Benutzer myselfme schrieb:
Es grenzt ein wenig an Aufforderung zur aktiven Körperverletzung bzw primitiven Verhaltensweisen was der Herr / die Frau "Trillerpfeifenfan" hier so standhaft postet.
Schon wieder der Mythos von der Körperverletzung durch die Trillerpfeife? Dieser wird durch ewiges Wiederholen auch nicht wahrer....es sei denn, du zeigst mir ein Urteil, was diese Behauptung untermauern würde.
Mag ja sein, dass Werbeanrufe und Umfragen am Telefon sich zuweilen zu einer Plage entwickeln - abgesehen von strafrechtlich relevantem Datenmißbrauch allerdings düften die meisten Angerufenen dennoch diesen Calls zugestimmt haben.
Ähm..nein. In den meisten Fällen sind es Cold Calls. Und selbst wenn eine angebliche Zustimmung vorliegen sollte, sind Telefonzecken eine Belästigung.
Durch die Angabe ihrer Haupttelefonnummer bei Preisrätseln, für 60 Freiminuten im Festnetz oder bei mehr oder weniger seriösen Versandhäusern.
Nö, ich habe nie meine Telefonnummer irgendwo angegeben. Da gebe ich nur die Nummer von Frank an. Die Call Center scheinen eher nach dem Zufallsprinzip irgendwelche Nummern anzuwählen.
Abhilfe schafft da relativ gut z.B. eine extra VoIP-Nummer, an der nur ein AB anspringt. Wer etwas Wichtiges will wird schreiben oder den AB besprechen - reine Werber sich die Ohren quälen.
Ist mir irgenwie zu umständlich. Die Trillerpfeife ist da wesentlich einfacher und billiger :)
Andere Abhilfe gegen Werbecalls: Für das was haben will reele Preise zahlen ! (Call by Call kann sich zum Teil nur durch Adressenverkauf finanzieren, und mit jeder 010... Wahl stimmt man AGB´s zu, die man wohl eher nie zu sehen bekommt ?! Aber mann diese ja anfordern...)
Eine Zustimmung für Werbeanrufe in den AGB ist nichtig. Es muss explizit zugestimmt worden sein.