Benutzer ElaHü schrieb:
Danke für die Belehrung. In diesem Thread hast du noch gar nichts geschrieben, wie soll ich da irgendwas nicht verstanden haben?
Aber hier
https://www.teltarif.de/forum/s31014/3-10.html - extra an dich. :)
Ich selbst hatte bei Klarmobil zunächst der Weitergabe meiner Daten zum Zwecke der Werbung nicht widersprochen. Dies habe ich erst im Laufe meines Vertrages getan, danach bekam ich keine anrufe mehr. Aufgrund meiner persönlichen Erfahrung würde ich sagen, dass der Widerspruch sehr wohl etwas bringt.
Tatsächlich. Na dann.
Telefonwerbung ist nicht "stets" verboten. sie ist dann erlaubt, wenn sie ihre Einwilligung gegeben haben.Bei den meisten Klarmobil- Kunden ist es der Fall,sie haben die AGB akzeptiert und damit die Einwilligung gegen. Ein widerspruch dagegen ist jederzeit möglich.
Also hast du es doch nicht verstanden.
Eine vorformulierte Einwilligung in Telefonwerbung ist niemals wirksam, wie ja gerade wieder bei Tele2 bestätigt. Vorformuliert sind Einwilligungen auch dann, wenn der Kunde einen Haken setzen oder löschen kann.
Damit liegt keine wirksame Einwilligung in Telefonwerbung vor, egal, ob man widersprochen hat oder nicht, und egal, ob es in den AGB steht (woran ich mich zwar nicht erinnere, aber egal).
www.tagesschau.de/inland/telefonwerbung102.html
Ja, was soll ich damit? Da steht, dass die Regierung einen Gesetzentwurf ausgearbeitet hat und Bundestag und -rat ihm aber derzeit nicht zugestimmt haben. Du weißt schon, dass in Deutschland die Regierung keine Gesetze beschließen kann, oder? Außer beim Adolf, da ging das.
Selbst wenn der Entwurf in Kraft wäre, würde die Nichtunterdrückung der Rufnummer die Werbeanrufe nicht legal machen. Daher verstehe ich nicht, was der Entwurf hier für eine Rolle spielen soll. Machen wir ein bisschen Brainstorming?