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Rufnummernlänge und die BNetzA


12.12.2008 00:53 - Gestartet von Nierbo
Einerseits schmipft die BNetzA nicht ganz unbegründet auf die eigenmächtige Rufnummernverlängerung durch gewerbliche Vertragspartner, andererseits ist sie selbst gnadenloser Rufnummernverlängerer. Ich denke da nur an die mißglückte Politik bzgl. der Festnetzrufnummern seit 1998. In einigen Gegenden Kölns z. B. wurden die standardmäßigen Teilnehmernummern von sechs auf sieben Stellen zwangsweise erhöht. So z.B. (0221) 53 wx yz auf (0221) 5 30 wx yz. Wieso hat man das nicht in ganz Deutschland gemacht? Heutzutage gibt es die dumme Situation, daß Ortsnetze, in denen vor 1998 massig vierstellige Teilnehmernummern zugeteilt worden sind, mittlerweile standardmäßig nur noch siebenstellige Teilnehmernummern zugeteilt werden dürfen. Statt die privaten Telefonnutzer mit immer längeren Rufnummern zu quälen, hätte man eine Standardlänge verbindlich machen können, womit die alten Rufnummern leicht verlängert worden wären, was dann so ausgesehen hätte:

(030) ab cd ef gh
(0221) a bc de fg
(02222) ab cd ef

Doch tatsächlich besteht heutzutage

(02222) wx yz neben (02222) a bc de ef

Was für eine Verschwendung von potentiellen Rufnummern! Zumal nicht einmal längst abgeschaltete vierstellige Teilnehmernummern zum Einsatz für einen neuen Block siebenstelliger Teilnehmernummern kommen.