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Ende der Widerrufsfrist ändern


26.08.2013 19:56 - Gestartet von chickolino
Normalerweise sollte man als Verbraucher erwarten, das die Widerrufsfrist erst beginnt mit dem Erhalt der ersten Rechnung . . . (und somit 2 wochen nach Erhalt der ersten kostenpflichtigen Rechnung endet...)

Mit 3-Monaten-Gratis-Angeboten wird dem Verbraucher die Möglichkeit genommen direkt nahc Erhalt der ersten Rechnung noch fristgerecht Widerspruch einlegen zu können.
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[1] rainbow antwortet auf chickolino
26.08.2013 23:00
Benutzer chickolino schrieb:
> Normalerweise sollte man als Verbraucher erwarten, das die
> Widerrufsfrist erst beginnt mit dem Erhalt der ersten Rechnung
> . . . (und somit 2 wochen nach Erhalt der ersten
> kostenpflichtigen Rechnung endet...)
>
> Mit 3-Monaten-Gratis-Angeboten wird dem Verbraucher die
> Möglichkeit genommen direkt nahc Erhalt der ersten Rechnung
> noch fristgerecht Widerspruch einlegen zu können.

Bezeichnend ist auch, dass man per Mausklick bestellen kann, aber die Kündigung meist nur mit eigenhändiger Unterschrift möglich ist.
Hier müssten die Verbraucherschützer bzw. der Gesetzgeber durchsetzen, dass der Kunde so kündigen kann, wie er bestellt hat.
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[1.1] spunk_ antwortet auf rainbow
27.08.2013 06:29
Benutzer rainbow schrieb:

Bezeichnend ist auch, dass man per Mausklick bestellen kann, aber die Kündigung meist nur mit eigenhändiger Unterschrift möglich ist.

kündigen geht egal auf welchem Wege - kritisch ist immer nur der Nachweis dafür.
dahingehend hat sich nun das Einwurfeinschreiben als ziemlich sicher nachzuweisen durchgesetzt.
aber wenn der vertragspartner alles korrekt durchführt spricht absolut nichts gegen eine telefonische Kündigung oder auch per mail (so habe ich das schon oft bei Mobilfunkverträgen getan und eben eine Bestätigung darüebr angefordert)
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[1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf spunk_
27.08.2013 15:26
Benutzer spunk_ schrieb:

kündigen geht egal auf welchem Wege [...] wenn der vertragspartner alles korrekt durchführt spricht absolut nichts gegen eine telefonische Kündigung oder auch per mail [...]

Das gilt allerdings nicht, wenn für die Kündigung eine bestimmte Form vereinbart wurde, so wie das häufig in AGB geschieht. Nur etwas strengeres als Schriftform kann in der Regel nicht wirksam vereinbart werden (§ 309 Nr. 13. BGB).

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[1.1.2] Disos2 antwortet auf spunk_
03.09.2013 09:45
Bezeichnend ist auch, dass man per Mausklick bestellen kann,
aber die Kündigung meist nur mit eigenhändiger Unterschrift
möglich ist.

Ich habe alle 3 Kündigungswege eingehalten! Erfolglos! Neuester Trick von GMX: Nach ausgesprochen freundlicher Durchsicht der dortigen Unterlagen die Auskunft, dass er keine Kündigung von mir finden kann und bittet um erneute Zusendung per Fax!Ach Hartnäckige können da verzagen.
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[1.1.2.1] spunk_ antwortet auf Disos2
03.09.2013 19:41
Benutzer Disos2 schrieb:

Bezeichnend ist auch, dass man per Mausklick bestellen kann, aber die Kündigung meist nur mit eigenhändiger Unterschrift möglich ist.


wie schon geschrieben: es ist keine bestimmte Form vorgeschirben - es geht rechtlich problemlos auch mündluch oder per telefon. kritisch ist in diesen Föllen allerdinmgs der Nachweis. aber wenn eine schriftliche Kpndigungsbestätigung erfolgt ist dies damit ja erfolgt.

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[2] fanlog antwortet auf chickolino
27.08.2013 08:37
Benutzer chickolino schrieb:
Normalerweise sollte man als Verbraucher erwarten, das die Widerrufsfrist erst beginnt mit dem Erhalt der ersten Rechnung . . . (und somit 2 wochen nach Erhalt der ersten
kostenpflichtigen Rechnung endet...)

Mit 3-Monaten-Gratis-Angeboten wird dem Verbraucher die Möglichkeit genommen direkt nahc Erhalt der ersten Rechnung noch fristgerecht Widerspruch einlegen zu können.

Genau das ist doch der Trick: viele vergessen rechtzeitig während des kostenlosen Tests zu kündigen. Das ist doch beabsichtigt: Du testest weil Du ja kündigen kannst und vergißt es dann.
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[2.1] chickolino antwortet auf fanlog
27.08.2013 09:33
fanlog

Genau das ist doch der Trick: viele vergessen rechtzeitig während des kostenlosen Tests zu kündigen. Das ist doch beabsichtigt: Du testest weil Du ja kündigen kannst und vergißt es dann.

Stimmt - und genau deshalb bin ich der Meinung, das man die Widerrufsfrist von 2 Wochen erst dann beginnen lassen sollte, wenn die erste Rechnung beim Verbraucher eingetroffen ist . . .

Das ist es was - meiner meinung nach - der Gesetzgeber ändern sollte um uns alle als kunden vor diesem trick zu schützen.

Denn das trifft vor allem ältere - unerfahrene - internetnutzer . . .

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[2.1.1] Schwachmaaat antwortet auf chickolino
27.08.2013 11:28
Hirn einschalten: Wer hat was zu verschenken? Antwort: NIEMAND!

Also: Bekomme ich ne kostenlose eMail Adresse - so muss ich einfach mit Tricks rechnen, wie die doch noch an mein Geld wollen!
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[2.1.1.1] chickolino antwortet auf Schwachmaaat
27.08.2013 12:08
@Schwachmaaat
Hirn einschalten: Wer hat was zu verschenken? Antwort: NIEMAND!

Es gibt immer leute die bei neuen dingen hilfe brauchen . . .

erinnere dich doch mal daran wie du Fahrradfahren oder schwimmen gelernt hast . . .

Warst du da nicht auch froh das jeamand bei dir war der es dir gezeigt hat, der dir geholfen hat, der einfach dabei war . . .

Oder später - die Fahrschule - der erste Führerschein - wie wäre das ausgegangen, wenn du ohne Fahrlehrer einfach auf den Verkehr losgelassen worden wärst ?

der Staat muss Regeln aufstellen damit das zusammenleben klappt und damit die Schwächeren nicht durch das Netz fallen !


Also: Bekomme ich ne kostenlose eMail Adresse - so muss ich einfach mit Tricks rechnen, wie die doch noch an mein Geld wollen!

Wir leben in Deutschland in einem sozialstaat.

Da soll sich der Staat besonders um hilfsbedürftige, ältere usw. kümmern.

Klar - die Gernation die mit internet und smartphone aufwächst - ist meistens über solche "Stolperstricke" informiert, aber eben gerade ältere Neueinsteiger ins Internet nicht !

Genau diese Klientel sollte unser Staat daher besonders schützen.

Ich kann auf mich selbst im internet aufpassen - möchte behaupten das ich selbst genug Bauernschläue habe um nicht gleich auf sowas reinzufallen, aber meine Mutter z.b. als Neueinsteigerin hatte da ziemliche probleme.

auch eine Bekannte die mit knapp 50 bis vor einem Monat nur mal auf einen PC geschaut hat, aber noch nie die Tastatur berührt hatte...

Ich habe ihr bei ihren bewerbungen geholfen und mit ihr im internet stellen rausgesucht.

was meisnt du wie oft da kam - klick doch mal dort... (und ich musste ihr dann erklären das das werbeanzeigen sind usw.)
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[2.1.1.1.1] garfield antwortet auf chickolino
27.08.2013 13:31
Benutzer chickolino schrieb:
Wir leben in Deutschland in einem sozialstaat.

Der erste Teil des Satzes stimmt schon mal ;-)
Vermutlich hast Du auch das Substantiv im zweiten Teil nicht zufällig klein geschrieben.


Klar - die Generation die mit Internet und Smartphone aufwächst
- ist meistens über solche "Stolperstricke" informiert,

Darauf würde ich bei der Generation, die meist schneller tippen und klicken als fehlerfrei lesen oder schreiben kann, nicht wetten.
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[2.1.1.2] Zündi antwortet auf Schwachmaaat
29.08.2013 13:40
Benutzer Schwachmaaat schrieb:
Hirn einschalten: Wer hat was zu verschenken? Antwort: NIEMAND!

Also: Bekomme ich ne kostenlose eMail Adresse - so muss ich einfach mit Tricks rechnen, wie die doch noch an mein Geld wollen!

Richtig, deshalb sollte man bei solchen Angeboten immer erfundene Daten angeben, dann kommt auch keine Rechnung. Und wenn man doch so blöd war, dann kann man einfach behaupten, man wüsste nichts von einem Freemail-Account. Dann müssten Web.de oder GMX usw erstmal beweisen, das tatsächlich ein korrekter Vertrag zustande kam. Genau das werden sie aber nicht können, weil sich ja jeder mit jedem Namen dort anmelden kann. Und die IP-Adresse nutzt denen nach 3 Monaten auch nichts mehr ;-)

P.S.: Gibts eigentlich noch die Maxdome Gratis-Filme bei Web.de?
Hab da schon länger keinen neuen Account aufgemacht ;-)