Benutzer CV schrieb:
Daneben besteht die Möglichkeit bei einem vermuteten Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb sich an die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. Frankfurt a. M., Postfach 25 55, 61295 Bad Homburg zu wenden. Dieser eingetragene Verein bearbeitet Anfragen zum Wettbewerbsrecht und macht dabei auch von seinem Recht zur Abmahnung Gebrauch.
Die Online-Beschwerdestelle finden Sie hier:
(http://www.wettbewerbszentrale.de)
Hier mischt sich die BNETZA nicht ein und verweist auf die Wettbewerbszentrale.
Wenn allerdings Schlüsseldienste oder andere Anbieter geografische Nummern vermeintlich "missbrauchen" und so dem Wettbewerb schaden (weil deren Angebot an sich unseriös ist und sie sich z.B. durch bestimmte Stellen im Telefonbuch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen .AA_Schlüsseldienst....), da wird die BNETZA plötzlich aktiv und erlässt Abschaltanordnungen. Denn da müsste sie konsequenterweise ganz genauso auf die Wettbewerbsbehörde verweisen, die auch hier einschreiten könnte/müsste. Denn diese Schlüsseldienste zocken die Verbraucher ja mit unverschämt hohen Preisen ab. Das allein wäre der Grund für den Verbraucherschutz und die Wettbewerbszentrale, einzuschreiten und nicht der Grund, dass diese Dienste viele Telefonnummern in vielen Ortsnetzen haben. Wenn einer 5200 Telefonanschlusse zahlen will, dann soll er sieh haben. Egal.
Der Grund liegt auf der Hand. Die BNETZA beschäftigt viele Mitarbeiter damit, dass der vermeintlich wichtige Ortsnetzbezug eingehalten wird. Das sind viele Stellen, die vom Staat bezahlt werden. Außer dem Selbstzweck, dass sich die BNETZA beschäftigen kann, ist das eher kontraproduktiv. Es nervt z.B., weil man im Gegensatz zu vielen anderen Ländern in Deutschland seine geografische Nummer nicht mitnehmen kann.