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Weiner statt Mitbewerber...


19.08.2008 22:08 - Gestartet von chrispac
einmal geändert am 19.08.2008 22:29
...wie weinerlich.

Kein Anbieter der Großen bietet CallByCall. Dabei stehen große Konzerne (02-Telefonica, Arcor-Vodafone etc.) dahinter. Diese bauen und haben eigene Netze und nur die Telekom wird reguliert? Wie lächerlich. Das ist Märkt und Wettbewerb - dort besteht man mit. Angeboten und Kunden, Investoren und Gewinn. Jeder will es billigst und immer mehr.
Über Arbeitslose, Menschenrechte in China, Krieg um Öl diskutieren wir und metulich ist die Basis das eine Mehrheit dem anderen die Butter auf dem Brot nicht gönnt.

Reguliert sollte der Markt werden, genau wie jener der Energie? Regulierung darf-wenn wirklich nötig nicht einseitig sein und von Mitbewerbern als scheinbarer Machtgeber mißbraucht werden.

Aber - Regulierung ist ohnehin mehr ein Beleg dafür, dass der Markt es nicht schafft sich selbst zu "regulieren". Richtig?
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[1] handytim antwortet auf chrispac
19.08.2008 22:35
Der Jammerverein VATM mal wieder...

Bei allen Mitgliedern des VATM muss man VoIP nutzen, um über einen anderen Anbieter telefonieren zu können. Ihnen muss also diese Möglichkeit sehr wohl bekannt sein. Und dann veröffentlichen sie so eine Meldung, wo doch absolut klar ist, dass man via VoIP immernoch selbst entscheiden kann, über welchen Anbieter ein Anruf erfolgt. Ich kenne keine VoIP-Box, die nur die Zugangsdaten eines Anbieters speichert, es gibt immer die Möglichkeit mehrere Zugänge/Anbieter einzutragen und bequem per Wahlregeln sogar zu selektieren.

Aber Hauptsache mal wieder eine reißerische Pressemeldung herausbringen, damit man an die Existenz des VATM erinnern kann...
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[1.1] spaghettimonster antwortet auf handytim
20.08.2008 00:13
Benutzer handytim schrieb:
Ich kenne keine VoIP-Box, die nur die Zugangsdaten eines Anbieters speichert, es gibt immer die Möglichkeit mehrere Zugänge/Anbieter einzutragen und bequem per Wahlregeln sogar zu selektieren.

Demnach könnte man CbC/PS insgesamt abschaffen. Denn im Bereich der Festnetz-Sprachtelefonie könnte man sich ja auch einen Telekom- und noch einen Arcor-Anschluss usw schalten lassen.
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[1.1.1] handytim antwortet auf spaghettimonster
20.08.2008 07:11
Falsch, da mangels Doppeladern der Anschluss mehrerer Anbieter physikalisch oft nicht möglich ist. Zudem kostet ein VoIP-Tarif in den meisten Fällen keine zusätzliche Grundgebühr. Es ist im Prinzip nichts anderes als anmeldepflichtiges CbC.
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[1.1.1.1] spaghettimonster antwortet auf handytim
20.08.2008 09:32
Benutzer handytim schrieb:
Falsch, da mangels Doppeladern der Anschluss mehrerer Anbieter physikalisch oft nicht möglich ist.

Müssen sie halt einen legen. Die Telekom sagte mir einmal, dass sie das auch mache(n müsse).

Zudem kostet ein VoIP-Tarif in den meisten Fällen keine zusätzliche Grundgebühr.

Preise ändern sich ständig. Das kann nicht das Kriterium sein. Das Kriterium kann auch nicht sein, ob noch eine Doppelader frei ist oder die Telekom noch eine legen kann, weil das völlig willkürlich ist und von Faktoren abhängt, die mit der Notwendigkeit von CbC nichts zu tun haben.

Das Kriterium muss sein, ob der Anbieter, der auch aus mehreren Unternehmen bestehen kann, auf dem betreffenden Markt eine marktherrschende Stellung hat. Das hat die BNetzA für die Telekom festgestellt. Ob man ausweichen kann, spielt keine Rolle. CbC/PS muss auch dort angeboten werden, wo man vielleicht einen Arcor-Anschluss bekäme, auch wenn er kostenlos wäre (was ja denkbar wäre, Envacom bot auch 16-MBit-DSL-Anschlüsse ohne laufende Kosten an). Also ersetzt VoIP CbC/PS nicht. Zumal ich keinen anmeldefreien VoIP-Anbieter kenne. Außerdem ist es hardwareabhängig, bei CbC reicht das Telefon.

Es ist im Prinzip nichts anderes als anmeldepflichtiges CbC.

Es ist nichts anderes als zwei Telefonanschlüsse. Nur (technisch bedingt) zur Zeit billiger.

Selbst wenn man es als geschlossenes CbC durchgehen ließe, wäre es nicht ausreichend, weil offenes CbC vorgeschrieben ist. Dort finden sich auch die Preisbrecher, und zwar wegen der Anmeldefreiheit. Deshalb ist es so beliebt. Mit VoIP nicht vergleichbar. Oder mit welchem VoIP-Anbieter telefonierst du ohne weitere Kosten für 8 c in die Mobilfunknetze?
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[1.1.1.1.1] handytim antwortet auf spaghettimonster
20.08.2008 22:55
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Falsch, da mangels Doppeladern der Anschluss mehrerer Anbieter physikalisch oft nicht möglich ist.

Müssen sie halt einen legen. Die Telekom sagte mir einmal, dass sie das auch mache(n müsse).

Alternative Anbieter lehnen eine Anschaltung dann einfach ab. Sie picken also die Rosinen raus...


Preise ändern sich ständig. Das kann nicht das Kriterium sein. Das Kriterium kann auch nicht sein, ob noch eine Doppelader frei ist oder die Telekom noch eine legen kann, weil das völlig willkürlich ist und von Faktoren abhängt, die mit der Notwendigkeit von CbC nichts zu tun haben.

Naja, ob ein Kunde seine Hauswand aufklopfen lässt für eine zweite Doppelader?


Das Kriterium muss sein, ob der Anbieter, der auch aus mehreren Unternehmen bestehen kann, auf dem betreffenden Markt eine marktherrschende Stellung hat. Das hat die BNetzA für die Telekom festgestellt.

Hat die Bundesnetzagentur tatsächlich festgestellt, dass Congstar, als relativ eigenständige GmbH, der Regulierung unterliegt, wenn diese T-Com Leistungen zum gleichen Preis einkauft wie die anderen Mitbewerber? Hast Du dazu eine Quelle?


Ob man ausweichen kann, spielt keine Rolle. CbC/PS muss auch dort angeboten werden, wo man vielleicht einen Arcor-Anschluss bekäme, auch wenn er kostenlos wäre (was ja denkbar wäre, Envacom bot auch 16-MBit-DSL-Anschlüsse ohne laufende Kosten an).

In meinen Augen muss Congstar, genauso wie Arcor, Hansenet-Alice oder Versatel kein CbC anbieten, wenn sie die Leistungen bei T-Com zum gleichen Großhandelspreis einkaufen wie die anderen alternativen Anbieter.


Also ersetzt VoIP CbC/PS nicht. Zumal ich keinen anmeldefreien VoIP-Anbieter kenne. Außerdem ist es hardwareabhängig, bei CbC reicht das Telefon.

Hardwareabhängig bei einem Anbieter, der von sich aus nur auf VoIP setzt, wie Congstar es eben tut?


Oder mit welchem VoIP-Anbieter telefonierst du ohne weitere Kosten für 8 c in die Mobilfunknetze?

z.B. Calleasy.com für 8,9 Cent/Minute - und zwar durchgehend und nicht mit Tarifsprüngen.
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[1.1.1.1.1.1] spaghettimonster antwortet auf handytim
24.08.2008 17:21
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer spaghettimonster schrieb:

Alternative Anbieter lehnen eine Anschaltung dann einfach ab. Sie picken also die Rosinen raus...

Wegen des Preises. Der aber wie geschrieben nicht das Kriterium sein kann und auch nicht ist dafür, ob ein Dienst Call by Call braucht oder ersetzt. Sie können das je nach Regulierungslage übrigens auch nicht generell ablehnen, das kann grds auch für andere Anbieter als die Telekom gelten.

Naja, ob ein Kunde seine Hauswand aufklopfen lässt für eine zweite Doppelader?

Auf Kosten der Telekom, warum nicht. Selbst wenn er aber die Kosten selbst tragen müsste, wäre das irrelevant, siehe oben. Hauswand-Aufklopfenmüssen ist auch kein offizielles Kriterium für CbC.

Hat die Bundesnetzagentur tatsächlich festgestellt, dass Congstar, als relativ eigenständige GmbH, der Regulierung unterliegt, wenn diese T-Com Leistungen zum gleichen Preis einkauft wie die anderen Mitbewerber? Hast Du dazu eine Quelle?

Nein, das weiß ich im Moment nicht und kann hier auch nicht nachschlagen, habe ich aber auch nicht behauptet. Die Bundesnetzagentur könnte aber den Telekom-Konzern für marktbeherrschend befinden. Das würde auch ihre 100-prozentige Tochter Congstar betreffen. Es kann ja nicht sein, dass die Telekom sich der Regulierung entzieht, indem sie einfach alles an ihre Tochter "outsourcet", und so ist es auch nicht. Wie "selbstständig" Congstar ist, kannst du ja mal im Gesellschaftsvertrag nachlesen.

Ob man ausweichen kann, spielt keine Rolle. CbC/PS muss auch dort angeboten werden, wo man vielleicht einen Arcor-Anschluss bekäme, auch wenn er kostenlos wäre (was ja denkbar wäre, Envacom bot auch 16-MBit-DSL-Anschlüsse ohne laufende Kosten an).

In meinen Augen muss Congstar, genauso wie Arcor, Hansenet-Alice oder Versatel kein CbC anbieten, wenn sie die Leistungen bei T-Com zum gleichen Großhandelspreis einkaufen wie die anderen alternativen Anbieter.

Dahinter steckt ja die Telekom, die als Eigentümerin den Gewinn einstreicht. Sonst könnte ja auch die Post sagen, sie überträgt die Briefzustellung einer unregulierten Tochter, und wenn du etwas weiter draußen wohnst, wirst du nächste Woche keine Post mehr bekommen. So eine Gesetzgebung wäre ja völlig Banane. Die Frage ist höchstens, ob man VoIP demselben Marktsegment zurechnet. Dazu gibt es auch eine Definition, die ich aber nicht parat habe.

Du kannst dir sicher sein, dass alle Tricks und Kniffe, auf die ein Teltarif-Forum kommt, der Vorstand eines größeren Unternehmens schon laaange durchgespielt hat.

Also ersetzt VoIP CbC/PS nicht. Zumal ich keinen anmeldefreien VoIP-Anbieter kenne. Außerdem ist es hardwareabhängig, bei CbC reicht das Telefon.

Hardwareabhängig bei einem Anbieter, der von sich aus nur auf VoIP setzt, wie Congstar es eben tut?

Sicher. Was soll das dem Kunden nützen? Also, oben argumentierst du mit dem Kundenpreis (Extraanschluss ist zu teuer) als Kriterium, dann mit Wandaufklopfen, jetzt mit dem Geschäftsmodell von VoIP-Anbietern. Du müsstest dich schon für ein klares Kriterium entscheiden, wann CbC angeboten werden muss (beide sind nicht Wirklichkeit).

Oder mit welchem VoIP-Anbieter telefonierst du ohne weitere Kosten für 8 c in die Mobilfunknetze?

z.B. Calleasy.com für 8,9 Cent/Minute - und zwar durchgehend und nicht mit Tarifsprüngen.

Einer Firma, die sich auf der ganzen Seite ordnungswidrig nirgends mit ihrem Unternehmensnamen und ihrer Anschrift oder wenigstens mit ihrem Herkunftsland zu erkennen gibt, bei der ich dann über Whois rausfinde, dass die Domain auf die Betamax-Gruppe registriert ist, und die auch noch Vorkasse von mir will - nö, danke. Dann doch lieber CbC.
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[1.1.1.1.1.1.1] handytim antwortet auf spaghettimonster
24.08.2008 17:39
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Nein, das weiß ich im Moment nicht und kann hier auch nicht nachschlagen, habe ich aber auch nicht behauptet. Die Bundesnetzagentur könnte aber den Telekom-Konzern für marktbeherrschend befinden. Das würde auch ihre 100-prozentige Tochter Congstar betreffen. Es kann ja nicht sein, dass die Telekom sich der Regulierung entzieht, indem sie einfach alles an ihre Tochter "outsourcet", und so ist es auch nicht. Wie "selbstständig" Congstar ist, kannst du ja mal im Gesellschaftsvertrag nachlesen.

Wenn Congstar, wie angekündigt, die Anschlüsse nicht nur via T-Com, sondern auch via Arcor, Telefonica usw. schaltet wird CbC mit Sicherheit keine Pflicht werden.


Hardwareabhängig bei einem Anbieter, der von sich aus nur auf VoIP setzt, wie Congstar es eben tut?

Sicher. Was soll das dem Kunden nützen? Also, oben argumentierst du mit dem Kundenpreis (Extraanschluss ist zu teuer) als Kriterium, dann mit Wandaufklopfen, jetzt mit dem Geschäftsmodell von VoIP-Anbietern. Du müsstest dich schon für ein klares Kriterium entscheiden, wann CbC angeboten werden muss (beide sind nicht Wirklichkeit).

Ich wollte damit sagen, dass alternative VoIP-Zugänge/-Anbieter/-Tarife bei einem sowieso nur per NGN angebotenen Festnetzanschluss (und damit vorhandene Hardware) eine echte CbC-Alternative sind.


z.B. Calleasy.com für 8,9 Cent/Minute - und zwar durchgehend und nicht mit Tarifsprüngen.

Einer Firma, die sich auf der ganzen Seite ordnungswidrig nirgends mit ihrem Unternehmensnamen und ihrer Anschrift oder wenigstens mit ihrem Herkunftsland zu erkennen gibt, bei der ich dann über Whois rausfinde, dass die Domain auf die Betamax-Gruppe registriert ist, und die auch noch Vorkasse von mir will - nö, danke. Dann doch lieber CbC.

Andere Länder, andere Sitten. Oder verlangst Du von einem niederländischen Unternehmen ein Impressum nach deutschen Vorgaben? War ja auch nur ein Beispiel, dass VoIP-Tarife durchaus mit CbC mithalten können. Schon heute gelten die 7,9 Cent Deines CbC-Tarifs nicht mehr.
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[1.1.1.1.1.1.1.1] spaghettimonster antwortet auf handytim
24.08.2008 20:33
Benutzer handytim schrieb:
Wenn Congstar, wie angekündigt, die Anschlüsse nicht nur via T-Com, sondern auch via Arcor, Telefonica usw. schaltet wird CbC mit Sicherheit keine Pflicht werden.

Doch, das hat damit nichts zu tun. Entscheidend ist wie gesagt, ob ein Konzern eine beträchtliche Marktmacht hat. Ein paar über Telefonica geschaltete Anschlüsse senken Telekoms Marktanteil nicht von 80 oder wieviel auf unter 40%.

Bitte lesen:
bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__40.html und
bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__11.html

Natürlich ist es unsinnig, dass die Bundesnetzagentur jetzt eine Überprüfung engeleitet haben will, ob die Telekom über eine beträchtliche Marktmacht auf dem Markt Breitbandzugang für Großkunden hat. VoIP dient ja nicht als Internetzugang. Entscheidend wäre, ob sie eine solche Stellung für Markt 1 hat (Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten). Und dass sie das hat, hat die Agentur schon festgestellt, sonst gäbe es kein CbC. Wird auch bei ihrem Marktanteil bei Anschlüssen schwer zu leugnen sein. Mit welcher Technologie Sprachtelefonie angeboten wird oder die anderen von dir angedachten Punkte können aus meiner Sicht keinen gesetzlich relevanten Unterschied ausmachen.

Was machst du außerdem, wenn Congstar wie Hansenet die Zugangsdaten nicht mehr rausgibt und sie im Router nicht ändrbar sind, oder wenn alternative Anbieter netzseitig unterbunden werden, oder wenn es vertraglich untersagt wird wie in den Mobilfunknetzen? Denn kannst du entweder für den normalen Nutzer unzumutbare Verrenkungen machen und das ggf illegal umgehen oder sitzt auf einem zur Telekom gehörenden VoIP-Anbieter fest. Womöglich, ohne, dass dir an diesem Ort jemand anders einen Anschluss anbietet (TDSL ist ja insgesamt am weitesten ausgebaut). Da kommt Freude auf.

Oder was machst du, wenn die Telekom, wie geplant, bis 2012 oder so ihr Netz auf NGN umgestellt hat? Fällt dann CbC wegen dieser technischen Umstellung auch weg? Ziemlich absurd.

Ich wollte damit sagen, dass alternative VoIP-Zugänge/-Anbieter/-Tarife bei einem sowieso nur per NGN angebotenen Festnetzanschluss (und damit vorhandene Hardware) eine echte CbC-Alternative sind.

Finde ich nicht. Sie erreichen außer bei zweifelhaften Prepaidanbietern in der Regel nicht die Preise von CbC, die Einfachheit bzgl. Hardware und die Zahl der in den Router einprogrammierbaren Anbieter, bei denen man sich zuerst anmelden und womöglich noch einzahlen muss, ist begrenzt.

Verlangst Du von einem niederländischen Unternehmen ein Impressum nach deutschen Vorgaben?

Auf der Seite zur Zahlung per Überweisung steht versteckt als Überweisungsempfänger: Betamax GmbH & Co. KG, Köln. Selbst wenn die Firma in den NL säße, würde das Onlineimpressum gelten, da es EU-Recht ist. 50.000 Euro war glaube ich die Geldbuße. Ob man mal dem Staatssäckel und dem Verbraucher was Gutes tun sollte?

War ja auch nur ein Beispiel, dass VoIP-Tarife durchaus mit CbC mithalten können. Schon heute gelten die 7,9 Cent Deines CbC-Tarifs nicht mehr.

Genannt war 8, derzeit ist es 8,4, immer noch billiger als Betamax. Absolut unseriös jedenfalls: Weit und breit auf der Seite, ob vor, während oder nach der Anmeldung, oder in der Newsletter-Anmeldemail, steht nicht ein Funken von einem Unternehmensnamen außer auf der Überweisungsseite. Auch keine E-Mail-Adresse für Rückfragen, mit Ach und Krach findet mal nach der Anmeldung ein Kontaktformular. Übrigens auch nirgendwo AGB, das Guthaben ist also unbegrenzt nutzbar (haha).

PS. Von wegen Niederlande. Auf der Seite zur Zahlung per Überweisung steht versteckt als Konteninhaber: Betamax GmbH & Co. KG, Köln. Teltarif hat Betamax schon lange aus der Anbieterliste genommen.

Im Übrigen finde ich zur Betamax-Gruppe und ihren vielen Gesichern dies hier interessant:

forums.ebay.it/thread.jspa?thr­eadID=6000­06302#500132455
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] handytim antwortet auf spaghettimonster
24.08.2008 21:07
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Was machst du außerdem, wenn Congstar wie Hansenet die Zugangsdaten nicht mehr rausgibt und sie im Router nicht ändrbar sind, oder wenn alternative Anbieter netzseitig unterbunden werden, oder wenn es vertraglich untersagt wird wie in den Mobilfunknetzen? Denn kannst du entweder für den normalen Nutzer unzumutbare Verrenkungen machen und das ggf illegal umgehen oder sitzt auf einem zur Telekom gehörenden VoIP-Anbieter fest. Womöglich, ohne, dass dir an diesem Ort jemand anders einen Anschluss anbietet (TDSL ist ja insgesamt am weitesten ausgebaut). Da kommt Freude auf.

Ok, ich bin bisher davon ausgegangen, dass mit Congstar-Hardware auch alternative VoIP-Zugänge eingerichtet und genutzt werden können, so wie es bisher der Fall ist.

Auch bin ich von den jetzigen AGB ausgegangen, in denen die Verwendung alternativer VoIP-Zugänge nicht untersagt ist.


Oder was machst du, wenn die Telekom, wie geplant, bis 2012 oder so ihr Netz auf NGN umgestellt hat? Fällt dann CbC wegen dieser technischen Umstellung auch weg? Ziemlich absurd.

Habe ich das behauptet? Ich rede vom jetzigen congstar komplett Tarif und nicht von T-Com NGN irgendwann 2012.

Hat die Congstar GmbH denn eine marktbeherrschende Stellung? Nein.

Was ist unter einem "Unternehmen" im Sinne von §11 und §40 TKG zu sehen? Der gesamte Konzern? Dann wäre Congstar natürlich die T-ochter und wäre erfasst.

Oder doch das einzelne Unternehmen und dadurch wieder nur die "kleine" Congstar GmbH?

Solange die T-Com ihre Kunden nicht aktiv zu Congstar rüberschiebt und diesen Wechsel auch nicht bewirbt, Congstar die Einkaufskonditionen offenlegt und auch vermehrt bei anderen Anbietern einkauft, sehe ich keinen Grund dafür, dass Congstar CbC anbieten muss.


PS. Von wegen Niederlande. Auf der Seite zur Zahlung per Überweisung steht versteckt als Konteninhaber: Betamax GmbH & Co. KG, Köln.

Es wird laut den FAQ zumindest niederländische VAT erhoben. Zugegeben, dort würde ich mich auch nicht als Kunde anmelden. Allerdings sollte man einen festen VoIP-Tarif auch nicht mit CbC-Anbietern vergleichen, die sprunghaft ihre Preise ändern.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] CGa antwortet auf handytim
24.08.2008 21:29
Benutzer handytim schrieb:

Ok, ich bin bisher davon ausgegangen, dass mit Congstar-Hardware auch alternative VoIP-Zugänge eingerichtet und genutzt werden können, so wie es bisher der Fall ist.

Auch bin ich von den jetzigen AGB ausgegangen, in denen die Verwendung alternativer VoIP-Zugänge nicht untersagt ist.

Was wäre wenn Stories sind doch untinteressant. Da die AGB zum Vertragsschluss zählen und aktuell ist es mW nicht verboten.

cu ChrisX
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] spaghettimonster antwortet auf handytim
24.08.2008 21:31
Benutzer handytim schrieb:
Hat die Congstar GmbH denn eine marktbeherrschende Stellung? Nein.

Was ist unter einem "Unternehmen" im Sinne von §11 und §40 TKG zu sehen? Der gesamte Konzern? Dann wäre Congstar natürlich die T-ochter und wäre erfasst.

Wir lesen § 11 TKG: "Ein Unternehmen gilt als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht, wenn es entweder allein *oder gemeinsam mit anderen* eine der Beherrschung gleichkommende Stellung einnimmt, das heißt eine wirtschaftlich starke Stellung, die es ihm gestattet, sich in beträchtlichem Umfang unabhängig von Wettbewerbern und Endnutzern zu verhalten."

Damit sind, durchaus eigenständige, Töchter und noch viel mehr gemeint. Übrigens heißt eine Eigenständigkeit nach außen hin nicht, dass das Unternehmen in seinen Entscheidungen nicht massiv von der Mutter beeinflusst wird. Sowas ist durchaus legal machbar und verbreitet.

sehe ich keinen Grund dafür, dass Congstar CbC anbieten muss.

Der Grund muss auch nicht von dir gesehen werden, sondern nur im TKG stehen. :)
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] handytim antwortet auf spaghettimonster
24.08.2008 21:39
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Wir lesen § 11 TKG: "Ein Unternehmen gilt als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht, wenn es entweder allein *oder gemeinsam mit anderen* eine der Beherrschung gleichkommende Stellung einnimmt, das heißt eine wirtschaftlich starke Stellung, die es ihm gestattet, sich in beträchtlichem Umfang unabhängig von Wettbewerbern und Endnutzern zu verhalten."

Das habe ich gelesen. Ich interpretiere das so, dass hierunter ein Oligopol mehrerer großer Unternehmen mit gemeinsamer beträchtlicher Marktmacht gemeint ist, nicht aber ein im Vergleich zur Konkurrenz recht kleines Tochterunternehmen.


Der Grund muss auch nicht von dir gesehen werden, sondern nur im TKG stehen. :)

Und wenn das so glasklar wäre müsste die Bundesnetzagentur doch keine Befragung starten, oder?
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] Robert Beloe antwortet auf handytim
24.08.2008 21:46

einmal geändert am 24.08.2008 21:48
Benutzer handytim schrieb:
Und wenn das so glasklar wäre müsste die Bundesnetzagentur doch keine Befragung starten, oder?

Bei der Befragung geht es ja offenbar eben nicht um die Frage, ob die Marktanteile von congstar zur Telekom dazuzuzählen sind, sondern um die Frage, ob es unterschiedliche Telefon-Anschlussmärkte gibt und ob die Telekom durch das congstar-Angebot (!) eine marktbeherrschende Stellung im NGN-Markt bekommen könnte.

Es handelt sich hier übrigens nicht um irgendwelche Minderheitsbeteiligungen, sondern um eine hundertprozentige Tochterfirma. Und was die Eigenständigkeit angeht: Aus der Zeitung wird der Telekom-Vorstand kaum von den congstar-Planungen erfahren. Und selbst wenn congstar weitgehend eigenständig agieren könnte, ist das ein sehr fragwürdiges Kriterium, da der Telekom-Vorstand das Tochterunternehmen auch sehr schnell wieder an die kurze Leine nehmen könnte.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.2] spaghettimonster antwortet auf handytim
26.08.2008 21:28
Benutzer handytim schrieb:
Ich interpretiere das so, dass hierunter ein Oligopol mehrerer großer Unternehmen mit gemeinsamer beträchtlicher Marktmacht gemeint ist, nicht aber ein im Vergleich zur Konkurrenz recht kleines Tochterunternehmen.

Oligopolsituationen, aber auch solche werden erfasst. Etwas anderes wäre widersinnig, denn wenn man Oligopole erfasst, die wirtschaftlich weniger eng als ggf Mutter- und Tochterunternehmen zusammenhängen, muss man erst recht diese Konstellation erfassen. Eines der vom EuGH aufgestellten Kriterien für eine gemeinsame Bewertung sind "informelle oder sonstige Verbindungen zwischen den betreffenden Unternehmen".

Würde die BNetzA das anders sehen, hätte sie ja in ihrer Befragung auch nicht gefragt, ob die Telekom eine beträchtliche Marktmacht hat, sondern Congstar. Nun muss sie nur noch nach dem richtigen Markt fragen und erkennen, dass Voice für Privatkunden kein Breitband für Geschäftskunden ist.

Und wenn das so glasklar wäre müsste die Bundesnetzagentur doch keine Befragung starten, oder?

Das macht sie öfter, wohl, weil sie so andere für sich arbeiten lassen kann. Wie Teltarif, wo man sich auch gern Recherchemühen spart und lieber dpa-Meldungen abschreibt.
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[1.2] garfield antwortet auf handytim
20.08.2008 09:03
Benutzer handytim schrieb:
Ich kenne keine VoIP-Box, die nur die Zugangsdaten eines Anbieters speichert, es gibt immer die Möglichkeit mehrere Zugänge/Anbieter einzutragen und bequem per Wahlregeln sogar zu selektieren.

Stimmt nicht ganz.
Beim (alten) Siemens-Router SX553 konnte nur EIN (immerhin beliebiger) VoIP-Anbieter eingetragen werden (mit maximal zwei Accounts bei DIESEM Anbieter).
Deshalb bin ich auch auf die Fritzbox umgestiegen. ;-)
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[1.2.1] handytim antwortet auf garfield
20.08.2008 22:45
Benutzer garfield schrieb:
Deshalb bin ich auch auf die Fritzbox umgestiegen. ;-)

Wow, dann gibt es im Markt der dutzend VoIP-Boxen eine die das nicht kann. Ziemlich peinliche Implementierung von VoIP von Siemens.
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[2] Mitbewerber statt Weiner
Robert Beloe antwortet auf chrispac
19.08.2008 22:48

3x geändert, zuletzt am 19.08.2008 23:04
Benutzer chrispac schrieb:
...wie weinerlich.

Nein, durchaus berechtigt.

Kein Anbieter der Großen bietet CallByCall. Dabei stehen große Konzerne (02-Telefonica, Arcor-Vodafone etc.) dahinter. Diese bauen und haben eigene Netze und nur die Telekom wird reguliert? Wie lächerlich. Das ist Märkt und Wettbewerb - dort besteht man mit.

Nicht ganz richtig - denn solange die Telekom noch die überragende Marktmacht im Festnetzmarkt hat, ist Regulierung zwingend erforderlich, soll nicht das marktbeherrschende Unternehmen mit Leichtigkeit die anderen Bewerber zur Seite drängen können (und jeden Wettbewerb im Keim ersticken können). Das lässt sich auch überhaupt nicht bestreiten, und es spielt auch überhaupt keine Rolle, dass hinter diesen Mitbewerbern andere Konzerne stecken. Wenn diese Unternehmen nämlich erst überhaupt gar keine Chance haben, sich auf dem Markt zu etablieren, verlieren sie schneller als man gucken kann das Interesse am deutschen Markt. Zum Nachteil des Verbrauchers.

Etwas anders sieht die Lage auf dem Mobilfunkmarkt aus, wo es kein Unternehmen gibt, das den Markt völlig im Griff hat (bzw haben könnte, gäbe es keine Regulierung).

Angeboten und Kunden, Investoren und Gewinn.
Jeder will es billigst und immer mehr.
Über Arbeitslose, Menschenrechte in China, Krieg um Öl diskutieren wir und metulich ist die Basis das eine Mehrheit dem anderen die Butter auf dem Brot nicht gönnt.

Und das hat genau was mit der Regulierung des Telefonmarktes zu tun?

Reguliert sollte der Markt werden, genau wie jener der Energie? Regulierung darf-wenn wirklich nötig nicht einseitig sein und von Mitbewerbern als scheinbarer Machtgeber mißbraucht werden.

Aber - Regulierung ist ohnehin mehr ein Beleg dafür, dass der Markt es nicht schafft sich selbst zu "regulieren". Richtig?

Richtig - dann nämlich, wenn ein ehemaliges Staatsmonopol aufgehoben wird. Was wäre wohl passiert, wenn das Staatsunternehmen Telekom ohne jede Regulierung in die Privatwirtschaft und den Wettbewerb entlassen worden wäre mit seinem hundertprozentigen Marktanteil? Genau wie stark wären wohl die Minutenpreise gesunken? Und genau wie viel Konkurrenzunternehmen hätten eine Chance auf dem deutschen Markt gehabt?

Ohne Regulierung hätte es nie einen effektiven Wettbewerb gegeben.
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[2.1] blubbla antwortet auf Robert Beloe
19.08.2008 23:34
...wie weinerlich.

Nein, durchaus berechtigt.

berechtigt ja, aber mit dem falschen argument.

"Das "Blockieren erheblicher Einsparpotenziale" hält der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) für "rechtlich schlicht unzulässig"."

diese aussage von den leuten ist doch purer schwachsinn. die telekom muss call by call anbieten - alle anderen anbieter machen das nicht. soweit ist alles richtig.

jetzt kann vatm aber nicht sagen, "das das blockieren erheblicher einsparpoteniale rechtlich unzuläsig ist". damit widersprechen die sich doch selbst. wenn dem so wäre, dann soll vatm gefälligst auch fordern, dass ALLE anbieter call by call anbieten müssen.
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[2.1.1] tele_snail antwortet auf blubbla
20.08.2008 11:54
Benutzer blubbla schrieb:

"Das "Blockieren erheblicher Einsparpotenziale" hält der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) für "rechtlich schlicht unzulässig"."

diese aussage von den leuten ist doch purer schwachsinn. die telekom muss call by call anbieten - alle anderen anbieter machen das nicht. soweit ist alles richtig.

jetzt kann vatm aber nicht sagen, "das das blockieren erheblicher einsparpoteniale rechtlich unzuläsig ist". damit widersprechen die sich doch selbst. wenn dem so wäre, dann soll vatm gefälligst auch fordern, dass ALLE anbieter call by call anbieten müssen.

Das ist auch der Punkt der mir am meisten sauer aufstößt: Selbst (seitens des VATM) nicht im Traum daran denken, Call by Call anzubieten und im gleichen Atemzug die Telekom lautstark kritisieren, wenn sie das nicht anbietet.

Wenn man Wettbewerb will, dann für alle - also auch Call by Call für alle!
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[2.1.1.1] Robert Beloe antwortet auf tele_snail
20.08.2008 12:15

einmal geändert am 20.08.2008 12:17
Na ja, die Telekom würde auch nicht im Traum daran denken, Call by Call anzubieten, wenn sie es nicht müsste. ;) Und es ist schon fragwürdig, wenn sie sich von dieser Pflicht einfach dadurch befreien kann, dass sie ihr Namensschild mit 'congstar' überklebt. ;)

Der Punkt ist nicht, dass alle Wettbewerber Call by Call zulassen sollten, damit ein fairer Wettbewerb herrscht. Das wäre nämlich nur dann der Fall, wenn keiner der Anbieter mehr als ca. 40 Prozent Marktanteil hätte. Nur hat im Festnetzmarkt nun mal ein Anbieter einen ganz überragend hohen Marktanteil, den er aus der staatlichen Monopolzeit geerbt hat. Unter diesen Bedingungen ist ohne Regulierung nun mal kein Wettbewerb möglich. Und an dieser Regulierung ist nichts unmoralisch und nichts unfair, sie ist einfach die Voraussetzung für einen Wettbewerb auf dem Markt.

Die EU-Kommission wird (wenn es zB um Fusionen geht) schon bei sehr viel niedrigeren Marktanteilen zickig, als die Telekom im Festnetzmarkt in ihren Händen hält.
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[2.1.1.1.1] CGa antwortet auf Robert Beloe
20.08.2008 12:32
Benutzer Robert Beloe schrieb:
Na ja, die Telekom würde auch nicht im Traum daran denken, Call by Call anzubieten, wenn sie es nicht müsste. ;) Und es ist schon fragwürdig, wenn sie sich von dieser Pflicht einfach dadurch befreien kann, dass sie ihr Namensschild mit 'congstar' überklebt. ;)


1. Fängt mich die Diskusion so langsam an zu nerven, wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht. Congstar bietet einen NGN Anschluss an, wie willste denn am NGN CbC anbieten? Dann handelt es sich nicht um einen echten Tel-As der in die Regulierung fällt.

2. Hast du die Wahl ENTWEDER hast du es billiger mit Congstar oder legst etwas drauf und kannst CbC nutzen. DU hast die Wahl. Ebenso geht auch andere Voip Angebote zu nutzen. Darf auls ein Exmonopalist also nicht günstig sein? Was ist das den für eine Regulierung wenn der Exmonopoist künstlich im Preis hochgehalten wird? Das ist für mich kein echter Wettbewerb!

3. Haben die T-Home Kunden die Wahl sie können wenn sie wollen die Anbieter wechseln, ich habe keine Bedürfnisse von T-Home wegzuwechseln.

cu ChrisX
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[2.1.1.1.1.1] Robert Beloe antwortet auf CGa
20.08.2008 12:51

einmal geändert am 20.08.2008 12:58
Benutzer CGa schrieb:
Ebenso geht auch andere Voip Angebote zu nutzen. Darf auls ein Exmonopalist also nicht günstig sein? Was ist das den für eine Regulierung wenn der Exmonopoist künstlich im Preis hochgehalten wird? Das ist für mich kein echter Wettbewerb!

Und mich fängt dieses Argument an zu nerven. Würde die Telekom nicht zu anderen Preisen als ihre Mitbewerber durch eine Regulierungsbehörde vergattert, könnte sie aufgrund ihres Marktanteils mit Phantasiepreisen die Konkurrenz an die Wand spielen. Dann hätten wir erst recht keinen Wettbewerb mehr.

Die Regulierung ist nötig, weil es sich nicht um einen normalen Markt handelt, sondern um die Auflösung eines Staatsmonopols. Die von Dir beschriebene Situation des 'echten Wettbewerbs' kann es ohne Regulierung nicht geben, wenn ein Anbieter so einen gigantischen Marktanteil hat, wie es bei der Telekom der Fall ist. In so einer Situation ist ein Wettbewerb ohne Regulierung nicht möglich. Und selbst wenn die Telekom ihr Netz vollständig privatwirtschaftlich finanziert hätte und selbst wenn sie alle ihre Kunden selbst mühevoll hätte erwerben müssen und nicht einfach von der Post geerbt hätte, selbst dann wäre eine Regulierung erforderlich, damit der Monopolist nicht irgendwann Phantasiepreise von seinen Kunden verlangen kann. So einfach ist das.

Und natürlich hat der Verbraucher die Wahl. Der Punkt ist aber, dass er beidesmal ein Telekom-Produkt erhält, auch wenn in dem einen Fall 'congstar' draufsteht. Es kann eigentlich nicht angehen, dass die Telekom die Regulierung umgehen kann, indem sie einem Produkt einen anderen Namen verpasst.
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[2.1.1.1.1.1.1] Baghee antwortet auf Robert Beloe
20.08.2008 15:20
Benutzer Robert Beloe schrieb:
Und natürlich hat der Verbraucher die Wahl. Der Punkt ist aber, dass er beidesmal ein Telekom-Produkt erhält, auch wenn in dem einen Fall 'congstar' draufsteht. Es kann eigentlich nicht angehen, dass die Telekom die Regulierung umgehen kann, indem sie einem Produkt einen anderen Namen verpasst.

Ach! Bei Freenet und Alice erhält der Kunde auch zum Teil Telekom-Produkte unter einem anderen Namen - und das zu günstigeren Preisen als bei der Telekom und ebenfalls ohne das Recht auf Call-by-Call etc. pp..

Sollen die also auch reguliert werden?
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[2.1.1.1.1.1.1.1] Robert Beloe antwortet auf Baghee
20.08.2008 16:02
Benutzer Baghee schrieb:
Ach! Bei Freenet und Alice erhält der Kunde auch zum Teil Telekom-Produkte unter einem anderen Namen - und das zu günstigeren Preisen als bei der Telekom und ebenfalls ohne das Recht auf Call-by-Call etc. pp..

Sollen die also auch reguliert werden?

Nein, denn ich wüsste nicht, dass Freenet oder Hansenet/Alice zu 100 Prozent Tochterfirmen der Telekom sind.
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1] CGa antwortet auf Robert Beloe
20.08.2008 19:29
Benutzer Robert Beloe schrieb:
Benutzer Baghee schrieb:
Ach! Bei Freenet und Alice erhält der Kunde auch zum Teil Telekom-Produkte unter einem anderen Namen - und das zu günstigeren Preisen als bei der Telekom und ebenfalls ohne das Recht auf Call-by-Call etc. pp..

Sollen die also auch reguliert werden?

Nein, denn ich wüsste nicht, dass Freenet oder Hansenet/Alice zu 100 Prozent Tochterfirmen der Telekom sind.

Die Telekom hat aber kein Monopol mehr, insofern ist bei Endkundenpreisen keine Regulierung mehr von Nöten. Das die Telekom nicht die Endkundenpreise unter denen zu denen sie die Leistungen anderen verkauft anbieten darf klar. Und nur weiter zu Regulieren weil die Telekom noch zb über 40 Marktanteil hat obwohl man wechseln kann kann ja wohl nicht ihr angekreidet werden.

cu ChrisX
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Robert Beloe antwortet auf CGa
20.08.2008 19:51
Hi!

Benutzer CGa schrieb:
Und nur weiter
zu Regulieren weil die Telekom noch zb über 40 Marktanteil hat obwohl man wechseln kann kann ja wohl nicht ihr angekreidet werden.

Die Telekom hat einen deutlich höheren Marktanteil, den sie zum Großteil ohne eigenes Verdienst einfach von der Post geerbt hat. ;)

Aber es geht auch überhaupt nicht ums 'Ankreiden', und es geht auch nicht um moralische, sondern in erster Linie um 'technische' Fragen. Es geht um die Erzeugung einer Konstellation, die alternativen Anbietern einen Wettbewerb gegen die nun mal ohne jede Frage übermächtige Telekom ermöglicht. Deshalb ist Regulierung erforderlich.

Und, um es zu wiederholen, die Regulierung wäre auch in jedem anderen Markt zwingend erforderlich, wenn dort ein Unternehmen ähnlich gigantische Marktanteile hätte, wie sie die Telekom im Festnetzmarkt aufzuweisen hat. Das Bundeskartellamt hat ja schon Bauchschmerzen bekommen, als sich Edeka Plus aneignen wollte, dabei konnte Edeka noch nicht einmal im Ansatz unterstellt werden, im Discounter-Geschäft eine marktbeherrschende Stellung zu habnen.
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] CGa antwortet auf Robert Beloe
20.08.2008 20:30
Benutzer Robert Beloe schrieb:
Aber es geht auch überhaupt nicht ums 'Ankreiden', und es geht auch nicht um moralische, sondern in erster Linie um 'technische' Fragen. Es geht um die Erzeugung einer Konstellation, die alternativen Anbietern einen Wettbewerb gegen die nun mal ohne jede Frage übermächtige Telekom ermöglicht. Deshalb ist Regulierung erforderlich.

Und, um es zu wiederholen, die Regulierung wäre auch in jedem anderen Markt zwingend erforderlich, wenn dort ein Unternehmen ähnlich gigantische Marktanteile hätte, wie sie die Telekom im Festnetzmarkt aufzuweisen hat. Das Bundeskartellamt hat ja schon Bauchschmerzen bekommen, als sich Edeka Plus aneignen wollte, dabei konnte Edeka noch nicht einmal im Ansatz unterstellt werden, im Discounter-Geschäft eine marktbeherrschende Stellung zu habnen.

Ich würde es jedenfalls gerechter finden wenn die Telekom nicht immer teurer reguliert werden würde. Wenn man sie die gleichen Preise wie die Mitbewerber haben lassen dürfte könnte endlich die Leistung entscheiden und nicht nur wie bei machen der Preis. Ich sehe keinen Sinn darin wenn ein guter Anbieter immer teurer sien MUSS als die anderen.

cu ChrisX
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Beschder antwortet auf CGa
21.08.2008 07:56
Benutzer CGa schrieb:
>> Ich würde es jedenfalls gerechter finden wenn die Telekom nicht
immer teurer reguliert werden würde. Wenn man sie die gleichen Preise wie die Mitbewerber haben lassen dürfte könnte endlich die Leistung entscheiden und nicht nur wie bei machen der Preis. Ich sehe keinen Sinn darin wenn ein guter Anbieter immer teurer sien MUSS als die anderen.

cu ChrisX

bei gleichem preis wäre der anreiz zu einem wechsel von der telekom zu einem neuen anbieter nicht gegeben und somit auch wieder kein wettbewerb.

bei den leistungen ist die telekom meiner meinung nach vorn, was also auch wieder keinen wechselgrund mit sich bringt.

freuen wir uns doch, dass der preis nur eine richtung kennt: teurer wirds nimmer und die "paar" euro differenz werden auch immer weniger.

gruss
beschder


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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] realworld antwortet auf CGa
21.08.2008 12:08
Benutzer CGa schrieb:
> Wenn man sie die gleichen
Preise wie die Mitbewerber haben lassen dürfte könnte endlich die Leistung entscheiden und nicht nur wie bei machen der Preis. Ich sehe keinen Sinn darin wenn ein guter Anbieter immer teurer sien MUSS als die anderen.

cu ChrisX

Deswegen bist du auch bei E+. :-)))
Und wetten, auch im FN gibt es bessere "Mitwettbewerber" als der von Dir genannte...

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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.3] hafenbkl antwortet auf CGa
21.08.2008 17:29
Benutzer CGa schrieb:
...

Fazit:
Du hast NICHTS verstanden.
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[2.1.1.1.1.1.1.1.2] Baghee antwortet auf Robert Beloe
20.08.2008 23:55
Benutzer Robert Beloe schrieb:
Nein, denn ich wüsste nicht, dass Freenet oder Hansenet/Alice zu 100 Prozent Tochterfirmen der Telekom sind.

Genau das ist der Punkt: Du wüsstest nicht ...

Du weisst heutzutage ohnehin nicht mehr, wer letztendlich hinter welcher Firma steckt. Die meisten Kunden wissen auch nicht, wer hinter CongStar steckt.

Soweit ich informiert bin, ist die Telekom auch ein nennenswerter Anteilseigner an Kabel Deutschland. Sollen deren Internet-Anschlüsse dann auch reguliert werden? Soll denen also auch CbC aufgezwungen werden? Wie hoch darf der Firmen-Anteil sein, OHNE dass eine Regulierung notwendig wird?
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[2.1.1.1.1.1.1.1.2.1] Robert Beloe antwortet auf Baghee
21.08.2008 00:03
Benutzer Baghee schrieb:
Soweit ich informiert bin, ist die Telekom auch ein nennenswerter Anteilseigner an Kabel Deutschland. Sollen deren Internet-Anschlüsse dann auch reguliert werden? Soll denen also auch CbC aufgezwungen werden?

Kabel Deutschland gehört, soweit ich informiert bin, zu 96 Prozent zu Providence Equity. Und was war wohl einer der wesentlichen Gründe dafür, dass die Telekom das TV-Kabelnetz verkaufen musste?

Wie hoch darf der Firmen-Anteil sein, OHNE dass eine Regulierung notwendig wird?

Hier geht es nicht um Beteiligungen, sondern um eine hundertprozentige Tocherfirma der Telekom. Ob die Kunden wissen, dass congstar = Telekom ist, spielt für die Frage, ob die Telekom über den Umweg Congstar ihre Marktanteile erhöhen kann, keine Rolle.
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[2.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] Baghee antwortet auf Robert Beloe
21.08.2008 15:20
Ich sage es nochmal: Du kannst letztendlich in der heutigen Zeit gar nicht mehr sagen, wem eine Firma wirklich gehört. Da müssen sogar staatliche Ermittlungsbehörden oftmals passen - und Du und ich als kleine Privatleute erst recht.

Oder weisst Du, wer die Investoren / Inhaber von Providence Equity Partners sind? Und zur Not auch noch deren Investoren / Inhaber? Und deren ... und deren ... und deren ... ???


Finde dich einfach damit ab, dass CongStar als eigenständige GmbH eine eigene juristische Persönlichkeit besitzt und somit nicht der Regulierung unterliegt. "Sippenhaft" gibt es nämlich im deutschen Rechtssystem nicht - weder bei natürlichen noch bei juristischen Personen.

Und der Regulierung unterliegt nun mal lediglich die Telekom.

Möglicherweise wird sie gezwungen, sich von Anteilen einer Tochtergesellschaft zu trennen. Aber keinesfalls werden die Angebote von CongStar einer Regulierung unterworfen. Und damit haben die Mitbewerber gerade mal gar nichts gewonnen - denn somit entsteht ein neuer eigenständiger Konkurrent, der die gleichen Vorleistungsprodukte zu den gleichen (für alle Mitbewerber gleichermassen regulierten) Preisen weiterhin bei der Telekom einkaufen wird oder es zumindest kann.


Auf deutsch: die Beschwerde vom VATM ist nichts anderes als heisse Luft - denn diese Situation kennt der VATM auch.
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[2.1.1.1.2] tobias. antwortet auf Robert Beloe
21.08.2008 16:45
Soweit ich weiß müssen auch die alternativen Anschlussanbieter Call-by-Call ermöglichen, sobald sie einen Marktanteil über einem bestimmten Prozentsatz erreicht haben.

So war es eine Zeit lang möglich, über Arcor die 01033 (Telekom) zu nutzen, da jeder Call by Call-Anbieter mit Arcor selber Verträge machen musste und das nur die Telekom gemacht hat. Allerdings musste sich der Kunde auch für jeden Anbieter einzeln anmelden, da Arcor kein Inkasso für die Call by Call Anbieter machen muss.

Hat sich wohl nicht gelohnt, da Arcor-Kunden sowieso fast alle eine Festnetz-Flat haben und da wurde der einzige CbC-Zugang im Arcor-Netz wieder abgeschaltet.

Hatte das selbst getestet, mit der 01033-0310 kam eine Ansage der Telekom.
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[3] Peter v. Hof antwortet auf chrispac
21.08.2008 15:25
Benutzer chrispac schrieb:
Regulierung darf-wenn wirklich nötig nicht einseitig sein und von Mitbewerbern als
scheinbarer Machtgeber mißbraucht werden.

Aber - Regulierung ist ohnehin mehr ein
Beleg dafür, dass der Markt es nicht schafft
sich selbst zu "regulieren".
Richtig?

Es ist in der Volkswirtschaft kein Geheimnis,
dass ein Markt sich nur solange selbst
regulieren kann, wie er im Gleichgewicht ist.

Ist er aber nicht!

Wir haben starke Monopolisierungs-Tendenzen
und die Politik hat beschlossen zu verkünden,
dass der Markt sich selbst reguliert. Das ist
so schlicht falsch! Aber wer von den Damen
und Herren in Berlin hat denn Ahnung von VWL -
und wer hat Beraterverträge und andere Neben-
Einkünfte bei Lobby-Verbänden oder deren
Mitgliedern...

Regulieren ist aber auch verdammt schwer, denn
man kann ein altes Staatsmonopol mit der
Verpflichtung zur flächendeckenden Versorgung
schneller kaputt machen, als den Goldgräbern
zu vermitteln, dass sie nicht nur die Sahne
abschöpfen dürfen, sondern auch was dafür tun
müssen, dass die Qualität erhalten bleibt.
Und damit meine ich auch die Telekom AG, die
derzeit für ein paar Börsenpunkte das letzte
Bischen Service abbaut. Bei denen verhungert
man seit ein paar Jahren genauso in der Leitung
wie bei z.B. der schönen 'Alice' oder den
meisten anderen privaten TK-Firmen.

Und wenn mal etwas nicht funktioniert -- und (wie
bei mir) erst nach einem halben Jahr alle Schäden
beseitigt sind, die durch ein völlig dusseliges
Abschalten statt eines einfachen Umschaltens
durch eine offenbar überforderte CallCenter-Kraft
entstanden... Gute Nacht - und willkommen in der
Service-Wüste der vereinigten Geld-Geier!

Kunde ist König war gestern - heute ist Reibach
machen und Billig anbieten angesagt. Aber genauso,
wie nach fest lose kommt, kommt nach preiswert
eben billig - und wirklich 'billig' will es wohl
eigentlich keiner.

Dann wünscht man sich alte Zustände zurück, als man
direkt einem kompetenten Mitarbeiter anrufen konnte
und wo spätestens 1-3 Tage später alles wieder lief!

Aber mach das mal Heuschrecken klar.