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Ist m.E. legitim...


25.08.2008 14:35 - Gestartet von netwriter
Ich sehe das mal ein wenig anders: Meiner Meinung nach ist es absolut legitim, dass die T-Com-Verpflichtung zum Call-by-Call bei der Congstar nicht greift. Es ist eine eigenständige Gesellschaft mit eigenem Geschäftsführer, auch wenn die T-Com Hauptanteilseigner ist, ist es nicht T-Com, sondern eben Congstar.

Im Geschäftsleben ist das ebenso: Wenn ich von einer Gesellschaft Geld zu bekommen habe und die ist insovent, kriege ich nichts. Obgleich die selben Leute unter - vielleicht sogar ähnlichem Namen - eine zweite Firma aufgemacht haben.
Dann wird ein neuer Geschäftsfüherer berufen und das Thema ist gegessen. Die Schuldner der alten GmbH gucken in die Röhre.

Es ist klar, dass der VATM meckert. Ihren Mitgliedsfirmen - die natürlich alle nicht Call-by-Call-pflichtig sind, wird das Leben wieder ein Stückchen schwerer gemacht. Wenn das so weitergehen würde, würde die T-Com nur noch zum White-Label-Anbieter für Ihre Netze, ohne eigenen Kundenstamm. Das man versucht, hier von Seiten der T-Com gegenzusteuern ist nur recht und billig. Apropos billig: Ein "Billig-Anbieter" ist Congstar keinesfalls, da gibt es Andere. Congstar bewegt sich hier eher im preislichen Mittelfeld.
Und noch was, ich will nicht wissen, wieviele GF's im VATM noch im Mitgliederbeirat sitzen, die nach oben genanntem Beispiel Geschäftsführer einer Nachfolgegesellschaft sind, während z.B. Kunden einer insolventen Callthrough-Gesellschaft auf die Rückzahlung ihres Guthabens warten.

Ergo: Unter diesem Aspekt sehe ich es als durchaus möglich an, dass bei Congstar die Verpflichtung zum CbC nicht greift. Wer tatsächlich Wert darauf legt, der möge doch bitte zum Original, der T-Com zurückwechseln und sich dort seinen Zugang wieder schalten lassen.

Gruß vom

Netwriter