichen Kündigungsfristen kann ALICE jederzeit die AGBs ändern

Nicht unbedingt. Die Alice-AGB enthalten dazu Beschränkungen.


Inwiefern?
Könntest du die betreffende Passage zitieren oder Fundstelle nennen? Hab nicht wirklich Lust, die gesamten AGBs auf diese Stelle hin abzusuchen...

Ansonsten: Auch diese AGBs mit den Beschränkungen sind ja änderbar... :-))
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[1.2.1.1.1] spaghettimonster antwortet auf peanutsger
08.07.2008 23:49
Benutzer peanutsger schrieb:
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Benutzer peanutsger schrieb:
aber wegen der monatlichen Kündigungsfristen kann ALICE jederzeit die AGBs ändern

Nicht unbedingt. Die Alice-AGB enthalten dazu Beschränkungen.


Inwiefern?
Könntest du die betreffende Passage zitieren oder Fundstelle nennen? Hab nicht wirklich Lust, die gesamten AGBs auf diese Stelle hin abzusuchen...

Lesen gefährdet die Dummheit.

ZB: "Der Anbieter kann die vertraglichen Leistungen ändern, soweit hierfür triftige Gründe vorliegen..."

"Die Änderungen ... werden dem Kunden gegenüber nur wirksam, wenn sie ihm schriftlich mitgeteilt worden sind und der Kunde ihnen nicht schriftlich binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen hat. ... Der Anbieter weist den Kunden in der Mitteilung auf die Bedeutung eines unterlassenen Widerspruchs hin. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt."

"Der Anbieter kann seine Preise zum Ausgleich gestiegener Kosten erhöhen, z.B. wenn sich die vom Anbieter zu tragenden Kosten für Vorleistungen, die zur Erbringung der vertraglichen Leistung notwendig sind (z.B. Anmietung der Teilnehmeranschlussleitung des Kunden, Interconnection, Sonderrufnummern) erhöht haben. Weiter ist eine Preisanpassung in dem Maße möglich, in dem dies durch eine Veränderung des Umsatzsteuersatzes oder eine verbindliche Anordnung der Bundesnetzagentur (BNetzA) veranlasst ist."

Ansonsten: Auch diese Beschränkungen sind ja änderbar... :-))

Nur unter Einhaltung der bisher geltenden Bedingungen, denn bis zur Änderung gelten sie ja noch. Ansonsten scheint dir ja außer blanken Spekulationen ohne jeden realen Anhaltspunkt nicht mehr viel einzufallen.
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[1.2.1.1.1.1] peanutsger antwortet auf spaghettimonster
08.07.2008 23:59
Benutzer spaghettimonster schrieb:

Lesen gefährdet die Dummheit.
Recht hast du :-))

"Die Änderungen ... werden dem Kunden gegenüber nur wirksam, wenn sie ihm schriftlich mitgeteilt worden sind und der Kunde ihnen nicht schriftlich binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen hat. ... Der Anbieter weist den Kunden in der Mitteilung auf die Bedeutung eines unterlassenen Widerspruchs hin. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt."

Na, das ist doch mal ne klare Aussage. Und glaubt man dem Ganzen, wird Alice niemals gegenüber Altkunden die AGBs zu deren Ungunsten ändern können....


"Der Anbieter kann seine Preise zum Ausgleich gestiegener Kosten erhöhen, z.B. wenn sich die vom Anbieter zu tragenden Kosten für Vorleistungen, die zur Erbringung der vertraglichen Leistung notwendig sind (z.B. Anmietung der Teilnehmeranschlussleitung des Kunden, Interconnection, Sonderrufnummern) erhöht haben. Weiter ist eine Preisanpassung in dem Maße möglich, in dem dies durch eine Veränderung des Umsatzsteuersatzes oder eine verbindliche Anordnung der Bundesnetzagentur (BNetzA) veranlasst ist."

Falls du damit unterstellen willst, dass das eine "abschließende Aufzählung" ist und es keine anderen Gründe geben kann, die Preise zu erhöhen (z.B. in Form von Aufschlägen bei Kündigung nach wenigen Monaten), lehnst du dich m.E. weit aus dem Fenster. Aber man soll ja die Hoffnung nie verlieren.


Ansonsten: Auch diese Beschränkungen sind ja änderbar... :-))

Nur unter Einhaltung der bisher geltenden Bedingungen, denn bis zur Änderung gelten sie ja noch. Ansonsten scheint dir ja außer blanken Spekulationen ohne jeden realen Anhaltspunkt nicht mehr viel einzufallen.

Keine Ahnung, warum du mich hier anpöbelst, den ich habe nur meine Bedenken gegen zuviel Blauäugigkeit zum Besten gegeben. Aber wenn's dich glücklich macht....
Werde deshalb keinen Glaubenskrieg vom Zaun brechen.
Für MICH ist dieser Threat damit beendet.
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[1.2.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf peanutsger
09.07.2008 11:06
Benutzer peanutsger schrieb:
Für MICH ist dieser Threat damit beendet.
Warum denn gleich 'ne Drohung (threat [engl.] = Drohung) ausstoßen?
Du wolltest doch nur den thread ((Diskussions-)Faden) abschließen, stimmt's?
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[1.2.1.1.1.1.1.1] peanutsger antwortet auf garfield
09.07.2008 17:15
Benutzer garfield schrieb:
Benutzer peanutsger schrieb:
Für MICH ist dieser Threat damit beendet.
Warum denn gleich 'ne Drohung (threat [engl.] = Drohung) ausstoßen?
Du wolltest doch nur den thread ((Diskussions-)Faden) abschließen, stimmt's?

Autsch...erwischt...

DANKE :-))
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[1.2.1.1.1.1.2] spaghettimonster antwortet auf peanutsger
14.07.2008 01:51

einmal geändert am 14.07.2008 02:01
Benutzer peanutsger schrieb:
Na, das ist doch mal ne klare Aussage. Und glaubt man dem Ganzen, wird Alice niemals gegenüber Altkunden die AGBs zu deren Ungunsten ändern können....

Verträge können nie einseitig geändert werden. Das war schon immer so und ergibt sich auch aus dem Gesetz, egal, ob du die AGB "glaubst". Alice kann höchstens kündigen.

Falls du damit unterstellen willst, dass das eine "abschließende Aufzählung" ist und es keine anderen Gründe geben kann, die Preise zu erhöhen (z.B. in Form von Aufschlägen bei Kündigung nach wenigen Monaten),

In der Tat könnte eine Belastung so einer Deaktivierungsgebühr für Altkunden unter anderem deshalb unzulässig sein. Es wäre nicht das erste Mal, dass Hansenet gegen eigene AGB verstößt und dann zurückrudert, siehe kostenlose Störungshotline.

ich habe nur meine Bedenken gegen zuviel Blauäugigkeit zum Besten gegeben.

Bisher mit geringem argumentativen Erfolg. Immer nur zu allem "nö" und "nein" und "glaub ich nicht" zu sagen, ist jedenfalls zu billig. Zuerst stellst du die falsche Behauptung auf, Hansenet könnte jederzeit kündigen, obwohl eine AGB-Änderung gar nicht im Raum steht. Auf meinen Widerspruch mit Verweis auf die AGB hin bist du zu faul die AGB zu lesen. Als ich sie dann zitiere, behauptest du einfach "glaub ich nicht" und drehst sie in ihr Gegenteil um.