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E-Plus will nicht mehr investieren


08.04.2010 14:57 - Gestartet von Leohund
Ein Hinweis, dass E-Plus möglichst nicht mehr viel investieren will. Mit dem schnellen Internetausbau hängt es ja nun schon seit Jahren. Soll wohl generell so Firmenpolitik bleiben!
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[1] mohlis antwortet auf Leohund
08.04.2010 15:40
Benutzer Leohund schrieb:
Ein Hinweis, dass E-Plus möglichst nicht mehr viel investieren will. Mit dem schnellen Internetausbau hängt es ja nun schon seit Jahren. Soll wohl generell so Firmenpolitik bleiben!

Das denke ich auch. E-Plus wird sich weiterhin dahingehend positionieren, dass Sie nur den Markt bedienen werden, der mit 64K-384K zufrieden ist und hauptsächlich billiges Telefonieren wünscht (z.B. Prepaid-Kunden). Die immer mehr Speed haben wollen, werden sich (weiterhin) an D-Netze halten (müssen).
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[1.1] giles_gs antwortet auf mohlis
08.04.2010 15:49
Benutzer mohlis schrieb:
Die immer mehr Speed haben wollen, werden sich (weiterhin) an D-Netze halten (müssen).

Oder zu O2 wechseln
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[1.2] Vernünftige Idee von ePlus
trzuno antwortet auf mohlis
08.04.2010 15:51
Im Prinzip eine vernünftige Idee von ePlus.

Einfach weiter auf die schon erreichten Kundengruppen konzentrieren. Die sitzen heute vor allem in den Ballungszentren, wo ePlus auch schon überall Sender hat, die nur mit neuen Frequenzen erweitert werden müssen. Dazu reichen aber auch die Frequenzen in den höheren Bändern aus, bzw. sind für Großstädte sogar effektiver.

Mit den tiefen Frequenzen im 800er Band geht man ja gleichzeitig eine Verpflichtung ein bisher mit Breitband nicht versorgte Gemeinden auszubauen. Das würde für ePlus deutlich teurer als für TM und VF werden, da bei ePlus im abgelegenen ländlichen Bereich doch noch reichlich Senderlücken vorhanden sind.

Da wird ePlus wohl eher auf die paar zusätzlichen Kunden auf dem Land verzichten, als dort extra teuer auszubauen. Dafür kann man mit anderen Frequenzen und ohne Ausbauverpflichtungen natürlich in den Großstädten deutlich günstiger sehr viel mehr Kunden erreichen.
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[1.2.1] Telly antwortet auf trzuno
08.04.2010 16:34
Mit den tiefen Frequenzen im 800er Band geht man ja gleichzeitig eine Verpflichtung ein bisher mit Breitband nicht versorgte Gemeinden auszubauen. Das würde für ePlus deutlich teurer als für TM und VF werden, da bei ePlus im abgelegenen ländlichen Bereich doch noch reichlich Senderlücken vorhanden sind.

Also hier:

https://www.teltarif.de/breitband-digitale-...?...

heißt es:

Danach erfolge der Ausbau in einem Stufenplan, oberste Priorität hätten dabei breitbandlose ländliche Gemeinden mit weniger als 5 000 Einwohnern. Erst wenn hier 80 Prozent der Haushalte versorgt würden, könne der Anbieter auch dichter besiedelte Regionen erschließen.

Wie ist das aber nun zu verstehen? Ich verstehe es nicht so, dass hier E-plus eine schlechtere Ausgangslage hat. Vielmehr sehe ich es so, dass "breitbandlose" Gemeinden zu 80 Prozent generell erstmal versorgt sein müssen. Und zwar nicht JEWEILS von T, VF, o2 und E+, sondern alle zusammengenommen.

Aber dies stelle ich hier jetzt gerne zur Diskussion. Wäre schön, wenn jemand wirklich zur Aufklärung beiträgt.

Telly
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[1.2.1.1] DenSch antwortet auf Telly
08.04.2010 17:19
Benutzer Telly schrieb:

Erst wenn hier 80 Prozent der Haushalte versorgt würden, könne der Anbieter auch dichter besiedelte Regionen erschließen.

Wie ist das aber nun zu verstehen? Ich verstehe es nicht so, dass hier E-plus eine schlechtere Ausgangslage hat. Vielmehr sehe ich es so, dass "breitbandlose" Gemeinden zu 80 Prozent generell erstmal versorgt sein müssen. Und zwar nicht JEWEILS von T, VF, o2 und E+, sondern alle zusammengenommen.

Der letzte Satz deines Zitates sollte as eigentlich erklären schon. Erst wenn der jeweilie Anbieter, der ersteigert hat (wer weiß, vielleicht will auch nur Vodafone die Frequenzen haben und die andern drei kaufen gar nix....) in dem Bereich 80% versorgt hat, darf er weiter gehen.
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[1.2.1.1.1] Telly antwortet auf DenSch
08.04.2010 20:30

Und zwar nicht JEWEILS von T, VF, o2 und E+, sondern alle zusammengenommen.

Der letzte Satz deines Zitates sollte as eigentlich erklären schon. Erst wenn der jeweilie Anbieter, der ersteigert hat (wer weiß, vielleicht will auch nur Vodafone die Frequenzen haben und die andern drei kaufen gar nix....) in dem Bereich 80% versorgt hat, darf er weiter gehen.

Können wir das mal an Beispielzahlen verdeutlichen?

Folgende Annahmen:

- 1000 "weiße Flecken" in der Breitbandversorgung in Deutschland vorhanden.

- Nur VF und E+ ersteigern Frequenzen.

Wer muss wieviele "weiße Flecken" beseitigen?

Ich würde sagen: 80 Prozent von 1000 sind 800. Macht für jeden 400 zu schließende weiße Flecken.

Wie rechnest Du?

Telly
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[1.2.1.2] spaghettimonster antwortet auf Telly
08.04.2010 22:42
Benutzer Telly schrieb:
Wie ist das aber nun zu verstehen? Ich verstehe es nicht so, dass hier E-plus eine schlechtere Ausgangslage hat. Vielmehr sehe ich es so, dass "breitbandlose" Gemeinden zu 80 Prozent

...zu 80% hat vielleicht Teltarif die Primärquelle wieder mal nicht gelesen.

generell erstmal versorgt sein müssen. Und zwar nicht JEWEILS von T, VF, o2 und E+, sondern alle zusammengenommen.

Auszug aus der Verfügung:

"4. Ein Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet, bei der Frequenznutzung für die Frequenzen im Bereich 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz einen Versorgungsgrad der Bevölkerung von mindestens 25 % ab dem 01.01.2014 und mindestens 50 % ab dem 01.01.2016 zu erreichen. Die hierbei zu erfüllenden Parameter werden nachträglich unter Berücksichtigung der eingesetzten Technik festgelegt.

Die Verpflichtung nach Absatz 1 gilt für Frequenzen, die zum Zeitpunkt dieser Entscheidungen Gegenstand eines Verwaltungsrechtsstreits waren, abweichend mit der Maßgabe, dass die vorgeschriebenen Versorgungsgrade innerhalb von drei bzw. fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die Rechtskraft eingetreten ist, zu erreichen sind. Dies gilt nur für den Fall, dass der jeweilige Verwaltungsrechtsstreit nach dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der jeweiligen Frequenzzuteilung rechtskräftig abgeschlossen ist.

5. Aufgrund der besonderen gesetzlichen Vorgaben ist gemäß der Nutzungsbestimmung 36 der Änderungsverordnung zum Frequenzbereichszuweisungsplan [Anm.: 'Der Frequenzbereich 790–862 MHz ist im Benehmen mit den Ländern so bald wie möglich für die mobile breitbandige Internetversorgung zu nutzen. Er dient vorrangig zur Schließung von Versorgungslücken in ländlichen Bereichen...'] eine gesonderte Verpflichtung für die Frequenzen im Bereich 800 MHz vorgesehen. Ein Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet, bei der Frequenznutzung im Bereich 800 MHz in allen Bundesländern einen Versorgungsgrad von mindestens 90 % der Bevölkerung der von den einzelnen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden (vgl. hierzu anliegende Listen, Beilagen) ab dem 01.01.2016 zu erreichen. Der Versorgungsgrad bezieht sich auf die gesamte Bevölkerung aller benannten Städte und Gemeinden je Bundesland.

Die Ausbauverpflichtung muss mit dem Spektrum der 800-MHz-Frequenzen erreicht werden. Sollten während des Zeitraums bis zum 01.01.2016 Städte und Gemeinden durch andere Anbieter/Technologien mit gleichwertigen bzw. höherwertigen Breitbandlösungen versorgt werden, ist diese Versorgung auf die zu erreichende Ausbauverpflichtung von 90 % der Bevölkerung anzurechnen.
In allen Bundesländern sind zunächst wie folgt stufenweise nachfolgende Städte und Gemeinden mit Breitbandanschlüssen zu versorgen:

a) In einer ersten Stufe sind zunächst die von jeweiligen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis zu 5 000 zu versorgen (Prioritätsstufe 1).

b) In einer zweiten Stufe sind die von den jeweiligen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von mehr als 5 000 und bis zu 20 000 zu versorgen (Prioritätsstufe 2).

c) In einer dritten Stufe sind die von den jeweiligen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von mehr als 20 000 und bis zu 50 000 zu versorgen (Prioritätsstufe 3).

d) In einer vierten Stufe sind die von den jeweiligen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von mehr als 50 000 zu versorgen (Prioritätsstufe 4).

Der Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet den Netzauf- und -ausbau in den genannten Städten und Gemeinden der Prioritätsstufen 1 bis 4 wie folgt vorzunehmen: Der Beginn des Netzausbaus der Prioritätsstufe 2 in einem Bundesland kann erst erfolgen, wenn mindestens 90 % der Bevölkerung der von diesem Bundesland benannten Städte und Gemeinden in der Prioritätsstufe 1 versorgt sind. Der Beginn des Netzausbaus in der Prioritätsstufe 3 in einem Bundesland kann erst erfolgen, wenn mindestens 90 % der Bevölkerung der von diesem Bundesland benannten Städte und Gemeinden in der Prioritätsstufe 2 versorgt sind. Der Beginn des Netzausbaus in der Prioritätsstufe 4 in einem Bundesland kann erst erfolgen, wenn mindestens 90 % der Bevölkerung der von diesem Bundesland benannten Städte und Gemeinden in der Prioritätsstufe 3 versorgt sind.

Zuteilungsinhaber können Kooperationen eingehen oder Frequenzen überlassen, sofern diese regulierungs- und wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Unbeschadet der oben angegebenen gesonderten Verpflichtung ist ein Frequenzzuteilungsinhaber verpflichtet einen Versorgungsgrad der Bevölkerung von mindestens 50 % ab dem 01.01.2016 zu erreichen."
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[1.2.1.2.1] Telly antwortet auf spaghettimonster
09.04.2010 08:58
Danke, danke!

Habe ich das jetzt richtig verstanden?

Also in die jeweils nächsthöhere Prioritätsstufe können die Mobilfunker nur gemeinsam aufsteigen.

Und E-plus hat (wie hier im Thread behauptet wurde) keinen Nachteil gegenüber den anderen. Schließlich gibt es ja nur eine Liste, die zu 90% abgearbeitet werden muss und nicht jeder Lizenzinhaber hat eine eigene Liste für sich abzuarbeiten.

Ich hoffe, das ist richtig so. Ansonsten hab ich nix kapiert ;-)

Telly
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[1.2.1.2.1.1] spaghettimonster antwortet auf Telly
09.04.2010 14:02

2x geändert, zuletzt am 09.04.2010 14:28
Benutzer Telly schrieb:
Also in die jeweils nächsthöhere Prioritätsstufe können die Mobilfunker nur gemeinsam aufsteigen.

Ich lese es so, dass im Bereich 800 MHz spätestens ab 2016 jeder Netzbetreiber einzeln die 90% erreichen muss, nur bis dahin zählen auch andere Technologien (zB: Dorf X ist schon zu 80% mit DSL versorgt, also muss entsprechend weniger Mobilfunk ausgebaut werden, um mit der rentableren Stadt Y anfangen zu dürfen). Ab 2016 zählt der Ausbau von Konkurrenznetzen - wenn ich das richtig verstehe - höchstens insoweit, als eine Art national roaming vereinbart wird oder Frequenzen quasi "untervermietet" werden.

Was ich mich frage: Bis 2016 zählen auch andere Technologien zum Erreichen der 90%, so dass bis dahin entsprechend weniger ausgebaut werden muss. Werden aber mit Sat nicht schon heute 90% erreicht, so dass die Mobilfunker die Hände in den Schoß legen werden?

Und E-plus hat (wie hier im Thread behauptet wurde) keinen Nachteil gegenüber den anderen. Schließlich gibt es ja nur eine Liste, die zu 90% abgearbeitet werden muss und nicht jeder Lizenzinhaber hat eine eigene Liste für sich abzuarbeiten.

Ich verstehe nicht, warum EP benachteiligt sein soll. Die E-Netzbtreiber haben sogar mehr Bietrechte von der BNetzA im Bereich 800 MHz reserviert bekommen, weil sie im 900-er-Bereich bislang wenige Frequenzen haben. Ansonsten ist ja niemand zum Bieten gezwungen (auch, wenn EP dann endgültig gefressen werden dürfte). EP kann sich zB auch auf die 1,8-GHz-Frequenzen beschränken und darüber Sprache anbieten, hier muss nur eine Bevölkerungsabdeckung von 50% bis 2016 erreicht sein. (Allerdings weiß ich nicht, inwieweit Endgeräte das überhaupt unterstützen.)

Vielleicht quengelt EP etwas, weil man nun vor der Wahl gestellt wird, endgültig den Marktanschluss zu verlieren oder endlich - zumindest räumlich - in den Netzausbau zu investieren. Für noch wahrscheinlicher halte ich aber das hier https://www.teltarif.de/forum/s30473/42-3.html . Außerdem wurden keine technischen Mindeststandards festgelegt. EP kann die Ausbaupflicht also auch dadurch erfüllen, dass Daten wie gehabt über EDGE und 200-KBit/s-UMTS tröpfeln. Zwar definiert die Bundesregierung "Breitband" wohl inzwischen als 1 MBit/s aufwärts, aber erstens ist das - nach meiner Kenntnis - nirgends rechtsverbindlich angeordnet, so dass es an sich keinen zu interessieren braucht, zweitens hat auch die BNetzA ausdrücklich keine Mindestrate festgelegt, weil das im Mobilfunk angeblich technisch nicht sicherzustellen sei.
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[1.2.1.2.1.1.1] Telly antwortet auf spaghettimonster
09.04.2010 16:06
Ich lese es so, dass im Bereich 800 MHz spätestens ab 2016 jeder Netzbetreiber einzeln die 90% erreichen muss, nur bis dahin zählen auch andere Technologien

Also wenn ich es mir nochmal durchlese, dann hast Du wohl Recht und es ist so gemeint. Das wäre aber fatal.

(zB: Dorf X ist schon zu 80% mit DSL versorgt, also muss entsprechend weniger Mobilfunk ausgebaut werden, um mit der rentableren Stadt Y anfangen zu dürfen).

Fatal deshalb, weil Dein Beispiel mit Gemeinde X nicht stimmt, da die 90% sich auf die gesamten "weißen Flecken" eines Bundeslandes beziehen und nicht auf einzelne Gemeinden.

Das könnte dazu führen, dass alle Lizenzinhaber die gleichen "weißen Flecken" füllen und dort dann Konkurrenz herrscht und andere "weiße Flecken" werden überhaupt gar nicht versorgt.

Telly
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[1.2.1.2.1.1.1.1] spaghettimonster antwortet auf Telly
09.04.2010 17:45
Benutzer Telly schrieb:
Fatal deshalb, weil Dein Beispiel mit Gemeinde X nicht stimmt, da die 90% sich auf die gesamten "weißen Flecken" eines Bundeslandes beziehen und nicht auf einzelne Gemeinden.

Doch, das gilt schon pro Gemeinde (wohlgemerkt bei den 800-er-Frequenzen). Steht doch ausdrücklich in Nr. 5.

Das könnte dazu führen, dass alle Lizenzinhaber die gleichen "weißen Flecken" füllen und dort dann Konkurrenz herrscht und andere "weiße Flecken" werden überhaupt gar nicht versorgt.

Dieselben Flächen pro Gemeinde? Vielleicht. Man muss ja auch bedenken, dass die Betreiber für jede einzelne Basisstation zum Erreichen der Abdeckung - ohne die die Frequenzzuteilung widerrufen wird - erst noch eine Baugenehmigung beantragen müssen, also nicht wild bauen können, wo es vielleicht technisch sinnvoll wäre. Für Baugenehmigungen sind aber die Landkreise und Gemeinden zuständig. Da sitzen auch der alternative Biolandwirt Müller und die anthroposophische Krebspatientin Meier drin, die zwar mobil telefonieren und Internetzugang, aber keine Masten bei sich haben wollen. Und wenn es kein Grundstück zu kaufen gibt, müssen die Anbieter Fremdeigentümer so lange bestechen, bis sie einem Bau zustimmen, was die Baugenehmigung natürlich nicht entbehrlich macht. Der Bund kann den Anbietern hier mangels Zuständigkeit auch nicht helfen. Das ist möglicherweise gar nicht so einfach in der relativ kurzen Zeit.
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[1.2.1.2.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf spaghettimonster
09.04.2010 18:57
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Benutzer Telly schrieb:
Fatal deshalb, weil Dein Beispiel mit Gemeinde X nicht stimmt, da die 90% sich auf die gesamten "weißen Flecken" eines Bundeslandes beziehen und nicht auf einzelne Gemeinden.

Doch, das gilt schon pro Gemeinde (wohlgemerkt bei den 800-er-Frequenzen). Steht doch ausdrücklich in Nr. 5.

Richtig. Es steht in Nr. 5. (Übrigens: Würdest Du bitte mal den genauen Link angeben?)

Also ich lese hieraus

Ein Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet, bei der Frequenznutzung im Bereich 800 MHz in allen Bundesländern einen Versorgungsgrad von mindestens 90 % der Bevölkerung der von den einzelnen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden (vgl. hierzu anliegende Listen, Beilagen) ab dem 01.01.2016 zu erreichen. Der Versorgungsgrad bezieht sich auf die gesamte Bevölkerung aller benannten Städte und Gemeinden je Bundesland.

Folgendes:

Ein Beispiel-Bundesland hat 20.000 Gemeinden und Städte mit insgesamt 5 Millionen Einwohner.

Interessant sind aber nur die "zu benennenden weißen Flecken". Dies sind 109 Gemeinden mit insgesamt 1 Million Einwohner.

90% von 1 Million Einwohner sind 900.000 Einwohner. Diese müssen also dringend versorgt werden. Dies erreicht man wohl am preiswertesten, wenn man sich auf die größten Gemeinden fokussiert.

Daher kommt jetzt die Priorisierung ins Spiel:

a) In einer ersten Stufe sind zunächst die von jeweiligen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis zu 5 000 zu versorgen (Prioritätsstufe 1).

Unser Bundesland hat:

10 Gemeinden mit 5.000 Einwohnern = 50.000
10 Gemeinden mit 4.000 Einwohnern = 40.000
60 Gemeinden mit 1.000 Einwohnern = 60.000

Macht insgesamt 150.000 Einwohner. Davon 90% sind 135.000 Einwohnern.

Nun versorgt man die 20 größten Gemeinden. Macht schon mal 90.000 Einwohner. Braucht man nur noch 45 Gemeinden mit 1.000 Einwohnern.

Bleiben also noch 15 Gemeinden ohne Versorgung.
________________­__________­_________________

Unser Bundesland hat:

5 Städte mit 20.000 Einwohnern = 100.000
4 Städte mit 15.000 Einwohnern =_ 60.000
4 Städte mit 10.000 Einwohnern =_ 40.000

Macht insgesamt 200.000 Einwohner. Davon 90% sind 180.000 Einwohnern.

Nun versorgt man die 9 größten Städte. Macht schon mal 160.000 Einwohner. Braucht man nur noch 2 Städte mit 10.000 Einwohnern.

Bleiben also noch 2 Städte ohne Versorgung.
________________­__________­_________________

Unser Bundesland hat:

3 Städte mit 50.000 Einwohnern = 150.000
5 Städte mit 40.000 Einwohnern = 200.000
2 Städte mit 25.500 Einwohnern =_ 51.000
3 Städte mit 23.000 Einwohnern =_ 69.000

Macht insgesamt 470.000 Einwohner. Davon 90% sind 423.000 Einwohnern.

Nun versorgt man die 10 größten Städte. Macht schon mal 401.000 Einwohner. Braucht man nur noch 1 Stadt mit 23.000 Einwohnern.

Bleiben also noch 2 Städte ohne Versorgung.
________________­__________­_________________

Über die Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern lasse ich mich jetzt nicht aus. Die werden dann sicherlich "von selbst" versorgt werden.



Fazit:

19 Städte und Gemeinden mit insgesamt

15 x _1.000 = 15.000
_2 x 10.000 = 20.000
_2 x 23.000 = 46.000

81.000 Einwohnern bleiben ohne Breitband.

Oder anders:

91,9 Prozent der Bevölkerung sind versorgt; jedoch nur
82,6 Prozent der Städte und Gemeinden werden versorgt!

Daher wird nicht jede einzelne Gemeinde zu 90 % versorgt - sondern wieder einmal nur die 90 % der Gesamteinwohnerzahl eines Bundeslandes, die Stand heute noch kein Breitband haben können.

Telly
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[1.2.1.2.1.1.1.1.1.1] spaghettimonster antwortet auf Telly
16.04.2010 14:09
Benutzer Telly schrieb:
Daher wird nicht jede einzelne Gemeinde zu 90 % versorgt - sondern wieder einmal nur die 90 % der Gesamteinwohnerzahl eines Bundeslandes, die Stand heute noch kein Breitband haben können.

Die BNetzA hat mir auf Rückfrage bestätigt, dass sie tatsächlich deiner Auslegung folgt, also 90% der Gesamtbevölkerung aller Gemeinden der jeweiligen Prioritätsstufe eines Bundeslands (nicht: 90% der Bevölkerung des Bundeslands) abgedeckt sein müssen und nicht 90% der Bevölkerung jeder einzelnen Gemeinde. Das lässt in der Tat befürchten, dass einige Gemeinden, vielleicht auch leicht über 10% der Gemeinden, immer noch sogar komplett unversorgt bleiben. Immerhin werden die Anbieter aber 90% der Gesamtbevölkerung aller 5.000-er-Gemeinden, dann 90% der Gesamtbevölkerung aller 20.000-er-Gemeinden usw. abdecken müssen. Die Konzentration auf größere Gemeinden funktioniert also nur innerhalb einer Prioritätsstufe.

Zur Geschwindigkeit meint die BNetzA übrigens, unter Breitband verstehe sie derzeit mindestens 1 MBit/s. Demnach würden die Anbieter um HSPA nicht herumkommen und E-Plus müsste sich was einfallen lassen. :) Ob die Anbieter das auch so sehen werden, bleibt abzuwarten, die Verfügung selbst enthält keine verbindliche Mindestrate.
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[1.2.1.2.1.1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf spaghettimonster
16.04.2010 14:32
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Benutzer Telly schrieb:
Daher wird nicht jede einzelne Gemeinde zu 90 % versorgt - sondern wieder einmal nur die 90 % der Gesamteinwohnerzahl eines Bundeslandes, die Stand heute noch kein Breitband haben können.

Die BNetzA hat mir auf Rückfrage bestätigt, dass sie tatsächlich deiner Auslegung folgt,

Danke für die Mühe. Bist Du von einem "weißen Fleck" betroffen - oder bist Du einfach nur interessiert?

also 90% der Gesamtbevölkerung aller Gemeinden der jeweiligen Prioritätsstufe eines Bundeslands

Aller Gemeinden, die jetzt noch weiße Flecken haben.

(nicht: 90% der Bevölkerung
des Bundeslands)

90 % der Bevölkerung eines Bundeslandes, die jetzt noch kein Breitband haben können.

nicht 90% der Bevölkerung jeder einzelnen Gemeinde.

So stimmts.

Das lässt in der Tat befürchten, dass einige Gemeinden, vielleicht auch leicht über 10% der Gemeinden, immer noch sogar komplett unversorgt bleiben. Immerhin werden die Anbieter aber 90% der Gesamtbevölkerung aller 5.000-er-Gemeinden, dann 90% der Gesamtbevölkerung aller 20.000-er-Gemeinden usw. abdecken müssen. Die Konzentration auf größere Gemeinden funktioniert also nur innerhalb einer Prioritätsstufe.

Es ist zu begrüßen, dass zumindest mal eine erstzunehmende Regulierung stattfindet und so die ländlichen Gebiete endlich mal eine Chance bekommen, mit schnellem Internet versorgt zu werden.

Eine 100%-ige Versorgung wünschen wir uns sicherlich alle. Eine solche Bedingung würde aber dazu führen, dass das Interesse an diesen Lizenzen so nicht vorhanden wäre. Schließlich verschlingen gerade die "letzten" 10 Prozent am meisten Gelder.

Zur Geschwindigkeit meint die BNetzA übrigens, unter Breitband verstehe sie derzeit mindestens 1 MBit/s. Demnach würden die Anbieter um HSPA nicht herumkommen und E-Plus müsste sich was einfallen lassen. :) Ob die Anbieter das auch so sehen werden, bleibt abzuwarten, die Verfügung selbst enthält keine verbindliche Mindestrate.

Ich finde jetzt keine Quelle. Aber die 1 MBit/s Grenze wurde hier schon oft von teltarif.de wiedergegeben.

Telly
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[1.2.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] spaghettimonster antwortet auf Telly
17.04.2010 01:25
Benutzer Telly schrieb:
Bist Du von einem "weißen Fleck" betroffen - oder bist Du einfach nur interessiert?

Ich selbst habe das Glück nicht betroffen zu sein, finde es aber interessant und wichtig.

Es ist zu begrüßen, dass zumindest mal eine erstzunehmende Regulierung stattfindet und so die ländlichen Gebiete endlich mal eine Chance bekommen, mit schnellem Internet versorgt zu werden.

Das wird sich zeigen. Ich habe verschiedentlich gelesen, dass die 800-er-Frequenzen für LTE wegen der zu schmalen Frequenzbänder ungeeignet seien. Alle Anbieter glauben aber, dass sie (wohl dann mit HSPA?) über die 800-er-Frequenzen die Nachfrage bei Weitem nicht bedienen können, selbst, wenn sich jeder mit 2-3 MBit/s begnügt. Daraus schließe ich: Entweder müssen sie die Nutzerzahl begrenzen (=teuer) oder drosseln (=langsam). Letztendlich ist ja beides schon heute der Fall. Vielleicht differenzieren sie auch (in den Städten werden sie ja sonst für ihre Datenpreise ausgelacht), so dass die 800-er-Landversorgung extra kostet, zB in Form eines Regio-Aufschlags wie bei manchen DSL-Anbietern.

Eine 100%-ige Versorgung wünschen wir uns sicherlich alle. Eine solche Bedingung würde aber dazu führen, dass das Interesse an diesen Lizenzen so nicht vorhanden wäre. Schließlich verschlingen gerade die "letzten" 10 Prozent am meisten Gelder.

Ich bin nicht sicher, wie das betriebswirtschaftlich aussieht. Irgendwie scheinen alle Mobilfunkanbieter einen rentablen Weg zu sehen, sonst würden sie nicht mitbieten. Nach den Geboten zu urteilen stoßen die 800-er-Frequenzen trotz der strengen Auflagen von allen Frequenzen auf das größte Interesse.
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[…2.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf spaghettimonster
17.04.2010 11:26
Eine 100%-ige Versorgung wünschen wir uns sicherlich alle. Eine solche Bedingung würde aber dazu führen, dass das Interesse an diesen Lizenzen so nicht vorhanden wäre. Schließlich verschlingen gerade die "letzten" 10 Prozent am meisten Gelder.

Ich bin nicht sicher, wie das betriebswirtschaftlich aussieht. Irgendwie scheinen alle Mobilfunkanbieter einen rentablen Weg zu sehen, sonst würden sie nicht mitbieten. Nach den Geboten zu urteilen stoßen die 800-er-Frequenzen trotz der strengen Auflagen von allen Frequenzen auf das größte Interesse.

Richtig. Strenge Auflagen ja (90%) - aber ich sprach davon, dass noch strengere Auflagen (nämlich 100%) dazu geführt hätten, dass eben das Interesse bei weitem nicht so groß gewesen wäre... - wenn nicht sogar gleich null.

Denn die zu erwartenden Mehrkosten, um auch die letzten 10% zu versorgen, sind garantiert um ein vielfaches höher als die heraus zu erzielenden Gewinne.

Telly
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[1.2.1.2.1.1.1.1.1.1.1.2] spaghettimonster antwortet auf Telly
25.04.2010 16:09

2x geändert, zuletzt am 25.04.2010 16:12
Benutzer Telly schrieb:
90 % der Bevölkerung eines Bundeslandes, die jetzt noch kein Breitband haben können.

Nein, 90% der Bevölkerung der Gemeinden einer Prioritätsstufe (zB "bis 5.000 Einwohner") eines Bundeslands. :)

Ich hab mal spaßeshalber am Beispiel Thüringens ausgerechnet, wie es sich auswirken würde, würden die Anbieter aus Kostengründen einfach die größten Gemeinden versorgen: Und zwar würde man bei den 932 unversorgten Gemeinden bis 5.000 Einwohner (Stufe 1) 90% der Bevölkerung auch erreichen, indem man nur 62% der Gemeinden (geordnet nach Einwohnerzahl) vollversorgt. Alle restlichen Gemeinden mit unter 450 Einwohnern würden dann auch weiterhin in die Röhre schauen.

Weil sich die 90% separat auf jede Stufe beziehen, würde das zudem zu der Kuriosität führen, dass zwar Gemeinden mit 450 bis 5.000 Einwohnern versorgt wären, solche mit 5.001 bis 5.700 Einwohnern (= die 10% Bevölkerung der Stufe 2 in den kleinsten Gemeinden = 14% der Gemeinden der Stufe 2) aber wieder nicht.

Eine 100%-ige Versorgung wünschen wir uns sicherlich alle. Eine solche Bedingung würde aber dazu führen, dass das Interesse an diesen Lizenzen so nicht vorhanden wäre.

Das ist die Frage. Vodafone hatte vor 1 Jahr nach eigenen Angaben rd. 20.000 GMS-Basisstationen. Ich gehe davon aus, dass man diese mit überschaubaren Kosten auf UMTS aufrüsten kann. Wenn VF nun nach der o.g. Sparmethode 90% versorgt und man pro Gemeinde vereinfachend 1 Basisstation rechnet, brauchen sie für Thüringen ca. 360 neue Basisstationen, auf ganz DE hochgerechnet ca. 13.000 (was zu hoch gegriffen ist, weil DSL & Co ja angerechnet werden, viele nicht breitbandversorgten Gemeinden schon GSM-versorgt sind, die Basisstationen nur ein Kostenfaktor sind und außerdem dann ja auch etwas mehr Umsatz reinkommt). Wie man an den Milliardengeboten sieht, schreckt das die Anbieter trotzdem nicht ab. Bei 100% bräuchte VF bundesweit weitere 8.000 Basisstationen, wobei auch das wahrscheinlich deutlich zu hoch gegriffen ist. Ich glaube nicht, dass die Gebote dann auf 0 gingen. Aber mit niedrigeren Geboten könnte die Bundesregierung ihre Haushaltslöcher nicht so gut stopfen.
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[1.3] mobilfalke antwortet auf mohlis
09.04.2010 23:11
Benutzer mohlis schrieb:
>

Das denke ich auch. E-Plus wird sich weiterhin dahingehend positionieren, dass Sie nur den Markt bedienen werden, der mit 64K-384K zufrieden ist und hauptsächlich billiges Telefonieren wünscht (z.B. Prepaid-Kunden). Die immer mehr Speed haben wollen, werden sich (weiterhin) an D-Netze halten (müssen).


Naja,was ich so seit Januar bei Gongstar erlebe,hat mit Speed nichts zu tun:-))Das schlägt mein Simyo um längen.
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[1.3.1] unze antwortet auf mobilfalke
10.04.2010 08:44
Benutzer mobilfalke schrieb:

Naja,was ich so seit Januar bei Gongstar erlebe,hat mit Speed nichts zu tun:-))Das schlägt mein Simyo um längen.

Nun gut, Congstar bietet ja auch maximal UMTS-Speed und kein HSDPA siehe auch deren Website:
"Beste Netzabdeckung mit UMTS-Speed im D-Netz"

Wobei diese Werbeaussage schon lustig ist.

Gruß
unze