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Ich bin dafür


20.09.2011 21:50 - Gestartet von LilaFox
Ich bin dafür... trotz aller kritik.

In 10 Jahren haben sie es noch immer nicht geschaft, also muss nun die Politik die zügel anziehen.
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[1] peso antwortet auf LilaFox
21.09.2011 16:20
Benutzer LilaFox schrieb:
Ich bin dafür... trotz aller kritik.

In 10 Jahren haben sie es noch immer nicht geschaft, also muss nun die Politik die zügel anziehen.

Stimmt - und die paar Lobbyisten vergessen wir ganz einfach. Was meint Ihr, warum alle Anbieter auf einmal Wechselgebühren einführen??

Wenn das neue TKG die jederzeitige Rauslösung der Rufnummer zulässt, will man verhindern, dass der Kunde für die Restlaufzeit eine geringe Grundgebühr bezahlen muss.

peso
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[1.1] spaghettimonster antwortet auf peso
21.09.2011 17:28
Benutzer peso schrieb:
Wenn das neue TKG die jederzeitige Rauslösung der Rufnummer zulässt, will man verhindern, dass der Kunde für die Restlaufzeit eine geringe Grundgebühr bezahlen muss.

Dann könntest du ja im Nachhinein faktisch jegliche Vertragslaufzeit zerschießen.

Was Knebellaufzeiten betrifft, müssen nach dem neuen TKG "Änbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten" es wenigstens "ermöglichen, einen Vertrag mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten abzuschließen". Mehr war politisch nicht zu holen. Wie das von der BNetzA ausgelegt werden wird, und ob das für alle Tarife durchgesetzt werden wird, oder ob die Anbieter einfach einen Ladenhütertarif als Alibi dafür hinstellen (etwa auf ihre Prepaidtarife verweisen, womit sie schon die vorgeschriebene Rechnungsbegrenzung mit dem Segen der BNetzA erfolgreich umgangen haben) und die restlichen Tarife trotzdem weiter 24 Monate laufen, muss die Zukunft zeigen.
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[1.1.1] peso antwortet auf spaghettimonster
21.09.2011 20:03
Benutzer spaghettimonster schrieb:

Dann könntest du ja im Nachhinein faktisch jegliche Vertragslaufzeit zerschießen.


An sich nicht. Heute ist es schon so, wenn der Anbieter mitspielt, dass man seine Rufnummer vorzeitig aus dem Vertrag bekommt und eine Abstandssumme zahlt. In der Regel übernimmt der "Aufnehmende" die Restlaufzeitkosten. Er verlangt aber vom Abgebenden, dass er seinen Tarif auf die geringstmögliche Grundgebühr setzt und dann kündigt.

Wenn man jetzt, völlig überzogene Tarifwechselgebühren verlangt, besteht die Möglichkeit, dass der Kunde gar nicht wechselt. Es ist im einfach zu teuer. Dazu kommt noch, dass in der Regel, verschieden lange Laufzeiten bestehen. In der Übergangsphase hat dann der Nutzer höhere interne Verbindungskosten.

Ich halte überhaupt die heimliche Einführung von Tarifwechselkosten für Bestandsverträge für unzulässig und glaube, dass die Gerichte hier mitziehen. Besonders, wenn seit Jahren lustig gewechselt werden konnte und das teilweise auch in den Tarifheften stand. Das Tarfheft ist Vertragsbestandteil. Wenn man eine Dienstleistung einfach daraus entfernt, bedeutet dass doch nicht, dass es diese Dienstleistung jetzt nur noch kostenpflichtig gibt. Dann hätte man ein neues Tarifheft auflegen müssen.

M.E. berechtigt die Einführung einer Tarifwechselgebühr für Bestandsverträge eine Sonderkündigung. Und ich hoffe, dass das Einer durchzieht. Glauben kann ich es nicht. Dann wird man seine übliche "Kulanz" zeigen, damit ja kein Urteil zustandekommt.

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[1.1.1.1] spaghettimonster antwortet auf peso
21.09.2011 20:40
Benutzer peso schrieb:
Heute ist es schon so, wenn der Anbieter mitspielt, dass man seine Rufnummer vorzeitig aus dem Vertrag bekommt und eine Abstandssumme zahlt.

Wenn alle zustimmen, ist ja alles möglich, aber ein Recht darauf besteht nicht.

Wenn man jetzt, völlig überzogene Tarifwechselgebühren verlangt, besteht die Möglichkeit, dass der Kunde gar nicht wechselt. Es ist im einfach zu teuer. Dazu kommt noch, dass in der Regel, verschieden lange Laufzeiten bestehen. In der Übergangsphase hat dann der Nutzer höhere interne Verbindungskosten.

Ich lese immer, dass Geschäftskunden ihren Umsatz in die Waagschale werfen, um bei Anbietern die Preise der Rahmenverträge zu drücken. Warum drückt man nicht auch mal andere Konditionen wie die Vertragslaufzeit oder die Wechselgebühren? Wenn das keiner macht, scheint das den Kunden so wichtig nicht zu sein. Dann würden sich auch die Wechselgebühren im Portierungsfall erübrigen, denn wo ich kündigen kann, brauche ich nicht mehr zu wechseln.

Je mehr Flatrates es gibt, desto lieber sind den Anbietern eh kurze Laufzeiten, weil sie dann Poweruser bequem rauskegeln können. Im Discounter-, Festnetz- und DSL-Bereich ist das ja heute schon so, weil jeder mit billigen Flatrates werben aber keiner sie wirklich anbieten will. Ich glaube, da wird sich in Zukunft manch ein Kunde die langen Laufzeiten zurückwünschen.

Ich halte überhaupt die heimliche Einführung von Tarifwechselkosten für Bestandsverträge für unzulässig

In der Tat sehe ich das genauso. Ebenso wie alle einseitigen, heimlichen Änderungen der AGB, die wie durch Geisterhand wirksam werden sollen, kraft Auftauchen im Internet. Teilweise stellt das Betrug dar. Ich fand das schon in den 90-ern im Zusammenhang mit den Roamingpreislisten seltsam, die ungefähr so konstant wie der DAX waren. Dieser kalkulierte Rechtsbruch scheint sich für die Anbieter aber zu rentieren und nach was anderem fragen die letztlich nicht.
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[1.1.1.1.1] peso antwortet auf spaghettimonster
21.09.2011 20:54
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Benutzer peso schrieb:
Heute ist es schon so, wenn der Anbieter mitspielt, dass man seine Rufnummer vorzeitig aus dem Vertrag bekommt und eine Abstandssumme zahlt.

Wenn alle zustimmen, ist ja alles möglich, aber ein Recht darauf besteht nicht.

Ich denke, im neuen TKG ist die jederzeitige Rauslösung der Rufnummer geregelt. Das werden viele Kunden nutzen, um eine einheitliche Vertragslinie zu bekommen.


Ich lese immer, dass Geschäftskunden ihren Umsatz in die Waagschale werfen, um bei Anbietern die Preise der Rahmenverträge zu drücken. Warum drückt man nicht auch mal andere Konditionen wie die Vertragslaufzeit oder die Wechselgebühren?

Diese Wechselsachen sind bei VF seit Jahren Rahmenvertragsbestandteil. Hier ist alles seit Jahren geklärt und Verhandlungssache.
Bei der Telekom ist nur der Preis heimlich eingeführt worden. Es gibt keine Übergangszeit -nichts-. In den Rahmenverträgen wurde das bisher nicht geregelt, da es immer gemacht wurde. Wir haben es jetzt bei zwei aktuellen, noch der Verhandlung befindlichen RV beantragt. Reaktion = Null

Man hat wieder was geschaffen, ohne zuende zu denken. Und dann wundert man sich, dass die Kunden abhauen oder kein Interesse an einer Zusammenarbeit haben. Aber gerade im Businessbereich ist Zuverlässigkeit sehr wichtig. Und neben der schlechteren Netzversorgung kommt dann noch dieser Bolzen. Aber so kann man seinem Unternehmen auch schaden.






Ich halte überhaupt die heimliche Einführung von Tarifwechselkosten für Bestandsverträge für unzulässig

In der Tat sehe ich das genauso. Ebenso wie alle einseitigen, heimlichen Änderungen der AGB, die wie durch Geisterhand wirksam werden sollen, kraft Auftauchen im Internet. Teilweise stellt das Betrug dar. Ich fand das schon in den 90-ern im Zusammenhang mit den Roamingpreislisten seltsam, die ungefähr so konstant wie der DAX waren. Dieser kalkulierte Rechtsbruch scheint sich für die Anbieter aber zu rentieren und nach was
anderem fragen die letztlich nicht.