Telefonwerbung

Gericht verbietet Glücksspielfirma Telefonwerbung

Unternehmen Lotto-Team buchte unberechtigt von Konten ab
Von AFP / Sascha Recktenwald

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat sich vor Gericht gegen das Glücksspielunternehmen Lotto-Team durchgesetzt, das nach Werbeanrufen Geld von den Konten der Angerufenen abgebucht hatte. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Auffassung der Verbraucherzentrale, wonach bei dieser Praxis keine gültige Einwilligung zur Telefonwerbung vorlag, und verbot dem Unternehmen dieses Vorgehen, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mitteilte.

Lotto Team hatte demnach gegenüber den Angerufenen behauptet, es sei ein Vertrag abgeschlossen worden und 60 Euro von den Konten abgebucht. Die nötigen Daten lagen dem Unternehmen vor. Gegen diese Geschäftspraktiken hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Klage gegen das Kölner Unternehmen eingelegt. Laut Wettbewerbsrecht sei es verboten, ohne wirksame Einwilligung der Angerufenen am Telefon zu werben. "Seit Sommer 2008 ist klar, dass auch hochsensible Bankdaten unbefugt genutzt werden. Daher ist dieses Urteil, gegen das eine Revision nicht zugelassen wurde, ein Erfolg für die Verbraucher", sagte Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale. Sie rät, unberechtigte Abbuchungen vom Kreditinstitut zurückholen zu lassen. Im vergangenen Sommer waren die Kontodaten tausender Verbraucher auf einer anonymen CD in Umlauf geraten.

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