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... wir werden klagen ...


25.01.2009 12:29 - Gestartet von michael.buchholz
Liebe Leser/innen,

auch wir haben Stress ohne Ende mit der 1&1 Internet AG und fühlen uns aber auch sowas von verar**** von denen, das wir nunmehr die Konsequenzen gezogen haben...

Zur Vorgeschichte:

Wir hatten auch davor bereits einen 2-jahres Vertrag mit 1&1, der am 28.12.2008 ausgelaufen ist. Da 1&1 Neukunden durch Hardware und ähnliche Beigaben gegenüber Bestandskunden stark bevorzugt hat, hatten wir bereits einen anderen Anbieter ausgewählt.
Etwa Anfang November '08, an dem Tag, wo wir Online den Vertrag mit dem neuen Anbieter abschliessen wollten, haben wir noch mal bei 1&1 nachgesehen... und siehe da: Auch wir als Bestandskunden konnten nun auf einmal von den Beigaben profitieren, die bisher den Neukunden vorbehalten waren.
Interessant für uns war zum einen die FB7270, die ja bis vor kurzem noch in den Medien beworben wurde, da unsere alte Box so langsam den Geist aufgibt, zum anderen die Nummer mit der HandyFamilyFlat. Also haben wir uns entschlossen, das Angebot zu nutzen.
Die beiden SIM-Karten kamen auch recht zügig im Abstand von einer Woche, aber die vertraglich und im folgenden eMail-Wechsel zugesicherte FB7270 ist bis dato nicht eingetroffen.

Der eMail-Wechsel gestaltete sich äusserst unerfreulich und auf unsere Fragen wurde nur im entferntesten eingegangen, so das wir sogleich das Gefühl vermittelt bekamen, das wir als doofe Kunden sowieso auf Gedeih und Verderb den guten Willen der 1&1 Internet AG ausgeliefert wären.

Glücklicher Weise haben wir, aus vorheriger Erfahrung mit der 1&1 Internet AG, alles was möglich war dokumentiert und ausgedruckt. Auch daraus ist zum einen an keiner Stelle die FB7270 in Abrede gestellt worden (wie hier berichtet), zum anderen auch an keiner Stelle erkennbar geäussert, das die 1&1 Internet AG hier in irgend einer Form die vertraglichen Zusicherungen in Abrede stellt.

In Hinsicht darauf, das bei der kleinsten Nichterfüllung von Seiten eines Kunden sofort der Anschluss gesperrt und Inkasso eingeleitet wird, anders herum aber die 1&1 Internet AG wohl offensichtlich der Meinung ist, sie könne nach belieben Vertragsbestandteile ungestraft nicht erfüllen, haben wir uns nach Zusicherung der Kostenübernahme unserer Rechtsschutzversicherung und Beratung mit einem Fachanwalt entschlossen, am 02.02.2009 durch unseren Anwalt die Klageschrift aufsetzen zu lassen, um die 1&1 Internet AG zur Vertragserfüllung zu zwingen, sollte bis dahin der Vertrag immer noch nicht vollständig erfüllt sein.

Natürlich ist uns klar, das so eine Nummer sich ne ganze Weile hinziehen kann und das "Recht haben" und "Recht bekommen" in Deutschland nicht immer unbedingt das Gleiche ist, aber trotz dieser Kenntnis wollen wir es zumindest versuchen, was im Erfolgsfall hoffentlich auch anderen geprellten Kunden der 1&1 Internet AG zu Gute kommt.

... wir werden weiter berichten ...

MfG
Familie Buchholz
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[1] michael.buchholz antwortet auf michael.buchholz
30.01.2009 19:25
... und es geht weiter ...

Nach meiner eMail an 1&1 bekam ich dann postwendend die folgende Nachricht:

----/ schnippel /-----
Ihr Sachverhalt befindet sich derzeit in Klärung.
Der Versand der Hardware ist bereits mit der obersten Priorität eingeleitet.
Ihre Anfrage bezüglich der Aufwandsentschädigung fällt in einen anderen Zuständigkeitsbereich. Entsprechend ist diese an die dafür zuständige Abteilung weitergeleitet worden.
Von dort erhalten Sie in den nächsten Tagen eine Antwort.
... blablabla ...
-----\ schnappel \-----

Tatsächlich ist die FB7270 auch gestern hier eingetroffen. Nicht überrascht in Hinsicht auf das Geschäftsgebaren der 1&1 Internet AG war ich aber, als ich in dem Karton eine Rechnung über 29,99€ fand, die 1&1 ungefragt abbuchen möchte, was ich allerdings in dem Fall sofort stornieren werde.
Richtig wütend war ich aber vorhin, als ich die immer per eMail zugesandte Rechnung überflog und darin einen Posten in Höhe von 4,99€ fand, der monatlich für "1&1 Internet Security" berechnet werden soll. Meine Wut begründet sich auch darin, das in dem vorhergehenden Vertrag (bis 28.12.08) dieses bereits ein strittiger Punkt war. Denn ich bin mir ganz sicher, das ich diesen Posten niemals als Option ausgewählt habe, da für mich vollkommen nutzlos. Da ich aber damals den Bestellvorgang im Gegensatz zum jetzigen Bestellvorgang nicht mit geschnitten hatte, viel mir der Beweis dafür etwas schwer und so liess ich es seinerzeit darauf beruhen. Bei dem nun aktuellen Vertrag habe ich aber explizit genau darauf geachtet, u.a. genau diese Option nicht zu aktivieren. Auch habe ich in Hinsicht auf die vergangenen Ärgernisse mit der 1&1 Internet AG den ganzen Vorgang als Bildschirmausdruck mit geschnitten.
In diesem Zusammenhang gehe ich hier nun von vorsätzlicher Täuschung und Betrug aus und werde nunmehr Strafantrag gegen die 1&1 Internet AG stellen, welches ich mit folgernedr eMail der 1&1 Internet AG mitgeteilt habe:

-----/ schnippel /-----

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ware (Fritz!Box 7270) ist zwischenzeitlich hier eingetroffen.

In Hinblick darauf, das der Box eine Rechnung in Höhe von 29,99 Euro beiliegt, deren Abbuchung wir selbstverständlich widersprechen und diese stornieren werden, hat die 1&1 Internet AG sogar noch die Frechheit, in der heutigen Rechnung einen Posten in Höhe von 4,99 Euro für ein von uns definitiv nicht geordertes und vollkommen nutzloses "Internet Security" aufzulisten und in Rechnung zu stellen. In Hinsicht darauf, das es im vorhergehenden Vertrag bereits Ärger um diesen uns untergeschobenen Posten gab, haben wir dieses mal den kompletten Bestellvorgang des Anschlussvertrages in Erwartung Ihrer unlauteren Tricks mit geschnitten. Auch ohne diesen Mitschnitt wird wohl jeder, auch die Richter, unserer Aussage Glauben schenken, das wir genau darauf geachtet haben, diesen unnützen Posten _nicht_ zu ordern.

Sorry, aber jetzt platzt uns endgültig der Kragen!

Wir haben uns daher entschlossen, im globalen Zusammenhang mit dem uns entgegengebrachten Geschäftsgebaren der 1&1 Internet AG zum einen die angekündigte Klage einzureichen und im Zusammenhang mit der in Rechnungstellung der beiden o.g. Posten zeitgleich Strafanzeige wegen Betrug, unlauteren Wettbewerb und sonstigem, was unser Anwalt noch so finden mag, zu erstatten.

Mit dem Ihnen zustehenden Respekt
Familie Buchholz
-----\ schnappel \-----

... to be continue ...
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[1.1] michael.buchholz antwortet auf michael.buchholz
02.02.2009 23:11
... so ... Die Anzeige ist schon mal raus.
Sobald ich eine Vorgansnummer (oder wie die heisst) von der Polizei habe, reiche ich die hier nach.
Ein PDF mit dem Text der Anzeige kann man gerne mal einsehen auf Anfrage (Realname und echte Mailaddy an mich)
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[1.1.1] six..pack antwortet auf michael.buchholz
03.02.2009 01:39
Du schreibst mal Strafantrag, mal Strafanzeige.

Was denn nun?
Das ist nun schon ein Unterschied.
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[1.1.1.1] michael.buchholz antwortet auf six..pack
03.02.2009 05:16
... na, vielleicht erläuterst Du uns Unwissenden mal den Unterschied, damit wir auch was lernen können ...
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[1.1.1.1.1] six..pack antwortet auf michael.buchholz
03.02.2009 10:52
Benutzer michael.buchholz schrieb:
... na, vielleicht erläuterst Du uns Unwissenden mal den Unterschied, damit wir auch was lernen können ...


Der Unwissende gibt einfach die jeweiligen Begriffe zB. bei google ein.
Über Wikipedia wird man ganz tolle Beschreibungen lesen können.
Erfordert allerdings einen Computer.

Aber in Kurzform:

Eine Strafanzeige ist eine Meldung an eine Behörde über ein Vergehen. Danach hat man nichts mehr damit zu tun. Endet oft mit: Staatsanwalt hat eingestellt.

Ein Strafantrag dagegen ist sozusagen ein Auftrag an eine Behörde, eine bestimmte Sache gegen eine Person zu verfolgen. Da kann man dann weiter "mitspielen".

Aber das wird Dein RA schon wissen.
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[1.1.1.1.1.1] michael.buchholz antwortet auf six..pack
03.02.2009 11:56
... super! Hast Du brav gemacht! Immerhin kannst Du offensichtlich einen Computer bedienen... bemerkenswert...
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[1.1.1.1.1.1.1] six..pack antwortet auf michael.buchholz
03.02.2009 11:59
Wilhelm Busch:

Gedanken sind nicht stets parat, man schreibt auch, wenn man keine hat.
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[1.1.1.1.1.2] bo-mo-ki antwortet auf six..pack
19.03.2009 11:23
@six_pack
Das "Mitspielen" bei der Strafverfolgung ist allerdings nicht von der Form (-antrag oder -anzeige) abhängig, sondern ist in den einschlägigen Gesetzen jeweils geregelt.
Bei Betrug, Täuschung usw., was hier vermutlich greifen dürfte, ist ein "Mitspielen" leider nicht gegeben, hier entscheidet die Staatsanwaltschaft immer allein wie's weiter geht.

zur eigentlichen Diskussion:

Ich habe ähnlichen "Stress" mit 1&1.

Im Oktober, also eindeutig vor Änderung der Internetseiten und Werbung (inzwischen sind dort Hinweise auf beispielhafte Abbildungen, andere Werbefotos usw. vorhaden), habe ich die Doppelflat 16.000 bestellt, bewusst bei 1&1, weil ich dann den offensiv beworbenen "Server 7270" kostenlos erhalten sollte und wollte (ISDN-Telefonan­lagenanschluss), zusammen mit der Rufmummernübernahme für die bestellte SIM-Karte mit Festnetzflat.
Geliefert wurde ungefragt, wie bei allen Betroffenen, eine Fritz!Box 7240, bei mir zusammen mit einer SIM-Karte mit willkürlicher 1&1-Vodafonenetznummer (eine Übernahme der bisherigen Rufnummer ist offensichtlich erst nach Freischaltung der gesamten Bestellung möglich, damit auch erst nach Lieferung der ungewollten und nicht kostenfreien SIM-Karte, jedoch wird das nirgendwo angekündigt und niemand dort will mir sagen, ob die nachträgliche Rufnummernübernahme erneut Kosten verursacht).
Die Rechung über 9,60 für die Lieferung des Home-Servers und 9,60 für die Freischaltung der SIM-Karte habe ich allerdings nicht bezahlt, den Abruf habe ich stornieren lassen (die erste Mitteilung wegen Beanstandung der Rechung und dass der Abruf zurück gehen würde, erfolgte noch vor dem Abruf, die entstandene Rücklastschriftgebühr, die mir zunächst in Rechung gestellt wurde, hat 1&1 inzwischen wieder ausgebucht) und die Einzugsermächtigung bis auf Weiteres für 1&1 ausgesetzt.
Die laufenden Kosten (nach einigen Wochen und einer dortigen Vorstandsbeschwerde, weil der erste Rechnungszeitraum "mal eben eine Woche" vordatiert wurde und auf meine diversen Beschwerden niemand dort reagierte und der dann erteilten Gutschrift über 10 Euro) werden durch mich unverzüglich nach Rechnungsstellung per Überweisung beglichen, in so fern besteht kein Rückstand für Leistungsentgelte, zurzeit bin ich im Zeitraum der Startguthabengutschrift, sodass sich nur Rechnungen über einige Cent ergeben.
Im Januar bekam ich dann mehrmals Post von einem Inkassounternehmen wegen der "ausstehenden" Forderung von 1&1. Dem Inkassounternehmen habe ich daraufhin mitgeteilt, dass keine berechtigte Forderung von 1&1 gegen mich bestehn würde.
Erneut habe ich mich daraufhin an den Vorstand von 1&1 gewandt und nötigenfalls mit Strafantrag wegen Betruges gedroht. In der Folge erhielt ich stereotypische Schreiben, "man hätte den bestellten Homeserver geliefert" und "in der Werbung sei ein Bild immer beispielhaft" (der Hinweis hierfür fehlte zu der Zeit in der Print- sowie Internetwerbung noch, die mir beide noch vorliegen -Hardkopies und Werbebroschüre-). Auf meine Einlassungen wurde überhaupt nicht eingegangen, speziell die Einwende wegen der SIM-Karte wurden überhaupt nicht registriert.
Hier ist in sofern "Stillstand", 1&1 meint sich durch die Äußerung "wir nehmen letztmalig Stellung" frei gemacht zu haben und das Inkassounternehmen will jetzt wissen, warum ich die Forderung nicht anerkenne.

Wie wird es weiter gehen?
Ich erwäge ebenfalls Strafantrag wegen Betruges in Tateinheit mit Täuschung durch Falschwerbung zu stellen, auch auf die Gefahr hin, das es im sande verlaufen sollte -das kostet mich nichts-.
Dem Inkassounternehmen werde ich dann empfehlen, sich an ihren Auftraggeber zu wenden, da sie nicht mein Vertragspartner sind und ich in so fern Dritten keine Auskünfte über Geschäftsbeziehungen geben werde, und in jedem Fall das Strafverfahren abzuwarten, oder, sollten sie eine sofortige Klärung anstreben, sich den Umweg über einen Mahnbescheid zu ersparen und direkt zu klagen. Sie müssten allerdings im Zivilverfahren damit rechnen, dass ich einen Antrag auf ruhen des Verfahrens bis zum Abschluss des Strafverfahrens stellen werde und dann wird unweigerlich das Ergebnis dieses Verfahrens in das Zivilverfahren mit einfließen.
Da gehe ich recht gelassen ran.

@michael.buchholz
Wie ist der Stand, ist Strafantrag gestellt worden?


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[1.1.1.1.1.2.1] michael.buchholz antwortet auf bo-mo-ki
19.03.2009 19:29
... tja, da werden wir beide nicht die einzigen Leidensgenossen sein ...

Anzeige:
Ist bereits am Laufen und zwischenzeitlich hat sich die Staatsanwaltschaft bei mir gemeldet, um weitere Informationen zu erhalten, die sie natürlich auch bekommen sollen.

1&1:
Hat sich auch auf das Schreiben meines Anwaltes nicht gemeldet. Erstaunlicher Weise buchen die auch nicht weiter ab, geben allerdings auch den Port nicht frei. Daher bin ich gezwungen, bei der T-COM einen neuen Anschluss schalten zu lassen und den alten anschließend still zu legen oder aber den aktuellen Anschluss zu kündigen und nach gewisser Zeit einen neuen zu beantragen mit neuer Rufnummer. So oder so kostet mich die Nummer für die Zeiten, in denen ich nicht in der Firma bin und von dort Zugriff auf meine Server habe, stündlich 3,- für einen externen StandBy- Administrator, der meine Pflichten wahr nimmt. Hinzu kommen natürlich noch allerlei andere Kosten.
Nachdem die ganze Sache in den neuen Bahnen läuft, werde ich wohl nicht umhin kommen, 1&1 auf Schadenersatz zu verklagen. Immerhin reagieren die auf gar nix und alle Bemühungen, die Sache wie unter vernünftigen Menschen zu regeln, scheitern allesamt an der Arroganz der 1&1 Internet AG.