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Abo-Falle


04.09.2013 12:06 - Gestartet von NorbertC
Also ich habe die Kündigung per Email mitgeteilt, das hat GMX zunächst nicht akzeptieren wollen (per Email).
Ich habe ihnen dann zurückgeschrieben, daß ich erwarte, wenn ein Vertrag online abschließbar ist, daß er dann auch online gekündigt werden kann. Desweiteren wies ich darauf hin, dass ich nicht dazu bereit bin, weitere Schritte zu unternhmen (Brief etc.).
Das wollte man auch nicht akzeptieren.
Ich schrieb noch ein weiteres Mail: "Ich freue mich schon auf die gerichtliche Klärung, insbesondere Ihren Nachweis, daß ich es war, der den Vertrag abgeschlossen hat."
Das führte dazu, daß man "aus Kulanz" meine Kündigung akzeptierte und die Rechnung stornierte.
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[1] garfield antwortet auf NorbertC
04.09.2013 12:20
Benutzer NorbertC schrieb:
Also ich habe die Kündigung per Email mitgeteilt, das hat GMX zunächst nicht akzeptieren wollen (per Email). Ich habe ihnen dann zurückgeschrieben, daß ich erwarte, wenn ein Vertrag online abschließbar ist, daß er dann auch online gekündigt werden kann. Desweiteren wies ich darauf hin, dass ich nicht dazu bereit bin, weitere Schritte zu unternhmen (Brief etc.).
Das wollte man auch nicht akzeptieren.
Ich schrieb noch ein weiteres Mail: "Ich freue mich schon auf die gerichtliche Klärung, insbesondere Ihren Nachweis, daß ich es war, der den Vertrag abgeschlossen hat." Das führte dazu, daß man "aus Kulanz" meine Kündigung akzeptierte und die Rechnung stornierte.

Zumal - wenn ich mich nicht irre - der Anbieter keine bestimmte Kündigungsart vorschreiben oder ausschließen darf. Es wird natürlich immer versucht, ist aber wohl unzulässig (bin jetzt zu faul, den Paragraphen rauszusuchen).
Im Streitfall müsste der Kunde nur nachweisen, dass den Anbieter die Kündigung erreicht hat - und mit einer Email-Rückmeldung des Anbieters, dass er die Kündigung wegen einer ihm nicht genehmen Art nicht akzeptiert, hat der Kunde bereits den Nachweis.
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[1.1] Matew antwortet auf garfield
23.12.2013 02:11
Benutzer garfield schrieb:

Zumal - wenn ich mich nicht irre - der Anbieter keine bestimmte Kündigungsart vorschreiben oder ausschließen darf. Es wird natürlich immer versucht, ist aber wohl unzulässig (bin jetzt zu faul, den Paragraphen rauszusuchen).

Echt ne Frechheit, was die sich rausnehmen...