Benutzer spaghettimonster schrieb:
Benutzer Telly schrieb:
Fatal deshalb, weil Dein Beispiel mit Gemeinde X nicht stimmt, da die 90% sich auf die gesamten "weißen Flecken" eines Bundeslandes beziehen und nicht auf einzelne Gemeinden.
Doch, das gilt schon pro Gemeinde (wohlgemerkt bei den 800-er-Frequenzen). Steht doch ausdrücklich in Nr. 5.
Richtig. Es steht in Nr. 5. (Übrigens: Würdest Du bitte mal den genauen Link angeben?)
Also ich lese hieraus
Ein Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet, bei der Frequenznutzung im Bereich 800 MHz in allen Bundesländern einen Versorgungsgrad von mindestens 90 % der Bevölkerung der von den einzelnen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden (vgl. hierzu anliegende Listen, Beilagen) ab dem 01.01.2016 zu erreichen. Der Versorgungsgrad bezieht sich auf die gesamte Bevölkerung aller benannten Städte und Gemeinden je Bundesland.
Folgendes:
Ein Beispiel-Bundesland hat 20.000 Gemeinden und Städte mit insgesamt 5 Millionen Einwohner.
Interessant sind aber nur die "zu benennenden weißen Flecken". Dies sind 109 Gemeinden mit insgesamt 1 Million Einwohner.
90% von 1 Million Einwohner sind 900.000 Einwohner. Diese müssen also dringend versorgt werden. Dies erreicht man wohl am preiswertesten, wenn man sich auf die größten Gemeinden fokussiert.
Daher kommt jetzt die Priorisierung ins Spiel:
a) In einer ersten Stufe sind zunächst die von jeweiligen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis zu 5 000 zu versorgen (Prioritätsstufe 1).
Unser Bundesland hat:
10 Gemeinden mit 5.000 Einwohnern = 50.000
10 Gemeinden mit 4.000 Einwohnern = 40.000
60 Gemeinden mit 1.000 Einwohnern = 60.000
Macht insgesamt 150.000 Einwohner. Davon 90% sind 135.000 Einwohnern.
Nun versorgt man die 20 größten Gemeinden. Macht schon mal 90.000 Einwohner. Braucht man nur noch 45 Gemeinden mit 1.000 Einwohnern.
Bleiben also noch 15 Gemeinden ohne Versorgung.
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Unser Bundesland hat:
5 Städte mit 20.000 Einwohnern = 100.000
4 Städte mit 15.000 Einwohnern =_ 60.000
4 Städte mit 10.000 Einwohnern =_ 40.000
Macht insgesamt 200.000 Einwohner. Davon 90% sind 180.000 Einwohnern.
Nun versorgt man die 9 größten Städte. Macht schon mal 160.000 Einwohner. Braucht man nur noch 2 Städte mit 10.000 Einwohnern.
Bleiben also noch 2 Städte ohne Versorgung.
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Unser Bundesland hat:
3 Städte mit 50.000 Einwohnern = 150.000
5 Städte mit 40.000 Einwohnern = 200.000
2 Städte mit 25.500 Einwohnern =_ 51.000
3 Städte mit 23.000 Einwohnern =_ 69.000
Macht insgesamt 470.000 Einwohner. Davon 90% sind 423.000 Einwohnern.
Nun versorgt man die 10 größten Städte. Macht schon mal 401.000 Einwohner. Braucht man nur noch 1 Stadt mit 23.000 Einwohnern.
Bleiben also noch 2 Städte ohne Versorgung.
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Über die Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern lasse ich mich jetzt nicht aus. Die werden dann sicherlich "von selbst" versorgt werden.
Fazit:
19 Städte und Gemeinden mit insgesamt
15 x _1.000 = 15.000
_2 x 10.000 = 20.000
_2 x 23.000 = 46.000
81.000 Einwohnern bleiben ohne Breitband.
Oder anders:
91,9 Prozent der Bevölkerung sind versorgt; jedoch nur
82,6 Prozent der Städte und Gemeinden werden versorgt!
Daher wird nicht jede einzelne Gemeinde zu 90 % versorgt - sondern wieder einmal nur die 90 % der Gesamteinwohnerzahl eines Bundeslandes, die Stand heute noch kein Breitband haben können.
Telly