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Situation bei anderen Anbietern


31.05.2020 04:14 - Gestartet von AdrianW
Wegen dieser Meldung habe ich die aktuelle AGB der Telekom, Vodafone und Telefónica geprüft mit einem interessanten Ergebnis:

Bei Vodafone sind diese Rufnummer unbedenklich. Interessant ist auch, dass die Anschlüsse nicht gewerblich benutzt werden dürfen. Heißt das, dass man im Auftrag des Arbeitgebers mit einem Kunden über eigenen Anschluss nicht kommunizieren darf?

Bei Telefónica (Festnetz) ist auch die Nutzung des Anschlusses nur „nicht unternehmerisch“ erlaubt. Die Verbindungen zu Telefonkonferenzen ist nicht gestattet:
Stellt Telefónica Germany dem Kunden Telefondienstlei­stungenunabhängig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung (z.B. im Rahmen einer Flatrate), wird der Kunde diese nur zum Aufbau von direkten Sprach-oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern, nicht unternehme-risch i. S. v. §14 BGB, nicht für Massenkommunikation wie z.B. Fax Broadcast, Call Center oder Tele-Marketing-Aktionen und nicht missbräuch-lich nutzen, insbesondere keine Verbindungen herstellen, um Dritten Tele-kommunikatio­nsdienstleistungen zu erbringen, (z.B. durch das Weiterleiten von Anrufen) um diese an Dritte weiterzuveräußern oder, bei denen der An-rufer oder der Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des An-rufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält.

Quelle Ziffer 5.4 der AGB für Privat-Festnetzprodukte: https://static2.o9.de/resource/blob/59390/4ab83edc69695942a94e309ee6d6832e/agb-vertragskunden-festnetz-download-data.pdf

Nun zum Mobilfunk AGB:
5.4Der Kunde darf die Leistungen von Telefónica Germanynicht missbräuchlich nutzen, insbesondere (...)
c) die SIM-Kartenicht für Anrufe zu öffentlichenoder kundeneigenen Vermittlungs-, Rufumleitungs- oder Zusammenschaltung­ssystemenbenutzen und die Anrufe nicht weitervermitteln, umleiten oder mit anderen Verbindungen zusammenschalten lassen, es sei denn, die Vermittlung, Rufumleitung oder Zusammenschaltung erfolgt durch Endgeräte, die mit SIM-Karten von Telefónica Germanybetrieben werden.

Quelle: https://static2.o9.de/resource/blob/59426/df98b5c04c9da8707eb60e5e8f037135/agb-postpaid-download-data.pdf

Nun zur Telekom: In den aktuellen AGB (gelten für Festnetz und Mobilfunk) ist folgendes zu finden:
5 Was ist nicht erlaubt?
(...)
5.2 Ihnen ist es nicht gestattet, pauschal abgegoltene Leistungen (z. B. Flatrates) wie folgt zu nutzen: (...)
h) im Falle von pauschal abgegoltenen Telefonie- und/oder Telefaxverbindungen: Verbindungen herzustellen (...)
deren Leistungen über die direkte Kommunikationsverbindung per Telefon und/oder Fax zu einem anderen Teilnehmer hinausgehen (z. B. Mehrwertdienste mit geografischer Festnetzrufnummer als Einwahlrufnummer. Das sind z.B. Services für Chat, Call Through, Call by Call, Call Back, Internet by Call),

Quelle: https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/46510.pdf

Nun gibt es in der Preisliste für MagentaZuhause folgendes:
1.3.2 Verbindungen der Telekom im Inland Cityverbindungen, Deutschlandverbindungen und Verbindungen zu nationalen Teilnehmerrufnummern mit der Zugangskennzahl 032 (ganztägig)bei MagentaZuhause XS, Call Start, Call Start/Standard (neu), Call Start Fiber, Call Start IP (Regio), Call Basic IP (Regio)und Call Basic/Standard (neu) ..................­..........­..........­..........­..........­..........­..........­..........­..........­..........­.................. 0,0243 (ohne USt) 0,029 (mit USt)
(...)
bei allen anderen Tarifen zur Übermittlung von Spracheund Telefax ................­..........­..........­..........­..........­..........­..........­..........­..........­..........­..........­......0,00000,000 zur Übermittlung von Daten4) ................­..........­..........­..........­..........­..........­..........­..........­..........­..........­..........­..........­..........­..........0,0243 (ohne USt) 0,029 (mit USt)
(...)
4)Hinweis: Zur Information sind die entsprechenden Rufnummern in der „Kundeninformation über Rufnummern von Online-Diensten und Rufnummern, die zur Übermittlung von Daten genutzt werden“ unter www.telekom.de/agb hinterlegt. Die Rufnummernliste wird fortlaufend aktualisiert.

Diese Liste (48 Seiten) ist in der Tat hier zu finden: https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/46428.pdf

In der Preisliste für Mobilfunk (nicht Prepaid) werden zwar auch die Sonderrufnummer erwähnt, aber diese zusätzliche Preisliste erwähnt nur „echte“ Sonderrufnummer.

Ich hätte die Regelungen verstanden, wenn es darum gehen würde, dass man selbst keine solche Dienste über die Verwendung der Produkte für Privatkunden aufbaut. Nur die gewählte Formulierungen suggerieren (meiner Meinung nach), dass sogar das bloße Anrufen solcher Diensten nicht erlaubt ist. Wenn man so weiter denkt, dann wären ja auch Anrufe zu Hotlines nicht erlaubt, weil dort auch Weiterschaltungen zu weiteren Anschlüssen stattfinden könnten. Interessant ist es auch, dass bei der Telekom diese Formulierungen in letzterer Zeit eingeführt werden müssten, denn ich habe dort einen Festnetz-Anschluss mit älteren AGB, die nach wie vor gelten müssten, da mir keine Änderungen mitgeteilt wurden, obwohl das in den damaligen als auch in den aktuellen so steht, dass sie mindestens sechs Wochen im Voraus mitgeteilt werden müssten. Vielleicht möchte die Redaktion insbesondere die Fälle Telekom und O2 prüfen?