Thread
Menü

Höchst unseriös


23.08.2008 08:26 - Gestartet von hbrkn
Wenn ein Unternehmen es nötig hat, irgendwelche Call Center für Telefonwerbung zu beauftragen, ist das unseriös. Warum braucht Klarmobil Werbung auf dem Weg der telefonischen Belästigung. Die Schaltung von Minutenpaketen oder "Flatrates" trotz eines klaren NEIN ist dazu noch reinster Betrug.

Dieses Gebaren erklärt sich aber recht schnell. Klarmobil ist eine Tochterfirma der M*gelcom. Und diese ist ja auch nicht gerade eine der ehrlichsten Firmen. Gleichzeitig bietet Klarmobil auch keine Vorteile gegenüber anderen Discountern. Der Tarif ist recht teuer im Vergleich zu den 9 - Cent Tarifen, Datenübertragung kostet ebenfalls noch einiges. Der Tarif ist wird nicht im Prepaid - Verfahren erhoben. Und dazu setzen die Betreiber auch noch auf unseriöse Telefonwerbung. Wer das Argument der nicht mehr zutreffenden "D-Netzqualität" bemüht, sei auf Congstar verwiesen. Meine Klarmobilkarte, die ich mir mal zum Ausprobieren geholt habe, versauert in der Schublade. Da sind mir seriöse Prepaid-Discounter wesentlich lieber, zumal sie auch noch günstiger sind.

Gibt also kein Argument mehr, das noch für Klarmobil sprechen würde. Und was ist zu tun, wenn der Anruf kommt? Auf jeden Fall sollte man alle Änderungen am Tarif ablehnen und ausdrücklich die Zustimmung zu Werbeanrufen verweigern. Wenn dann trotzdem das Call Center penetrant wird, gibt es Trillerpfeifen. Und sollte aus irgendeinem Grund dann doch ohne Zustimmung der Tarif geändert werden: Strafanzeige erstatten (Betrug) und das Kundenforum von Klarmobil bemühen.
Menü
[1] ElaHü antwortet auf hbrkn
23.08.2008 09:23
In einer Stellungnahme im Klamobil-Forum hat Herr Hermann betont, dass er auch zukünftig nicht auf den Einsatz externer Callcenter verzichten wird und kann.

Ich kann nur jedem Klarmobil- Kunden raten, der Weitergabe der persönlichen Daten zu widersprechen.
Zumal derzeit auch recht unklar ist, welche Daten weitergegeben wurden. In den letzten Tagen wurde bekannt, dass sich das Callcenter zur Identitätsüberprüfung der Kunden die Bankverbindung sagen läßt. Das legt zumindest den Verdacht nahe, dass Klarmobil dem Callcenter auch die Bankverbindung der Kunden zur Verfügung stellt.
Menü
[1.1] spaghettimonster antwortet auf ElaHü
23.08.2008 14:05
Benutzer ElaHü schrieb:
Ich kann nur jedem Klarmobil- Kunden raten, der Weitergabe der persönlichen Daten zu widersprechen.

Für den Fall, dass du es nicht verstanden hast:

1. Ich hatte von Anfang an und mehrfach und in verschiedener Form und umfassend widersprochen. Trotzdem betrieb Klarmobil Telefonwerbung und schickte Mailwerbung. Ein Widerspruch bringt also faktisch gerade *nichts*.

2. Eine Weitergabe ist nicht entscheidend. Es macht für den Kunden keinen Unterschied, ob er von Klarmobil selbst oder von einem externen Callcenter belästigt wird.

3. Telefonwerbung, egal ob selbst oder durch Dritte, ist *stets* und unabhängig von einem Widerspruch verboten und somit auch die Datenübermittlung zu diesem Zweck. Die Anforderungen an entsprechende Einwilligungen sind so hoch, dass sie von keinem mit der Masse arbeitenden Unternehmen erfüllt werden können, und das ist auch der Sinn der Sache. Das ist auch bekannt und unumstritten. Weder mit vorformulierten Klauseln in AGB noch mit Ankreuzen oder Häckchensetzen ist es getan. Dementsprechend ist ein Widerspruch nicht zielführend.
Menü
[1.1.1] ElaHü antwortet auf spaghettimonster
23.08.2008 14:40

2x geändert, zuletzt am 23.08.2008 18:51
Danke für die Belehrung. In diesem Thread hast du noch gar nichts geschrieben, wie soll ich da irgendwas nicht verstanden haben?

Ich selbst hatte bei Klarmobil zunächst der Weitergabe meiner Daten zum Zwecke der Werbung nicht widersprochen. Dies habe ich erst im Laufe meines Vertrages getan, danach bekam ich keine anrufe mehr. Aufgrund meiner persönlichen Erfahrung würde ich sagen, dass der Widerspruch sehr wohl etwas bringt.

Telefonwerbung ist nicht "stets" verboten. sie ist dann erlaubt, wenn sie ihre Einwilligung gegeben haben.Bei den meisten Klarmobil- Kunden ist es der Fall,sie haben die AGB akzeptiert und damit die Einwilligung gegen. Ein widerspruch dagegen ist jederzeit möglich.

www.tagesschau.de/inland/telefonwerbung102.html
Menü
[1.1.1.1] hbrkn antwortet auf ElaHü
23.08.2008 20:01
Benutzer ElaHü schrieb:
Ich selbst hatte bei Klarmobil zunächst der Weitergabe meiner Daten zum Zwecke der Werbung nicht widersprochen. Dies habe ich erst im Laufe meines Vertrages getan, danach bekam ich keine anrufe mehr. Aufgrund meiner persönlichen Erfahrung würde ich sagen, dass der Widerspruch sehr wohl etwas bringt.

Problem ist nur, dass deine Daten ja bereits weitergegeben worden sind. Durch deinen Widerspruch findet nur keine weitere Weitergabe statt. Adresshändler und diverse Call Center können aber durchaus deine Daten haben.

Telefonwerbung ist nicht "stets" verboten. sie ist dann erlaubt, wenn sie ihre Einwilligung gegeben haben.Bei den meisten Klarmobil- Kunden ist es der Fall,sie haben die AGB akzeptiert und damit die Einwilligung gegen. Ein widerspruch dagegen ist jederzeit möglich.

www.tagesschau.de/inland/telefonwerbung102.html

Eine Zustimmung über die AGB ist nichtig. Die Zustimmung für Werbeanrufe muss ausdrücklich erfolgt sein. Sonst gilt sie nicht.

Es ist aber bezeichnend für die offenbar nicht vorhandene Seriosität von (Un)Klarmobil, wenn diese Leute weiter auf Telefonterror setzen.

Ein seriöser Anbieter hätte das nicht nötig. Meine (Un)Klarmobilkarte jedenfalls wird niemals wieder Aktivität zeigen, zumal die anderen Discounter ja so oder so billiger sind.

Irgendwie erinnert mich dieses Gebaren an Tele2. Die haben auch immer mit Call Centern Telefonterror betrieben und irgendwelche Verträge geschaltet, obwohl ganz klar abgelehnt worden ist. Das ist ganz analog zum jetzigen Verhalten von (Un)Klarmobil. Bleibt zu hoffen, dass sich der Markt von solchen Anbietern bereinigt.

Und gegen die Anrufe hilft die Trillerpfeife :-)
Menü
[1.1.1.1.1] spaghettimonster antwortet auf hbrkn
24.08.2008 16:57
Benutzer hbrkn schrieb:
Eine Zustimmung über die AGB ist nichtig. Die Zustimmung für Werbeanrufe muss ausdrücklich erfolgt sein.

Ist sie doch. Du drückst aktiv auf den "Bestellen"-Button oder wie auch immer, das ist ausdrücklich. Mit mündlich, schriftlich, online oder Mausklick hat ausdrücklich nichts zu tun. Der Punkt ist, dass eine vorformulierte Einwilligung unwirksam ist.

Ein seriöser Anbieter hätte das nicht nötig.

Würde ich nicht sagen. TMobile hat auch schon illegale SMS-Werbeaktionen gemacht.
Menü
[1.1.1.1.1.1] hbrkn antwortet auf spaghettimonster
24.08.2008 17:25
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Ist sie doch. Du drückst aktiv auf den "Bestellen"-Button oder wie auch immer, das ist ausdrücklich. Mit mündlich, schriftlich, online oder Mausklick hat ausdrücklich nichts zu tun. Der Punkt ist, dass eine vorformulierte Einwilligung unwirksam ist.

Das ist keine explitzite Zustimmung. Laut Gesetz reicht es nicht aus, wenn eine "Zustimmung" per AGB oder auf andere indirekte Weise erwirkt wird. Es muss ganz explizit ein Feld geben ("Ich stimme der Verwendung meiner Daten..."). Ansonten ist es nicht ausreichend.


Würde ich nicht sagen. TMobile hat auch schon illegale SMS-Werbeaktionen gemacht.

Da stellt sich die Frage nach der Seriosität vom TMobil
Menü
[1.1.1.1.1.1.1] spaghettimonster antwortet auf hbrkn
24.08.2008 19:02
Benutzer hbrkn schrieb:
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Ist sie doch. Du drückst aktiv auf den "Bestellen"-Button oder wie auch immer, das ist ausdrücklich. Mit mündlich, schriftlich, online oder Mausklick hat ausdrücklich nichts zu tun. Der Punkt ist, dass eine vorformulierte Einwilligung unwirksam ist.

Das ist keine explitzite Zustimmung.

Was soll "explizit" sein. Rechtlich gibt es diesen Terminus nicht. Bitte erst informieren, bevor man hier Geschichten kolportiert. Weil ich das hier leider oft als einziger mache, ist das Forumsniveau so, wie es ist.

www.jurpc.de/rechtspr/19990080.htm

Laut Gesetz reicht es nicht aus, wenn eine "Zustimmung" per AGB oder auf andere indirekte Weise erwirkt wird.

Eben, weil es vorformuliert ist. Ausdrücklich ist etwas anderes. Der BGH hat sogar ausdrücklich gesagt, dass die Einwilligung grds auch konkludent erfolgen kann, also genau das Gegenteil von ausdrücklich:

www.rws-verlag.de/bgh-free/volltex/1999/vo4_9/vo59568.htm

Im Übrigen, falls du nicht weißt, was ausdrücklich und konkludent ist:

de.wikipedia.org/wiki/Konkludent

Es muss ganz explizit ein Feld geben ("Ich stimme der Verwendung meiner Daten..."). Ansonten ist es nicht ausreichend.

Nein, das reicht gerade nicht aus. Ankreuzkästchen gelten laut Rechtsprechung gerade als AGB, weil der dahinter stehende Text vorformuliert ist. Ausreichend wäre vielleicht, wenn du handschriftlich hinzufügst "Ich möchte auch telefonisch werbebelästigt werden."

Wie gesagt, bitte erst informieren. Das Verbreiten von Desinformation hilft niemandem.

Würde ich nicht sagen. TMobile hat auch schon illegale SMS-Werbeaktionen gemacht.

Da stellt sich die Frage nach der Seriosität vom TMobil

Dann stellt sich die Frage, wer überhaupt noch seriös sein soll. Die verbleibenden Netzbetreiber jedenfalls mE nicht, und die Provider und Discounter mangels Organisiertheit und nötigen Fachwissens noch viel weniger. Wahrscheinlich keiner. Außer deinem Anbieter natürlich. :)
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1] hbrkn antwortet auf spaghettimonster
24.08.2008 19:59
Deine Urteile datieren auf 1999. Diese sind jedoch nach der heutigen Rechtslage so nicht mehr gültig. Um dir ein wenig Stoff zu geben:

http://www.heise.de/newsticker/Ungebetene-Telefonwerbung-ist-trotz-AGB-Zustimmung-rechtswidrig--/meldung/78454

Und das Urteil dazu um Klartext:

http://www.jurpc.de/rechtspr/20060109.htm
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.1] spaghettimonster antwortet auf hbrkn
24.08.2008 21:11
Benutzer hbrkn schrieb:
Deine Urteile datieren auf 1999. Diese sind jedoch nach der heutigen Rechtslage so nicht mehr gültig. Um dir ein wenig Stoff zu geben:

www.heise.de/newsticker/meldung/78454

Da steht nichts anderes drin. Die Rechtsprechung hat sich auch nicht geändert. Das wäre auch erstaunlich, denn das Verbot von Telefonwerbung wird aus § 823 BGB abgeleitet, der zum letzten Mal 1896 geändert wurde.

Was sich dagegen ändern sollte, ist, dass du meine Beiträge vollständig liest. Ich habe nie gesagt, dass Einwilligungen in Telefonwerbung via AGB wirksam wäre, im Gegenteil. Ich habe nur gesagt, dass das nicht von der Ausdrücklichkeit oder anderen von dir erfundenen Kriterien abhängt. Darauf wärst du auch gekommen, wenn du das von mir zitierte Urteil weiter als bis zum Datum gelesen hättest. Im Gegenteil hast *du* das behauptet, indem du geschrieben hast, Ankreuzen eines vorformulierten Felds würde genügen (Q: https://www.teltarif.de/forum/s31014/5-8.html )! Nebenbei bemerkt ist dein Urteil aus Hamm nicht rechtskräftig. Die Revision ist unter I ZR 170/06 anhängig.

BITTE vor dem Antworten

1. lesen und
2. denken. Danke.
Menü
[1.1.1.2] spaghettimonster antwortet auf ElaHü
24.08.2008 16:41
Benutzer ElaHü schrieb:
Danke für die Belehrung. In diesem Thread hast du noch gar nichts geschrieben, wie soll ich da irgendwas nicht verstanden haben?

Aber hier https://www.teltarif.de/forum/s31014/3-10.html - extra an dich. :)

Ich selbst hatte bei Klarmobil zunächst der Weitergabe meiner Daten zum Zwecke der Werbung nicht widersprochen. Dies habe ich erst im Laufe meines Vertrages getan, danach bekam ich keine anrufe mehr. Aufgrund meiner persönlichen Erfahrung würde ich sagen, dass der Widerspruch sehr wohl etwas bringt.

Tatsächlich. Na dann.

Telefonwerbung ist nicht "stets" verboten. sie ist dann erlaubt, wenn sie ihre Einwilligung gegeben haben.Bei den meisten Klarmobil- Kunden ist es der Fall,sie haben die AGB akzeptiert und damit die Einwilligung gegen. Ein widerspruch dagegen ist jederzeit möglich.

Also hast du es doch nicht verstanden.

Eine vorformulierte Einwilligung in Telefonwerbung ist niemals wirksam, wie ja gerade wieder bei Tele2 bestätigt. Vorformuliert sind Einwilligungen auch dann, wenn der Kunde einen Haken setzen oder löschen kann.

Damit liegt keine wirksame Einwilligung in Telefonwerbung vor, egal, ob man widersprochen hat oder nicht, und egal, ob es in den AGB steht (woran ich mich zwar nicht erinnere, aber egal).

www.tagesschau.de/inland/telefonwerbung102.html

Ja, was soll ich damit? Da steht, dass die Regierung einen Gesetzentwurf ausgearbeitet hat und Bundestag und -rat ihm aber derzeit nicht zugestimmt haben. Du weißt schon, dass in Deutschland die Regierung keine Gesetze beschließen kann, oder? Außer beim Adolf, da ging das.

Selbst wenn der Entwurf in Kraft wäre, würde die Nichtunterdrückung der Rufnummer die Werbeanrufe nicht legal machen. Daher verstehe ich nicht, was der Entwurf hier für eine Rolle spielen soll. Machen wir ein bisschen Brainstorming?